Mo - Fr, 7-17 Uhr - Gilt es an Feiertagen?

Hey,
jeder kennt Geschwindigkeitsbegrenzungen, welche nur von Montag bis Freitag gelten, z.B. 30 vor Schulen. Nun ist sehe ich aber häufig Leute, die dennoch mit schätzungsweise 50-60km/h an Feiertagen wie z.B. Ostermontag dadurch fahren.
Deshalb ist meine Frage folgende:

Zählt ein Feiertag wie ein Sonntag in der STVO?

MfG
Pat

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Amen


Es ist zu geil:
Hier verlangen Leute eine gesetzlich Grundlage dafür, dass ein Montag ein Montag bleibt, auch wenn es ein Feiertag ist, aber wir beklagen uns in Deutschland darüber, dass es zuviele Regeln gibt 🙄.

Amen

Die gesetzliche Grundlage ist hier eindeutig gegeben... heisst ja nicht umsonst "gesetzlicher" Feiertag.

Zuviele Regelungen gibt es nicht, leider viel zu viele uneindeutige Regelungen. Und das ist der Unterschied.

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Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ja Gegenfrage.
Warum sind im Nachbardorf an Wochenfeiertagen die Ampeln aus ?
So wie sonst nur Sonntags.

Wo kann man Deine Meinung nachlesen ?

Keine Ahnung. Wenn die Ampeln aus sind, gelten die Blechschilder - so vorhanden. Sonst RvL.

Warum die Ampeln da aus sind, kann Dir die zuständige Behörde verraten.

Wenig auf der Straße los, also Stromkosten sparen.

Sonntags = Feiertags. Musste ich selbst erst lernen, ist aber so.

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