Mo - Fr, 7-17 Uhr - Gilt es an Feiertagen?
Hey,
jeder kennt Geschwindigkeitsbegrenzungen, welche nur von Montag bis Freitag gelten, z.B. 30 vor Schulen. Nun ist sehe ich aber häufig Leute, die dennoch mit schätzungsweise 50-60km/h an Feiertagen wie z.B. Ostermontag dadurch fahren.
Deshalb ist meine Frage folgende:
Zählt ein Feiertag wie ein Sonntag in der STVO?
MfG
Pat
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Es ist zu geil:
Hier verlangen Leute eine gesetzlich Grundlage dafür, dass ein Montag ein Montag bleibt, auch wenn es ein Feiertag ist, aber wir beklagen uns in Deutschland darüber, dass es zuviele Regeln gibt 🙄.Amen
Die gesetzliche Grundlage ist hier eindeutig gegeben... heisst ja nicht umsonst "gesetzlicher" Feiertag.
Zuviele Regelungen gibt es nicht, leider viel zu viele uneindeutige Regelungen. Und das ist der Unterschied.
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nein. Montag ist Montag - auch an Ostermontag.
Ich stelle mir die Frage des TE auch oft.
Wo ist Deine Antwort verankert ?
Im Nachbardorf sind an z.B. Ostermontsg die Ampeln aus, was sonst nur Sonntags der Fall ist.
Das wiederspricht sich ja.
Oft sieht man auch, dass die gesamte Straße zugeparkt ist, wenn ein Feiertag ist und so ein Schild da steht, welches eigentlich das Parken/Halten verbietet. Deshalb wundere ich mich, dass es wirklich alle die da stehen falschen machen sollen.
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Welchen Wochentag wir gerade haben, sollte doch eigentlich klar sein. Ob es dazu ein Gesetz gibt, kann ich nur vermuten.
Der Unterschied Werktag / Feiertag wäre da die passendere Unterscheidung.
Zitat:
Original geschrieben von KetchupMayo
Zählt ein Feiertag wie ein Sonntag in der STVO?
Ja, nachzulesen NZV 2004 Seite 120
Soll eine Einschränkung auch an einem "Wochentags-Feiertag", wie zB. Ostermontag gelten, dann ist ein (weiteres) Zusatzzeichen mit dem Hinweis "auch an Feiertagen" notwendig.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
.. Zusatzzeichen mit dem Hinweis "auch an Feiertagen" notwendig...
Hab ich noch nie gesehen.
Im Moment erzählen hier alle durcheinander, ich sehe nicht wirklich durch.
Ich persönlich halte es so das ein Wochenfeiertag für mich wie ein Sonntag ist.
Ist ja irgendwie auch logisch. Aber auch richtig ?
Nö - ein Montag ist ein Montag ist ein Montag.
Auch ein Ostermontag.
Ein Werktag wäre ein Werktag. Ein Ostermontag ist keiner.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nö - ein Montag ist ein Montag ist ein Montag.Auch ein Ostermontag.
Ein Werktag wäre ein Werktag. Ein Ostermontag ist keiner.
Ja Gegenfrage.
Warum sind im Nachbardorf an Wochenfeiertagen die Ampeln aus ?
So wie sonst nur Sonntags.
Wo kann man Deine Meinung nachlesen ?
Für die Unterscheidung zwischen Werk- und Feiertag gibt es die jeweiligen Feiertagsgesetze der Länder...
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Warum sind im Nachbardorf an Wochenfeiertagen die Ampeln aus ?
So wie sonst nur Sonntags.
Vielleicht weil sie ausgeschaltet werden? Vielleicht weil man an solchen Tagen mit den gleichen Verkehrsaufkommen wie an Sonntagen rechnet? Was hat das mit einer Beschilderung zu tun?
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Vielleicht weil sie ausgeschaltet werden? Vielleicht weil man an solchen Tagen mit den gleichen Verkehrsaufkommen wie an Sonntagen rechnet? Was hat das mit einer Beschilderung zu tun?Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Warum sind im Nachbardorf an Wochenfeiertagen die Ampeln aus ?
So wie sonst nur Sonntags.
Ich denke das wurde so programmiert weil man einen Wochenfeiertag wie einen Sonntag sieht.
Mal rein so vom logischen gesehen. Kein Berufsverkehr, keine Schulen keine Kitas....
Warum soll dann zb. 30 wie in der Woche gelten ?