Mittelfinger im Dunkeln - Anzeige?

Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Auf dem Weg nach Hause auf der Landstraße, lange Gerade nach einer Kurve. Ich vergesse, mein Fernlicht auszuschalten woraufhin der entfernte Gegenverkehr aufblendet. Ich schalte daraufhin mein Fernlicht aus (war ja mein Fehler zunächst), er behält seine absurd hellen LED-Scheinwerfer jedoch an, woraufhin ich meine Hände über das Lenkrad hebe und erheblich abbremse, da ich einfach nichts gesehen habe. Kurz bevor er mich passiert, zeige ich dann aus dem Affekt heraus den Mittelfinger, mit eingeschaltetem Fernlicht meinerseits. Keine Ahnung, wirklich dumm von mir, hatte einfach einen schlechten Tag und in dem Moment nicht nachgedacht. Frage eins: Hat er das überhaupt gesehen? Könnte eine eventuelle Dashcam das überhaupt wahrnehmen? Falls ja, Frage zwei: Habe ich realistisch eine Anzeige zu befürchten und wie wären die Erfolgsaussichten dabei?
Vielen Dank!

34 Antworten

Man kann sich im Affekt aber auch mal am Kopf kratzen müssen und welche Stellung in dem Sekundenbruchteil die Finger haben - wer sollte es stets im Griff haben :-)
Ich frage mich, ob ich in meinem Auto bei geschlossenen Türen und Scheiben eigentlich laut fluchen darf - weil das ja auch strafbar ist in der Öffentlichkeit. Bei manchen Regeln muss man sich einfach mal an den Kopf greifen ...
Leider kann man ja nur an die hinteren Scheiben dunkle Folie kleben.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 25. Apr. 2022 um 18:38:38 Uhr:


Man kann sich im Affekt aber auch mal am Kopf kratzen müssen

Das ist die am meisten versuchte Ausrede, auch für den Scheibenwischer als Geste.

Wenn mich jemand anzeigt, weil ich ihm angeblich einen Stinkefinger gezeigt habe, sage ich das ich mich nicht an eine solche Geste erinnern kann, das ich das nie mache. Und an den Anzeiger erinnere ich mich sowieso nicht, war alles im Grünen Bereich an diesem Tag.

Sowie ich Ausreden Anspreche, gestehe ich ja, das ich mich an die Situation X erinnern kann.

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