Mittelfinger im Dunkeln - Anzeige?
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Auf dem Weg nach Hause auf der Landstraße, lange Gerade nach einer Kurve. Ich vergesse, mein Fernlicht auszuschalten woraufhin der entfernte Gegenverkehr aufblendet. Ich schalte daraufhin mein Fernlicht aus (war ja mein Fehler zunächst), er behält seine absurd hellen LED-Scheinwerfer jedoch an, woraufhin ich meine Hände über das Lenkrad hebe und erheblich abbremse, da ich einfach nichts gesehen habe. Kurz bevor er mich passiert, zeige ich dann aus dem Affekt heraus den Mittelfinger, mit eingeschaltetem Fernlicht meinerseits. Keine Ahnung, wirklich dumm von mir, hatte einfach einen schlechten Tag und in dem Moment nicht nachgedacht. Frage eins: Hat er das überhaupt gesehen? Könnte eine eventuelle Dashcam das überhaupt wahrnehmen? Falls ja, Frage zwei: Habe ich realistisch eine Anzeige zu befürchten und wie wären die Erfolgsaussichten dabei?
Vielen Dank!
34 Antworten
Die Aussage des Anzeigeerstatters wird oft höher bewertet als die des Beschuldigten, weil der Anzeigeerstatter bei einer Falschaussage viel zu verlieren hat (wird hart bestraft), während der Beschuldigte straffrei lügen darf, dass sich die Balken biegen.
Weiterhin wissen wir doch überhaupt nicht, ob in dem entgegenkommenden Fahrzeug mehrere Personen saßen, es also eventuell mehrere Zeugen gibt.
Es ist zwar möglich, dass der TE im Falle einer Anzeige wegen Stinkefinger sich rauswinden kann aber keinesfalls sicher.
Gruß
Uwe
PS
Was mir inzwischen negativ auffällt, dass wegen jedem (kleinem) Fehlverhalten sofort in Foren gefragt wird, was auf einen zukommt. Kann man nicht einfach warten, ob etwas kommt, denn erst dann macht es Sinn in Foren zu fragen, denn erst dann hat man Infos, anhand der weiterbringende und hilfreiche Antworten zu erwarten sind.
Normalerweise beschwichtige ich auch, aber inzwischen wird ja jede Woche so eine Frage gestellt. So, dann male ich mal einen möglichen schlimmen Ausgang an die Wand, damit sich der Fragesteller sich noch eine lange Zeit Sorgen macht.
Wenn ich so ein Angsthase wäre und jedes Mal hier Fragen würde, würden das schon mindestens 20 unnötige Threads stehen.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 23. Apr. 2022 um 11:11:19 Uhr:
während der Beschuldigte straffrei lügen darf, dass sich die Balken biegen.
Nö, er kann schweigen zum Vorwurf, aber wenn er sich äußert muss das die Wahrheit sein. Das Problem ist immer das nachzuweisen.
Nur zur Beruhigung für den TE, mir darf jeder seinen Mittelfinger zeigen, ist mir egal. Ist ja eine Art Kommunikation. Scheibe runter und brüllen im vorbei fahren funktioniert ja nicht.
Das Teil wird überbewertet.
Traurig wenn sich damit Gerichte befassen müssen.
Zitat:
Es ist zwar möglich, dass der TE im Falle einer Anzeige wegen Stinkefinger sich rauswinden kann aber keinesfalls sicher.
Kann man nicht einfach warten, ob etwas kommt, denn erst dann macht es Sinn in Foren zu fragen, denn erst dann hat man Infos, anhand der weiterbringende und hilfreiche Antworten zu erwarten sind.
Normalerweise beschwichtige ich auch, aber inzwischen wird ja jede Woche so eine Frage gestellt. So, dann male ich mal einen möglichen schlimmen Ausgang an die Wand, damit sich der Fragesteller sich noch eine lange Zeit Sorgen macht.
Ich habe eine solche Frage gestellt, um eben Antworten über mögliche Konsequenzen und vor allem den Wahrscheinlichkeiten zu erhalten, da macht es ja freilich wenig Sinn zu warten, bis eine mögliche Anzeige eintrudelt, weil ich dann Rat über mein rechtliches Verhalten eher bei einem Anwalt einholen würde.
Der zynische Wunsch deinerseits, unsicheren Fragestellern „möglichst lange Sorgen zu bereiten“, bestätigt mich in der Annahme, dass ich wohl tendenziell eher weniger zu befürchten habe; die mir drohenden Strafen bei einer erfolgreichen Anzeige kann ich ja auch durch Google in Erfahrung bringen, aber andere Sachen (zB die Erfolgsaussichten einer Anzeige) können andere durch persönliche Einschätzung oder Erfahrungen ja ganz gut beantworten. Das ist ja der Sinn von Foren, das sich da thematisch vielleicht mal etwas kreuzt, liegt ja in der Natur der Sache.
Ich danke dennoch für das Engagement!
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Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 23. April 2022 um 11:11:19 Uhr:
Was mir inzwischen negativ auffällt, dass wegen jedem (kleinem) Fehlverhalten sofort in Foren gefragt wird, was auf einen zukommt.
Dafür sollten doch alle hier sehr dankbar sein. Sonst gäbe es doch hier nichts zu schreiben.
NöZitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 23. April 2022 um 11:24:01 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 23. Apr. 2022 um 11:11:19 Uhr:
während der Beschuldigte straffrei lügen darf, dass sich die Balken biegen.Nö, er kann schweigen zum Vorwurf, aber wenn er sich äußert muss das die Wahrheit sein.
, siehe zum Beispiel hier:
QuelleZitat:
„Recht zur Lüge“ für den/die Angeklagte:n
Im Unterschied zu Zeug:innen sind Angeklagte nicht verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen. Sie sind im Strafverfahren die Einzigen, die nicht dazu verpflichtet sind, die Wahrheit zu sagen. Dementsprechend können sie sich in dem gegen sie gerichteten Verfahren auch nicht wegen einer Falschaussage strafbar machen.
Gruß
Uwe
[Crossposting von MOTOR-TALK entfernt]
Uwe, mein Fehler. Das bezog sich auf Zeugen und nicht auf Beschuldigte, sorry. Die dürfen lügen dass sich die Balken biegen.
Aber der Begriff Angeklagter ist hier ja nun völlig falsch.
Zitat:
@peter737 schrieb am 23. April 2022 um 11:27:38 Uhr:
Ich habe eine solche Frage gestellt, um eben Antworten über mögliche Konsequenzen und vor allem den Wahrscheinlichkeiten zu erhalten, da macht es ja freilich wenig Sinn zu warten, bis eine mögliche Anzeige eintrudelt, weil ich dann Rat über mein rechtliches Verhalten eher bei einem Anwalt einholen würde.
Bevor die Anzeige eintrudelt, ist alles Kaffeesatzlesen und wenn die Anzeige eintrudelt, ist der richtige Zeitpunkt nach den Konsequenzen und Möglichkeiten zu fragen.
Du hast ja auch 14 Tage Zeit auf die Anzeige zu reagieren, also genügend Zeit sich zu informieren, so auch in Foren und auf anderen Wegen im Internet. Also auch genügend Zeit, zum Überlegen, ob ein Anwalt sinnvoll ist. Gerade im Bußgeldbereich ist es nicht immer sinnvoll einen Anwalt einzuschalten, weil die resultierenden Kosten oft in der Größenordnung des Bußgeldes liegen oder es gar übersteigen.
Im Übrigen sind die Konsequenzen auch nicht nur von der tatsächlichen Tat abhängig, sondern im Wesentlichen von dem, was der Anzeigeerstatter zu Protokoll gibt und da kommen dann plötzlich Dinge zu Tage, mit denen man nicht gerechnet hat.
Nehmen wir z.B. den Fall von Bmw123567 über die Linksabbiegespur. Wer sagt denn, dass der eventuelle Anzeigeerstatter nicht die Geschichte dramatisiert und plötzlich doch eine Gefährdung im Raume steht.
Das weiß man doch aber erst, wenn die Anzeige ins Haus flattert und erst dann macht es Sinn sich Sorgen zu machen und hier Fragen zu stellen.
Zitat:
@peter737 schrieb am 23. April 2022 um 11:27:38 Uhr:
Der zynische Wunsch deinerseits, unsicheren Fragestellern „möglichst lange Sorgen zu bereiten“,…
Ich habe dir sachlich korrekt geantwortet und die Wahrscheinlichkeiten und möglichen Auswirkungen dargestellt:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 23. April 2022 um 09:47:48 Uhr:
Summa summarum:
Anzeige unwahrscheinlich, wenn aber angezeigt wird und die Anzeige durchgeht, kann es sehr teuer werden.
Es ist nun mal so, auch wenn eine Anzeige unwahrscheinlich ist, musst du bis zu etwas über 3 Monate warten, damit du weißt, ob eine Anzeige kommt und was dir vorgeworfen wird. Wenn es zu einer Anzeige kommt, dann ist der Vorwurf der Beleidigung wegen Stinkefinger sehr wahrscheinlich. Ob die dann durchgeht, ist eine andere Frage.
Mein Summa summarum ist also zutreffend.
Gruß
Uwe
Zitat:
@situ schrieb am 23. April 2022 um 09:32:59 Uhr:
Du hast nicht gelesen oder nicht verstanden. Es geht nicht um das erste "Vergessen", sondern um das zweite, bewusste "Blenden".Zitat:
@AS60 schrieb am 23. April 2022 um 00:44:04 Uhr:
Wie um alles in der Welt kommt man auf eine Nötigung, wenn jemand vergisst das Fernlicht auszuschalten?Oder sollte das ein Tipp sein, zu versuchen, sich beim Richter raus zu lügen?
Den Halbsatz, in dem das das zweite Aufblenden während des freundlichen Grüßens mit dem Mittelfinger beschrieben wird, ist mir tatsächlich durchgegangen. Deswegen hatt ich ja auch geschrieben ob ich evtl. etwas überlesen habe. Aber Danke für den "nett" formulierten Hinweis.🙄
Mit dem Verstehen solcher Sachverhalte habe ich eigentlich keine Probleme.
Wenn man selber weiß, dass man nicht sorgfältig gelesen hat, kann man ja auch noch einmal ein paar Sekunden opfern, bevor man seinem Tastendrang nachgibt.
Zum Verstehen: Nett, wie ich nun einmal bin, habe ich ja auch 2 Optionen angeboten.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 23. April 2022 um 11:26:38 Uhr:
Nur zur Beruhigung für den TE, mir darf jeder seinen Mittelfinger zeigen, ist mir egal. Ist ja eine Art Kommunikation. Scheibe runter und brüllen im vorbei fahren funktioniert ja nicht.
Du irrst ja sowas von! Es gibt menschen die können sogar "blut brüllen" ... haben aber trotzdem wenig bis kein Fhlerbewußtsein ... und je weniger desto lauter 😁
Ich bin da ganz bei Uwe.
In letzter Zeit wird sich hier vermehrt über mögliche Konsequenzen von Fehlverhalten ins Höschen gemacht.
Was ist den los mit der Jugend von heute???
@ TE , zurücklehnen und entspannen. Da kommt nix!
Zitat:
@pido schrieb am 23. April 2022 um 18:01:51 Uhr:
Ich bin da ganz bei Uwe.
Ich auch. Hatte nur keine Lust, Selbstverständlichkeiten zu wiederholen.
TE: Ich halte es auch für unwahrscheinlich, dass da was kommt. Aber anders als so manch andere, halt ich das nur für sehr wahrscheinlich, vertraue aber nicht auf eine Glaskugel.
Zitat:
@peter737 schrieb am 23. April 2022 um 00:05:10 Uhr:
...
Ich vergesse, mein Fernlicht auszuschalten woraufhin der entfernte Gegenverkehr aufblendet. Ich schalte daraufhin mein Fernlicht aus (war ja mein Fehler zunächst), er behält seine absurd hellen LED-Scheinwerfer jedoch an, woraufhin ich meine Hände über das Lenkrad hebe und erheblich abbremse, da ich einfach nichts gesehen habe.
...
Heisst das, daß er sein Fernlicht evtl. extra an behielt ?