Mithaftung bei Unfall oberhalb der Richtgeschwindigkeit 130km/h !
Keine Aufregung, alles noch wie vorher bei mir, allerdings...:
Ein Beitrag bei "ARD Recht" wies neulich recht überzeugend darauf hin, dass man i.og. S. so gut wie immer eine Mithaftung am Gesamtschaden hätte. Und nur im Ausnahmefälle würde der Nachweis gelingen, dass ein an sich sonst unverschuldeter Unfall auch bei Einhalten der Richtgeschwindigekeit unausweichlich gewesen wäre.
Mein "Bild" dazu ist die alte Oma - nö der LKW-Fahrer, der mit 82,456 km/h auszuscheren meint und man braust gerade heran. usw. Das wird dann zwar teuer, wird aber dann von der eigenen Versicherung komplett übernommen.
Trotzdem ist das Szenario nicht so ganz ohne - Comments ?!
VG H
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Ich bekomme regelmäßig den Hass, wenn ich auf die linke Spur ausscheren möchte und bestimmte Leutchen (das ist übrigens völlig Markenneutral) sind noch nicht mal dazu bereit, kurz den Gasfus ein oder zwei Milimeterchen anzuheben und mich reinzulassen ohne bremsen zu müssen. Da gibt man lieber Vollgas und schlägt dem anderen Verkehrsteilnehmer die Tür vor der Nase zu.
Ich finde das einfach kein Benehmen.
Richtig. Kommt jedoch ganz auf den Blickwinkel an.
Der stressgeplagte Raser (Manager unter Termindruck) sieht das natürlich ganz anders. Er muss jetzt wegen Dir von 180 runterbremsen und kommt so viel zu spät zu seinem Termin.
Übrigens, mit einem 911er ärgert das natürlich etwas weniger. Man kann, wenn der langsame Fahrer wieder weg ist, einfach Gas geben und voll beschleunigen und sich am Sound erfreuen.😁 Dazu hat der Porsche auch so gute Bremsen, dass die, die mit nur 160 ausscheren und einen zur Vollbremsung "bitten" (von 250 auf 160 braucht ja auch einige Meter) eigentlich auch von diesem Meisterwerk der Technik profitieren.
Was ist daher die Reaktion vieler nicht-Raser?
Sie bleiben einfach mit 130 links, da sie sonst keine Chance zum auf die linke Spur wechseln sehen. Dies dagegen ärgert wieder die Raser, da die Dauer-Linksfahrer ihnen dort die Spur blockieren.
So geht es halt auf unseren Straßen zu. Jeder denkt, dass gerade er das Recht zu irgeneinem Verhalten hat.
Einige 211er Fahrer halten sich ja für Führungskräfte, daher gehört die Spur des Erfolges (links) ihnen. (Anmerkung: Interessantes politische Phänomen. Links liegt der Erfolg??)
Die ganzen Vertreter in ihren Passat/Audi TDI denken oft auch, dass Geschäftstermine zum Rasen berechtigen.
Und wer Porsche fährt, hat mit seinen Steuern ja auch schon einen Teil der BAB bezahlt. Also: Es sollen doch die anderen, die nicht so viel Geld haben, bitte rechts fahren.
Einige Beiträge zeigem doch, dass die Einsicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme nicht voll ausgeprägt ist. Daher sehe ich auf uns ein Tempolimit zukommen. Dieses kommt umso schneller, je schneller unsere Autos werden.
Eigentlich ein Widerspruch. Aber bei genauer Anlayse der Situation das Ergebnis der immer höher werdenden Differenzgeschwindigkeiten und den biologischen Grenzen der Menschen.
Eine weitere Fehlentwicklung ist auch, dass die Autos immer schneller werden, aber kaum einer schneller an sein Ziel kommt. Im Prinzip verkürzen wir nur die Zeit zwischen 2 Staus; aber wir sind trotz mehr PS nicht schneller da.
120 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mamo54
natürlich darf man nur auf die linke spur wechseln, wenn man sich vorher davon überzeugt hat, dass man dort niemanden behindert. andererseits sei die frage gestattet, ob es verantwortungsvoll ist auf einer dicht befahrenen 2-spurigen autobahn auf der linken spur mit 200 oder gar 200+ zu fahren.
Lt. StVO. muss beim Fahrstreifenwechsel eine Gefährdung - nicht aber eine Behinderung - ausgeschlossen werden. Vielmehr muss man jemandem, der durch rechtzeitiges Blinken einen Fahrstreifenwechsel ankündigt, den Wechsel auch ermöglichen (OLG Hamm 1992).
Geschwindigkeit von 200+ werden von Gerichten sogar als grob fahrlässig eingestuft, wenn absehbar ist, dass ein auf ein LKW auflaufendes Fahrzeug ausscheren könnte.
Übriges kann mancher Schnellfahrer die Geschwindigkeit langsam fahrender selbst durch die Windschutzscheibe nicht einschätzen und fährt auf. Selbst verlangt er aber von anderen, dass sie seine Geschwindigkeit durch den Rückspiegel einschätzen können.
"§7 StVO: Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen."
In der Praxis sieht es bei mir so aus.
Ich fahre (ausgenommen LKW) nicht mehr als +30 km/h der Durchschnittsgeschwindigkeit wenn die Bahn was voller ist.
Abbremsen wenn jemand rein möchte wird dann nicht zu Adrinalinkick. Besonders wie hier schon erwähnt sind diverse AB Auffahrten zu erwähnen wo dann PKW's mit 60km/h direkt nach links ausscheren, hier rolle ich mit 100-120 ran.
Ich hatte auch schon mal den Fall das ne "blöde Kuh 🙂" mit Ihrem Panda mit 70 rausgezogen ist, ich aber mit 230 unterwegs war. Es hat halt noch gereicht aber was macht die Dame, zeigt mir nen Vogel. Eine Sekunde früher rausgezogen und die Dame wäre bestimmt Kompost und ich nen Fall für den Psychologen.
Fazit: Viele Fahrer in dem Segment A6; 5'er, E und größer fahren meiner Ansicht schon recht angepasst. Persönlich habe ich im Moment das Gefühl, dass die A4 Avant Fahrer ein Defizit haben und es jedem zeigen müssen wie gut der 2,0 TDI geht, früher war das doch den 3'er BMW Fahrern vorbehalten.......
Entspanntes Ankommen
gruß
Ard
Zwei drei Punkte habt ihr in euren Überlegungen noch nicht mit einbezogen.
1. Laut STVO muß man mit wesentlich höherer Geschwindigkeit überholen (laut Gericht mindestens 10 km/h mehr), aber wie oft überholen LKW´s mit weniger auf einem zweispurige Stück und hoher Verkehsdichte? Leider darf man auch hier die PKW´s nicht vergessen den davon gibt es ja auch genug die nicht wissen was zügiges Überholen bedeutet!
2. Hier wird immer davon gesprochen, dass ich als Raser >200 km/h damit rechnen muß das jemand ausscherren könnte, dass ist richtig, allerdings bin ich der Meinung das jemand der mit 130 aus der rechten Spur wechselt mehr auf den Verkehr und die Situation achten muß, als ich der in der linken zügig fährt!
Man muß nämlich auch hierbei mal bedenken der Bremsweg für jemanden der 130 fährt sind etwa 80m wenn er gut ist, bei mir bei >200 ist dieser mindestens 200m lang und dabei muß ich schon schnell sein mit dem Fuß! Was ich damit sagen will: Es gilt paragraph 1 der STVO und somit müßte der der langsamer ist einmal mehr bremsen als der, der ihn überholen will. Bei der Auffahrt auf die Autobahn ist es doch auch so, der der abfahren will sollte lieber zweimal bremsen, als der auf dem "Beschleunigungstreifen". -> hoffe ihr wisst was ich meine!
3. Und als letzten Punkt gebe ich zu bedenken, schon in der Fahrschule lernt man das man bei einem Überholvorgang den Nachfolgeverkehr zu beachten hat, warum also nicht auf der Autobahn? Meiner Meinung nach ist es gerade ihr noch wichtiger!
Gruß Timci
Es ist ja nicht nur auf den Autobahnen so. Es ist mittlerweile auch in der Stadt so. Ein Hindernis auf der rechten Spur und schwups, fährt man einfach mal nach links. Hier wird doch kaum noch auf den Verkehr geachtet. Hauptsache ich brauche nicht zu bremsen. Das erlebe ich tagtäglich. Und wenn man mal nicht bremst, weiterfährt und Hupt, blubbert der Andere auch noch rum. Es ist schon schlimm geworden.
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Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Und wenn man mal nicht bremst, weiterfährt und Hupt, blubbert der Andere auch noch rum.
Möglicherweise nicht zu unrecht, denn auch hier gilt das Reißverschlußverfahren.
Zitat:
Original geschrieben von Tamburo
Möglicherweise nicht zu unrecht, denn auch hier gilt das Reißverschlußverfahren.Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Und wenn man mal nicht bremst, weiterfährt und Hupt, blubbert der Andere auch noch rum.
Na toll, das heißt, der, der rechts fährt darf mal eben, wenn es ihm gefällt die Spur wechseln, nur weil ein Hindernis auf seiner Seite ist.
Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Es ist ja nicht nur auf den Autobahnen so. Es ist mittlerweile auch in der Stadt so. Ein Hindernis auf der rechten Spur und schwups, fährt man einfach mal nach links. Hier wird doch kaum noch auf den Verkehr geachtet. Hauptsache ich brauche nicht zu bremsen. Das erlebe ich tagtäglich. Und wenn man mal nicht bremst, weiterfährt und Hupt, blubbert der Andere auch noch rum. Es ist schon schlimm geworden.
Ja genau sowas meine ich! Dazu kommt bei solchen Aktionen noch, dass ohne zu blinken die Spur gewechselt wird!
Aber was solls selbst die Polizei lebt sowas ja vor.😠
Gruß Timci
Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Na toll, das heißt, der, der rechts fährt darf mal eben, wenn es ihm gefällt die Spur wechseln, nur weil ein Hindernis auf seiner Seite ist.
Das sagt die StVO dazu:
"§7(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren)."
Hier mal ein Urteil für die BAB:
Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG weist in ihrer Online-Ausgabe auf ein Urteil des OLG Köln (Az: 16 U 24/05) hin, wonach das Einfädeln im sogenannten Reißverschlussverfahren beim Einfahren auf die Autobahn auch dann unzulässig ist, wenn sich der Verkehr auf der Autobahn nur zähflüssig vorwärtsbewegt. Im konkreten Fall hatte ein PKW-Fahrer sein Fahrzeug vom Beschleunigungsstreifen der Autobahnauffahrt aus nach links auf die rechte Fahrbahn gelenkt und vor einem dort befindlichen LKW einscheren wollen. Der LKW war hierbei auf den PKW aufgefahren.
Das OLG vertritt die Auffassung, dass der Verkehr auf durchgehenden Fahrbahnen einer Autobahn grundsätzlich Vorfahrt habe. Der einfahrende Verkehr sei auf jeden Fall wartepflichtig. Das Reißverschlussverfahren sei nach der Straßenverkehrsordnung nur vor Fahrbahnverengungen zulässig (und auch vorgeschrieben), wenn z.B. ein Fahrstreifen gesperrt sei.
Anmerkung: Das Urteil des OLG ist natürlich zu beachten. Ob es der Verkehrswirklichkeit entspricht, ist eine andere Frage. Wie lange soll ein einfahrender KFZ-Führer bei Stauverkehr denn warten müssen, bis endlich ein anderer Fahrer so gnädig ist und eine Lücke lässt. Gerade LKW-Fahrer neigen doch oft dazu, in bisweilen aggressiver Weise Lücken zu schließen, wenn sie merken, dass ein anderes Fahrzeug sich vor sie setzen will. Vielleicht müsste die StVO der Wirklichkeit in diesem Punkt angepasst werden. Dem im entschiedenen Fall betroffenen PKW-Fahrer nützt dies allerdings nichts.
Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Hier mal ein Urteil für die BAB:Anmerkung: Das Urteil des OLG ist natürlich zu beachten. Ob es der Verkehrswirklichkeit entspricht, ist eine andere Frage. Wie lange soll ein einfahrender KFZ-Führer bei Stauverkehr denn warten müssen, bis endlich ein anderer Fahrer so gnädig ist und eine Lücke lässt. Gerade LKW-Fahrer neigen doch oft dazu, in bisweilen aggressiver Weise Lücken zu schließen, wenn sie merken, dass ein anderes Fahrzeug sich vor sie setzen will. Vielleicht müsste die StVO der Wirklichkeit in diesem Punkt angepasst werden. Dem im entschiedenen Fall betroffenen PKW-Fahrer nützt dies allerdings nichts.
dies ist schon richtig, aber im konkreten fall hat der "einfahrende" am ende des beschl.streifens zu stoppen, wenn er es nicht schafft sich einzufädeln. wer auf der rechten spur fährt muss niemanden einfädeln lassen.
und dass man da minutenlang steht glaube ich nicht, es findet sich immer einer, der dich drauffahren lässt! im stau sowieso.
im übrigen verstehe ich die meinung gegen den bösen brummifahrer nicht, gerade mit diesen habe ich gute erfahrung gemacht. findet sich selten mal einer der dich knallhart nicht reinlassen will..
der text ist für mich eher für den stammtisch gedacht, oder damit sich die sonntagsfahrer bzw. schreckhafte hausfrauen wieder aufregen können.
Zitat:
Original geschrieben von Tamburo
Möglicherweise nicht zu unrecht, denn auch hier gilt das Reißverschlußverfahren.Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Und wenn man mal nicht bremst, weiterfährt und Hupt, blubbert der Andere auch noch rum.
Das ist soweit richtig, denoch kann ich nur fahren, wenn dort, wo ich hinwill, auch Platz für mich ist.
Ich erlebe das beschriebene auch tagtäglich, gern innerstädtisch mit 2 Spuren je Fahrtrichtung. Da steht mal einer halb auf dem Bordstein, oder ein Rad fährt dort, schwupps fährt man mal halb auf der linken Fahrspur, OHNE zu Blinken, OHNE überhaupt mal zu schauen, ob dort grad einer fährt.
Und das ist genau die Situation, hupt man dann und fährt einfach weiter, kriegste noch ´nen Finger oder schlimmeres gezeigt. Ich hab echt kein Problem damit, jemandem den Vortritt zu lassen, aber wenn es sich so erzwungen wird, hört´s bei mir auf....
Oder auf engen Straßen, wo gern der Gegenverkehr sich bei Hindernissen auf meine Fahrspur drängelt, wie schmerzbefreit da manche sind.....
Zitat:
Original geschrieben von Tamburo
Lt. StVO. muss beim Fahrstreifenwechsel eine Gefährdung - nicht aber eine Behinderung - ausgeschlossen werden.
in der stvo steht allerdings auch, das man sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,
behindertoder belästigt wird.
aber zum glück sind die propagandamedien-magazine auch auf den trichter gekommen, dass viel schlimmer als die "raser", die schleicher sind, die ohne den spiegel zu benutzen oder gar nen schulterblick zu machen einfach die spur wechseln.....
Zitat:
Original geschrieben von teddy7500
Na das sehe ich aber ganz anders.Wenn man nicht einschätzen kann, wie schnell jemand von hinten kommt, sollte man entweder den Fürhrerschien abgeben, oder auf der rechten Spur bleiben, bis Platz ist.
Wer keine Übersicht hat, gehört nicht auf die Straße. Verkehrshindernisse haben wir schon genug.
Da steht doch was in der STVO. Und das ist eine ganz klare Aussage.
peso
Bisschen ermüdend diese Argumentiererei, wer denn schlimmer ist: der Raser links oder der von rechts ausscherende Schleicher. Beide, denn das Zauberwort heißt "angepasstes" Fahrverhalten; also weder zu schnell noch zu langsam. Gut, 60 als Mindestgeschwindigkeit ist völliger Blödsinn und praxisfern. 130 als Richtgeschwindigkeit, die zu überschreiten in den Bereich der groben Fahrlässigkeit führt, ist absolut in Ordnung auf zumindest tagsüber i.d.R. sehr stark befahrenen Autobahnen.
Dass einige wegen des offenbar so aufschreckenden TV-Beitrags zetern - obwohl dieser Sachverhalt uralt ist - zeigt, dass ein Tempolimit wahrscheinlich vielen automobilen Alleskönnern eher in die Köpfe brächte, ihr Tempo den Gegebenheiten anzupassen. Mit - wie hier zu lesen - 230 über eine durchaus nicht leere Bahn zu kacheln, inklusive der Möglichkeit, dass jemand der langsamer unterwegs ist auf die linke Spur wechselt, öffnet Befürwortern eines Limits Tür und Tor, und das völlig zu Recht. Das ist nichts anderes als das bewusste in Kauf nehmen einer Gefahrensituation und damit grobe Fahrlässigkeit.
Wenn also jemand mal angenommen mit 130 unterwegs ist und ein mit 180, 200 oder wer-weiß-wie-schnell-Nachfolgender den Adrenalinschock bekommt, dann ist das nicht die Schuld des Langsameren. Der bewegt sich nämlich im Rahmen geltender Rechtssprechung - und damit basta.
Aber lasst uns noch ein paar wenige Jahre die "freie Fahrt" da, wo es der Verkehr objektiv zulässt genießen, dann wird das auch hierzulande vorbei sein. EU und Klimadiskussion werden das besorgen: ich wette ne Kiste Bier drauf. Geht jemand mit?
Zitat:
Original geschrieben von teddy7500
Na das sehe ich aber ganz anders.Wenn man nicht einschätzen kann, wie schnell jemand von hinten kommt, sollte man entweder den Fürhrerschien abgeben, oder auf der rechten Spur bleiben, bis Platz ist.
Wer keine Übersicht hat, gehört nicht auf die Straße. Verkehrshindernisse haben wir schon genug.
genau solche leute wurden mal getestet, sollten mit ihrem pkw bei 180 km/h einschätzen wie schnell das auto auf der überholspur an ihnen ist und ob sie rausfahren würden ... lustiges ergebnis. keiner konnte im rückspiegel einschätzen wie schnell es war und je höher die geschwindigkeiten, desto unmöglicher wirds und daher hat der schnellfahrer eine besondere sorgfaltspflicht. klar kann ich durch das ich als rüberzieher zweimal in den rückspiegel schauen muss sagen, der ist schneller als ich, jedoch wieviel schneller bzw. wie lange braucht er um sagen wir mal die 500m distanz zu überwinden.
bei dem ganzen spielen auch noch erwartungswerte eine rolle, daher würde ich sagen du siehst das etwas zu einfach und deine aussage ist einfach nur *kopfschüttel*
und bei 180 sagt sich der halt, die 500m platz ist der von dir geforderte platz in den augen des rüberziehers ...
die stvo ist für den laien sicher in vielen punkten unverständlich und somit sind manche einfach baff wenn sie bei einem unfall plötzlich eine teilschuld bekommen, auch wenn sie "alles richtig" gemacht haben.
bspw. du möchtest innerorts links in eine straße abbiegen, blinkst, ordest dich links ein und biegst ab ... zack fährt dir von hinten einer in die seite weil er dich überholen wollte. klar sagen jetzt einige ... sachlage ist klar und was kommt vorm richter raus? genau, der links abbiegende bekommt eine teilschuld von 30% 😉
Zitat:
Original geschrieben von teddy7500
Es kann nicht sein, das derjenige der Überholt auf alle anderen, die er überholt aufpassen muß.
kann nicht nur sein sondern MUSS so sein und es ist bedenktlich, dass dir das nicht klar ist
sl