Mit welcher SF-Klasse neuen Vertrag abschließen
Hallo,
ich habe meinen Führerschein seit 2013 und bin stets das Auto meiner Eltern gefahren.
Ich habe mein erstes Auto zum 06.06.2019 versichert mit der SF Klasse 1/2. Nun möchte ich meine Haftpflichtversicherung zum Vertragsende kündigen(Vertragsende: 06.06.2020). Kündigung bereits getätigt.
Ich habe nun eine Antwort gekriegt, wo drinsteht "Der Vertrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung endete in der Schadenfreiheitsklasse SF 1/2."
Was heißt das für mich?
Die neue Gesellschaft möchte von mir erfahren, welche SF Klasse ich habe. Habe ich die SF Klasse 1/2 anzugeben, da meine Vorversicherung dies mir in der Kündigung vorgibt? Tut die Versicherung beim Vertragsabschluss mit der folgenden SF Klasse einstufen?
oder jetzt schon die SF-Klasse 1 angeben für die Berechnung? Da ich voraussichtlich sozusagen das erste Versicherungsjahr "schadenfrei" befahren werde?
Liebe Grüße
22 Antworten
Weil der Vertrag nach akb wahrscheinlich erst am 1.1 neu eingestuft wird?
Wenn erst zum 1.1 besser gestuft wird, ist Das ist ja das Problem bei unterjahrige Versicherungen..
Lieber TE,
ich befürchte das wird so nichts!
Wenn Du zum Arzt gehst, dann spricht der mit Dir erst einmal über (fast) alles und Du must ihm auch (fast) alles sagen.
Dann kann er Dir nach einer gründlichen Analyse wirklich helfen... sonst wird geraten
Eine Analyse Deiner Kfz-Versicherungssituation und ein Rat ist nach den Häppchen, die Du uns zur Verfügung stellst m.E. nicht möglich.
Wieso hast Du einen Nachtrag von wem und für welchen Zeitraum bekommen?
Also helfen nur vollständige Informationen um wiederum Dir helfen zu können ... ODER ein Versicherungsberater vor Ort..
Ohne deinen persönlichen Schadensverlauf und ohne den Beginn und den Ablauf deiner Versicherung zu kennen,
wird es mit einer Antwort schwierig. Da hilft nur raten.
Wenn dein Vertrag schon mal ersteingestuft wurde, ist eine Sondereinstufung bei der neuen Versicherung i.d.R nicht möglich
Die Thematik wurde anfang des Theards durchgenommen und etliche Informationen sind bereits oben gegeben. Ich denke aus dem Kontext ist der Sachverhalt klar zu verstehen, da der Arzt mich bereits kennt und die Informationen ebenso, da alles in seiner Datenbank abgespeichert ist. So durch neuem Geschehnis, die passenden Häppchen mitgeben kann.
Den Nachtrag habe ich vom neuen Versicherer erhalten mit aktualisierem Beitrag.
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Zitat:
@Datschi0825 schrieb am 17. Februar 2020 um 09:27:24 Uhr:
Lieber TE,
ich befürchte das wird so nichts!
Wenn Du zum Arzt gehst, dann spricht der mit Dir erst einmal über (fast) alles und Du must ihm auch (fast) alles sagen.
Dann kann er Dir nach einer gründlichen Analyse wirklich helfen... sonst wird geraten
Eine Analyse Deiner Kfz-Versicherungssituation und ein Rat ist nach den Häppchen, die Du uns zur Verfügung stellst m.E. nicht möglich.
Wieso hast Du einen Nachtrag von wem und für welchen Zeitraum bekommen?Also helfen nur vollständige Informationen um wiederum Dir helfen zu können ... ODER ein Versicherungsberater vor Ort..
@DarkDarky bezogen auf die Anspielung
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 17. Februar 2020 um 09:15:16 Uhr:
Weil der Vertrag nach akb wahrscheinlich erst am 1.1 neu eingestuft wird?Wenn erst zum 1.1 besser gestuft wird, ist Das ist ja das Problem bei unterjahrige Versicherungen..
Nein. Wird nach vollem Jahr neu gestuft. Hatte Mal nachgelesen.
Ich bin schadensfrei.
Wenn du der Meinung bist, dass du von der neuen Versicherung falsch eingestuft wurdest, dann nimm Kontakt mit denen auf.
Hier kann das niemand für dich klären.