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SF-Klassen unterjähriger Wechsel

Themenstarteram 5. März 2020 um 15:42

Hallo,

ich hätte da eine Frage zur Versicherung.

Im Juni 2019 wurde von Versicherung A (SF in 2019 = 11) zu einer neuen Versicherung gewechselt. Einstufung erfolgte zu SF 11. Der Beitrag bzw. der Versicherungsschutz gilt für 12 Monate.

Nun hab ich ja in 2020 für die ersten 6 Monate immer noch SF 11 "bezahlt" obwohl ich nach dem 1.1.2020 eigentlich in die nächste SF Klasse kommen müsste.

Wenn ich nun in 2020 erneut den Versicherer wechsel, muss man in den Angaben die aktuelle SF Klasse angeben. Und die ist per heute (05.03.2020) SF 11. Somit rechnet der neue Versicherer in 2020 mit SF 11. Beim neuen Versicherer wird zumindest zum 01.01.2021 dann eine Erhöhung der SF Klasse durchgeführt.

Aber de Facto hätte ich dadurch ja eine SF Klasse "verloren".

Beispiel 1: Ich wäre von Anfang an bei der ursprünglichen Versicherung geblieben:

01.01.2019-31.12.2019 = SF 11 (bei Versicherung A)

01.01.2020-31.12.2020 = SF 12 (bei Versicherung A)

01.01.2021-31.12.2021 = SF 13 (bei Versicherung A)

Beispiel 2: Wechsel von Versicherung A zu B und wieder zurück zu A:

01.01.2019-31.05.2019 = SF 11 (bei Versicherung A)

01.06.2019-31.05.2020 = SF 11 (bei Versicherung B, da ja SF 11 mitgeteilt und für 12 Monate der Vertrag gemacht wurde)

01.06.2020 - 31.12.2020 = SF 11 (bei Versicherung A, da SF 11 mitgeteilt wird)

01.01.2021 31.12.2021 = SF 12 (Neueinstufung zum 01.01.2021)

Habe ich einen Denkfehler bei meiner Sichtweise?

Danke euch für die Hilfe.

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15 Antworten

Denkfehler: ja!

Ohne hier auf evtl. Schadenbelastungen und Sondereinstufungen einzugehen: Versicherungen tauschen ein Rabattgrundjahr und das ist dem Kalenderjahr angeglichen

Schreibfehler: auch ja... Es wird ausgetauscht! - Entschludrigung

Vielleicht achtest Du auf den Ablauf 1.1. eines jeden Jahres, dann kommt die Hochstufung schnellst möglich - aber auch die Rückstufung im Schadenfall...

Themenstarteram 5. März 2020 um 16:20

Also bei der Versicherung B (01.06.2019-31.05.2020) habe ich zum Jahreswechsel 31.12.2019 keine angepasste/geänderte Rechnung bekommen. Nur die, die zu Beginn erstellt wurde.

Logisch, denn das Versicherungsjahr ist nicht zwingend identisch mit dem Kalenderjahr. Da musst du schon als Hauptfälligkeit den 01.01. wählen.

Wenn du zum 01.06. wechselt bekommst du SF12. Du bist faktisch schon seit dem 01.01.20 in SF12, nur wird die erst bei der nächten Hauptfälligkeit mit SF12 berechnet. Achte beim neuen Versicherer auf den Ablauf 01.01

Themenstarteram 5. März 2020 um 19:42

OK verstehe. Das heißt dann, dass zum 01.06.2020 mit SF 12 gestartet wird (obwohl der aktuelle Vertrag SF 11 ist) und zum 01.01.2021 hochgestuft wird auf SF 13. Laut neuer Versicherung erfolgt eine neu Einstufung immer zum 01.01.

Sollte also passen.

Danke euch.

Themenstarteram 9. März 2020 um 9:49

Mh, ich hatte mal eine Email an die Versicherung geschrieben; Die meinen, da der Vertrag ruht wird er mit der selben SF Klasse wieder aktiviert, die er davor hatte. Egal ob dazwischen ein Jahr vergangen ist oder nicht...

Ich muss da mal anrufen und das telefonisch klären. Per Mail ist das immer etwas schwierig.

Wenn ein Vertrag weniger wie 1/2 Jahr ruht, wird er so eingestuft, wie wenn er nicht unterbrochen wurde. Das heisst, wenn er am Stuftungstermin 01.01 geruht hat, wird er trotzdem weitergestuft

Themenstarteram 9. März 2020 um 11:18

Aber er ruhte ja ein Jahr.

Dann wird er eben nicht weitergestuft und Du bekommst die SF, die bei "Beendigung" des Vertrages galten (vor einem Jahr) .. bis das Recht des Vergessens greift (10 Jahre EUDSGVO)

Themenstarteram 14. März 2020 um 19:15

Hier noch als Ergänzung nach Kontakt mit beiden Versicherern (alt und neu).

1. Der ursprüngliche Vertrag (SF 11 in 2019) ruhte nun ein Jahr und wird wieder mit SF 11 (im Juni 2020) fortgeführt. Eine Höherstufung erfolgt dann zum 01.01.2021.

2. Der zweite Vertrag (den ich nur für ein Jahr abgeschlossen hatte) wurde zwar mit SF 11 abgeschlossen. Dort wird er jedoch auf SF 7 runtergestuft, da der Vorversicherer nur SF 7 bestätigt, da die SF 11 Einstufung nur bei der Vorversicherung galt (Sondereinstufung). Ist zwar bisher noch nicht passiert - wird aber wohl wenn ich kündige noch nachberechnet - nehme ich an.

Im Endeffekt "verliere" Ich durch den kurzfristigen Wechsel eine SF-Klasse. Ich werde dann also zum 01.01.2021 in der SF 12 statt 13 sein (13 wäre gewesen, wenn ich gar nicht gewechselt hätte).

Unterm Strich dennoch lohnend gewesen für mich, denn der Grund für den Ein-Jahres-Wechsel war, dass ich vom Verkäufer 250€ Rabatt erhalten habe, wenn ich die Versicherung auch wechsel. Von den 250€ bleiben jetzt zwar nur noch ca. 100€ übrig (neue Versicherung war teurer + eine SF Klasse niedriger als ich wäre wenn ich nicht gewechselt hätte) aber dennoch ein Vorteil.

Und das Wichtigste: Ich habe wieder was dazu gelernt :)

Danke für die Info

Themenstarteram 18. September 2020 um 12:16

Noch ein kleiner Nachtrag:

Meine Theorie wie oben aufgeführt traf so nicht ein; Es war sogar besser:

Der erste Vertrag (#1) (der ruhend gestellt wurde) wurde tatsächlich ruhend gestellt, da die Nachversicherung (#2) keine Anfrage über SF bei der ursprünglichen Versicherung (#1) gestellt hat. D.h. die haben die SF Einstufung einfach so vorgenommen - ohne Prüfung.

Jetzt, wo ich wieder zur ursprünglichen Versicherung (#1 und jetzt #3) gewechselt bin, wurde bei Versicherung #2 angefragt und die haben die aktuelle SF bestätigt. Dies als Grundlage reicht der Versicherung (#1=#3) aus, um einen quasi neuen Vertrag mit der SF Klasse zu machen.

Der ruhende Vertrag (auch mit der SF Klasse) bleibt weiterhin ruhend und kann bei Bedarf (z.B. Kind) aktiviert werden und startet dann auch mit der SF Klasse.

So gesehen habe ich doppeltes Glück gehabt:

1. Einsparung beim Wechsel von #1 zu #2

2. Ein weiterer nun ruhender Vertrag, der mit einer guten SF Einstufung bei Bedarf genutzt werden kann.

Achtung: Recht des Vergessens!

Sollte Dein Kind (oder...) den SF erst 10 Jahre oder später nach Deaktivierung benötigen, so solltest Du diesen Schadenverlauf bestätigen und mitgeben lassen. Dann hast Du ihn "persönlich" und kannst ihn max. verschlampern, aber die Versicherung kann ihn auch nicht mehr vergessen.

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