Mit Tachomanipulation übers Ohr gehauen
Hallo, ich habe mir vor ca. 4 Wochen ein W211 270 CDI gekauft.
Optisch super mit 176.000 KM.
Tüv ohne Mängel im März. Bj. 2004 für 6500 €.
Dann haben wir den Voreigentümer angerufen an eine Mail geschrieben und haben erfahren, dass der Wagen 275.000 KM beim Verkauf gelaufen hatte.
Also sofort zum Anwalt und den Verkäufer angeschriebn mit einer 2 WochenFrist zur Abholung des PKW und Geldrückgabe.
Am Tag nach dem Schreiben kam ein Anruf und die haben sich bereit erklärt den Wagen zurück zu nehmen. Nur nicht sofort und nicht zum Vollen Preis ( weil gefahren und Umgemeldet usw).
Nach Ablauf der Frist kam ein Schreiben vom gegnerischen Anwalt dass man den Wagen wohl zurücknehmen würde, aber erst am 31.7.
Da wir diese Hinhaltetaktik nicht akzeptieren, haben wir Klage beim Landgericht Bochum eingereicht.
Meine Frage:
Wie stehen die Chancen dass ich mein Geld wieder bekomme?
Ist das nur Arglistige Täuschung oder Betrug bzw. Bandenmäßiger Betrug?
Ich werde nun den Wagen solange fahren müssen, bis ich ein anderes Auto gefunden habe.
Wenn ich den Wagen irgendwo unterstellen muss nach der Abmeldung....kann ich die Unterstellkosten auch einfordern?
Was passiert, wenn er sagt er hat die Kohle einfach nicht mehr?
Beste Antwort im Thema
Bevor hier alles in die Falsche Richtung geht...
Klage ist nun eingereicht!
Anwalt der Gegenseite hat die Rücknahme des Fahrzeug zugebilligt.
Es geht nun auch um Schadensersatz usw. Anwaltskosten kommen noch dazu..Ich hab ja Rechtsschutz!
Wer der Meinung ist, dass man 100.000 KM mehr ignorieren sollte, kann es selber machen, soll es aber nicht von anderen erwarten. Der Wagen war super gepflegt ( weil in den ganzen 10 Jahren NIE ein beifahrer oder jemand auf der Rückbank gesessen hat. Die waren umgeklappt und als Transportwagen genutzt worden. Hochwertige Transporte ins Ausland. Der Unternehmer hat uns Freundlicherweise auch alles belegt. Er hat den Wagen zudem als Export Fahrzeug Verkauft. Den Steueranteil haben die sich auch auszahlen lassen.
Strafrechtlich auch noch Steuerbetrug.
Wenn ein User wie "Schwarzerkrause" einen wie mich nicht als Nachbarn haben möchte, weil ich mich wegen läppischen 100.000 KM aufrege sei gesagt...besser ist das. Wer sowas schreibt, würde sich entweder Betrügen lassen und es darauf beruhen lassen, weil er keine Eier hat, oder kennt sich gut mit Tachos aus....
Sei froh das du nicht mein Nachbar bist!
173 Antworten
Zitat:
also selbst wenn nur 175000 km...finde ich 6500 Euro schon recht teuer...und für fast 300000 ...naja.
warum wird für die alten Autos eigentlich immer noch so viel bezahlt?
4000 max
Weil genau diese Leute die Zielgruppe sind! Wer glaubt denn ernsthaft, daß ein E270 CDI in 12 Jahren nur diese schlappen km gelaufen ist? Wer sich so ein Auto kauft, wird ihn auch fahren, denn das ist ein Langstrecken- und Zugfahrzeug und dafür wurde er gebaut. Zur Kirche und zurück mag es auch geben, aber das beläuft sich nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung auf 0,001 % aller verkauften Fahrzeuge dieser Klasse. Wie saverserver das richtig beschreibt, lieber einen mit 200 Tkm und mehr, welcher immer schön repariert wurde, als eine Gurke welche nie gefahren wurde und bei der jegliche Reparatur noch aussteht. Tachomanipulation muß man bei dem km- Stand immer erwarten.
Zum Thema, recht haben und recht kriegen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Und selbst wenn man recht höchstrichterlich bekommt hat man noch lange nicht sein Geld zurück. Hier wissen die meisten nicht Bescheid, weil sie ja glauben, in einem Rechtsstaat zu leben. ;-)))))) Weit gefehlt und der TE wird das am eigenem Leibe noch erfahren. Jedes deutsche Gericht trennt die Verfahren immer schön säuberlich, denn alle wollen ja ihre Arbeit behalten. Da wird nun Klage wegen Tachomanipulation eingereicht. Na toll, das muß der Kläger erstmal durch Gutachten beweisen. Kann er das, wird der Angeklagte im besten Fall wegen Betrug verurteilt und bekommt eine Strafe. (Sozialstunden oder meinetwegen auch Gefängnis).
Deshalb hat der Kläger aber immer noch kein Geld und wahrscheinlich auch kein Auto mehr, weil das Gericht ja festgestellt hat, daß der Kaufvertrag ungültig ist. Der Richter wird versuchen, auf einen Vergleich abzustellen und beide Seiten werden das höchstwahrscheinlich annehmen. Sein Geld hat der Kläger immer noch nicht und wird es auch nicht bekommen. Wenn er einen guten Anwalt hat, wird dieser ihm nun raten, Strafanzeige wegen Betrugs zu stellen und zwar innerhalb der Frist, in welcher der Vergleich abläuft. Tut er dies nicht, kann er bis zum Sanktnimmerleinstag auf sein Geld warten und muß nun eine Zivilklage gegen den Angeklagten einreichen. Die Rechtsschutzversicherung hat inzwischen mit Sicherheit das Handtuch geworfen. Und nun geht das ganze quasi von vorne los, Gutachten, Zeugen und, und, und. Wir reden mittlerer Weile über einige tausend Euro, welche der Kläger vorfinanzieren muß. Wenn er am Ende dann doch gewinnt, hat er immer noch kein Geld weil der Angeklagte inzwischen Insolvenz angemeldet hat und fröhlich nach 6 Jahren schuldenfrei ist.
Leute, laßt Euch bloß nicht aufhetzen, von wegen Anwalt hier und Anwalt da. Ein Anwalt ist ein Dienstleister und schreibt nur das, was ihr im erzählt. Dem ist es völlig egal was am Ende dabei rauskommt, denn der hat sein Geld verdient und er bekommt es auch, am Ende werdet ihr von Eurem eigenem Anwalt verklagt.
Ich möchte dies als Anregung verstanden wissen und ich weiß aus Erfahrung, wovon ich rede.
Soll jeder gerne machen was er will, aber denkt immer daran, erst überlegen und dann handeln, sonst geht es ggf. gehörig nach hinten los!
In diesem Sinn und
mit freundlichen Grüßen
Thomas
volle Zustimmung Tom041963.
Zum Anwalt zu gehen und das Stichwort 'Rechtsschutzversicherung' zu nennen sollte in etwa dieselbe Wirkung haben wie in einer KFZ-Werkstatt das Stichwort 'Haftpflichtschaden' zu nennen.
Beide haben dann dieses Dollarzeichen in den Augen...
Ich würde die 100000km runterschlucken und den Wagen fahren.
Is sicher stressfreier und weniger zeitintensiv.
Der Wagen hat ja beim Kauf offensichtlich gepasst ('super Zustand'😉.
Evtl. hätte ich persönlich Kontakt mit dem Händler aufgenommen, und ihm nahegelegt etwas Geld o.ä. Springen zu lassen. Davon hätte ich mir mehr versprochen.
Gleich den Anwalt von der Kette lassen, ich weiß nicht....
Aber jeder wie er mag.
Ihr lasst euch alles gefallen, kein wunder das die die KM fälschen ....
Nur weiter so .... ich hab mir ein Auto gekauft mit 100.000km achja in echt hat es aber 300.000km ist mir aber egal .... oh mann ...
Hallo,
Das mit den niedrigen km Ständen muss nicht immer Manipulation sein. Ich habe meinen 270er von einer Rentnerin gekauft. Da ich sie kenne ist der km stand von 39.000km nach 10 Jahren Glaubwürdig. Der Wagen war einmal im Jahr bei MB und alle Rechnungen sind mir Übergeben worden. Ich bin immer skeptisch sobald mindestens 2 Besitzer oder mehr eingetragen sind und die Laufleistung gering ist.
Ich Wünsche Dir viel Erfolg und hoffe das die eine Empfindliche Strafe erhalten.
Nur so am Rande. Wir haben unser Firmenwagen mit 118.000km an einen Händler verkauft.
Zwei Wochen Später hatte ich den Wagen bei einem Berliner Autohändler mit 99.8xx km gefunden.
Gruß
Chris
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ja es gehören 2 dazu- manchmal ist der betrug so angelegt, dass sofort das geld bzw der wert weg ist, dann wird es keinen rückfluss mehr geben. da nützt kein Inkasso. Also sollte man etwas lebenserfahrung gesammt haben (passive betrugserfahrtung=Lehrgeld ) dann kann man Absichten etwas mehr erraten. Zum Thema: aufpassen bei Tachostand. Es gibt aber auch Autos mit echten wenigen km/J !! zb. 2 Wagen usw.
Habe meinen T 220 CDI mit 105 Tkm, fast 10 Jahre alt gekauft. Der Vorbesitzer hatte ihn 9 Jahre als Zweitwagen gefahren (also als Jahreswagen gekauft), Scheckheft, sämtliche TÜV-Berichte und Rechnungen aller Jahre gabs dazu. Sowas gibts mit ein wenig Glück auch.
@Tom041963 Selten so einen Quark gelesen, sorry. Zumal mir oft nicht mal klar ist, warum Du welches Argument gerade bringst. Beispiel? Was hat die Privatinsolvenz mit dem vorliegenden Fall zu tun? Sämtliche Verbindlichkeiten aus unerlaubter Handlung (sei es Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung) unterfallen selbstverständlich nicht der Restschuldbefreiung. Das bedeutet: Selbst nach abgeschlossenem Insolvenzverfahren hat man weiter einen Anspruch gegen den Insolvenzschuldner in voller Höhe!
Offen bleibt nur ob der Schuldner in den nächsten 30 Jahren mal wieder so viel Geld oder pfändbare Dinge angehäuft hat, dass diese gepfändet werden können.
Der Titel nützt nichts wenn da nie was zu holen ist - leider.
Aber auch ich kann dem TE hier nur empfehlen gegen den Verkäufer vorzugehen. Ich würde es auch tun. Und wenn es nur für das eigene Rechtsempfinden ist.
es gibt auch nach 20 oder 30 Jahren noch Autos mit unter 100000 km
es fahren bestimmt noch zehntausende 211er unter 100000 km in D herum
irgendwann, wenn Oma und Opa sterben / stark krank werden...die Kinder und Enkel die Wagen nicht wollen, kommen so Kisten halt auf den Markt
beim 124er war dies bis ca. 2010 noch recht häufig...so langsam werden die Autos mit wenig Echt-km auch rar auf dem Günstig-124-Markt-
Zitat:
@Thomas123er schrieb am 25. Juni 2015 um 10:43:49 Uhr:
Habe meinen T 220 CDI mit 105 Tkm, fast 10 Jahre alt gekauft. Der Vorbesitzer hatte ihn 9 Jahre als Zweitwagen gefahren (also als Jahreswagen gekauft), Scheckheft, sämtliche TÜV-Berichte und Rechnungen aller Jahre gabs dazu. Sowas gibts mit ein wenig Glück auch.
Zitat:
Selten so einen Quark gelesen, sorry. Zumal mir oft nicht mal klar ist, warum Du welches Argument gerade bringst. Beispiel? Was hat die Privatinsolvenz mit dem vorliegenden Fall zu tun? Sämtliche Verbindlichkeiten aus unerlaubter Handlung (sei es Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung) unterfallen selbstverständlich nicht der Restschuldbefreiung. Das bedeutet: Selbst nach abgeschlossenem Insolvenzverfahren hat man weiter einen Anspruch gegen den Insolvenzschuldner in voller Höhe!
Das mag so sein, ist aber reine Theorie. Wie läuft es in der Praxis denn wirklich ab? Du hast einen Titel und demzufolge recht bekommen, ob durch ein eindeutiges Urteil oder Vergleich spielt dabei keine Rolle.
Der Angeklagte geht in die Privatinsolvenz und ist erstmal 6 Jahre lang nicht zu behelligen. Der Titel gilt aber 30 Jahre ;-))) wie schön. Nach den 6 Jahren schickst Du nun einen Gerichtsvollzieher zum Angeklagten denn vorher ist er ja durch das Insolvenzverfahren geschützt.
Du siehst als Gläubiger also erstmal 6 Jahre keinen Cent!Den Gerichtsvollzieher bezahlst Du natürlich erstmal auch. Der geht dann zum Angeklagten und versucht zu pfänden, i.d.R. meistens ergebnislos. Der wiederum gibt dann die eidesstattliche Versicherung ab und hat die nächsten 3 Jahre erstmal wieder Ruhe vor Dir. Nach 3 Jahren geht das Spiel von vorne los. Du bezahlst den Gerichtsvollzieher der versucht wieder zu pfänden und Dein "Freund" gibt erneut die eidesstattliche Versicherung ab und hat wieder 3 Jahre Ruhe. Man bedenke auch, daß man Anwalts- und Gerichtskosten bereits bezahlt hat und auch ggf. nicht mal mehr ein Auto hat.
Ich habe hier so einige Titel liegen und in den seltensten Fällen ist eine Pfändung erfolgreich. Da Du als Privatperson keinen in Erzwingungshaft stecken kannst, wie der Staat das in solchen Fällen machen kann, geht man sehr oft mit einer langen Nase aus der Sache.
Und noch eins, nicht meine Einstellung zum Rechtssystem ist der Grund für Tachomanipulationen sondern die Nachfrage nach preiswerten Autos mit wenigen km und scheckheftgepflegt. Ich behaupte ja nicht, daß es auch solche Fahrzeuge gibt, aber das ist sehr selten und ob die besser sind als einer, der regelmäßig gefahren und gewartet wurde möchte ich sehr stark bezweifeln.
In diesem Sinn
MfG Thomas
Zitat:
@Tom041963 schrieb am 25. Juni 2015 um 19:05:54 Uhr:
Der Angeklagte geht in die Privatinsolvenz und ist erstmal 6 Jahre lang nicht zu behelligen.
Auch hier widerspreche ich. Zwar ist eine Einzelvollstreckung untersagt (§§ 89, 294 InsO), dennoch werden die Forderung auch des Gläubiger aus unerlaubter Handlung quotal befriedigt, d.h. der Schuldner ist mithin sehr wohl "zu behelligen".
Bzgl. der sechs Jahre (72 Monate) bleibt festzustellen, dass dies eine Möglichkeit ist. Der Gesetzgeber bietet aber weitere an. So ist nach 36 Monaten eine Restschuldbefreiung möglich, wenn der Schuldner die Verfahrens- und Insolvenzverwalterkosten beglichen hat und 35% der Verbindlichkeiten bedienen konnte. Für eine Restschuldbefreiung nach 60 Monaten reicht bereits das Begleichen der Verfahrens- und Insolvensverwalterkosten aus. Das ist derzeit bei Verbraucher-Insolvenzen der gängiste Fall!
Das Thema geht wieder wo anders hin ....
Das ist richtig. Allerdings kräuseln sich mir hier die verbliebenen Haare bei dem Gedanken daran, wie Einige letztlich den betrügerischen Verkäufer "schützen" wollen.
...zumal es die Karre eh nur Zug um Zug gegen den Kaufpreis zurückgeben sollte...
Zum betrügen gehören immer zwei.
Wir reden hier nicht von tausenden von Euros sondern von einem Fahrzeug das durch die mehr Kilometer vielleicht eine Wertminderung von 1000 bis 2000 € hat.
Sorry, irgendwie werd ich das gefühl nicht los, das ich den Te nicht als Nachbarn haben möchte.
Ich will keinen betrügerischen Verkauf schützen, kenne mich aber ganz gut im deutschen Rechtssystem aus! (Lehrgeld) J.M.G. stellt aber nur auf Möglichkeiten ab, weiß aber ganz genau, daß es in der Realität anders funktioniert! Für ihn ist das alles eine schöne Theorie, aber in der Wirklichkeit ist der Kläger im speziellen Fall unter Umständen der Verlierer und hat ganz viel Geld versenkt!
Macht es so wie Ihr wollt, es sollte ja auch nur eine Anregung zum Nachdenken sein!
MfG Thomas