Mit Seitenstange: Absichtliche Verkehrsbehinderung durch Radfahrer in Dresden
Ich mache es mal ein bisschen kurz:
Ich habe diesen Radfahrer hier in Dresden fahren sehen, der hatte tatsächlich eine ausklappbare Seitenstange an seinem Fahrrad montiert, die er auf der Straße, wo Autos fahren regelmäßig aushgeklappt hatte, um so den hinter ihnen fahrenden Autos das überholen zu erschweren, und auch die Autofahrer sonst wie zu behindern.
Manchmal benutzt ja auch ein Radweg, da hat er die seitens Stange wieder ein geklappt.
Aber wenn es dann wieder auf die Straße ging, hat er die Seitenstange wieder ausgeklappt.
Manchmal Schuhe auch ziemlich mittig auf der Fahrbahn, und einige Autos hatten ihn auch überholt, was aber auch schon teilweise gefährlich war, und die Autofahrer waren ziemlich genervt, und bei einem Überholmanöver hätte es beinahe zu einem frontal Zusammenstoß geführt mit einem anderen Auto.
Ich meine das schon ziemlich blöd, wenn Radfahrer nun auch noch absichtlich provozieren.
Beste Antwort im Thema
Hast du 'nen Führerschein ?
---> dann schau doch lieber nochmal nach bei "Seitenabstand für's Überholen von Radfahrern"
http://frag.wikia.com/.../...alten,_wenn_sie_ihn_%C3%BCberholen_wollen
---> § 1 StVO (sinngemäß) : gegenseitige Rücksichtnahme !
Is natürlich schon bissl provokant, was er da macht, aber notfalls mußt ihm eben hinterherfahren, sonst bist evtl. durchgefallen bei der Führerscheinprüfung !
...aber als "Linksfahrer" sollte das ja kein Problem für dich sein ;-)
Aber er hat dich vielleicht mal zum Nachdenken angeregt. Autofahrer sehen das halt immer aus Autofahrersicht, kaum bist Radfahrer, siehst das dann aus Radfahrersicht . . . gaaanz anderer Blickwinkel dann ! ;-)
Fahr halt zur Abwechslung einfach mal wieder bissl mit'm Fahrrad durch die Stadt ;-)
P.S.
Gibt ja auch so ähnliche Aktionen wie z.B. bei Ortsdurchfahrt-gestressten Anwohnern :
Einfach paar Fahrzeuge im Zick-Zack legal auf der Straße parken, und schon sinkt die Durchfahrgeschwindigkeit enorm ;-)
543 Antworten
Das folgende Video demonstriert nochmals anschaulich den erforderlichen Mindestabstand, und wie man sich in möglicherweise folgende Konfliktlösungen anständig verhält 🙂😎😁
Wieder einmal voll interessante Diskussion, die Einblicke in die psychische Beschaffenheit der hier diskutierenden Verkehrsteilnehmer bereitstellt.
Wenn alle Verkehrsteilnehmer gleich zu behandeln sind, dann dürfen sich die Verkehrsteilnehmer ohne Einhaltung des gegenseitigen seitlichen Mindestabstandes nicht überholen, wenn sie dabei den ihnen entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer gefährden könnten.
Das Überholen von Einspurfahrzeugen bei Glätte wird in einer weiteren Neufassung der Bestimmungen explizit untersagt; scheint leider genauso nötig, wie das offizielle Einführen eines seitlich einzuhaltenden Mindestabstandes bei Überholvorgängen.
Der Fokus der Polizeikontrollen wird/sollte künftig auf Einhaltung der Sicherheitsabstände liegen, da eine u. U. zu hohe Geschwindighkeit erst bei Unterschreiten der Sicherheitsabstände dahingehend kritisch wird, als daß es den zu überholenden Verkehrsteilnehmer erheblich verunsichern könnte.
Mal dazu was : Wenn der Radfahrer mit 36km/h fährt, wie weit muss der, die , Abbieger den gesehen haben bzw. abstand vor dem Abbiegen einhalten, damit das passt?
Wenn ein PKw notfalls mit Anhänger abbiegen will und 3 sec benötigt, sind das 30 mtr. die der Radler zurück legt.
Genauso weit sollte man auch bei parkenden PKW schauen können, alles unter 30mtr. müsste man halten. Das sind 5 PKW längen incl. 4 Abstände.
Zitat:
@CH76 schrieb am 11. Dezember 2019 um 16:33:16 Uhr:
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 11. Dezember 2019 um 14:40:18 Uhr:
Ich bin nun keiner, der Radfahrer absichtlich knapp überholt oder so, aber genervt bin ich teilweise schon.
Ich nutze das Auto unter Anderem deswegen, weil ich damit warm, trocken und ohne körperliche Anstrengung eine gewisse Geschwindigkeit erreichen kann und da bin ich nun mal nicht begeistert, wenn mich dabei Radfahrer behindern.Ich nutze das Rad, weil ich mich gerne sportlich betätige und bin genervt von Autofahrern, die keinen Abstand halten. Mich nerven auch Autofahrer, die jeden Weg mit dem Auto machen.
Ich werde (vielleicht)dich und andere Autofahrer weiterhin behindern, so wie mich auch die Autofahrer behindern. Eigentlich ganz einfach.
Ob du es glaubst oder nicht, aber auch ich setze mich mal aufs Fahrrad, aber ich versuche dann dem Autoverkehr fernzubleiben. Also wo Radwege sind benutze ich sie und auch die nicht benutzungspflichtigen. Auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen fahre ich entsprechend langsam an Fußgängern vorbei und mache mit Klingel und ggf Stimme auf mich aufmerksam.
Ich halte den wuseligen Stadtverkehr aber nicht für den geeigneten Ort, mich sportlich zu betätigen.
Ich habe übrigens nie geschrieben, dass ich mit dem Auto keinen Abstand zu Radfahrern einhalte. Wenn ich nicht überholen kann, kann ich nicht überholen aber deswegen muss mich die Situation nicht erfreuen.
Einige Radfahrer meinen aber auch, sie hätten Narrenfreiheit.
Sie radeln erst auf der Straße, wechseln aber dann an der roten Ampel, auf den Radweg der querenden Straße weil der Querverkehr grün hat. Dass sie dabei mal eben einen klaren Rotlichtverstoß begehen, ist ihnen nicht klar bzw es wird leider nicht geahndet. Wenn Radfahrer auf der selben Fahrbahn fahren wie die Autos, dann gelten für sie auch die selben Lichtzeichenanlagen, d. h. rot ist rot und bedeutet Stopp und nicht dieses "ich picke mir die Rosinen raus".
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Es gibt Menschen, denen an einem harmonischen Miteinander im Straßenverkehr gelegen ist und die sich entsprechend rücksichtsvoll verhalten. Und es gibt solche, die meinen, dass ihre persönlichen Bedürfnisse (Spaß am Schnellfahren, Termindruck etc.) über den Interessen aller anderen Verkehrsteilnehmer stehen. Diese "Spezies" verteilt sich sehr gleichmäßig auf die zur Verfügung stehenden Verkehrsmittel.
Diese ganzen Radfahrer-versus-Autofahrer-Diskussionen sind letztlich nur Feindbildpflege. Die Grenze verläuft nicht zwischen Fahrrad- und Autofahrern, sondern zwischen Leuten, die sich zugunsten eines für alle sicheren und effizienten Straßenverkehrs an die Regeln halten, und solchen, die das eben nicht tun.
Zitat:
@Shoggoth schrieb am 11. Dezember 2019 um 22:10:35 Uhr:
Es gibt Menschen, denen an einem harmonischen Miteinander im Straßenverkehr gelegen ist und die sich entsprechend rücksichtsvoll verhalten. Und es gibt solche, die meinen, dass ihre persönlichen Bedürfnisse (Spaß am Schnellfahren, Termindruck etc.) über den Interessen aller anderen Verkehrsteilnehmer stehen. Diese "Spezies" verteilt sich sehr gleichmäßig auf die zur Verfügung stehenden Verkehrsmittel.Diese ganzen Radfahrer-versus-Autofahrer-Diskussionen sind letztlich nur Feindbildpflege. Die Grenze verläuft nicht zwischen Fahrrad- und Autofahrern, sondern zwischen Leuten, die sich zugunsten eines für alle sicheren und effizienten Straßenverkehrs an die Regeln halten und solchen, die das nicht tun.
Zustimmung
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 11. Dezember 2019 um 19:48:36 Uhr:
Zitat:
@CH76 schrieb am 11. Dezember 2019 um 16:33:16 Uhr:
Ich nutze das Rad, weil ich mich gerne sportlich betätige und bin genervt von Autofahrern, die keinen Abstand halten. Mich nerven auch Autofahrer, die jeden Weg mit dem Auto machen.
Ich werde (vielleicht)dich und andere Autofahrer weiterhin behindern, so wie mich auch die Autofahrer behindern. Eigentlich ganz einfach.
Ob du es glaubst oder nicht, aber auch ich setze mich mal aufs Fahrrad, aber ich versuche dann dem Autoverkehr fernzubleiben. Also wo Radwege sind benutze ich sie und auch die nicht benutzungspflichtigen. Auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen fahre ich entsprechend langsam an Fußgängern vorbei und mache mit Klingel und ggf Stimme auf mich aufmerksam.
Ich halte den wuseligen Stadtverkehr aber nicht für den geeigneten Ort, mich sportlich zu betätigen.
Ich mache das genau so. Ich hasse selber Radfahrer, die keinen Radweg benutzen aber trotzdem kein Grund die zu gefährden.
Dennoch kann man sich dabei sportlich betätigen. Es gibt nämlich auch genau so viele Gehwege, die man nicht benutzen darf. Und dann hat man eben auf der Straße zu fahren. Genau wie auf dem Schutzstreifen. Und da hat der Autofahrer dann Abstand zu halten- Da gibt es gar keine Diskussion.
Zum Rest: Ganz klar asoziales Verhalten.
@reoxZitat:
@reox schrieb am 11. Dezember 2019 um 13:59:00 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. Dezember 2019 um 13:47:08 Uhr:
An der Ampel scheint das mit den Seitenabständen ja nicht so wichtig genommen zu werden bzw. beim Durchschlängeln spielen die 1,5m Seitenabstand für Radfahrende dann keine so große Rolle mehr .... hmm .... ist wohl ein zweiseitiges Problemchen. 😎Einspurfahrzeug/Mehrspurfahrzeug
Stehende Fahrzeuge/Fahrende FahrzeugeErkennst du da Unterschiede?
Wenn Radfahrer bis nach vorn durchfahrensollen/dürfen, gibt's da eine Mindestabstandsvorgabe des GG?
Durch das GG?
Wenn, dann gilt die StVO.
Die besagt folgendes:
§5 Absatz 8(8)
Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Soweit mir bekannt, gilt in der Rechtssprechung 1m Abstand.
Im Passus steht nur was von dürfen und kein sollen. Daher habe ich es mal durchgestrichen.
Wie du lesen kannst, gilt das von berlin-paul Geschriebene. Nicht nur der Autofahrer muss beim überholen einen Abstand von 1,5m lassen, sondern auch der Rad Fahrende, wenn er am stehenden Verkehr bei einer roten Ampel rechts vorbeifährt. Dies darf er auch nur mit besonderer Vorsicht und mäßiger Geschwindigkeit.
Nun mag mich mein Gefühl täuschen, aber ich habe den Eindruck, dass dieser oben genannte Passus vielen Rad Fahrenden nicht bekannt ist.
Warum auch. Der schränkt ihnen das Recht ein, an der Ampel nach vorne fahren zu dürfen und das ist ja blöd.
Zusammengefasst gilt für alle:
Beim in welcher Form auch immer Vorbeifahren/Überholen eines anderen Verkehrsteilnehmers, hat derjenige einen Abstand einzuhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der andere sonst mit seinem Leben bezahlen könnte oder es nur einen Kratzer ins heilige Blechle gibt.
Abstand ist immer einzuhalten.
Leider gibt die StVO in einem Fall einen genauen Abstand vor und im anderen nur eine waage Aussage. Nur wenn jemand mit seinem Rad geradeso am Auto vorbeikommt, so hat er dies nach gültiger Rechtssprechung zu unterlassen.
Ich hoffe, ich konnte deine Frage beantworten.
Diese gesamte Diskussion ist in meinen Augen sinnlos, da immer nur auf das eigene Recht und die Pflicht des anderen hingewiesen und deren Einhaltung gefordert wird. Ich vermisse da die Selbstreflektion, dass man selbst auch Pflichten hat und der andere auch Rechte.
Aber nein, als Argument kommt immer: Der Autofahrer ist nicht mit seinem Leben bedroht. Ja das ist richtig. Im Falle des ungewollten Zusammentreffens gibt es nur Blechschaden.
Jedoch will ich den auch nicht haben, weshalb ich die StVO ernst nehme und Abstand einhalte und zwar in der einen, als auch in die andere Richtung. Dies erwarte ich von allen.
Ich kenne Extrembeispiele für beide Varianten. Nur tut dies hier nichts zur Sache.
Das Kernproblem ist, dass man selbst seine Rechte kennt und wahrnimmt, aber seine Pflichten gerne mal vergisst bzw. ignoriert, wenn sie zum Nachteil werden (Schreibende eingeschlossen). Daher sollten wir alle mal an uns arbeiten und nicht nur den anderen das Fehlverhalten vorwerfen.
Die Probleme resultieren unter anderem daher, dass es zuviele VT für den begrenzten Raum gibt. Des Weiteren kommt immer mehr unsere Ellbogenmentalität zum Tragen. Erst ich, dann eine Weile lang gar nichts und dann vielleicht andere.
Die neuen Regeln der StVO haben das jetzt präzisiert, damit wird der ausreichende Abstand ersetzt durch 1,50m innerorts und 2,00m außerorts. Da da i.d.R. vom Lenkerende gilt, ist das, zumindest innerorts, vielfach faktisch ein Überholverbot. Ich habe allerdings tatsächlich keine Ausnahme gefunden für das Rechtsüberholen an Kreuzungen. Da würde es dann auch den Radfahrer treffen.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 12. Dezember 2019 um 09:05:10 Uhr:
Das ist vorbeifahren, was Du meinst, da gilt das nicht.
Gruß jaro
Was gilt nicht?
Abstand halten?
Den hast du auch dann einzuhalten. Siehe StVO §5 Absatz 8
Edit: Vorbeifahren gibt es nicht. Dein Fall ist ein rechts überholen, was durch die StVO ausdrücklich unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 12. Dezember 2019 um 09:05:10 Uhr:
Das ist vorbeifahren, was Du meinst, da gilt das nicht.
Gruß jaro
Falsch. Dieser Fall wird in der StVO §5 (8) explizit unter "Überholen" geführt.
Solche Abstandsstangen/Seitenstangen erzeugen eher mehr Aggressionen als mehr Rücksichtsnahme. Ist schon ziemlich daneben so auf sein Recht zu pochen. Das könnte man ja beliebig auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens ausweiten. Irgendwann sind wir dann wieder im Denunziantentum.
Also wenn ich mit'm Rad rechts am stehenden Verkehr (Ampel) vorbeifahre, ist das kein Überholenden.
Gruß jaro