Mit Seitenstange: Absichtliche Verkehrsbehinderung durch Radfahrer in Dresden

Ich mache es mal ein bisschen kurz:

Ich habe diesen Radfahrer hier in Dresden fahren sehen, der hatte tatsächlich eine ausklappbare Seitenstange an seinem Fahrrad montiert, die er auf der Straße, wo Autos fahren regelmäßig aushgeklappt hatte, um so den hinter ihnen fahrenden Autos das überholen zu erschweren, und auch die Autofahrer sonst wie zu behindern.

Manchmal benutzt ja auch ein Radweg, da hat er die seitens Stange wieder ein geklappt.

Aber wenn es dann wieder auf die Straße ging, hat er die Seitenstange wieder ausgeklappt.

Manchmal Schuhe auch ziemlich mittig auf der Fahrbahn, und einige Autos hatten ihn auch überholt, was aber auch schon teilweise gefährlich war, und die Autofahrer waren ziemlich genervt, und bei einem Überholmanöver hätte es beinahe zu einem frontal Zusammenstoß geführt mit einem anderen Auto.

Ich meine das schon ziemlich blöd, wenn Radfahrer nun auch noch absichtlich provozieren.

Radfahrer in Dresden
Beste Antwort im Thema

Hast du 'nen Führerschein ?
---> dann schau doch lieber nochmal nach bei "Seitenabstand für's Überholen von Radfahrern"
http://frag.wikia.com/.../...alten,_wenn_sie_ihn_%C3%BCberholen_wollen
---> § 1 StVO (sinngemäß) : gegenseitige Rücksichtnahme !

Is natürlich schon bissl provokant, was er da macht, aber notfalls mußt ihm eben hinterherfahren, sonst bist evtl. durchgefallen bei der Führerscheinprüfung !

...aber als "Linksfahrer" sollte das ja kein Problem für dich sein ;-)

Aber er hat dich vielleicht mal zum Nachdenken angeregt. Autofahrer sehen das halt immer aus Autofahrersicht, kaum bist Radfahrer, siehst das dann aus Radfahrersicht . . . gaaanz anderer Blickwinkel dann ! ;-)
Fahr halt zur Abwechslung einfach mal wieder bissl mit'm Fahrrad durch die Stadt ;-)

P.S.
Gibt ja auch so ähnliche Aktionen wie z.B. bei Ortsdurchfahrt-gestressten Anwohnern :
Einfach paar Fahrzeuge im Zick-Zack legal auf der Straße parken, und schon sinkt die Durchfahrgeschwindigkeit enorm ;-)

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Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 11. Dezember 2019 um 14:40:18 Uhr:



Ich bin nun keiner, der Radfahrer absichtlich knapp überholt oder so, aber genervt bin ich teilweise schon.
Ich nutze das Auto unter Anderem deswegen, weil ich damit warm, trocken und ohne körperliche Anstrengung eine gewisse Geschwindigkeit erreichen kann und da bin ich nun mal nicht begeistert, wenn mich dabei Radfahrer behindern.

Ich nutze das Rad, weil ich mich gerne sportlich betätige und bin genervt von Autofahrern, die keinen Abstand halten. Mich nerven auch Autofahrer, die jeden Weg mit dem Auto machen.

Ich werde (vielleicht)dich und andere Autofahrer weiterhin behindern, so wie mich auch die Autofahrer behindern. Eigentlich ganz einfach.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. April 2018 um 10:45:18 Uhr:



Zitat:

@BMWRider schrieb am 20. April 2018 um 10:08:45 Uhr:


Das ist kein Erschweren oder Behindern, der Radfahrer wird entsprechende Erfahrungen mit extrem knappen Überholmanövern gemacht haben und verdeutlicht so die 1,5m Abstand, die beim Überholen gelten, aber nur von einem Bruchteil der Autofahrer eingehalten werden.

Die offene Frage ist jetzt ob die 1,5m jetzt ab der Stange gelten. 😉
Der Abstand ist ja im Vergleich zu Mehrspurigen Fahrzeugen 0,5m größer gewählt um ein Schwanken auszugleichen.
Wenn jetzt der Autofahrer knapp an der Stange vorbeifährt und der Radfahrer minimal schwankt haut's den halt auch auf die Schnauze.

Gruß Metalhead

Steht irgendwo auf den (momentan) 26 Seiten dieses Threads eine Antwort auf den markierten Teil? 😁

Scherz beiseite, das würde mich wirklich interessieren, wie hier die Lage ist. Denn wenn die 1,5 m erst "ab Stange" gelten würden, kann man sich jegliche Überholversuche (legaler Art) eigentlich gleich schenken. Und wenn die nicht "ab Stange" gelten würden, wäre dieses Ding für den Radfahrer an sich nutzlos.

Das Problem ist aus meiner Sicht, dass man für Radfahren und als Fußgänger eben keine Genehmigung braucht (Gott sei Dank). Das schließt aber leider auch ein, dass die Radfahrer und Fußgänger, die einen Führerschein haben, die ehemals erworbenen Kenntnisse großzügig ignorieren. Meines Erachtens sind Radfahrer diejenigen, die sich am wenigsten an Verkehrsregeln halten. Das macht das Leben als Radfahrer nicht einfacher.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 11. Dezember 2019 um 16:18:43 Uhr:


...Allein auf Freiwilligkeit kann man auch in diesem Punkt nicht bauen. Egoismus und Rücksichtslosigkeit lässt sich nur im Kopf der Egoisten bekämpfen, aber nicht mit Pollern und Farbe.

Grüße vom Ostelch

Was schwebt dir da vor? Pflichtseminare für Egoisten?

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Vorallem hier bei Nacht in Berlin... Viele Selbstmörder fahren ohne Licht... Oh man.. Dann hat der Autofahrer schuld..

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 11. Dezember 2019 um 16:13:51 Uhr:



Und dieses knappe Vorbeifahren kann sehr gefährlich werden und hat bei uns in der Nähe zu einem tödlichen Unfall geführt. Wenn nämlich der erste Autofahrer knapp am Radler vorbeifährt, sehen die dahinter Fahrenden gar nicht, dass rechts ein Radler ist. Bei dem tödlichen Unfall ist der erste Autofahrer knapp an dem Fahrrad vorbei, der Autofahrer dahinter fuhr leicht rechts versetzt und hat die 21-jährige Radfahrerin zu spät wahrgenommen und von der Strasse katapultiert.

Nicht dein Ernst? Da hat einfach der Abstand zum Vordermann nicht gepasst. 🙁

Zitat:

Deswegen meine Bitte: Beim Überholen von Radfahrern ausreichend Abstand halten und ruhig mal den Blinker setzen, damit die dahinter Fahrenden Bescheid wissen.

Da gibt es nichts hinzuzufügen.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 11. Dezember 2019 um 16:56:24 Uhr:


Meines Erachtens sind Radfahrer diejenigen, die sich am wenigsten an Verkehrsregeln halten.

Schon geil. Nur weil man immer wieder mal einen "Radrambo" beobachtet, werden gleich alle Radfahrer kollektiv in einen Eimer geworfen. Das ist dasselbe wie über jegliche SUV-Fahrer hergezogen wird. Und weil es einzelne Radrambos gibt, siehst du dich nun ermächtigt, dich deinerseits über wichtige Regeln hinwegzusetzen?

@Bernd Clio
Der Abstand zum Radfahrer gilt ab dem Ende der Stange/Pulnoodle. Aber sieh dir doch den Straßenverkehr an: 90% der Autofahrer scheissen auf Abstandhalten. Dann hat man mit dem physischen Abstandshalter wenigstens den Raum, der einem Radfahrer zusteht. Die 10% der Regelkonformen Autofahrer haben dann halt das Nachsehen. Sehe ich als Mitgehangen-Mitgefangen. Zumindest bei diesem Verhältnis. Radrambos sind objektiv an den meisten Oten dagegen in deutlicher Minderheit.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 11. Dezember 2019 um 17:09:00 Uhr:


Nicht dein Ernst? Da hat einfach der Abstand zum Vordermann nicht gepasst. 🙁

Ich kenne Catwiiezles Situation nicht.
Ich hatte auf der Bundesstraße selbst einen Abstand von großzügigen 3 Sekunden als Autofahrerin. Der Vorausfahrende konnte noch überholen, indem er in der Linkskurve leicht auf die Gegenspur auswich. Ich konnte das nicht, da Gegenverkehr kam. Stattdessen bin ich voll in die Eisen, um den Radfahrer nicht zu gefährden. Fanden die hinter mir nicht so witzig. Bei erlaubten 1,8 Sekunden Abstand hätte mir der Anhalteweg höchstwahrscheinlich nicht gereicht. Immerhin war der Radfahrer deutlich langsamer als der Autoverkehr mit seinen 100km/h und reagieren muss man auch erst mal. (Edit: Noch dazu war das in meinem Fall auf einer Kraftfahrstraße, trotzdem darf man den Radfahrer nicht über den Haufen fahren)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Dezember 2019 um 14:37:52 Uhr:


...
Der Abstand kann von beiden Seiten gesehen irgendwie nur der selbe sein. Es ist beides fließender Verkehr.

Besteht für einen, im KFZ sitzenden und vor einer Ampel stehenden, Kraftfahrer Gefahr für Leib und Leben, wenn ein Radfahrer ohne Sicherheitsabstand an ihm vorbei fährt?

Besteht für einen Radfahrer Gefahr für Leib und Leben, wenn ein Kraftfahrer mit seinem KFZ ohne Sicherheitsabstand an ihm vorbei fährt?

Ist das Gefahrenpotenial in beiden Fällen irgendwie nur das selbe?

@Bahnfrei
Mit so ner Stange verstößt man aber gegen die STVZO, überschreitet nämlich die zulässige Gesamtbreite des Fahrzeugs von 1 Meter nach §32 u. 63.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Dezember 2019 um 13:47:08 Uhr:


An der Ampel scheint das mit den Seitenabständen ja nicht so wichtig genommen zu werden bzw. beim Durchschlängeln spielen die 1,5m Seitenabstand für Radfahrende dann keine so große Rolle mehr .... hmm .... ist wohl ein zweiseitiges Problemchen. 😎

Ja, die lieben Vorurteile:
https://www.der-postillon.com/2017/11/magisches-fahrzeug.html

@Bahnfrei
Kann beim verlinkten Artikel zustimmen!
Zitat:
Das ist aber noch nicht alles, denn neben der eigenen Unsichtbarkeit kann das Tarnkappen-Fahrrad seinem Besitzer durchaus auch Vorteile verschaffen: "Der Zauber-Drahtesel lässt während der Fahrt auch andere Gegenstände einfach verschwinden", staunt Malkwitz. "Bei meinen Touren durch die ganze Stadt habe ich nämlich bislang weder eine Ampel noch ein Stoppschild wahrgenommen."
😉
Ich fahr gerne und viel Rad, finde aber die mangelnde Regelbefolgung vieler Radler erschreckend bis suizidal.
Erst gestern Abend wieder, schmale Landstraße, junger Mann im Dunkeln ohne Licht freihändig fahrrend und dabei auf dem Smartphone ne Nachricht tippend.

Zitat:

@reox schrieb am 11. Dezember 2019 um 17:22:54 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Dezember 2019 um 14:37:52 Uhr:


...
Der Abstand kann von beiden Seiten gesehen irgendwie nur der selbe sein. Es ist beides fließender Verkehr.

Besteht für einen, im KFZ sitzenden und vor einer Ampel stehenden, Kraftfahrer Gefahr für Leib und Leben, wenn ein Radfahrer ohne Sicherheitsabstand an ihm vorbei fährt?

Ja. Ein Herzinfarkt vor lauter Schreck liegt im Rahmen des Möglichen. Es besteht auch die Gefahr einer Kollision durch einen strauchelnden Radler. Es kann der Lack oder das wertvolle Blech oder ein herausgestreckter Arm beschädigt werden. Der Radler kann sich auch sehr heftig verletzen, wenn eine Tür am stehenden Auto aufgeht. Das Fahrrad kann ebenfalls dabei Schaden nehmen. Bei langsamer Fahrt ist ein einspuriges Fahrzeug konstruktionsbedingt weniger stabil in der Spur und die Sturzgefahr steigt.

Zitat:

@reox schrieb am 11. Dezember 2019 um 17:22:54 Uhr:


....
Besteht für einen Radfahrer Gefahr für Leib und Leben, wenn ein Kraftfahrer mit seinem KFZ ohne Sicherheitsabstand an ihm vorbei fährt?
....

Ja. Sowas macht man deshalb auch nicht. Man könnte aber auch sagen, solange das Auto da vorbei passt, ist es ja nicht so schlimm. Bei Tempo 30 dürfte die Differenzgeschwindigkeit ebenfalls nur recht gering sein. Und das einspurige Fahrzeug ist in dieser Situation zumindest spurstabiler als an der Ampelsituation.

Zitat:

@reox schrieb am 11. Dezember 2019 um 17:22:54 Uhr:


....
Ist das Gefahrenpotenial in beiden Fällen irgendwie nur das selbe?

Zumindest ist es vergleichbar. Beides ist Scheixxe. Und beides kann man sich irgendwie schönreden.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 11. Dezember 2019 um 17:32:22 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Dezember 2019 um 13:47:08 Uhr:


An der Ampel scheint das mit den Seitenabständen ja nicht so wichtig genommen zu werden bzw. beim Durchschlängeln spielen die 1,5m Seitenabstand für Radfahrende dann keine so große Rolle mehr .... hmm .... ist wohl ein zweiseitiges Problemchen. 😎

Ja, die lieben Vorurteile:
https://www.der-postillon.com/2017/11/magisches-fahrzeug.html

So ist das eben ... leider. 🙂

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 11. Dezember 2019 um 17:10:25 Uhr:



Zitat:

@freewindqlb schrieb am 11. Dezember 2019 um 16:56:24 Uhr:


Meines Erachtens sind Radfahrer diejenigen, die sich am wenigsten an Verkehrsregeln halten.

Schon geil. Nur weil man immer wieder mal einen "Radrambo" beobachtet, werden gleich alle Radfahrer kollektiv in einen Eimer geworfen. Das ist dasselbe wie über jegliche SUV-Fahrer hergezogen wird. Und weil es einzelne Radrambos gibt, siehst du dich nun ermächtigt, dich deinerseits über wichtige Regeln hinwegzusetzen?

Ganz falsch. Ein "Radrambo" wäre ja noch ok. Es geht aber nicht um Rambos, sondern um den ganz normalen Wahnsinn. Zugegeben ich wohne in einer Kleinstadt, aber ich bin viel zu Fuß, mit dem Rad und dem Auto unterwegs. Das was ich an Verkehrsverstößen beobachte, geht meist auf das Konto der Radfahrer, da können andere gar nicht mithalten. Radfahrern in der Fußgängerzone, auf dem Gehweg beidseitig, auf der falschen Radwegseite, auf der Fahrbahn (bei gut ausgebautem Radweg), entgegen der Einbahnstraße, bei Dunkelheit ohne Licht, bei Rot über die Kreuzung. So viele Verstöße können andere Verkehrsteilnehmer gar nicht begehen. Und das alles ohne Kennzeichen, ohne Strafe.

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