Mit Seitenstange: Absichtliche Verkehrsbehinderung durch Radfahrer in Dresden
Ich mache es mal ein bisschen kurz:
Ich habe diesen Radfahrer hier in Dresden fahren sehen, der hatte tatsächlich eine ausklappbare Seitenstange an seinem Fahrrad montiert, die er auf der Straße, wo Autos fahren regelmäßig aushgeklappt hatte, um so den hinter ihnen fahrenden Autos das überholen zu erschweren, und auch die Autofahrer sonst wie zu behindern.
Manchmal benutzt ja auch ein Radweg, da hat er die seitens Stange wieder ein geklappt.
Aber wenn es dann wieder auf die Straße ging, hat er die Seitenstange wieder ausgeklappt.
Manchmal Schuhe auch ziemlich mittig auf der Fahrbahn, und einige Autos hatten ihn auch überholt, was aber auch schon teilweise gefährlich war, und die Autofahrer waren ziemlich genervt, und bei einem Überholmanöver hätte es beinahe zu einem frontal Zusammenstoß geführt mit einem anderen Auto.
Ich meine das schon ziemlich blöd, wenn Radfahrer nun auch noch absichtlich provozieren.
Beste Antwort im Thema
Hast du 'nen Führerschein ?
---> dann schau doch lieber nochmal nach bei "Seitenabstand für's Überholen von Radfahrern"
http://frag.wikia.com/.../...alten,_wenn_sie_ihn_%C3%BCberholen_wollen
---> § 1 StVO (sinngemäß) : gegenseitige Rücksichtnahme !
Is natürlich schon bissl provokant, was er da macht, aber notfalls mußt ihm eben hinterherfahren, sonst bist evtl. durchgefallen bei der Führerscheinprüfung !
...aber als "Linksfahrer" sollte das ja kein Problem für dich sein ;-)
Aber er hat dich vielleicht mal zum Nachdenken angeregt. Autofahrer sehen das halt immer aus Autofahrersicht, kaum bist Radfahrer, siehst das dann aus Radfahrersicht . . . gaaanz anderer Blickwinkel dann ! ;-)
Fahr halt zur Abwechslung einfach mal wieder bissl mit'm Fahrrad durch die Stadt ;-)
P.S.
Gibt ja auch so ähnliche Aktionen wie z.B. bei Ortsdurchfahrt-gestressten Anwohnern :
Einfach paar Fahrzeuge im Zick-Zack legal auf der Straße parken, und schon sinkt die Durchfahrgeschwindigkeit enorm ;-)
543 Antworten
Auf dem extra für Radfahrer vorgesehenen Streifen, oder nur auf der Straße neben den Autos? Und ist bei letzteren auch genügend Seitenabstand vorhanden (gibt ja für alle VT)?
Endlich gibt es einen Grund, flott und zu dicht einen Radfahrer zu überholen. Er hält ja selbst den Abstand nicht ein wenn die Autos an der Ampel warten. Prima. Dann ist die Welt ja wieder in Ordnung und dass das eine sehr gefährlich ist und das andere nicht, lassen wir mal einfach unter den Tisch fallen. 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@jaro66 schrieb am 12. Dezember 2019 um 09:38:04 Uhr:
Also wenn ich mit'm Rad rechts am stehenden Verkehr (Ampel) vorbeifahre, ist das kein Überholenden.
Gruß jaro
Unterscheiden wir doch mal:
eigener Fahrradschutzstreifen --> rechts überholen, aber legal, da eigener Fahrstreifen
eine Fahrspur für Auto/Fahrrad --> rechts überholen, aber gestattet unter bestimmten Bedingungen (vorbeifahren gibt es nicht) StVO §5 Absatz 8
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Ich kann in diesem Passus kein vorbeifahren lesen. Du etwa?
In der StVO gibt es kein vorbeifahren.
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Zitat:
@Ostelch schrieb am 12. Dezember 2019 um 09:53:59 Uhr:
Endlich gibt es einen Grund, flott und zu dicht einen Radfahrer zu überholen. Er hält ja selbst den Abstand nicht ein wenn die Autos an der Ampel warten. Prima. Dann ist die Welt ja wieder in Ordnung und dass das eine sehr gefährlich ist und das andere nicht, lassen wir mal einfach unter den Tisch fallen. 😉Grüße vom Ostelch
Wie kommst du jetzt auf dieses sehr schmale Brett?
Wenn wir schon von anderen erwarten, dass sie ihre Pflichten wahrnehmen, warum dann nicht selbst die eigenen Pflichten wahrnehmen?
Mit der Gefährlichkeit zu argumentieren, finde ich untere Schublade. Nur weil der Radfahrer sich im schlimmsten Fall wieder nur sich selbst verletzt, wenn er rechts überholt, heißt es noch lange nicht, dass er es auch tun sollte.
Dass ein Überholen ohne entsprechenden Abstand verboten ist, ist doch nun schon oft genug gesagt worden. Wichtig ist doch, dass alle Parteien dies praktizieren.
Dies dürfte auch in deinem Sinne sein.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 12. Dezember 2019 um 09:38:04 Uhr:
Also wenn ich mit'm Rad rechts am stehenden Verkehr (Ampel) vorbeifahre, ist das kein Überholenden.
Gruß jaro
Vorbeifahren kannst du nur an Fahrzeugen die nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Schwindel schrieb am 12. Dezember 2019 um 10:16:36 Uhr:
Wie will jemand mit so einer Auslade am Rad rechts an stehenden Autos vorbeifahren?
In dem er auf den Gehweg ausweicht, wie denn sonst. 😛
Ach ne, das darf man ja nicht. Verdammt, egal
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 12. Dezember 2019 um 09:58:12 Uhr:
Wie kommst du jetzt auf dieses sehr schmale Brett?Wenn wir schon von anderen erwarten, dass sie ihre Pflichten wahrnehmen, warum dann nicht selbst die eigenen Pflichten wahrnehmen?
Mit der Gefährlichkeit zu argumentieren, finde ich untere Schublade. Nur weil der Radfahrer sich im schlimmsten Fall wieder nur sich selbst verletzt, wenn er rechts überholt, heißt es noch lange nicht, dass er es auch tun sollte.Dass ein Überholen ohne entsprechenden Abstand verboten ist, ist doch nun schon oft genug gesagt worden. Wichtig ist doch, dass alle Parteien dies praktizieren.
Dies dürfte auch in deinem Sinne sein.
Du stehst eher mit dieser Argumentation auf dem schmalen Brett. Das Fehlverhalten des einen rechtfertigt nicht das Fehlverhalten des anderen. Hier ging es um gefährliches zu dichtes Überholen von Radfahrern, weil man es eilig zu haben glaubt. Dass alle Verkehrsteilnehmer die Vorschriften zu beachten haben, ist eine Binsenweisheit.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@jaro66 schrieb am 12. Dezember 2019 um 09:38:04 Uhr:
Also wenn ich mit'm Rad rechts am stehenden Verkehr (Ampel) vorbeifahre, ist das kein Überholenden.
Gruß jaro
Ob Du das so siehst oder nicht. Lies den Text in der StVO §5(8).
Wo habe ich geschrieben, dass man Radfahrer ohne Abstand überholen darf?
Ich habe mich nur in die Diskussion eingeklinkt, da ich von der Radfahrerseite lese, Autofahrer haltet Abstand, aber ich nicht lesen konnte, dass sie selbst dieses tun, wenn sie überholen.
Das angeführte Beispiel war das rechts überholen an der Ampel. Die Rechtfertigung für das knappe Überholen ist das Argument: Das eine ist aber gefährlicher. Das ist ein blödes Argument.
Denn dies würde heißen:
Autofahrer müssen Abstand halten, weil sie den Radfahrer sonst verletzen. (ist soweit richtig).
Radfahrer müssen keinen Abstand halten, weil sie maximal ein bisschen Blechschaden verursachen. (auch nicht richtig, auch wenn der Radfahrer hier nicht ernsthaft verletzt werden kann.)
Das eine ist ein no go, da jemand zu Schaden kommt, das andere ein no go, weil fremdes Eigentum beschädigt wird.
Beides ist schlecht. Damit möchte ich mitnichten beide Sachverhalte auf eine Stufe stellen. Ein Menschenleben ist mehr wert als ein Blechschaden, dennoch bin ich dafür, anderer Leute Eigentum zu achten und es nicht mit "Dann hat es eben einen Kratzer" abzutun.
unabhängig davon
Ich verstehe so oder so nicht was du jetzt von mir möchtest.
Wir beide plädieren für Abstand halten.
Zitat:
@Schwindel schrieb am 12. Dezember 2019 um 10:16:36 Uhr:
Wie will jemand mit so einer Auslade am Rad rechts an stehenden Autos vorbeifahren?
Ob mit Auslade oder nicht. In dem Fall ist das Überholen dann genau so verboten, wie umgekehrt, wenn die 1,50m Abstand vom Lenkerende nicht vorhanden sind.
Ich wäre mal gern im Großstadtverkehr dabei, wenn ein Autofahrer dann einen rechts überholenden Radfahrer auf den nicht vorhandenen Abstand hinweist.
Ich finde dieses Rechts vorbeifahren auch unnötig. Als Radfahrer ist mir das zu stressig und es nutzt mir ja einfach nix, wenn ich dann losfahre und mich die gleichen drei Autos wieder überholen, an denen ich gerade vorbeigefahren bin. Und überholt werden ist als Radler ja stets gefährlich.
Ebenso ärgere ich mich als Autofahrer, wenn ich zB an Position 1 oder 2 an der Ampel stehe und sich der Radler hinter mir anschickt, rechts neben mich zu fahren. Was hat man davon? Bis der einigermaßen in Fahrt ist, wäre ich längst weg.
Dennoch gilt: Die meisten Autofahrer haben einfach Tomaten auf den Augen. Schulterblick? Fehlanzeige. Vorfahrt des Radfahrers beachten? Wieso? Welcher Radfahrer?
Und klar fahren viele Radfahrer nicht regelkonform. Aber mir ist ein Rad, das entgegen der Fahrtrichtung in der Einbahnstraße, bei rot rechts über den Bürgersteig oder auf dem Radweg der falschen Straßenseite fährt 100x lieber als ein Autofahrer, der beim Linksabbiegen den entgegenkommenden Radler umnietet, weil er ihn übersehen hat.
Meiner Auffassung nach begehen Radler die Verstöße eher bewusst, was einerseits Vorsatz bedeutet und daher strenger zu ahnden wäre, andererseits auch dazu führt, dass eine konkrete Analyse der Gefahrenlage gemacht wird. Kein Radler pfeift ohne zu schauen über die Rote Ampel zum rechts Abbiegen. Kein Radler fährt Falsch durch die Einbahnstraße, ohne auf entgegenkommende Autos zu achten und diese durchzulassen.
Mit dem Auto geschehen Fehler zu Lasten der Radler eben unbewusst, was zu gefährlichen Situationen führt.
@Taxidiesel
Wenn du in deinem Kommentar "kein Radfahrer" durch "die meisten" ersetzt, stimmt es.
Beispiel verkehrtherum in der Einbahnstraße
Mehrere Begegnungen gehabt und der Radfahrer der Meinung war, dass ich mich mit meinem Auto in Luft auflösen soll. Dabei fuhr ich schon soweit rechts, wie es die Straße zuließ.
Daher nicht alle Radfahrer, sondern die meisten.
Ebenso sind es bei den Autofahrer nicht alle, die ohne Abstand an Radfahrern vorbeifahren. Wie groß jetzt der jeweilige Anteil, derer die Mist machen, ist, kann ich nicht sagen.