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Mit rotes Kennzeichen ein Auto abschleppen - beide Autos frisch vom selben Händler gekauft.

Themenstarteram 31. Januar 2018 um 21:39

Hallo zusammen,

Ich habe eine kurze Frage, und zwar:

Wenn ich mit ein KFZ + Anhänger zum Händler fahre und dort 2 Fahrzeuge kaufe, darf ich dann den Hänger an dem einen neu gekauften mit rotes Kennzeichen dranmachen und den anderen Wagen ziehen?

Der Grund: Das Fahrzeug mit den wir dort hinfahren hat keinen ausreichenden Anhängelast.

Ich weiß, dass man mit roten Schilder keine Weltreise machen darf und nicht zum einkaufen fährt.

In dem Falle werden aber beide Fahrzeuge nachweislich dort gekauft und zu meinem Standort gebracht.

Ist das gesetzlich / versicherungstechnisch erlaubt?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. Februar 2018 um 9:03

Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. Februar 2018 um 00:10:09 Uhr:

Du Schlaumeier solltest dich gelegentlich mit den Zeitformen der deutschen Grammatik befassen.

Es tut mir fürchterlich leid, dass ich als Ausländer nicht geschafft habe, Perfekt Deutsch zu schreiben. Ich hoffe allerdings vom Herzen, dass man es in einem Autoforum gelten lässt und vorallem verstehen kann, was gemeint ist.

Vielen Dank und schöne Grüße an mein Oberlehrer @Oetteken

PS: Ironie off

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Dann bin ich inkompetent? Hab doch reichlich geschrieben. Wird nur angezweifelt.

Bei mir auf dem Tisch,wäre der Fall so bewertet worden wie Oetteken es beschrieben hat. Als Erst-Fall sicherlich nur mit dem Einleiten eines BußgeldVerfahrens geahndet. Ist nicht mal teuer, wenn man die Vorteile ins Verhältnis setzt.

Sollte es sich um einen WiederholungsFall handeln,kann man natürlich über den Einzug der Roten Kennzeichen nachdenken. Erst dann bekommen die Händler Schweiß auf der Stirn,da ohne HändlerKennzeichen so ein Geschäft schwer zu führen ist. Besonders nach Änderung der Verfahrensweise zu KZK.

Gruß m

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