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Mit rotes Kennzeichen ein Auto abschleppen - beide Autos frisch vom selben Händler gekauft.

Themenstarteram 31. Januar 2018 um 21:39

Hallo zusammen,

Ich habe eine kurze Frage, und zwar:

Wenn ich mit ein KFZ + Anhänger zum Händler fahre und dort 2 Fahrzeuge kaufe, darf ich dann den Hänger an dem einen neu gekauften mit rotes Kennzeichen dranmachen und den anderen Wagen ziehen?

Der Grund: Das Fahrzeug mit den wir dort hinfahren hat keinen ausreichenden Anhängelast.

Ich weiß, dass man mit roten Schilder keine Weltreise machen darf und nicht zum einkaufen fährt.

In dem Falle werden aber beide Fahrzeuge nachweislich dort gekauft und zu meinem Standort gebracht.

Ist das gesetzlich / versicherungstechnisch erlaubt?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. Februar 2018 um 9:03

Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. Februar 2018 um 00:10:09 Uhr:

Du Schlaumeier solltest dich gelegentlich mit den Zeitformen der deutschen Grammatik befassen.

Es tut mir fürchterlich leid, dass ich als Ausländer nicht geschafft habe, Perfekt Deutsch zu schreiben. Ich hoffe allerdings vom Herzen, dass man es in einem Autoforum gelten lässt und vorallem verstehen kann, was gemeint ist.

Vielen Dank und schöne Grüße an mein Oberlehrer @Oetteken

PS: Ironie off

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Themenstarteram 3. Februar 2018 um 7:58

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 3. Februar 2018 um 08:15:50 Uhr:

Was sind das eigentlich für Händler bei deinen man um 22.39Uhr Autos besichtigen und kaufen kann?

Ein Händler, der für seine Kunden da ist und gerne bereit ist, im Notfall überstunden zu machen. Es ist kein Glaspalast.

"Mein" Friseursalon bleibt auch so lange geöffnet, bis der letzte Kunde gegangen ist. In extremen Ausnahmesituationen kann es schon mal 2 Uhr Nachts werden, i.d.R. aber bis 21-22 Uhr.

Okay

Jetzt hab ich zumindest ein Bild von deinen "Geschäftspartnern" im Kopf.

Themenstarteram 3. Februar 2018 um 8:57

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 3. Februar 2018 um 09:17:26 Uhr:

Okay

Jetzt hab ich zumindest ein Bild von deinen "Geschäftspartnern" im Kopf.

Sauber.

Dann können wir ja jetzt wieder ruhig schlafen.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 3. Februar 2018 um 08:15:50 Uhr:

Was sind das eigentlich für Händler bei deinen man um 22.39Uhr Autos besichtigen und kaufen kann?

Händler die mit der Zeit gehen und flexible sind?:cool: Klar der angestellte Verkäufer, der 10 graue Golf am Tag verkauft, kann seine "Öffnungszeiten" wie so eine Behörde legen, alle Anderen die Geschäfte machen möchten und Spass am Job haben, werden schon wissen ob das Sinn oder nicht macht....;)

Haha... mein Stammfriseur hat auch keine festen Schließzeiten, das läuft auch Open End, das ist ein Mentalitätsding, kommt aus dem arabischen Raum. Die leben auch teilweise mit ihrem Geschäft, da wusselt immer die halbe Family und Bekanntschaft im Salon rum ... na ja und ich denke er hat keinen Bock auf seine "zugewiesende" Frau den ganzen Abend lang, aber nur so eine Vermutung ... :D:D

Das gilt aber nicht nur für diesen Kulturkreis, jeder fleißige der ein Geschäft machen will und nicht arrogant auf seinem bzw in seinen Sessel pupt der macht so was schon mal.

Mein rein deutscher Kumpel macht sowas auch wenn es sich lohnt und das auch am Sonntag wenn der Kunde es nicht anders hinkriegt usw.

Er ist nicht grad "Das Authus" aber der verbimmelt schon reichlich Autos im Jahr.

 

Immerhin wurden hier ja gleich 2 Autos verkauft.

Ich denke das Ganze ist eher eine Einstellungssache.

Themenstarteram 3. Februar 2018 um 11:50

Vielen Dank an euch beiden. Genau so ist es.

Mein Vater war Selbstständig als ich noch nicht auf der Welt war - ich bin darin aufgewachsen und bin mit 16 raus aus der Realschule und ab ins Geschäftsleben.

Wer Selbstständig ist und ausreichend verdient, arbeitet auch gerne länger.

Ich werde beispielsweise auch morgen am Sonntag arbeiten, Heute sowieso.

Dafür verdient man dann manchmal an einem Wochenende mehr, als manche Gummikühe im Monat verdienen ;)

Ich finde es aber toll, dass das nicht jeder verstehen kann, denn sonst würde man keine Arbeiter mehr finden.

:D

Na na, es gibt auch viele Arbeiter die SA, SO und Feiertage arbeiten.

Entweder in Schicht oder um Kohle zusätzlich zu verdienen usw.

Natürlich ... ohne die läuft auch hier nichts.

Man muss zur Rettung der Angestellten auch sagen, da sollte man sich auch nicht ausbeuten lassen, wenn man einen standard Lohn für 8 Stunden am Tag bekommt, sollte man das auch grob einhalten und nicht aus dem Helfersyndrom nur weil der Cheff einen böse anschaut ständig länger machen ... dieser falsche Ergeiz wird sehr schnell einfach nur ausgenutzt ...

Wenn für diese "Arbeit " bzw. "Geschäfte" auch korrekt Steuern und Sozialabgaben abgeführt ist da auch überhaupt nichts anrüchiges dabei.

Verstehe diesen Einwand nicht?? was möchtest du damit indirekt andeuten?

 

Alle was nicht zwischen 6.oo - 18.oo stattfindet ist der Schwarzarbeit oder Schattenwirtschaft verdächtig ??

Den Gedankensprung muss man wohl auch nicht verstehen ... und selbst wenn es so wäre geht dich das überhaupt nichts an..:o

Dafür gibt es Behörden wie Zoll und FA

Musst du auch nicht verstehen.

Themenstarteram 3. Februar 2018 um 15:13

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 3. Februar 2018 um 13:23:16 Uhr:

Na na, es gibt auch viele Arbeiter die SA, SO und Feiertage arbeiten.

Entweder in Schicht oder um Kohle zusätzlich zu verdienen usw.

Da hast Du selbstverständlich Recht. Das habe ich damit nicht gemeint. Auch meine Angestellten kommen gerne mal Sonntags arbeiten, weil bei denen dann die Kasse ordentlich klingelt.

Ich wollte darauf hinaus, dass der Selbstständige auch mal spät Abends ein Auto verkaufen kann, wenn er seine Kunden zufriedenstellen will. Die Betonung liegt hierbei auf kann und nicht muss.

Gummikuh ist wohl von der Steuersondereinheit, genannt Fahndung:)

Wenn man die Kohle sauber absetzen könnte dann gäbe es nur noch die Hälfte der Schwarzarbeit aber nein unser Staat ist leider so gierig und kriegt den Hals nicht voll;)

Puh, jetzt sind wir aber ganz ab vom Thema:)

Für den Fall, dass jemand eine verlässliche Antwort auf die Eingangsfrage suchen sollte, empfehle ich, wie bereits von mir geschrieben, einen kompetenten Mitarbeiter einer Zulassungsstelle zu befragen.

Die Antwort nehme ich hier vorweg.

Das, was der TE gemacht hat, ist nicht zulässig.

Das fiel unter gewerbliche Nutzung, sprich Güterbeförderung und die ist mit rotem Kennzeichen unzulässig.

Auf einer zulässigen Überführungsfahrt darf, an einem Fahrzeug mit roten Kennzeichen, kein Anhänger mitgeführt werden.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 7. Februar 2018 um 12:14:56 Uhr:

Für den Fall, dass jemand eine verlässliche Antwort auf die Eingangsfrage suchen sollte, empfehle ich, wie bereits von mir geschrieben, einen kompetenten Mitarbeiter einer Zulassungsstelle zu befragen.

...

Das mit kompetent ist immer so eine Sache...:D

Frage bei 3 Zulassungsstellen/Ämtern/Polizei nach und man wird 4 Meinungen bekommen ...:p;)

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