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Mit Motorrad von vorn geblitzt, innerorts mit ca. 30 kmh zuviel

Themenstarteram 3. März 2009 um 23:59

Sers, bin neu hier und hoffe hier hilfreiche Erfahrungen zu finden.

Bin derzeitig Zivi in nem Behinderten Wohnheim und hab heute vor Dienstantritt per telefonanruf erfahren das ein Bewohner einen schweren Anfall hatte, da mein Auto beinahe schrottreif ist und das Wetter einigermaßen gut war, bin ich mit meinem Motorrad richtung Zivistelle gefahren.

Ca. 500m vor dem Wohnheim wo ich arbeite, welches am Rande einer Wohnsiedlung liegt, eine 30er-Zone, wurde ich aufgrund meiner Eile geblitzt, ich schätze mal mit 30-40 Kmh zuviel druff, ziemlich sch....

Beim vorbeifahren habe ich nur noch einen Kerl neben dem Blitzer stehen sehen, der sicher zum Blitzer gehörte und sich mein Kennzeichen notiert hatte.

Bin später nachdem sich der Stress auf der Arbeit gelegt hatte, nochmal vorbeigefahren, schön blöd denk ich mir, um zu sehen ob ich wirklich geblitzt worden war, der typ samt blitzer stand noch da, ich wurde definitiv geblitzt.

Ich hatte zu dem Zeitpunkt ne dunkle Lederjacke, nen Integralhelm und ne Sonnenbrille auf, unmöglich das der Kerl mehr als nur meine Nase identifizieren kann.

Ich bin nicht als Halter eingetragen, sondern eine Bekannte von mir.

Sollte ich ihr nun sagen das sie erstmal sagen soll sie wüsste nicht wer gefahren ist, das sie das motorrad nicht fährt und die zu mir schicken soll, falls sie denn vorbeikämen?

Ich meine in diesem Fall ist der Halter nicht zu belangen und die Bullen müssen Beweisen das ich definitiv gefahren bin, was nach einem Wechsel der Kleidung, des Helms, wir haben 4 Motorradfahrer in der Familie, nahezu unmöglich sein sollte.

Bei +30 kmh innerorts weiß ich, dass ich mit nem Monat Fahrverbort, etc. dran bin, ich bin nicht mehr in der Probezeit, was soll ich am besten tun, mal abgesehen davon mir einzugestehen das ich scheise gebaut habe, was ich weiß.

Jedoch kann ich mirs nicht leisten für nen Monat meinen Lappen abzugeben, da ich wie gesagt noch voll im Zivildienst stecke.

Danke für Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zuerst, selber Schuld. Wenn Du lange herummachst mit z.B. wer ist gefahren und Polizei muss beweisen. ich würde erst mal abwarten was da kommt. Wenn ein Fahrverbot kommt würde ich den aussuchen welcher den Führerschein mal 4 Wochen nicht braucht. Wenn Du mit der Polizei sprich Gericht herum machst bekommt der Halter die Auflage ein Fahrtenbuch zu schreiben. Ich weis nicht wem dann gedient ist. Wenn es ein Foto gibt von vorne dann ist das selbst durch das Visir so gut daß es 100% ausmachbar ist wer gefahren ist. Meist ist es dann auch nicht aussuchbar wer den Joker ausbadet.

Also erst mal abwarten und wenigstens in dieser Zeit NORMAL fahren 10-20 Km/h schneller ist immer noch mit Geld zu erledigen aber alles andere ist unakzeptabel und lohnt sich nicht.

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14 Antworten
am 4. März 2009 um 0:14

hallo...

soweit ich weiß ist nicht die bulleirei in der pflicht nachzuweisen wer gefahren ist sondern der halter...

der halter ist für sein fahrzeug verantwortlich...wenn deine bekannte nun sagt sie weiß nicht wer gefahren ist, wird sie belangt bzw es kommt zum rechtsstreit...

soweit ist mein wissensstand...

ich glaub aber nicht das da wirklich was kommt, denn blitzen ist ja egal...und ob die person neben dem blitzer wirklich dein kennzeichen richtig erfasst hat ist ne andere frage...

 

ich weiß nun aber nicht genau wie es bei blitzern ist....meiner meinung nach muss auf dem foto wo deine geschwindigkeit erfasst ist auch eindeutig ein kennzeichen(eine zuordnung) erfasst sein...

(das ist nur meine meinung...kann natürlich auch völliger blödsinn sein:D)

 

viel glück das nichts kommt...

 

mfg

alex

In wie weit ein Nachweis zu führen ist kann mit Deinen Angaben nicht beurteilt werden. Ich gehe aber davon aus , dass die Fahrzeughalterin im Falle der "Amnesie" möglicherweise ein Fahrtenbuch zu führen hat.

Themenstarteram 4. März 2009 um 0:16

Mit was für Angaben könnte man denn genauere Aussagen treffen?

*edit* ich habe gelesenk, das der fahrer und nicht der halter für die geschwindigkeitsübertretung verantwortlich ist,

[ Täteridentifizierung ]

Da für die Geschwindigkeitsübertretung nicht der Halter, sondern nur der Fahrer verantwortlich gemacht werden kann, kommt der Täteridentifizierung besondere Bedeutung zu. Ihr Rechtsanwalt wird daher unmittelbar nach seiner Beauftragung Akteneinsicht beantragen. Eine nicht erfolgte Täteridentifizierung ist der wahrscheinlichste Einstellungsgrund im Ermittlungsverfahren.

Zu beachten ist, dass bei einem erheblichen Verkehrsverstoss und bei fehlender Mitwirkungsbereitschaft bei der Täteridentifizierung dem Halter gegebenenfalls eine Fahrtenbuchauflage droht.

 

link : http://www.kanzlei-mathias.de/page6.php

also wäre es doch wohl am besten wenn meine bekannte entweder sagt sie wüsste nicht wer an dem tag gefahren ist oder sie schickt die kerle gleich zu mir und ich sage dann ich wars nich und sie müsstens mir beweisen, was sie eigentlich nicht können?

Man müsste wissen welche Informationen die "Fotografen" noch gesammelt haben und was auf dem Fot zu erkennen ist.

Die Halterin hat, wenn kein Verwandtschaftverhältnis besteht kein Aussageverweigerungsrecht.

Themenstarteram 4. März 2009 um 0:28

Zu sagen das sie nicht mehr wüsste wer gefahren ist oder zu sagen sie sollen zu mir kommen, ich sage aber das ich es nicht war, fällt in meinen augen nicht unter das aussageverweigerungszeug oder?

Dann wird es wohl auf ein Fahrtenbuch hinauslaufen, es sei denn Du ,als derjenige, dem das Fahrzeug zur Verfügung gestellt wurde, kannst erklären warum ein Dritter gefahren ist und wer das ist.

Du bist dan möglicherweise aus dem Schneider, aber die Halterin wird zur Buchhalterin. Immerhin warst du nocht nur ien Bisschen zu schnell. Warte doch ab was wirklich als Vorwurf definiert werden kann. Mit Tachovorlauf, Abzug von Meßtoleranzen usw. könntest du ja Glück haben.

Themenstarteram 4. März 2009 um 0:38

Na ja sie fährt das motorrad überhaupt nicht, hat nicht mal nen führerschein soweit ich weiß, ich könnte durchaus mit so nem fahrtenbuch leben, hauptsache der restliche mist bleibt mir erspart, ich hab kein prob 200€ zu blechen oder die pkt zu kassieren, ich hab ja scheise gebaut, aber den monat fahrverbot kann ich mir nicht leisten :/

am 4. März 2009 um 1:00

Die Führung eines Fahrtenbuches wird keineswegs immer verhängt, wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann. Tatächlich geschieht so etwas nur in Ausnahmefällen und bei besonders schwerwiegenden Verstößen. Außerdem kann ein Fahrtenbuch leicht umgangen werden, indem man das entsprechende Fahrzeug auf eine andere Person ummeldet.

am 4. März 2009 um 1:01

Nur keine Panik, mich haben sie letztes Jahr auch mit 133 bei 100 geblitzt und die Nummer aufgeschrieben.

Auf dem foto waren nur die augen und die stirn zu sehen.

Es kam ein Anhörungsbogen (Halter=Ich) und ich schrieb freundlich, daß ich leider nicht mehr weiss, wer gefahren ist, und den Fahrer auf dem -undeutlichen- Foto leider nicht erkennen kann.

Nach ein paar Wochen kam: Verfahren eingestellt.

Wenn sich der Halter nicht erinnern kann, wer gefahren ist, droht normalerweise nicht sofort ein Fahrtenbuch. Nur wenn der Halter offensichtlich den Fahrer nicht nennt, oder bei Wiederholungsfällen.

Ich habe alle Fristen maximal hinausgezögert um zusätzlich Zeit zu gewinnen (Verjährung).

Auf dem AB oder ZB nie jemand anders beschuldigen (=Straftat).

Lies mal im www.Radarforum.de, hat mir sehr geholfen

Gruß Charlie

Ok Du siehst es ja ein, also fährste das nächste mal langsamer!

Ich wurde einmal von vorne geblitzt. Das war aber nicht sonderlich schnell, da ich direkt hinter einer wunderbaren Frauensilhouette auf einer CB125 her fuhr :p

Auch sie hats erwischt und zumindest bei mir kam nie etwas.

Vielleicht war er ja auch noch am Aufbau und das Gerät wurde gerade noch getestet oder eingestellt.

Erst mal abwarten ob was kommt, dann kannste immernoch weiter sehen.

mfg Felix,

der gerade auf einen saftigen Bescheid wartet und mit dem Auto gefahren ist :(

Zuerst, selber Schuld. Wenn Du lange herummachst mit z.B. wer ist gefahren und Polizei muss beweisen. ich würde erst mal abwarten was da kommt. Wenn ein Fahrverbot kommt würde ich den aussuchen welcher den Führerschein mal 4 Wochen nicht braucht. Wenn Du mit der Polizei sprich Gericht herum machst bekommt der Halter die Auflage ein Fahrtenbuch zu schreiben. Ich weis nicht wem dann gedient ist. Wenn es ein Foto gibt von vorne dann ist das selbst durch das Visir so gut daß es 100% ausmachbar ist wer gefahren ist. Meist ist es dann auch nicht aussuchbar wer den Joker ausbadet.

Also erst mal abwarten und wenigstens in dieser Zeit NORMAL fahren 10-20 Km/h schneller ist immer noch mit Geld zu erledigen aber alles andere ist unakzeptabel und lohnt sich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Charlie07

Nur keine Panik, mich haben sie letztes Jahr auch mit 133 bei 100 geblitzt und die Nummer aufgeschrieben.

Auf dem foto waren nur die augen und die stirn zu sehen.

Es kam ein Anhörungsbogen (Halter=Ich) und ich schrieb freundlich, daß ich leider nicht mehr weiss, wer gefahren ist, und den Fahrer auf dem -undeutlichen- Foto leider nicht erkennen kann.

Nach ein paar Wochen kam: Verfahren eingestellt.

Zitat:

Das kannste Dir heute abschminken. Das läuft heut zu Tage nicht mehr.

Wenn sich der Halter nicht erinnern kann, wer gefahren ist, droht normalerweise nicht sofort ein Fahrtenbuch. Nur wenn der Halter offensichtlich den Fahrer nicht nennt, oder bei Wiederholungsfällen.

Ich habe alle Fristen maximal hinausgezögert um zusätzlich Zeit zu gewinnen (Verjährung).

Auf dem AB oder ZB nie jemand anders beschuldigen (=Straftat).

Lies mal im www.Radarforum.de, hat mir sehr geholfen

Gruß Charlie

am 4. März 2009 um 9:14

Warte doch erst mal ab ob überhaupt nen Brief bei euch einflattert. Aber ich würde die Halterin schon mal auf die Möglichkeit hinweisen. Ausserdem wenn du 40km/h zu viel auf dem Tacho hattest kannst Du nach Abzug der Messtoleranz und der Tachoabweichung durchaus auch noch mal um das Fahrverbot rumkommen.

Des weiteren weiss ich ja nicht wie dick du mit der Halterin stehst aber ihr dann so nen Stress aufzubürden wenn du anfängst dich aus der Sache raus winden zu wollen find ich nicht ok. Wass soll den schon passieren? Du bist Zivi und kein Postbote. :rolleyes:

Musst de halt nen Monat ne andere Aufgabe übernehmen!

am 4. März 2009 um 9:34

Ich denke wer innerorts die Geschwindigkeit dermassen überschreitet handelt mehr als nur unverantwortlich...:rolleyes:

Wie auch immer, MT ist KEIN Portal für Rechstauskünfte. Steht in den NUB und hat seine guten Gründe.

Konkret wurde genug gesagt, bei Bedarf wird ein Anwalt die richtige Ansprechperson darstellen.

Gruss

aurian

*** closed ***

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