Mit Mängeln in die Werkstatt -> "nichts gefunden" -> trotzdem bezahlen??

Opel Astra J

Hallo,

ich habe meinen Astra heute morgen zum (F)OH gebracht, um zwei Mängel beseitigen zu lassen. Zum Einen wackelt seit etwa 1,5 Wochen das Kupplungspedal (hat seitlich plötzlich viel mehr spiel als normal) und zum Anderen hatte ich es vor ein paar Tagen, dass das Auto nach einigen Stunden auf dem Parkplatz von Innen komplett nass war an allen Scheiben.

Die Werkstatt hat daraufhin heute die Heizung, Schläuche und Filter geprüft, aber angeblich ist alles in Ordnung. Dazu musste laut Bericht das Handschuhfach ausgebaut werden und die Mittelkonsolen Blende weichen.

Bei den Pedalen wurde mir gesagt, dass die mehr Spiel haben als normal, aber es noch zu wenig sei, um den Fehler kostenfrei über die Garantie zu beheben. Das Auto ist knapp über 2 Jahre alt und hat noch die "lebenslange" Garantie. Sollte bedeuten, wenn ich das jetzt repariert haben will, muss ichs selber zahlen, andernfalls kann ich halt warten, bis das Pedal noch mehr wackelt (oder abfällt... suuuper). Das wollte ich nicht.

So, nun hab ich das Auto vorhin abgeholt, es wurde NICHTS repariert, aber die Rechnung betrug stolze 113€ (nur für die Arbeitszeit für Handschuhfach ausbauen und an den Pedalen wackeln...).
Jetzte meine Frage: Bin ich verpflichtet das komplett zu bezahlen?? Ist das immer so? Ich hab ja noch Garantie, aber die Arbeitszeit, wenn nichts gefunden wird, muss ich laut Werkstatt selber zahlen. Ich sehe es in diesem Fall nicht ein, da ich ja definitiv wegen Mängeln dorthin gefahren bin und nicht, weil ich Langeweile hatte und die Jungs beschäftigen wollte. Bei den Pedalen wurde ja sogar ein Mangel gefunden, aber als zu geringfügig abgetatn. Wenn die jetzt sagen, wir haben nix gefunden, dann bleibe ich komplett auf den Arbeitskosten sitzen.. Ist das normal??
Hab vorhin meinen Unmut deswegen dem Kundenfutzi auch kundgetan, hat ihn aber wenig interessiert und wurde mit einer Standardantwort "Ich kann Sie ja verstehen.. bla bla" erwiedert. Soll heißen, bezahlen, oder das Auto bleibt dort. Daher hab ichs wohl oder übel vorhin bezahlt. Ich möchte nun gerne Wissen, was ihr bei so einer Situation für Erfahrungen habt bzw. ob das alles Rechtens ist, was die machen!?

Danke und Gruß,
Schueffl

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber irgendwie ohne Worte 😕😕😕😕😕

Es ist doch wohl logisch wenn du jemanden auf die Fehlersuche schickst, dass du dann auch für die Dauer zahlen musst.

Das hat doch nix mit der Garantie zu tun!

astra417

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Zitat:

Original geschrieben von schueffl


Naja, ich fürchte ich muss es einfach als Lehrgeld abhaken und mich mal bei anderen FOHs umschauen.

Ich fürchte auch. Wenn das mit dem Lehrgeld langfristig funktioniert ärgerst Du Dich später nicht oder weniger ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Steffen310778


Wenn ich mit Mängeln in der Garantiezeit oder auch außerhalb in eine Werkstatt fahre, bezahle ich nicht einen Cent für die Fehlerermittlung. Ein anderes Wort dafür ist "Kostenvoranschlag" und der ist Kostenlos. Sollte das nicht der Fall sein, hat der Händler den Kunden vorher über die Kosten zu informieren.

Wie kommst du denn zu diesen Schlüssen?

Das Fahrzeug war nicht mehr in der freiwilligen Herstellergarantie oder der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

Der Kunde hat einen Auftrag zur Fehlersuche erteilt und mit seiner Unterschrift die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und KFZ-Reparaturbedingungen der Werkstatt akzeptiert. Letztere folgen bei nahezu allen freien und herstellergebundenen Werkstätten der Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) und sind überall nahezu wortgleich.

Nach diesen Bedingungen müssen Preise nur auf Verlangen des Auftraggebers genannt, dann aber auch auf dem Auftrag vermerkt werden. Verbindliche Preisangaben müssen in Form eines Kostenvoranschlages schriftlich erfolgen. Etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag müssen bei Durchführung der Reparatur verrechnet werden.

Die Kosten für den Arbeitslohn kann der Kunde in der Regel über einen Aushang in der Werkstatt ermitteln oder bekommt sie auf Nachfrage genannt.

Nachgefragt hat der Themenstarter offensichtlich in keinem Punkt.
So hinterlistig das alles klingen mag, ist es doch rechtlich nicht so eindeutig beanstandbar. Woraus sich die gesetzliche Verpflichtung für die Werkstatt ergibt, auf die Kosten hinzuweisen, solltest du noch nachreichen.

Im speziellen Fall kommt hinzu, dass die Garantiebedingungen der CG Car Garantie für die "Lebenslange Garantie" gelten. Hier wird Arbeitslohn nur in Verbindung mit dem Austausch eines von der Garantie erfassten Teiles erstattet. Arbeiten ohne Teiletausch, wie Softwareupdates, neu anlernen von Sensoren, schmieren oder gängig machen von beweglichen Teilen, zählen nicht dazu.
Der Pedalblock ist ebenfalls nicht von der Anschlußgarantie abgedeckt. Hier hätte der Händler einen Kulanzantrag bei Opel stellen können.

Bei allen Zweifeln kann man sich kostenlos an die nächstgelegene Schiedsstelle des KFZ-Gewerbes wenden, bevor man mit dem Anwalt losreitet...

Man sollte auch immer bedenken, das wir im Turbokapitalismus leben. Die Mehrheiten wollen das so und bestätigen das immer wieder bei den politischen Wahlen. Also muss man damit auch klarkommen, dass Verbraucherschutz kein Staatsziel ist 😉
Man darf hier keine soziale Komponente erwarten...

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