Mit Leasingfahrzeug ins Ausland

Hall zusammen,
Ich wusste jetzt nicht genau wo ich meine Frage posten könnte. Jetzt probiere ich es einfach mal hier.

Diesen Sommerurlaub würde ich gerne in der Türkei verbringen und denke darüber nach mit dem Auto zu fahren.
Über meinen Arbeitgeber habe ich ein Leasingfahrzeug bekommen und da stellt sich die frage ob ich mit diesem Fahrzeug über die Grenze fahren könnte.
Im Fahrzeugschein sind die Daten der Firma eingetragen und nicht meine.
Meines wissens müsste ICH im Fahrzeugschein eingetragen sein oder Irre ich mich?

Nicht das ich jetzt bis an die Grenze der Türkei fahre und die lassen mich nicht durch.

Bitte nur ernste Antworten.

Vielen dank schonmal :-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Janes1982



Im Fahrzeugschein sind die Daten der Firma eingetragen und nicht meine.
Meines wissens müsste ICH im Fahrzeugschein eingetragen sein oder Irre ich mich?

Wenn das so wäre, könnte ja niemand mit einem Firmenwagen oder LKW in die Türkei ein fahren. Die "Spedition XY" im Fahrzeugschein hat ja weder Arme noch Beine und kann daher schlecht selbst autofahren...

Ob man allerdings eine sonstige Berechtigung beim Grenzübertritt vorweisen muss, kann ich Dir nicht sagen.
Da würde ich sicherheitshalber mal das Konsulat anrufen.

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Zitat:

Original geschrieben von Janes1982


Hall zusammen,
Ich wusste jetzt nicht genau wo ich meine Frage posten könnte. Jetzt probiere ich es einfach mal hier.

Diesen Sommerurlaub würde ich gerne in der Türkei verbringen und denke darüber nach mit dem Auto zu fahren.
Über meinen Arbeitgeber habe ich ein Leasingfahrzeug bekommen und da stellt sich die frage ob ich mit diesem Fahrzeug über die Grenze fahren könnte.
Im Fahrzeugschein sind die Daten der Firma eingetragen und nicht meine.
Meines wissens müsste ICH im Fahrzeugschein eingetragen sein oder Irre ich mich?

Nicht das ich jetzt bis an die Grenze der Türkei fahre und die lassen mich nicht durch.

Bitte nur ernste Antworten.

Vielen dank schonmal :-)

Hallo Janes,

keine Angst, an der Grenze lassen Sie dich schon durch, schließlich erkennt kein Grenzer das es sich um Leasing-Auto handelt.

Aber Du hast Recht, es ist längst nicht erlaubt mit einem Leasing- oder Mietwagen in alle europäischen Länder zu reisen.

Das kann Dein Arbeitgeber nur klären wenn er bei bei der Leasinggesellschaft anfragt. Am besten Du gibst den Ort direkt mit an wo Du hinreisen willst. Problematisch ist der z.B. der asiatische Teil der Türkei.

Das wirkliche Problem bei den Gesichten ist nicht der Grenzübertritt, sondern wenn Du ohne Rücksprache z.B. in ein Land mit dem Fzg. einreist wo die Leasinggesellschaft keine Freigabe gibt. Sollte dann das Fzg. gestohlen werden oder verunfallen hast Du ein Problem. Problematisch sind noch immer die ehemaligen Ostblock Länder, eben weil dort noch nach wie vor ein erhöhtes Diebstahlaufkommen existiert, jedenfalls nach Meinung der Leasinggesellschaften.

Von daher einfach eine Anfrage bei der Leasinggesellschaft stellen und alles ist gut.

Gruß

JD

Zitat:

Original geschrieben von Janes1982



Im Fahrzeugschein sind die Daten der Firma eingetragen und nicht meine.
Meines wissens müsste ICH im Fahrzeugschein eingetragen sein oder Irre ich mich?

Wenn das so wäre, könnte ja niemand mit einem Firmenwagen oder LKW in die Türkei ein fahren. Die "Spedition XY" im Fahrzeugschein hat ja weder Arme noch Beine und kann daher schlecht selbst autofahren...

Ob man allerdings eine sonstige Berechtigung beim Grenzübertritt vorweisen muss, kann ich Dir nicht sagen.
Da würde ich sicherheitshalber mal das Konsulat anrufen.

Hallo,

leider kann ich mich den bisherigen Meinungen nicht anschließen.

Wer ein fremdes Fahrzeug im Ausland nutzt, sollte bzw. muß sogar eine Vollmacht mit sich führen.
Es geht dabei um Zollangelegenheiten und Steuerrecht.
Diese Vollmacht muß vom Fahrzeughalter unterschrieben und anschließend beglaubigt werden.
Hier kann man beim ADAC ein entsprechendes Formular herunterladen und, nachdem es ausgefüllt und unterschrieben wurde, vom ADAC beglaubigen lassen.

Auszug aus dem oben verlinkten ADAC-Formular:
"Sehr geehrtes Mitglied, bitte beachten Sie folgende wichtige Informationen:
Lautet der Fahrzeugschein auf den Namen einer Behörde, Firma, Organisation oder wird das Fahrzeug nicht vom Eigentümer selbst, sondern von einem Angestellten, Verwandten oder Bekannten (Türkei auch Ehepartner) benutzt, so ist die Erteilung einer Vollmacht notwendig. Hat der Vollmachtnehmer seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands, so muss er sich bei den zuständigen Behörden dort erkundigen, ob und unter welchen Bedingungen die Einreise mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug zulässig ist. Die Bestätigung der Vollmacht wird für ADAC-Mitglieder und für Inhaber eines Carnet de Passages kostenlos durch alle ADAC-Geschäftsstellen (nicht ADAC-Vertretungen) vorgenommen. Der Vollmachtgeber muss persönlich mit Fahrzeugschein, Personalausweis/Reisepass und ADAC-Clubkarte in der Geschäftsstelle vorsprechen und das Vollmachtformular unterzeichnen. Kopien der Unterlagen werden nicht akzeptiert!
Für Firmenfahrzeuge ist ein Ermächtigungsschreiben auf Firmenbriefbogen mit Unterschrift des Geschäftsführers oder eines
Zeichnungsberechtigten, eine Kopie von dessen Personalausweis/Pass, das unterschriebene und mit Firmenstempel versehene ADAC-Vollmachtformular, der Fahrzeugschein, Handelsregisterauszug vorzulegen. Die Ausstellung der Vollmacht erfolgt nach bestem Wissen des ADAC. Für die Benutzung und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung.
Vielen Dank, Ihr ADAC"

Meine Erfahrung ist zwar schon 20 Jahre alt, IMO aber noch nicht veraltet.
1992 und 1993 bin ich jeweils mit dem PKW über Österreich - Ungarn - Rumänien - Bulgarien in die Türkei und wieder zurück nach Deutschland gefahren.
Die Grenzübertritte von Ungarn nach Rumänien und von Rumänien nach Bulgarien waren äußerst langwierig (bis zu zehn Stunden Wartezeit).
Auch die Einreise in die Türkei kann ein Abenteuer sein.
Die Zöllner haben mich samt Familie seinerzeit ziemlich genervt.
Hatte zwar eine beglaubigte Vollmacht, aber die haben trotzdem noch rumgezickt.
Es wurde sogar verlangt, daß ich alle Wertsachen angebe (Kamera usw.) und die haben diese Sachen dann protokolliert und mitsamt dem Auto im Reisepaß eingetragen um sicherzustellen, daß alles wieder ausgeführt wird.

Liebe Grüße
Herbert

In der Tat kann es zu Diskussionen kommen, wenn Fahrer und eingetragener Halter nicht übereistimmen.
Dein AG sollte daher für genau diese Fälle eine Auslandsvollmacht erteilen.

Fahrer, Kennzeichen, Typ.
Fahrer xy ist berechtigt blabla unser Fahrzeug abc blablabla im In- und Ausland zu führen.
Das ganze dreisprachig in D/GB/F.
Ist ein ganz normales mehr oder weniger formloses Schreiben, wenn Du den Fuhrparkverwalter deines AG ansprichst weiss er was gemeint ist.
Damit gibts keine Probleme.

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Hi,
auch von mir der Rat zur Vollmacht.
Dem Leasinggeber ist es in der Regel egal, da er ja am Ende bei Untergang des Leasingobjektes ersatzweise Geld bekommt.
Dir sollte das aber aus Eigeninteresse nicht egal sein, so dass ich zusätzlich checken würde, ob die abgeschlossene Versicherung (Vollkasko, ggf. GAP) für Vorfälle im Zielland haftet (auc prüfen, welcher Versicherungsnachweis nötig ist).

bye

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