Mit Gutachter nicht zufrieden

Hallo

Ich fahre ein Passat Baujahr 2007 und fast 200.000 km. Allgemeinzustand ist gut und immer gewartet. (Nicht vw). Jetzt wurde mein parkendes Auto über dem hinteren linken Reifen beschädigt und auch die Tür. Ein Kratzer darüber war vorhanden ( da ist jemand mit dem Schlüssel entlang). Für den Schaden hat mir der freie gutachter 1.200€ brutto notiert. Das Gutachten ist noch auf dem weg(telefonische Auskunft). Mir erscheint das allerdings etwas wenig. Meine Frau damals mit ihrem Auto an einem kia beim Parken gestrichen und das hat schon soviel gekostet.

Der Gutachter meint, mehr ist nicht drin. Was kann ich aber noch tun ?
Wahrscheinlich werde ich es nicht reparieren, aber trotzdem möchte ich das kriegen was mir zusteht.
Viele Kollegen meinten auch dass das viel zu wenig sei (die, die schon "erfahrung" haben). Meint ihr ich sollte das Risiko eingehen und wo anders noch eins erstellen (und bezahlen) ?

Was wird wohl sowas Kosten ?
Oder soll ich es laufen lassen und falls ich es doch reparieren sollte und wenn Mehrkosten entstehen wer zahlt dann die Differenz ?

vielen Dank für eure Meinungen.

Beste Antwort im Thema

Das ist wieder mal komisch.

Wäre der selbe Schaden durch den TE an einem anderen Fahrzeug entstanden, wäre der Thread folgender:
Kaum was zu sehen, ein Kratzer war auch schon, und jetzt will er 1.200 Euro.
Der will mich doch abzocken.

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Der Wagen ist Asbach und nicht bei VW gewartet. Warum sollte dann ein Anspruch bestehen, den Minischaden bei VW zu deren ev. höheren Preisen lackieren zu lassen (VW-Werkstatt lässt im Normalfall auch nur in einer anderen Lackiererei reparieren und schlägt eigene Marge auf die Rechnung).

der geschädigte kann sein auto reparieren lassen wo er will. ein verweisung gibt es im reparaturschadenfall nicht.

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Er kann sein Auto auch beim Juwelier vergolden lassen - aber wenn du BGH VI ZR 53/09 liest, hier sein Auto nicht zu VW-Stundensätzen reparieren lassen.

das bekannte urteil aus 09 bezieht sich auf die fiktive abrechnung.
wie waren aber zwischenzeitlich gewechselt. er will nun doch reparieren.

Sei froh das der Gutachter nicht höher taxiert hat, da kämst du in die Nähe wirtschaftlicher Totalschaden. 8 Jahre und 200 000 km ist schon eine Hausnummer. Ich würde für den Wagen keine 2000 € bezahlen.

Also du könntest ein zweites Gutachten auf deine Kosten machen und dann auch auf deine Kosten den Gutachter verklagen. Vor Gericht wird dann ein drittes Gutachten vom Gericht beauftragt, und dann muß man schauen was rauskommt.

MfG
Mike

Zitat:

@PeterBH schrieb am 3. September 2015 um 22:07:03 Uhr:


Der Wagen ist Asbach und nicht bei VW gewartet. Warum sollte dann ein Anspruch bestehen, den Minischaden bei VW zu deren ev. höheren Preisen lackieren zu lassen (VW-Werkstatt lässt im Normalfall auch nur in einer anderen Lackiererei reparieren und schlägt eigene Marge auf die Rechnung).

Ich frag mich nur, wer bei so einer falschen Aussage auch noch 3x Danke klickt. 🙄

Zitat:

@MalerMe schrieb am 4. September 2015 um 09:02:06 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 3. September 2015 um 22:07:03 Uhr:


Der Wagen ist Asbach und nicht bei VW gewartet. Warum sollte dann ein Anspruch bestehen, den Minischaden bei VW zu deren ev. höheren Preisen lackieren zu lassen (VW-Werkstatt lässt im Normalfall auch nur in einer anderen Lackiererei reparieren und schlägt eigene Marge auf die Rechnung).
Ich frag mich nur, wer bei so einer falschen Aussage auch noch 3x Danke klickt. 🙄

Das versteh ich auch nicht.

Leider konnte bis jetzt keiner meine Frage beantworten.
Eigentlich ist es ja egal wo ich es reparieren lasse, aber falls der Wert das gutachtenwert übersteigt, was passiert dann ? Die Werkstatt muss sich ja nicht an das Gutachten halten. Ich habe Angst dass ich dann an der Differenz sitzen bleibe und Pech habe.

Und vielen Dank schon mal an die die versuchen mir zu helfen.

Ich bin ab Sonntag im Urlaub und das versetzt mich leider unter zusätzlichen Druck. Ich bin Laie und habe zum Glück nicht so oft Unfälle.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 3. September 2015 um 19:48:47 Uhr:


Du hast Anspruch auf eine sach- und fachgerechte Reparatur. Wenn Du bei VW reparieren lässt, dann musst der Versicherer das bezahlen. Und wenn der Schaden dann höher ausfällt ist, dann ist das erst einmal so, obwohl Du bzw. die Werkstatt dann besser mal Rücksprache hält mit dem Versicherer und dem Gutachter, warum ein Gutachten den Schaden niedriger schätzt als Reparaturwerkstatt. Sonst kommt nach der Reparatur das böse Erwachen.

Ob eine Teillackierung sach- und fachgerecht in diesem Fall ist kann nur ein Gutachter beurteilen oder zuindest jemand der vom Fach ist; ich bin leider beides nicht.

Hat phaeti schon richtig beantwortet.

Die Reparatur wird wahrscheinlich teurer werden, da damit ja auch der Schaden vom Schlüssel entfernt wird.

Dieser Vorschaden wurde dir im Gutachten abgezogen.

Zitat:

@XRaven schrieb am 4. September 2015 um 09:19:29 Uhr:



Leider konnte bis jetzt keiner meine Frage beantworten.
Eigentlich ist es ja egal wo ich es reparieren lasse, aber falls der Wert das gutachtenwert übersteigt, was passiert dann ? Die Werkstatt muss sich ja nicht an das Gutachten halten. Ich habe Angst dass ich dann an der Differenz sitzen bleibe und Pech habe.

dann probiere ich es noch einmal anders; vielleicht habe ich mich unglücklich ausgedrückt.

Grundsatz:
man hat dich als geschädigter so zu stellen, als ob der Schadenfall nicht eingetreten wäre.

Wenn Du reparieren lässt UND der Wiederbeschaffungswert größer als die Reparauturkosten sind, ist dies der "einfachste" Fall. Du hast Anspruch auf die sach- und fachgerechte Reparatur, die - sagen wir mal - tatsächlich notwendig ist.

Das Problem, dass Du konstruierst sollte theoretscher Natur sein. Denn es bedeutet nichts anderes, als dass der Gutachter sein Job nicht richtig gemacht also den Schaden nicht vollumfänglich festgestellt hat. Aber wenn man dieses Konstrukt halt weiterdenkt, dann ändert sich halt nichts am obigen Grundsatz. Das war gemeint mit "dann ist das erst einmal so".

Mein Tipp hierzu war in diesem Zusammenhang,dass man vor der Reparatur die Differenz klärt. So dass das Gutachten wieder übereinstimmt mit der folgenden Reparaturrechnung. Denn spätestens die Versicherung wird es hinterfragen und im Zweifel erst einmal am Gutachten festhalten und die Differenz erst einmal als nicht unfallursächlich einstufen, was auch nachvollziehbar ist, wenn ein von Dir beauftragter Gutachter sagt, dass das nicht vom Schaden kommt.

Gruß

Zitat:

@PeterBH schrieb am 3. September 2015 um 22:07:03 Uhr:


Der Wagen ist Asbach und nicht bei VW gewartet. Warum sollte dann ein Anspruch bestehen, den Minischaden bei VW zu deren ev. höheren Preisen lackieren zu lassen (VW-Werkstatt lässt im Normalfall auch nur in einer anderen Lackiererei reparieren und schlägt eigene Marge auf die Rechnung).

Für die Schadenshöhe spielt es überhaupt keine Rolle ob der Wagen in einer Hinterhofwerkstatt, gar nicht oder bei Bugatti gewartet wurde.

Zitat:

@habanos schrieb am 4. September 2015 um 00:15:23 Uhr:


Sei froh das der Gutachter nicht höher taxiert hat, da kämst du in die Nähe wirtschaftlicher Totalschaden. 8 Jahre und 200 000 km ist schon eine Hausnummer. Ich würde für den Wagen keine 2000 € bezahlen.

2.000 € sind lächerlich, da zahlt schon jeder Kärtchenverteiler mehr und hoffentlich bist du nicht nur mit anderer Leute Geld so großzügig, sondern auch, wenn es um dein eigenes Auto geht.

Doch. Das spielt durchaus eine Rolle!

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