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Mit Gipsarm Autofahren?

Ich habe ein schlechtes Gewissen. Ich habe mir vor 4 Tagen die linke Hand gebrochen.
Heute war ich wieder in der Arbeit und bin selbst gefahren. Es ist ja kein Problem, denn wenn ich mit der Rechten schalte, kann ich ja trotzdem mit der Linken, trotz Gips, lenken.
Blöderweise hat das meine Nachbarin heute gesehen und mich gleich drauf angesprochen. Sie hat mir einen elendslangen Vortrag gehalten. sie hat sogar damit gedroht mich anzuzeigen. Geht das überhaupt?
Ich hätte vor mich jetzt immer ganz früh mich mit meinem kleinen Sohn aus meinem eigenen (!) Haus zu schleichen, und erst wieder spät in der Nacht zu kommen. Heißt, dass ich den restlichen Tag bei meiner Freundin verbringe.
Was tätet ihr tun?

Beste Antwort im Thema

Die Frage ist wie stark ist man eingeschränkt...
Nehmen wir mal an jemand hat nur einen Arm, dann wird er dennoch Auto fahren dürfen. Allerdings in einem speziellen Auto mit Automatik und Blinker irgendwo rechts am Lenkrad... Nun gehe ich davon aus der Threadersteller ist noch in der Lage zu blinken mit dem Arm. Und während des Schaltvorangs wird er wohl auch mit der anderen Hand sein Lenkrad halten können. Deshalb sehe ich das ganze nicht so kritisch.
Ideal wäre natürlich eine Automatik, dann kann die gesunde Hand immer am Lenkrad bleiben.

Die Rechtslage ist hier natürlich sehr schwammig formuliert. Wie stellt man denn fest ob jemand noch in der Lage ist sein Auto sicher zu bewegen? Mit einem gesunden Arm kann das durchaus noch der Fall sein, die Hälfte der Autofahrer hat sowieso immer nur eine Hand am Steuer. Wer das nicht glaubt einfach mal in andere Autos schauen wie die Leute drin sitzen. Ganz krasses Beispiel mein Auto, bei dem vom Vorbesitzer das Lenkrad oben in der Mitte durchgescheuert wurde, während die Seiten noch in Ordnung sind. Das zeigt wohl eindeutig wie der das auto Jahrelang bewegt hat. 😉 Und irgendwie schaffen die es auch das Auto mehr oder weniger sicher durch den Verkehr zu bewegen. Wobei 2 Hände am Lenkrad natürlich besser wären, ich fahre auch immer mit 2 Händen am Lenkrad, außer auf der Autobahn bei mäßiger Geschwindigkeit, wenn es nur gerade aus geht.
Aber es geht darum: Viele nutzen sowieso nur eine Hand, warum soll der TE auf ein mal alle gefährden weil er das auch macht?

Letztendlich sind hier natürlich wieder viele Oberlehrer unterwegs die alle in ihrer kleinen, schönen Welt leben in der alles perfekt ist. Die noch nie einen gebrochenen Arm hatten, und noch nie auf ihr Auto angewiesen waren. Die auch ohne Probleme 2h früher aufstehen können um trotz bescheidener Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (die es in manchen ländlichen Gegenden sehr oft gibt) rechtzeitig in der Arbeit zu sein. Die sich wegen so einer kleinen Verletzung auch direkt 2 Monate krank schreiben lassen und den ganzen Tag im Liegestuhl in der Sonne entspannen. Aber das geht leider nicht bei jedem.

103 weitere Antworten
103 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von nansenbach


Denn das Fahren mit Gips ist nur dann verboten, wenn das Auto nicht mehr sicher beherrscht werden kann. Das ist aber bei Dir nicht der Fall - wie Du selbst festgestellt hast - also darfst Du ohne Einschränkungen fahren.

Auch diese Aussage ist sachlich falscher Unfug. Da der TE in noch keine kritische Situation kam, kann weder er - und erst recht nicht du - beurteilen, ob er sein Fahrzeug sicher beherrscht.

Aber es scheint ja in Mode zu sein, aus rein egoistischen Gründen auf die Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer zu scheißen. Hauptsache man kann sein von Gott gegebenes Recht auf Autofahren wahrnehmen.

Zitat:

Original geschrieben von dyonisos911


Was hat eine Straftat nach StGB mit der Versicherung zu tun? Der von mit zitierte Teil deiner Antwort bezog sich, so habe ich das zumindest verstanden, auf den Straftatbestand.

Dann sollte ich mich vielleicht künftig noch präziser ausdrücken und Du im Gegenzug an deiner Wahrnehmung arbeiten.

Aber ganz egal, wie man es dreht - Fakt ist: Sollte etwas passieren, wird sich die Versicherung immer weigern, den Schaden zu übernehmen und grobe Fahrlässigkeit unterstellen.

Damit verursacht man sich jede Menge Ärger und unnötige Kosten.

Natürlich kann die TE wochenlang mit eingegipstem Arm herum fahren, ohne dass der Fall der Fälle eintritt. Aber sie hat ja nicht grundlos ein schlechtes Gewissen und fragt, was wir "tun täten".

Wenn die Nachbarin sie anzeigt, zahlt sie 35€ und wird verwarnt - das wurde ja auch schon hinreichend geklärt. Dennoch sollte man sich immer aller möglichen Folgen bewusst sein, daher mein Einwand.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



...
Aber es scheint ja in Mode zu sein, aus rein egoistischen Gründen auf die Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer zu scheißen. Hauptsache man kann sein von Gott gegebenes Recht auf Autofahren wahrnehmen.

Und wo ziehst du die Grenze? Wenn man die Sicherheit über alles stellen würde, dürfte niemand nur so zum Spaß autofahren. Man dürfte nicht in den Urlaub fahren und keinen Wochenendausflug mit dem Auto machen, denn das Risiko dabei jemanden zu gefährden ist größer, als wenn man zu Hause vorm Fernseher sitzen bleibt.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Da der TE in noch keine kritische Situation kam, kann weder er - und erst recht nicht du - beurteilen, ob er sein Fahrzeug sicher beherrscht.

Was meinst Du eigentlich, warum unterhalb des Avatars der TE "Themenstarterin" steht? Anders als Du bin ich in der Lage diese Information zu verwerten. Natürlich bin ich nicht in der Lage zu beurteilen, ob die TE ihr Fahrzeug sicher beherrscht - das kann nur sie selbst. Deshalb verlangt auch der Gesetzgeber, daß sie diese Entscheidung trifft - nicht ich, und auch nicht Du.

Mir stellt sich die Frage, woher Du weißt, daß die TE ihr Fahrzeug nicht sicher beherrscht. Ist es eine übernatürliche Gabe, oder nur einfach der Zwang, jede noch so kleine Möglichkeit zu nutzen um andere User persönlich anzugreifen?

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Zitat:

Original geschrieben von InesCargirl


Wieso gefährden?

kannst du dein fahrzeug mit der gegipsten hand zu JEDEM zeitpunkt sicher führen?

wenn du diese frage mit 'nein' beantwortest, hast du dir selbst die antwort auf deine obige frage gegeben...solltest du mit 'ja' antworten, siehe weiter unten!

...deinen arzt brauchst du im übrigen erst garnicht fragen ob du damit fahren darfst, der wird

'nein'

sagen!

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78


...verbietet man deshalb allen Alten das Autofahren?

da

'die alten'

einen nicht unerheblichen teil der wähler stellen sowie die jeweiligen hausärzte keinen bock haben sich durch schlechte mundpropaganda die kundschaft zu vergraulen...

...wird das trotz aller offensichtlichen notwendigkeit nicht eintreten, weil die ärzte kein geld und die politiker keine wählerstimmen verlieren wollen.

Zitat:

Original geschrieben von nansenbach


Mir stellt sich die Frage, woher Du weißt, daß die TE ihr Fahrzeug nicht sicher beherrscht.

es gibt da so etwas, dass sich

'gesunder menschenverstand'

oder auch

'logisches denken'

nennt.

wie will der te, mit gebrochener linker hand am lenkrad das fahrzeug sicher führen - wenn die rechte hand gerade damit beschäftigt ist den schalthebel, das radio, das handy, die klimaanlage, das plärzende kind auf dem kindersitz etc. zu bedienen und plötzlich eine notbremsung bzw. ein ausweichmanöver gefahren werden muss? das kann in 99 fällen glimpflich ausgehen, aber beim hundertsten mal ist das geschrei dann groß!

....und wenn wir mal ehrlich sind....19jahre...zwei kinder...frau....kaufmännischer beruf - glaubst du ernsthaft das da auch nur in geringster weise irgendein technisches verständnis, bzw. die dazu notwendige selbsteinschätzung vorhanden ist?

Zitat:

Was meinst Du eigentlich, warum unterhalb des Avatars der TE "Themenstarterin" steht? Anders als Du bin ich in der Lage diese Information zu verwerten.

falls es noch nicht bei dir angekommen ist...

...aber im internet ist es üblich, auf geschlechterspezifische unterschiede in der anrede (...) nicht einzugehen...so dass 'der ThreadErsteller' sowohl männlich wie auch weiblich sein kann!

und spar es dir jetzt bitte, mich über groß- und kleinschreibung aufzuklären! 😁

Zitat:

Original geschrieben von AS60



Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78



Was mich- mit Verlaub- ankotzt, ist die Einmischung irgendwelcher gutmeinenden Mitmenschen, die mit Anzeigen drohen weil sich nicht vorstellen können, ...
Ganz schön viel Unsinn auf einmal.😕
Hier wurde doch nur aufgezeigt ( und nicht gedroht ), ...

Wo schrieb ich, daß hier (Du meinst sicher diesen Thread, oder?) gedroht wurde? Lies bitte den ersten Beitrag des Threads. Die Nachbarin der TE drohte mit Anzeige, sonst keine(r). Folglich habe ich mich auf diese Person bezogen.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Und was mich - ohne Verlaub - ankotzt, sind Typen die meinen, sie könnten alles und hätten alles im Griff.

Du hast recht. Nur ist mir in diesem Thread bisher keiner dieser Typen begegnet... bis auf ein paar Typen, die sehr von sich und ihrer Urteilsgabe überzeugt sind und sogar per Ferndiagnose meinen feststellen zu können, daß Autofahren mit Gipsarm im allgemeinen und speziellen Fall geradezu himmelschreiend verantwortungslos ist. Autsch!

Zitat:

Wenn man doch so garkeine Schmerzen hat, wofür dann den Gips? Was meinst du was passiert, wenn es einen Schlag tut und der auf den kaputten Arm übertragen wird? Dann hast du außer Schmerzen erstmal nichts mehr. Und das macht dann die ein oder zwei Sekunden aus, die dem Gipsträger fehlen.

Der gute Autofahrer ist derjenige, der sich auch auf das Unvorhergesehene einstellt, und nicht derjenige der überzeugt ist alles zu beherrschen.

Kommst du bestimmt noch drauf.

Du bist kein Arzt, oder? Ich auch nicht. Aber im Gegensatz zu Dir weiß ich, wofür ein Gips da ist, was er leisten kann und was nicht und daß es verschiedene Brucharten einer Hand gibt, die nicht alle zwingend zu Fahruntüchtigkeit führen. Die Welt ist nicht nur schwarz-weiß.

Kommst Du bestimmt noch drauf. Wenn Du mal den Blick über den Tellerrand Deiner Vorurteile hebst.

Der Satz mit dem guten Autofahrer ist gut, aber sollte nicht zu rigide ausgelegt werden. Das Leben ist riskant, finde Dich damit ab. Ich sehe in der autofahrenden TE mit ihrem Gipsarm ein vergleichsweise kleines Risiko. Das ist meine persönliche Meinung. Ob Du diese teilst, ist mir wumpe.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Im Strafgesetzbuch ist es genau geregelt, stelle dir mal vor ein Kind rennt vor dir auf die Straße und du kannst aufgrund des Gibsarms nicht schnell genug reagieren und ausweichen.

§ 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Greift aber hier nicht, da beim §315c StGB sowohl ein Tatbestandsmerkmal von 1. (Alkohol/ berauschende Mittel/körperlicher bzw geistiger Mangel, auch vorübergehend)

und

2. vorliegen muss und zwar komplett. D.h. sowohl grob verkehrswidrig (was meist recht einfach zu begründen ist) sowie rücksichtslos und genau an der rücksichtslosigkeit scheitert es in der Praxis meistens, da sehr schwer nachweisbar.

Fraglich ist eben, ob durch den Gipsarm tatsächlich eine Tatbestandsmässige Fahruntüchtigkeit vorliegt und das kann man nur am konkreten Einzelfall prüfen... von der Schulter bis zu den Fingerspitzen -> sehr wahrscheinlich, aber wenn nur der Unterarm bis etwas über das Handgelenk eingegipst ist, siehts schon schwierig aus.

Auf jeden Fall ist es ein Verstoss gegen §2 FeV, sollte der/die TE kontrolliert werden, die Hürde zur Verkehrsstraftat ist zum Glück recht hoch angesetzt.

Du solltest den Paragraphen aufmerksam lesen, dann wirst du feststellen, dass da jeweils ein oder steht, kein und. Deine Aussage ist also falsch.

Zitat:

§ 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,

}>und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Original geschrieben von cornerbackX24

Zitat:

Greift aber hier nicht, da beim §315c StGB sowohl ein Tatbestandsmerkmal von 1. (Alkohol/ berauschende Mittel/körperlicher bzw geistiger Mangel, auch vorübergehend) und 2. vorliegen muss und zwar komplett. D.h. sowohl grob verkehrswidrig (was meist recht einfach zu begründen ist) sowie rücksichtslos und genau an der rücksichtslosigkeit scheitert es in der Praxis meistens, da sehr schwer nachweisbar.
Fraglich ist eben, ob durch den Gipsarm tatsächlich eine Tatbestandsmässige Fahruntüchtigkeit vorliegt und das kann man nur am konkreten Einzelfall prüfen... von der Schulter bis zu den Fingerspitzen -> sehr wahrscheinlich, aber wenn nur der Unterarm bis etwas über das Handgelenk eingegipst ist, siehts schon schwierig aus.

Auf jeden Fall ist es ein Verstoss gegen §2 FeV, sollte der/die TE kontrolliert werden, die Hürde zur Verkehrsstraftat ist zum Glück recht hoch angesetzt.

Nicht UND sondern ODER, Es geht auch nicht um die Fahruntüchtigkeit sondern um die Tatsache ob man nicht in der Lage ist um das Fahrzeug sicher führen zu können

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

§ 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,

}>und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Original geschrieben von cornerbackX24

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Greift aber hier nicht, da beim §315c StGB sowohl ein Tatbestandsmerkmal von 1. (Alkohol/ berauschende Mittel/körperlicher bzw geistiger Mangel, auch vorübergehend) und 2. vorliegen muss und zwar komplett. D.h. sowohl grob verkehrswidrig (was meist recht einfach zu begründen ist) sowie rücksichtslos und genau an der rücksichtslosigkeit scheitert es in der Praxis meistens, da sehr schwer nachweisbar.
Fraglich ist eben, ob durch den Gipsarm tatsächlich eine Tatbestandsmässige Fahruntüchtigkeit vorliegt und das kann man nur am konkreten Einzelfall prüfen... von der Schulter bis zu den Fingerspitzen -> sehr wahrscheinlich, aber wenn nur der Unterarm bis etwas über das Handgelenk eingegipst ist, siehts schon schwierig aus.

Auf jeden Fall ist es ein Verstoss gegen §2 FeV, sollte der/die TE kontrolliert werden, die Hürde zur Verkehrsstraftat ist zum Glück recht hoch angesetzt.

Nicht UND sondern ODER, Es geht auch nicht um die Fahruntüchtigkeit sondern um die Tatsache ob man nicht in der Lage ist um das Fahrzeug sicher führen zu können

Ich glaube du hast das von mir mal fettgemachte übersehen. Das meinte der Kollege wohl.
Moorteufelchen
PS: sorry hab da irgendwie zuviel Markiert. Nur der Anfang der Markierung ist gemeint

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Auch diese Aussage ist sachlich falscher Unfug. Da der TE in noch keine kritische Situation kam, kann weder er - und erst recht nicht du - beurteilen, ob er sein Fahrzeug sicher beherrscht.

Das können gesunde Autofahrer auch erst wenn die Sitaution eintritt.

Zitat:

Original geschrieben von cornerbackX24


Auf jeden Fall ist es ein Verstoss gegen §2 FeV, sollte der/die TE kontrolliert werden, die Hürde zur Verkehrsstraftat ist zum Glück recht hoch angesetzt.

Das ist kein Vertoß gegen §2 FEV ... 🙄

Zitat:

Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen.

Sorry, aber mit einer Hand in Gips kann wirklich jeder noch sicher eine Auto fahren. Wer selbst das nicht mehr hinkriegt, der sollte sich wohl besser einschläfern lassen ... 😁

Keiner kann hier der TE die Frage abnehmen, ob sie in der Lage ist sicher mit dem Gipsarm zu fahren. Das kann sie wohl nur selbst.

Fakt ist: Der Gips demobilisiert die Bewegungsmöglichkeit. Die Frage ist, wie weit. Ein Unterarmgips geht vom Handrücken über das Handgelenk bis kurz vor den Ellenbogen. So ein Gips kommt zum Tragen, wenn am oder kurz über dem Handgelenk ein Bruch vorliegt.
Wenn der Bruch weiter oben ist, wird immer über den Ellenbogen hinaus eingegipst.

Ich denke mal, wir können uns einig sein, dass mit einem über den Ellenbogen eingegipsten Arm ein sicheres führen des Steuers nicht wirklich gut möglich ist. Die Bewegungsfreiheit des Arms ist zu stark eingeschränkt, um noch in jeder Lage vernünftig reagieren zu können.

Bei einem reinem Unterarmgips sieht das schon anders aus. Das Ellenbogengelenk ist beweglich, die Finger auch. Lediglich das Handgelenk ist unbeweglich. Soweit so gut.
Jetzt kommt die entscheidende Frage: Wie weit ist ein führen des Wagens schmerzfrei möglich? Ein Bruch verursacht auch im Gips starke Schmerzen, wenn er verdreht, oder auf Zug oder Druck belastet wird. Je nachdem, was wo wie gebrochen ist, können diese Schmerzen stärker oder schwächer sein, wenn man ein Lenkrad führt.

Man sollte folgendes bedenken: Der Gips plus die Schmerzen beeinträchtigen das Reaktionsvermögen. Autofahren bedeutet nicht nur geradeausfahren. Stadtverkehr, Ausweichen, schnelle Reaktionen auf Gefahren usw bestimmen den Fahralltag. Ist es hier sinnvoll vertretbar, mit dem Gipsarm zu fahren, oder kann ich auch anders ans Ziel kommen?
Ist es vertretbar, mein Kind mitzunehmen? Kann ich es mit meinem Gewissen 100% vereinbaren? Wenn nur geringste Zweifel aufkommen, dann sollte ich es lassen!

@TE: Wer zwingt Dich zur Arbeit? Wenn der Arbeitgeber auf dem Standpunkt ist, mit dem Gipsarm bist Du arbeitsfähig, dann soll er Sorge tragen, wie Du zur Arbeit und zurück kommst. (Fahrgemeinschaft, Taxi, Öffi...) Oder Du lässt Dir vom Arzt ein Attest über die Fahruntüchtigkeit ausstellen (mit Arzt reden, die Umstände erklären) und Du bleibst zu Hause. Als Mutter trägst Du die Verantwortung für Deine Kinder. Willst Du die leichtfertig aufs Spiel setzen?

Unabhängig von der Rechtslage (die im Zweifel sowieso zerpflückt wird) solltest Du Dir überlegen, ob es das Risiko Wert ist. Wenn Du Dir gegenüber ehrlich bist, weisst Du es selbst!

Fahren mir Gips ist sicher nicht ideal, aber es gibt leider genug Fahrer, die trotz zwei gesunder Hände nur einhändig lenken, da die andere Hand entweder das Handy hält oder cool aus dem Fenster baumelt. 😉

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