Mit Gipsarm Autofahren?
Ich habe ein schlechtes Gewissen. Ich habe mir vor 4 Tagen die linke Hand gebrochen.
Heute war ich wieder in der Arbeit und bin selbst gefahren. Es ist ja kein Problem, denn wenn ich mit der Rechten schalte, kann ich ja trotzdem mit der Linken, trotz Gips, lenken.
Blöderweise hat das meine Nachbarin heute gesehen und mich gleich drauf angesprochen. Sie hat mir einen elendslangen Vortrag gehalten. sie hat sogar damit gedroht mich anzuzeigen. Geht das überhaupt?
Ich hätte vor mich jetzt immer ganz früh mich mit meinem kleinen Sohn aus meinem eigenen (!) Haus zu schleichen, und erst wieder spät in der Nacht zu kommen. Heißt, dass ich den restlichen Tag bei meiner Freundin verbringe.
Was tätet ihr tun?
Beste Antwort im Thema
Die Frage ist wie stark ist man eingeschränkt...
Nehmen wir mal an jemand hat nur einen Arm, dann wird er dennoch Auto fahren dürfen. Allerdings in einem speziellen Auto mit Automatik und Blinker irgendwo rechts am Lenkrad... Nun gehe ich davon aus der Threadersteller ist noch in der Lage zu blinken mit dem Arm. Und während des Schaltvorangs wird er wohl auch mit der anderen Hand sein Lenkrad halten können. Deshalb sehe ich das ganze nicht so kritisch.
Ideal wäre natürlich eine Automatik, dann kann die gesunde Hand immer am Lenkrad bleiben.
Die Rechtslage ist hier natürlich sehr schwammig formuliert. Wie stellt man denn fest ob jemand noch in der Lage ist sein Auto sicher zu bewegen? Mit einem gesunden Arm kann das durchaus noch der Fall sein, die Hälfte der Autofahrer hat sowieso immer nur eine Hand am Steuer. Wer das nicht glaubt einfach mal in andere Autos schauen wie die Leute drin sitzen. Ganz krasses Beispiel mein Auto, bei dem vom Vorbesitzer das Lenkrad oben in der Mitte durchgescheuert wurde, während die Seiten noch in Ordnung sind. Das zeigt wohl eindeutig wie der das auto Jahrelang bewegt hat. 😉 Und irgendwie schaffen die es auch das Auto mehr oder weniger sicher durch den Verkehr zu bewegen. Wobei 2 Hände am Lenkrad natürlich besser wären, ich fahre auch immer mit 2 Händen am Lenkrad, außer auf der Autobahn bei mäßiger Geschwindigkeit, wenn es nur gerade aus geht.
Aber es geht darum: Viele nutzen sowieso nur eine Hand, warum soll der TE auf ein mal alle gefährden weil er das auch macht?
Letztendlich sind hier natürlich wieder viele Oberlehrer unterwegs die alle in ihrer kleinen, schönen Welt leben in der alles perfekt ist. Die noch nie einen gebrochenen Arm hatten, und noch nie auf ihr Auto angewiesen waren. Die auch ohne Probleme 2h früher aufstehen können um trotz bescheidener Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (die es in manchen ländlichen Gegenden sehr oft gibt) rechtzeitig in der Arbeit zu sein. Die sich wegen so einer kleinen Verletzung auch direkt 2 Monate krank schreiben lassen und den ganzen Tag im Liegestuhl in der Sonne entspannen. Aber das geht leider nicht bei jedem.
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103 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Shibi_
Die Frage ist wie stark ist man eingeschränkt...
Nehmen wir mal an jemand hat nur einen Arm, dann wird er dennoch Auto fahren dürfen. Allerdings in einem speziellen Auto mit Automatik und Blinker irgendwo rechts am Lenkrad...
Warum soll man das annehmen?
Es geht hier doch ganz konkret um einen Gipsarm und Schaltgetriebe. 😕
Zitat:
Original geschrieben von Shibi_
Letztendlich sind hier natürlich wieder 100 Oberlehrer unterwegs ...
Jeder postet hier seine Meinung, genau wie Du.
Was hat das mit Oberlehrer zu tun?
Einfach mal etwas weniger verallgemeinern und konkret auf den Fall eingehen wäre hilfreicher.
Zitat:
Eine Bekannte hatte exakt diesen Fall. Sie fuhr mit Gipsarm (Automatik) und jemand nahm ihr die Vorfahrt. Letzten Endes wurde vor Gericht ein Vergleich abgeschlossen und sie blieb auf einem Teil der Kosten sitzen - obwohl der andere "eigentlich" Schuld hatte.
Hier würde mich die genaue Begründung interessieren. Denn es war weder ihre Sicht, noch ihre Fähigkeit zu bremsen beeinträchtigt. Der Arm hat in der Situation nicht wirklich eine Behinderung dar gestellt. Oder lief es darauf hinaus, dass sie hätte ausweichen können? Denn ein ordentliches Ausweichmanöver in so einer Situation halte ich für recht unwahrscheinlich, dafür ist meistens die Zeit zu knapp, besonders weil sich der andere in die Richtung bewegt in die man ausweichen könnte.
Zitat:
Warum soll man das annehmen?
Es geht hier doch ganz konkret um einen Gipsarm und Schaltgetriebe. 😕
Weil das eine relativ ähnliche Situation ist. Jemand der nur einen Arm hat darf Auto fahren. Warum sollte jemand der einen gesunden Arm und einen gebrochenen Arm hat hat das pauschal nicht dürfen? Es geht nur um die Bedingungen unter denen man fahren darf. Und hier ist vermutlich das Schaltgetriebe am problematischsten.
Zitat:
Original geschrieben von Shibi_
Hier würde mich die genaue Begründung interessieren.
Da kann ich dir nicht helfen, ich war nicht direkt involviert.
Die Versicherung war die Allianz und der Unfall war in HH.
Zitat:
Jeder postet hier seine Meinung, genau wie Du.
Was hat das mit Oberlehrer zu tun?
Es geht um Aussagen wie:
Zitat:
Ich täte mich krankschreiben lassen tun.
Zitat:
Reicht es nicht, wen du dich selbst gefährdest? Musst du auch noch deinen kleinen Sohn und Unbeteiligte Dritte gefährden? 😠
Einfach krank schreiben lassen bis der Arm geheilt ist mag für manche vielleicht gehen aber das kommt halt nicht für jeden in Frage.
Und die andere Aussage halte ich auch nicht für sonderlich hilfreich.
Warum ist meine Aussage mit der Gefährdung anderer "nicht sonderlich hilfreich"? Ein Fahrzeug, das auf den Betrieb mit 2 gesunden Händen/Armen ausgelegt ist, ist nicht sicher zu beherrschen, wenn nur 1 Hand/Arm zur Verfügung steht. Wie will die TE denn ausweichen, wenn ihr während des Schaltens ein Kind vor die Flinte läuft?
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Das kann man so nicht sagen. Die Gefährdung wird vorausgesetzt, da Fahren mit Gips (egal ob am Arm oder am Fuß) die sichere Fahrzeugbeherrschung nicht mehr gewährleistet.Zitat:
Original geschrieben von dyonisos911
Nur weil jemand mit gebrochenem Arm fährt ist noch keine konkrete Gefährdung eingetreten.
Doch, das kann man so sagen. Eine konkrete Gefährdung liegt dann vor, wenn etwas eintritt oder fast eintritt (="Beinahe-Unfall"😉.
Zitat:
Original geschrieben von Shibi_
Jemand der nur einen Arm hat darf Auto fahren.
Der hat aber mit Sicherheit einen Lenkradknopf vorgeschrieben.
War damals bei mir so, da ich mit der Rechten Gas Bremse Kupplungg zu betäigen hatte.
Zitat:
Original geschrieben von dyonisos911
Doch, das kann man so sagen. Eine konkrete Gefährdung liegt dann vor, wenn etwas eintritt oder fast eintritt (="Beinahe-Unfall"😉.Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Das kann man so nicht sagen. Die Gefährdung wird vorausgesetzt, da Fahren mit Gips (egal ob am Arm oder am Fuß) die sichere Fahrzeugbeherrschung nicht mehr gewährleistet.
Es steht dir völlig frei, eine Gefährdung so zu formulieren und zu interpretieren, wie Du willst - allerdings ändert es nichts an den Tatsachen.
Diese sind nun einmal so, dass alle Versicherer es ablehnen, in einem solchen Falle den vollen Schaden zu übernehmen und einhellig Fahren mit Gips als grob fahrlässig einstufen.
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Es steht dir völlig frei, eine Gefährdung so zu formulieren und zu interpretieren, wie Du willst - allerdings ändert es nichts an den Tatsachen.Zitat:
Original geschrieben von dyonisos911
Doch, das kann man so sagen. Eine konkrete Gefährdung liegt dann vor, wenn etwas eintritt oder fast eintritt (="Beinahe-Unfall"😉.
Diese sind nun einmal so, dass alle Versicherer es ablehnen, in einem solchen Falle den vollen Schaden zu übernehmen und einhellig Fahren mit Gips als grob fahrlässig einstufen.
Was hat eine Straftat nach StGB mit der Versicherung zu tun? Der von mit zitierte Teil deiner Antwort bezog sich, so habe ich das zumindest verstanden, auf den Straftatbestand. Und der wird nunmal nur mit einer konkreten Gefährdung so wie von mir (und auch den Gerichten) definiert, erfüllt.
Zitat:
Original geschrieben von dyonisos911
Den hast du schon mal gepostet und auch damals das entscheidende weggelassen. Das ist ein konkretes Gefährdungskonflikt. Nur weil jemand mit gebrochenem Arm fährt ist noch keine konkrete Gefährdung eingetreten.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Im Strafgesetzbuch ist es genau geregelt, stelle dir mal vor ein Kind rennt vor dir auf die Straße und du kannst aufgrund des Gibsarms nicht schnell genug reagieren und ausweichen.§ 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl era) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mitteloder
b) infolgegeistigeroderkörperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich habe dir genau die wichtigen Stellen mal Orange Fett markiert.
Spielt es denn nicht auch noch eine Rolle wie "groß" der Gips ist?
Wenn z. Bsp. der Ellenbogen und das Handgelenk frei sind, dürfte es doch nicht zwingend verboten sein, oder? Der Arm wäre ja weiterhin voll beweglich.
Auf eine Seite verstehe ich die TE. Als Mum mit Kind kann man alle anderen alltäglichen Arbeiten ja auch nicht mit einem Gips entschuldigen.
Naja. "Offiziell" würd ich das nicht machen. Ich glaube schon, dass geradeaus fahren irgendwie geht, aber was ist bspw mit schnellen, heftigen Ausweichmanövern? Und wie sicher kann man schon sein, dass solche nicht nötig sein werden?
Zitat:
Original geschrieben von Nette Hexe
Spielt es denn nicht auch noch eine Rolle wie "groß" der Gips ist?Wenn z. Bsp. der Ellenbogen und das Handgelenk frei sind, dürfte es doch nicht zwingend verboten sein, oder? Der Arm wäre ja weiterhin voll beweglich.
Das seh ich ganz genauso, daher auch mein Rat, den Arzt zu fragen!
Und daß die Versicherungen jede nur mögliche und unmögliche Ausrede suchen, um nicht zahlen zu müssen, ist schon klar...
Zitat:
Ich glaube schon, dass geradeaus fahren irgendwie geht, aber was ist bspw mit schnellen, heftigen Ausweichmanövern?
Ich habe letztes Jahr testweise bei einem Fahrsicherheitstraining mein Auto auf der Schleuderplatte problemlos mit ausgeschaltetem ESP mit nur einer Hand wieder eingefangen. Die linke war die ganze zeit oben am "Angstgriff". Es ist also durchaus möglich mit einer Hand ein Auto auch in Extremsituationen zu beherrschen.
Und ich bin noch nicht mal der klassische Eine-Hand-Fahrer. Ich verwende normalerweise fast immer beide Hände zum fahren. Gibt andere die haben viel mehr Erfahrung und Gefühl beim einhändigen Lenken. 😉
Und falls mir das jemand nicht glauben möchte, es war ein weiterer Motor-Talkler bei dem Fahrsicherheitstraining dabei, der kann das gerne bestätigen.
Zitat:
Original geschrieben von Shibi_
Ich habe letztes Jahr testweise bei einem Fahrsicherheitstraining mein Auto auf der Schleuderplatte problemlos mit ausgeschaltetem ESP mit nur einer Hand wieder eingefangen. Die zweite war die ganze zeit oben am "Angstgriff". Es ist also durchaus möglich mit einer Hand ein Auto auch in Extremsituationen zu beherrschen.Zitat:
Ich glaube schon, dass geradeaus fahren irgendwie geht, aber was ist bspw mit schnellen, heftigen Ausweichmanövern?
Aber spätestens für grosse Lenkausschläge müssen aber doch beide Hände zusammenarbeiten? Und hier ist eine Hand gebrochen!? Wie weit kommt man einarmig, ohne umzugreifen? Etwa von 7 bis 5 Uhr, würde ich schätzen... Wie gesagt, ob mans trotzdem macht, das muss man ggF selbst wissen, aber "offiziell" ist es natürlich abzulehnen, mit bestmmten Einschränkungen Auto zu fahren.