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Mit gebrochenen Arm Autofahren!

Themenstarteram 16. April 2007 um 15:14

Hallo,

ich weiß es klingt unglaublich aber meine Mutter will mit gebrochenen Arm Autofahren! Sie hat sich sozusagen am obersten Ende des Armes was gebrochen! Ihr linker Arm ist komplett mittels eines gestells an Ihren Körper bzw. Bauch gefesselt!

Was für Konsequenzen würden Ihr Blühen? Im Falle eines Verkehrsunfalles/Polizeikontrolle?

Gibt es einen richtiges Gesetz gegen das Fahren mit gebrochenen Arm?

Ich will Sie keinesfalls darin unterstützen sondern hoffe durch diesen Thread Informationen zu bekommen die ich Ihr "vor die Nase halten kann" um Sie davon abzuhalten!

Sie hat übrigens kein Automatik Auto sondern einen kleinen Ford Fiesta!

Danke!

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31 Antworten

Steht ziemlich konkret im Strafgesetzbuch:

315c

Satz 1 / Absatz 1b

der Habicht

Themenstarteram 16. April 2007 um 15:50

Danke schonmal!

Wie siehts versicherungstechnisch aus? Wird ja dann quasi bestraft wie fahren unter Alkohol wenn das im gleichen Gesetzes-absatz steht?!

am 16. April 2007 um 15:57

Völlig richtig.

Denn da steht:

alkohol, Drogen oder andere körperliche Mängel. (sinngemäß)

Dazu gehören auch Müdigkeit und eben der gebrochene Arm.

GROB fahrlässig!

Was dann bedeutet in der Haftpflicht sind bis zu 5.000€ Regress möglich und im Kaskobereich sogar die kompl. Leistungsfreiheit!

Wer mit gebrochenen Arm fährt, gefährdet nicht nur sich sondern auch andere!

Themenstarteram 16. April 2007 um 16:41

Ja MIR braucht Ihr das nicht zu sagen! Aber erklärt das mal einer Frau die sonst nie im Leben Hilfe brauchte und jetzt so gehandicapt ist... ich werd Ihr heut einfach das Benzinpumpenrelais rausnehmen! Dann kann Sie ja versuchen loszufahren...

am 16. April 2007 um 19:11

Zitat:

Original geschrieben von regda

... ich werd Ihr heut einfach das Benzinpumpenrelais rausnehmen! Dann kann Sie ja versuchen loszufahren...

Mach das lieber nicht.

Nachher versucht sie noch, das Auto einarmig alleine anzuschieben, während des Rollens hineinzuspringen und bricht sich dabei noch ein Bein.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Mach das lieber nicht.

Nachher versucht sie noch, das Auto einarmig alleine anzuschieben, während des Rollens hineinzuspringen und bricht sich dabei noch ein Bein.

:D

Ist sie denn der Meinung sie könnte in einer Notsituation (schnelles Ausweichen) mit einen Arm außreichend schnell reagieren?

hau ihr mitn hammer nochmal auf den gips, damit sie beim schalten unglaubliche schmerzen hat. mit vernunft darf man frauen nicht kommen ;)

Zitat:

Original geschrieben von regda

Aber erklärt das mal einer Frau...

Hast du sie denn schon mit dem Inhalt des § 315 C, Satz 1 / Absatz 1b konfrontiert?

Äh. Ich überlege gerade, ob ich mich outen soll, dass ich auch mal mit kaputtem linken Arm gefahren bin (hallo... Automatik...), weil ich anders ungefähr die dreifache Zeit zum Kunden gebraucht hätte... aber ich glaub ich lass es :D

wie will sie denn überhaupt schalten? frag sie mal, was sie macht, wenn sie beim schalten plötzlich lenken muss...

Mir ist mal ein Fall für die rechtliche Grauzone (oder auch nicht?) passiert:

Ich war beim Handball und hatte beim Zusammenstoß meine rechte Mittelhand und den Mittelfinger gebrochen-

bin aber erstmal 20 km nach Hause, ohne es zu wissen.

Zu Hause am Essen sagt dann meine Freundin "Wie sieht denn deine Hand aus, du hast ja Finger wie Knackwürste"

uppsi...

Wenn dann etwas passiert wäre, hätte mein Versicherungsschutz noch Bestand gehabt? Weil ich die Brüche kaum merkte und mit der Hand noch geschaltet habe (sicherlich unter Schmerzen, aber nicht wie die Hölle).

cheerio

am 18. April 2007 um 12:33

Ich vermute dass die Versicherung wie immer das zum Anlass nimmt, nicht zu zahlen. Vor Gericht würde man dann schildern dass es nur eine Schwellung war, man konnte alles gut bedienen und es kommt wohl nicht auf „gebrochen oder nicht“ an, sondern darauf ob es eine nennenswert einschränkende Verletzung da war und so war es nicht und wurde auch nicht so empfunden. Müsste dann ok ausgehen, aber da ich nicht weiss ob der Richter Stress mit der Frau hat oder ansonsten etwas daneben ist, somit kann ich nicht garantieren dass es Dir immer gelingen würde. Wenn Du natürlich ein Unfall verursachst der so nach Fehlbedienung aussieht, dann liegt die Sache schon etwas anders.

am 18. April 2007 um 19:45

Meine Hand kam mal zwischen eine Beifahrertür und eine B Säule. Linke Hand war praktisch zu nichts zu gebrauchen.

Aber irgendwie musste ich ja von Arbeit zum Arzt und dann auch noch nach Hause.

Aber mit nur einer Hand fährt es sich echt beschissen. Man kann zwar immer etwas hochtourig fahren um nicht viel schalten zu müssen. Trotzdem Mist.

Mit der Axt bin ich mal im Fuß gelandet und dann nach einiger Zeit mit nem immer noch angebrochenen Fuß Auto gefahren.

Das hat mich aber fast nicht behindert. Etwas wenig Gefühl mit der Kupplung Dank des Gips. Ansonsten lief aber alles ohne Probs.

Das Einsteigen was bloß beschissen. Bin aber auch immer nur 800m durch das Dorf zu meiner Freundin gefahren

Aber mit einem eingegipsten Arm würde ich nicht fahren wenn ich eine Option hätte. Zumindest nicht durch eine Stadt oder der gleichen.

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