mit Ersatzwagen vom Autohaus über die Nordschleife??
Hallo zusammen,
ich bräuchte bitte einmal euren fachkundigen Rat zu folgendem Sachverhalt:
Mein Freund hat seit Freitag Abend freundlicherweise einen Scirocco von seinem VW-Autohaus als Ersatzwagen für seinen in der Werkstatt befindlichen Wagen bekommen (dem hats wohl den Turbolader zerhauen).
Jetzt möchte er gern mit diesem Ersatzwagen vom Autohaus eine Touristenfahrt über die Nordschleife machen.
Ich weiss wohl, dass die Nordschleife während der Öffnung für Touristenfahrten nicht als Rennstrecke gilt.
Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass mein Freund im Fall der Fälle (kann ja auch bei vorsichtiger Fahrweise immer mal was passieren) nicht mächtig Palaver mit dem Autohaus / Versicherung bekommt, wenn dem geliehenen Scirocco auf der Nordschleife was zustoßen sollte.
Wie seht ihr das?
Danke für die Hilfe!
sonjabianca
Beste Antwort im Thema
mal ehrlich: brauchst Du dafür wirklich die Antwort aus dem Forum? Oder meinst Du nicht, dass einem der gesunde Menschenverstand schon sagt, dass das eine ausgesprochen behämmerte Idee ist?
Mit einem nagelneuen Auto, das man nicht kennt, das einem nicht gehört, das ggf. nicht Kasko-Versichert ist und das man selbst im Zweifel nicht zahlen kann, auf die Nordschleifen fahren um die Sau raus zu lassen.
Und nächste Woche kommt dann der neue Thread: Autohaus will 30.000 EUR von meinem Freund, zahlt das die Privathaftpflicht?
🙄
hafi
47 Antworten
Habt ihr mal geguckt wieviel Autos mit "eindeutigen" Kennzeichen an der Zufahrt zur Nordschleife in der Schlange stehen? Einige mit M-IO o.ä. oder HH-XY7654 usw... Dazu noch der Strichcode auf der Scheibe oder neben dem Kennzeichen und der große D-Aufkleber.
Ich glaube nicht dass das von den Vermietern gern gesehen wird...
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Habt ihr mal geguckt wieviel Autos mit "eindeutigen" Kennzeichen an der Zufahrt zur Nordschleife in der Schlange stehen? Einige mit M-IO o.ä. oder HH-XY7654 usw... Dazu noch der Strichcode auf der Scheibe oder neben dem Kennzeichen und der große D-Aufkleber.
Ich glaube nicht dass das von den Vermietern gern gesehen wird...
Was gern gesehen wird und was nicht ist doch egal, oder? Was zählt ist, dass es erlaubt ist. Da auf der Strecke keine Zeitnehmung stattfindet (bei einer normalen Fahrt), kein Rennen gefahren wird (offiziell) und auch keine Höchstgeschwindigkeit gemessen wird gibt es mit dem Versicherungsschutz sowohl im KH als auch im VK Bereich keine Probleme.
Zitat:
Original geschrieben von polo_mausi
den hier meinte ich: Unfall mit Werkstattwagen
Jetzt würde mich natürlich brennend interessieren, was dabei herausgekommen ist.
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Ich war 2007 bei der Formel 1 am Nürburgring und wollte auch mal die Nordschleife mit meinem Skoda Octavia RS abfahren. 😁
Vor dem Kauf der Karte wurde ich darauf hingewiesen das mein Fahrzeug nicht versichert wäre auf der Nordschleife und das meine Autoversicherung ggf. auch nicht zahlen würde falls es zum Crash käme. Daraufhin habe ich per Handy meine Perle angerufen. Meine Perle arbeitet zufälligerweise bei einer Versicherung in der KFZ Schadensabteilung.
Ergebnis:
Bei einem Crash hätte die Autoversicherung nicht bezahlt, auch nicht bei Vollkasko. Schließlich bewegt man sich auf einer privaten Rennstrecke und diese wird halt auch dazu genutzt. Bei einem eventuellen Schaden wäre hier von einem grobfahrlässigen Verhalten die Rede gewesen und die Versicherung hätte nicht zahlen brauchen. Das steht auch in der AGB, sobald man an Rennen oder rennähnlichen Veranstaltungen teilnimmt erlischt der Versicherungsschutz. Auch wenn es in Wirklichkeit kein Rennen ist bzw. war steht man in der Beweispflicht. Aber welcher Richter glaubt einem schon wenn man sein eigenes Auto auf der Rennstrecke zerlegt hat das es sich hier um eine Spazierfahrt gehandelt hat.
Bei einem Unfall durch die Schuld eines anderen Teilnehmer (Dritten) muss man sein Recht (Geld) einklagen. Aber meistens werden die Fälle 50:50 gewertet. Ich kann nur JEDEN warnen der auf eine Rennstrecke geht, umsonst stehen dort keine Schilder wie Benutzung auf eigener Gefahr!
Alle diejenigen die nun meinen ich würde Blödsinn erzählen können es ja gerne darauf ankommen lassen oder mal spaßeshalber bei Ihrer Versicherung anrufen, lach. 😎
Ach ja, ein Leihwagen darf natürlich auch nicht auf der Rennstrecke bewegt werden, steht im Kleingedruckten!
Gruß Cleo66
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Danke für deinen sehr Interessanten Beitrag........🙂
nur steht dieser beitrag (als einziger) im widerspruch zu allen anderen aussagen, welche hier bisher gepostet wurden...und zwar, dass der nürburgring für Touristenfahrten
nichtals Rennstrecke, sondern als öffentlicher Verkehrsraum gilt, und somit die VK (insofern vorhanden) haften müsste.
Keine Frage, ich glaube "Cleo66", dass es bei Ihm so gewesen ist....nur scheint dies nicht ganz korrekt gewesen zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Keine Frage, ich glaube "Cleo66", dass es bei Ihm so gewesen ist....nur scheint dies nicht ganz korrekt gewesen zu sein.
Das wird sich sicherlich noch aufklären, davon bin ich überzeugt. 🙂
Gruß
Delle
Also ich kann ja nur mal aus mir bekannten Bedingungen zitieren:
Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und die behördlich nicht genehmigt sind. Dies gilt auch für die dazugehörenden Übungsfahrten.
Hinweis: Behördlich genehmigte kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen sind vom Versicherungsschutz gemäß xxxx ausgeschlossen. In der Kasko- und Schutzbriefversicherung besteht für Fahrten, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, nach xxxxx und xxxxx kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz.
Unter Ausschlüssen zur VK steht bei den AKB:
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen ist eine Obliegenheitsverletzung.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Mein Vorsc....nee Wunsch *g*: Probier´s mal und wenn Du nen Unfall baust und die Karre zerlegst bin ich echt mal gespannt 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
[
nur steht dieser beitrag (als einziger) im widerspruch zu allen anderen aussagen, welche hier bisher gepostet wurden...und zwar, dass der nürburgring für Touristenfahrten nicht als Rennstrecke, sondern als öffentlicher Verkehrsraum gilt, und somit die VK (insofern vorhanden) haften müsste.Keine Frage, ich glaube "Cleo66", dass es bei Ihm so gewesen ist....nur scheint dies nicht ganz korrekt gewesen zu sein.
Wie kann eine private Rennstrecke, plötzlich zum öffentlichen Raum werden?
Zitat:
Original geschrieben von camue
Wie kann eine private Rennstrecke, plötzlich zum öffentlichen Raum werden?
weil teile der "Rennstrecke" normale Straßen beinhalten.
das thema gabs schon oft und der befahrbare teil zählt als öffentlicher verkehrsraum.
Zitat:
Original geschrieben von JyXer
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
das stimmt ja soweit, nur beziehen sich alle von dir zitierten passagen auf
Rennen...eine private Fahrt auf dem Nürburgring zählt aber als "Touristenfahrt" und stellt keine Rennbeteiligung dar.
Dies dürfte ein kleiner, jedoch grade hier in diesem Falle sehr wichtiger unterschied sein.
Hallo,
um dem ganzen Stress zu entgehen würde ich doch einfach vorschlagen, dein Freund wartet einfach bis er seinen Wagen zurückbekommt und fährt dann die Tour.
Wie du schon sagtest hat er freundlicherweise diesen Ersatzwagen bekommen.
Mein Standpunkt dazu ist, wenn man etwas geliehen bekommt, sollte man auch pfleglich damit umgehen. Das ist einfach eine Sache von Respekt und Vertrauen.
Da braucht man sich nicht wundern, wenn man in anderen Threads davon liest, dass manche Leute keinen Ersatzwagen von ihrem Händler bekommen. Und nur weil ein paar Leute meinen, sie könnten das Vertrauen ihres Händlers ausnutzen und mit nem Fahrzeug das ihnen nicht gehört mal die Sau rauslassen.
Ganz nach dem Motto: "Solange es nicht mein Eigentum ist, ist es mir egal wie ich damit umgehe."
MfG Zille1976
@MartinSHL:
Jupp schon klar aber es wird auch höchstwahrscheinlich (ich orakel jetzt einfach mal) sehr schwierig sein die zuständige Versicherung davon zu überzeugen, dass es solch eine Tourifahrt gewesen ist.
Klar kann man Nachweise darüber bringen (Zeitungsartikel usw.) aber an die Entschädigung zu kommen dürfte nicht so "einfach" sein wie bei einem Allerweltsunfall.
Ich selbst hatte mal solch einen Fall und es war solch eine "offene Veranstaltung" wo jeder mal mit seinem Kfz fahren durfte. Ich hab die Sache abgelehnt (Begründung war allerdings nicht die Rennveranstaltung) aber für mich war damals klar, die 2 Kerle (beide 19) wollten mit den neu gekauften Schlitten mal richtig Gas geben und beide haben die Karren vollständig zerlegt 😁
Ist ne "heikle" Sache so ne "Tour" zu machen wenn man Gas geben möchte und gerade mit nem "Leihwagen" von der Werkstatt.
Ich würde in dem Fall auch sagen....."Warte bis Du Dein Auto zurückerhälst und fahr dann mit der Kiste mal ne sanfte Runde"
Ich habe damals auf diese Fahrt verzichtet weil auch einige Verrückte unterwegs waren und ich das erhöhte Risiko nicht eingehen wollte.
In diesem Jahr bin ich wieder bei der Formel 1 am Nürburgring und werde mich nochmals schlau machen.
Bei einer sogenannten Touristenfahrt dürfte ja eigentlich nichts passieren.
Aber falls doch etwas passieren sollte, wird es problematisch.
Könnte mir vorstellen das spätestens nach der Frage:“ Wo ist der Unfall passiert?“
das Problem losgeht.
Leute Ihr wisst es doch selber, sobald die Versicherungen einen Schaden zahlen müssen, gehen die Fragen los und die wenden sich wie ein Aal in der Reuse bevor der Schaden bezahlt wird.
Ich habe gerade das Frauchen (Expertin) befragt zu diesem Thema.
Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) hat sich für Kunden zum positiven geändert.
Den Ausschlusstatbestand der groben Fahrlässigkeit gibt es so nicht mehr.
Jeder Einzelfall muss geprüft werden.
Manche Versicherungen schließen „das erzielen von Höchstgeschwindigkeiten“ aber über Ihre
AKB ( Allgemeinen Bestimmungen für die Kraftfahrtversicherung) aus.
Das heißt zu deutsch, wenn dem Verunfalltem aber eine grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen werden kann, die zu diesem Schaden geführt hat,
dann wird es ggf. zu Abzügen kommen.
Ein Leihwagen/Mietwagen/Vorführwagen (siehe AGB)
verfügt über garkeinen Versicherungsschutz auf einer Rennstrecke,
es sei denn der Händler bietet dies ausdrücklich an.
Gruß Cleo66