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mit Ersatzwagen vom Autohaus über die Nordschleife??

Themenstarteram 17. März 2009 um 10:58

Hallo zusammen,

ich bräuchte bitte einmal euren fachkundigen Rat zu folgendem Sachverhalt:

Mein Freund hat seit Freitag Abend freundlicherweise einen Scirocco von seinem VW-Autohaus als Ersatzwagen für seinen in der Werkstatt befindlichen Wagen bekommen (dem hats wohl den Turbolader zerhauen).

Jetzt möchte er gern mit diesem Ersatzwagen vom Autohaus eine Touristenfahrt über die Nordschleife machen.

Ich weiss wohl, dass die Nordschleife während der Öffnung für Touristenfahrten nicht als Rennstrecke gilt.

Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass mein Freund im Fall der Fälle (kann ja auch bei vorsichtiger Fahrweise immer mal was passieren) nicht mächtig Palaver mit dem Autohaus / Versicherung bekommt, wenn dem geliehenen Scirocco auf der Nordschleife was zustoßen sollte.

 

Wie seht ihr das?

Danke für die Hilfe!

sonjabianca

Beste Antwort im Thema

mal ehrlich: brauchst Du dafür wirklich die Antwort aus dem Forum? Oder meinst Du nicht, dass einem der gesunde Menschenverstand schon sagt, dass das eine ausgesprochen behämmerte Idee ist?

Mit einem nagelneuen Auto, das man nicht kennt, das einem nicht gehört, das ggf. nicht Kasko-Versichert ist und das man selbst im Zweifel nicht zahlen kann, auf die Nordschleifen fahren um die Sau raus zu lassen.

 

Und nächste Woche kommt dann der neue Thread: Autohaus will 30.000 EUR von meinem Freund, zahlt das die Privathaftpflicht?

 

:rolleyes:

 

hafi

 

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Ob mich hier jemand für einen Klugscheisser, Erbsenzähler oder sonstwas hält oder dem Experten-Frauchen fällt eine Tüte Reis im Selbstfahrervermietfahrzeug um...

 

Aber in diesem Forum lesen nuneinmal Leute  mit, die davon ausgehen, dass richtig ist, was hier geschrieben wird.

Und wenn jemand den Eindruck erweckt, Experten-Rat eingeholt zu haben und dann so etwas Halbgares verbreitet, dann darf das schon kommentiert werden.

 

Und um diesen Quatsch über die Versicherungswirtschaft oder gar mich als den Erfinder des Begriffs "Selbstfahrervermietfahrzeug" zu beenden, darf mal wieder die alte Juristenweisheit zu Rate gezogen werden:

 

Der  Blick ins Gesetz erspart und viel Geschwätz.

 

 

§ 5 Pflichtversicherungsgesetz

 

:rolleyes:

 

Hafi

 

am 26. März 2009 um 3:31

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Ob mich hier jemand für einen Klugscheisser, Erbsenzähler oder sonstwas hält oder dem Experten-Frauchen fällt eine Tüte Reis im Selbstfahrervermietfahrzeug um...

Lieber Herr "Klugscheißer, Erbsenzähler oder sonst was" :D,

wer hier bei MT schon länger mit liest, weiß was er von Hafi's Beiträgen halten soll.

Und in einem Forum in dessen Hintergrund immer § zum Einsatz kommen, muss man die Dinge schon beim "richtigen" Namen nennen, sonst ist dem Fragesteller nicht geholfen.

Also, bitte weiter "Klugscheißen und Erbsen zählen", da vor Gericht das zählt was im Gesetz steht und nicht was der Volksmund draus gemacht hat.

Gruß

Frank

 

 

 

am 26. März 2009 um 3:54

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Das zeigt mal wieder, dass jemand der bei einer Versicherung arbeitet nicht unbedingt Ahnung von Versicherungen haben muss. Traurig aber wahr, Stromberg spiegel die Realität ziemlich gut wieder. Die Leute beschäftigen sich da den ganzen Tag mit vielen Sachen aber nicht mit Versicherungen und die Leute die Ahnung haben versuchen das den ganzen Tag zu ändern... ;-)

Und dieser Beitrag zeigt:

Wer "Stromberg" als Realität ansieht, ist schon "sehr Realitätsfremd".

Aber es war schon immer einfacher sich vom Fernsehen berieseln zu lassen, als §en zu lesen und zu verstehen.

Stromberg = Unterhaltung; § = Realität

Schau "du" einfach weiter Fernsehen, am besten zusammen mit denen die deinen Beitrag positiv bewertet haben.

Gruß

Frank, der sich in Versicherungsfragen lieber an die §en hält.

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