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Mit abgemeldetem Auto in der Probezeit geblitzt.Mit welchen Konsequenzen habe ich jetzt zu rechnen?
Ich bin mit abgemeldetem Auto(seit 2012 in meinem Besitz) in der Probezeit(Auto zwar abgemeldet,doch die Kennzeichen habe ich gelassen; Auto war somit nicht versichert) in 50er Zone ca. 18 km/h zu schnell gefahren und geblitzt worden.Mit welchen Konsequenzen habe ich jetzt zu rechnen? Macht es noch Sinn ein Tag danach Auto anzumelden,um die mögliche Strafe zu verhindern?
Beste Antwort im Thema
Straftaten: Verstoß PflichtversG, Verstoß KraftStG, Urkundenfälschung (KfZ + Kz bilden eine zusammengesetzte Urkunde)
Die Geschwindigkeitsowi tritt subsidiär zurück, mangelnde Eignung wird in der Probezeit (!!!) auch angenommen, Entzug ist ziemlich wahrscheinlich. Saudumme Aktion, aber das wundert mich vom sog. mündigen Bürger nicht mehr.
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80 Antworten
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 8. November 2016 um 21:14:38 Uhr:
Zitat:
@skkulish schrieb am 8. November 2016 um 18:48:49 Uhr:
Bisher hatte ich weder Polizeibesuch noch irgendwelches Schreiben gehabt.
Was ich noch gar nicht erwähnt habe: ich habe zwar keine Versicherung für speziell dieses Fahrzeug gehabt,doch ich habe eine allgemeine "JungDriveVersicherung",womit ich eigentlich jedes Auto fahren kann.
Macht diese Tatsache mir das Leben leichter,wenn es zu Ermittlung kommt?
.... das bei der AachenMünchener versichert ist.
Im Klartext auch zwangsläufig angemeldet sein muß.
...was im Umkehrschluß wohl bedeutet, daß die Versicherung beim TE ruht, wenn das Fahrzeug wirklich abgemeldet war...
Zitat:
@skkulish schrieb am 8. November 2016 um 18:48:49 Uhr:
Bisher hatte ich weder Polizeibesuch noch irgendwelches Schreiben gehabt.
Das dauert vermutlich auch noch etwas!
Die müssen ja jetzt ersteinmal in URALTEN Unterlagen suchen!
Wurde der Verkauf der Zulasungsstelle (etc.) damals gemeldet?
Wenn nicht, führt der einzige weg zu DIR nur über den letzten Halter u. falls der keine Unterlagen mehr hat u. sich auch nicht mehr erinnern kann wem er das Auto verkauft hat, dann währst du aus dem Schneider!
MfG Günter
zu deiner "Young & Drive" Versicherung bie der AMV
"Alle Familienautos können gefahren werden. Einfach die Eltern, Großeltern oder Geschwister fragen. Egal, ob es die eigenen oder die des mit Dir zusammenwohnenden Partners sind. Hauptsache – die Fahrzeuge sind bei der AachenMünchener versichert."
Sprich das Fahrzeug was du fährst muß versichert sein (auf eine andere Person) und das ebenfalls bei der AMV
Dein Fahrzeug mit dem du da gefahren bist war offenbar weder versichert noch angemeldet (so entnehme ich es jedenfalls dem Eingangsposting.
Wenn ich deine Young & Drive Versicherung richtig verstehe
->kannst du damit schadfreie Jahre sammeln, ohne selbst ein Auto versichert zu haben (diese schadfreien jahre gelten aber dann auch nur bei der AMV und sicherlich auch nur, wenn ein angehöriger sein Fahrzeug bei der AMV versichert hatte.....ob das andere versicherer später irgendwann man anerkennen da hab ich so meine Zweifel...sprich ich halte diese versicherung für rausgeworfenes Geld. schadfreie Jahre kannst auch mit nem Roller oder Moped sammeln und das ist vermutlich erheblich günstiger....)
->brauchen deine Angehörigen die ggf ein Auto bei der AMV versichert haben evtl keine Fahrer ab 18 (also unter 25) mit angeben (fährst du mit deiner versicherung erweitert sich deren vertrag quasi indirekt). dein eintrag 'fahrer unter 25' in den amv versicherungsvertrag deiner angehörigen wäre vermutlich auch erheblich günstiger als die versicherung die du da jetzt bezahlst (und das selbst wenn 3 oder 5 angehörige alle ihre vertrag entsprechend ändern).
https://www.amv.de/young-and-drive/unsere-leistungen/
für mich läuft das unter versicherungen die die welt nicht braucht und eben gewissermaßen rausgeworfenes geld.
hallo.
Nun denn. Die "rote" Nummer ist nicht Fahrzeug gebunden. Allerdings steht diese auch nicht mit "young & drive" in Verbindung
Gruß
Zitat:
In Deutschland muß eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in jedem Fall auf ein definiertes Fahrzeug abgeschlossen werden.
Selbstverständlich ist sie das. Nur eben auf mehrere. Trotzdem "definiert" und nicht x-beliebig
Hallo
"Mehrere" bedeutet in diesem Fall den weltweiten Fahrzeugbestand. Dann ist dies allerdings "definiert".
Gruß
Zitat:
@Bobber07 schrieb am 12. November 2016 um 19:25:18 Uhr:
Selbstverständlich ist sie das. Nur eben auf mehrere. Trotzdem "definiert" und nicht x-beliebig