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Mit abgemeldetem Auto in der Probezeit geblitzt.Mit welchen Konsequenzen habe ich jetzt zu rechnen?

Themenstarteram 26. Oktober 2016 um 23:03

Ich bin mit abgemeldetem Auto(seit 2012 in meinem Besitz) in der Probezeit(Auto zwar abgemeldet,doch die Kennzeichen habe ich gelassen; Auto war somit nicht versichert) in 50er Zone ca. 18 km/h zu schnell gefahren und geblitzt worden.Mit welchen Konsequenzen habe ich jetzt zu rechnen? Macht es noch Sinn ein Tag danach Auto anzumelden,um die mögliche Strafe zu verhindern?

Beste Antwort im Thema

Straftaten: Verstoß PflichtversG, Verstoß KraftStG, Urkundenfälschung (KfZ + Kz bilden eine zusammengesetzte Urkunde)

 

Die Geschwindigkeitsowi tritt subsidiär zurück, mangelnde Eignung wird in der Probezeit (!!!) auch angenommen, Entzug ist ziemlich wahrscheinlich. Saudumme Aktion, aber das wundert mich vom sog. mündigen Bürger nicht mehr.

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am 26. Oktober 2016 um 23:20

Nachträglich anmelden bringt nix.

Wenn man bedenkt, dass das FZ seit min 4 Jahren keinen Tüv gesehn hat, mindestens mal ein Punkt (ab 8 Monate). Lappen somit weg.

Ob und wie weit das ganze zur Straftat wird, kann ich allerdings auch nicht sagen.

Zitat:

@skkulish schrieb am 27. Oktober 2016 um 01:03:13 Uhr:

Mit abgemeldetem Auto in der Probezeit geblitzt.Mit welchen Konsequenzen habe ich jetzt zu rechnen?

Hier im Forum? Todesstrafe! :D

 

 

Nein, das sieht in meinen Augen nicht gut aus. Ohne die Moralkeule auspacken zu wollen, ganz ehrlich, warum geht man so ein Risiko ein? Mich interessiert es wirklich.

 

Ich bin mir sicher, dass das rauskommt. Und die Geschwindigkeitsüberschreitung wird dein kleinstes Problem sein.

Welche Strafe dich im Gesamten treffen wird steht in der Glaskugel. Wird ganz ordentlich Geld kosten und in der Probezeit (bestimmt auch außerhalb) den Führerschein tangieren.

am 27. Oktober 2016 um 0:30

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 27. Okt. 2016 um 01:51:51 Uhr:

Mich interessiert es wirklich.

Meine Güte, er hat halt Sch... gebaut. Als ob da Sinn dahinter steckt. Mich wundert eher mehr, dass das Auto nicht angemeldet war. Selbst wenn die Prüfung erst gestern bestanden wurde, hätte ich (als Papa) das Ding fix und fertig vor die Tür gestellt. Das jetzt sowas dummes passiert war zwar nicht unbedingt zu erwarten, aber soo ungewöhnlich ists nun auch wieder nicht...

Man war ja schliesslich auch mal jung :p

Wenn Du noch in der Probezeit bist wird das Auto ja nicht ehemals auf Dich zugelassen gewesen sein. Somit hat erst mal noch mind. eine andere Person mächtig Ärger an der Backe. Denn die Person auf welche das Kennzeichen damals lief wird erst mal Post bekommen. Das kann evt. dauern, sofern die Nummer schon wieder vergeben worden ist und erst Nachforschungen angestellt werden müssen. Das wäre deine Chance, wenn es so wäre und der jetzige Inhaber die Strafe zahlt ohne nach zu schauen. ;)

Oder Du machst ihn ausfindig und einen Deal mit ihm. :D

Hast du schon mal eine Verlängerung der Probezeit bekommen? Auto im Besitz seit 2012 und immer noch in der Probezeit?

http://www.fahren-lernen.de/.../Die-Probezeit.aspx

 

Hier kannst du nachlesen was dich erwartet. Hab kein Mitleid mit solchen unverantwortlichen Mitmenschen. Sei froh das du kein Unfall gebaut hast, geschweige denn Personenschäden. Moralkeule hin oder her.

am 27. Oktober 2016 um 2:31

Das ist alles? Na dann kann man wohl sagen: Glück gehabt! Nächstes mal nicht erwischen lassen. :D

Noch bist du nicht als Fahrer bekannt, solange das so bleibt, hast du noch kein Problem.

Die Frage ist natürlich wie lange das so bleibt. Das heißt für dich, falls Post in der Sache kommt nicht direkt Antworten sondern vorher beraten lassen.

Da kann dann das auch noch konmmen, vermutlich alles zusammen: http://www.anwalt-suchservice.de/.../...e_ich_mich_strafbar_20793.html

Vermutlich werden die 60 Euro plus 1 Punkt für die fehlende Zulassung und das oben gesagte fällig, letzteres ist nämlich ein eigenständiger Straftatbestand und hat mit dem Bußgeld nichts zu tun.

am 27. Oktober 2016 um 5:39

Zitat:

@skkulish schrieb am 27. Oktober 2016 um 01:03:13 Uhr:

Mit welchen Konsequenzen habe ich jetzt zu rechnen?

1) Fahren ohne Versicherungsschutz plus erschwerende Umstände (gefälschte Kennzeichen). - Straftat - Geldstrafe / bis zu 1 Jahr Gefängnis. Wegen den erschwerenden Umständen ist eine hohe Geldstrafe oder Gefängnis wahrscheinlich. Sollte dir Vorsatz nachgewiesen werden ist das Auto (nicht der Führerschein) vermutlich auch weg.

2) Kennzeichenmissbrauch - Straftat - Geldstrafe / bis zu 1 Jahr Gefängnis / Entzug der Fahrerlaubnis + 3 Punkte oder Fahrverbot + 2 Punkte

3) Zu schnell Gefahren - Bussgeld - 30 oder 35 Euro

In Summe wird dein Führerschein vermutlich längere Zeit eingezogen werden. Hängt auch ein bisschen vom Richter ab wie es für sich aus geht.

am 27. Oktober 2016 um 5:42

Verstoß gg Pflichtversicherungsgesetz - Straftat seitens des Fahrers (führt nicht versichertes Fahrzeug)

Dann noch mit 68 km/h in der Stadt - also vermutlich nicht mal eben um den Block... Schätze Strafbefehl vom Staatsanwalt über etliche €

@TE

Wenn du so weiter machst bekommst du keine Ferien mehr.

"Abgemeldetes Auto" heißt noch nicht unbedingt gleich strafbar :

Zum TÜV, Zulassungsstelle, Werkstatt wäre durchaus möglich, MIT Bestätigung der Versicherung, daß das erlaubt ist (und die natürlich auch von Datum her passen muß . . . ).

http://www.motor-talk.de/.../...ung-bzw-versicherung-t5736121.html?...

Die Trolle und die, die einen nicht erkennen können, werden niemals aussterben :D

Die damit verbundene Urkundenfälschung fällt dann kaum ins Gewicht. Und hier im Forum ist bekanntlich jeder willkommen. Immer wieder.

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