Mit abgelaufener HU und AU zum TÜV

Hallo,

ich hatte mich leider im Jahr geirrt und dadurch war die AU/HU schon ein Jahr überfällig. Ich habe natürlich gleich einen Termin vereinbart und mich dann auf dem Weg zur Werkstatt gemacht. Am einer Ampel 500m vor der Werkstatt hat ein Mitarbeiter des Ordnungsdienst aus dem Auto heraus mein Auto von hinten fotografiert und es wurde ein Bußgeldverfahren eröffnet.

Ich weiß ja das ich es um 1 Jahr überzogen habe und das nicht gut ist. Ändern kann man das ja aber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr und irgendwie muss man das Auto ja beim TÜV vorstellen. Allerdings hat diese Begründung nichts verändert. Mich würde jetzt nur noch einmal die Rechtslage interessieren, da ich an verschiedenen Stellen gelesen habe, das diese Fahrt erlaubt ist.

Kann mir das jemand beantworten?

97 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Februar 2023 um 10:18:44 Uhr:


Mal sehen wie lange es dauert, bis die abgelaufnene HU automatisiert zum Mängelverfahren wird. Technisch möglich wäre es schon jetzt.

Kläre mich mal auf wie du das meinst. Wie automatisiert?

In den man automatisch ein Bußgeldbescheid nach Hause geschickt bekommt, sobald man nicht rechtzeitig die HU erneuert hat.....

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 25. Februar 2023 um 07:19:59 Uhr:


Ich werd bekloppt. Dir reicht es echt nicht wenn ich dir sage was ich vor 2 Wochen bezahlt habe, echt jetzt?????

Es ist nicht mein Problem wenn du zu teuren Institutionen rennst und mir ist auch scheiß egal was du meinst was andere nehmen. Ich weiß nur genau was ich die Tage bezahlt hab.

Geht das jetzt endlich für dich klar oder willst du noch irgendwelche Behauptungen aufstellen.

Nein es war in Hamm auf dem Dorf. Und, was ändert das jetzt daran? Nix.

Aber schön wie du die Preise hier so kennst🙂🙂.

Dass du dich bei über 10 Beiträge am Tag immer noch so aufregen kannst 😉

auditt, das liegt daran das mir gewisse Dinge, vor allem Dingen wenn es um meine Glaubwürdigkeit geht, einfach heftig gegen den Strich gehen.😉

KiDa, ja aber ich hätte gern gewusst wie das funktionieren soll.

Bedenke bitte die DSGVO bevor du antwortest.

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Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 25. Februar 2023 um 11:47:39 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Februar 2023 um 10:18:44 Uhr:


Mal sehen wie lange es dauert, bis die abgelaufnene HU automatisiert zum Mängelverfahren wird. Technisch möglich wäre es schon jetzt.

Kläre mich mal auf wie du das meinst. Wie automatisiert?

Die HU Protokolle müssen alle ans KBA übermittelt werden und sind dort gespeichert. Bei jeder Befassung mit einem Fahrzeug wird das örtliche und das KBA Register abgeglichen .

Das heißt wird ein Kennzeichen aufgerufen, sieht man sofort den abgelaufenen HU Zeitraum. Diese HU Abfrage über den Fahrzeugbestand zu automatisieren, ist für einen Programmierer nicht mal im Ansatz eine Herausforderung. Er muss ja nur zwei Kriterien abfragen - Zulassungsstatus "zugelassen" und Fälligkeit der nächsten HU, daraus wird eine Meldung an das Verfahrensprogramm der zuständigen Zulassungsstelle generiert und da eine Aufforderung zu Mängelbeseitigung "abgelaufene HU" erzeugt.

Bei verkehrsunsicheren Fahrzeugen wird das so schon gehandhabt.
Prüft ein SV ein Fahrzeug mit dem Erbebnis "VU", synchronisiert seine Daten mit dem der Zentrale, wird das VU - Ergebnis im KBA gespeichert und die für das Fahrzeug zuständige Zulassungsstelle hat nächsten Morgen automatisch einen Verwaltungsvorgang "verkehrsunsicheres Fahrzeug" angelegt und schickt die Betriebsuntersagung raus. Meist mit sofortiger Vollziehung.

Was mit dem Merkmal "VU" funktioniert, ist ganz simple auf die HU überzogen um bspw. 2 Monate zu übertragen. Wenn man die Diskussionen um abgelaufene HU so anschaut, ist das vermutlich nicht der schlechteste Weg, um den ganzen Schrott von der Straße zu holen, der auch mal 1, 2 , 3 Jahre ohne HU rumfährt. Und natürlich wurden alle diese Fahrzeuge in der Zeit nie bewegt.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 25. Februar 2023 um 12:16:25 Uhr:



Bedenke bitte die DSGVO bevor du antwortest.

Wie stehst Du bei vom KBA angeordneten Rückrufen zur DSGVO? Über die FIN wird das Kennzeichen und der Zulassungsbezirk ermittelt und die für das Fahrzeug zuständige Zulassungsstelle schreibt über das Kennzeichen den gespeicherten Halter an.
Warum sollte das bei einem nicht vorschriftmäßigen Fahrzeug "HU abgelaufen" gegen die DSGVO verstoßen.

Zitat:

@Ki.Da schrieb am 25. Februar 2023 um 11:51:30 Uhr:


In den man automatisch ein Bußgeldbescheid nach Hause geschickt bekommt, sobald man nicht rechtzeitig die HU erneuert hat.....

Im ersten Schritt tut´s ja ein einfaches Aufforderungsschreiben, sein Fahrzeug doch prüfen zu lassen bzw. außer Betrieb zu setzen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Februar 2023 um 12:22:45 Uhr:



Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 25. Februar 2023 um 11:47:39 Uhr:


Kläre mich mal auf wie du das meinst. Wie automatisiert?

Die HU Protokolle müssen alle ans KBA übermittelt werden und sind dort gespeichert. Bei jeder Befassung mit einem Fahrzeug wird das örtliche und das KBA Register abgeglichen .

Das heißt wird ein Kennzeichen aufgerufen, sieht man sofort den abgelaufenen HU Zeitraum. Diese HU Abfrage über den Fahrzeugbestand zu automatisieren, ist für einen Programmierer nicht mal im Ansatz eine Herausforderung. Er muss ja nur zwei Kriterien abfragen - Zulassungsstatus "zugelassen" und Fälligkeit der nächsten HU, daraus wird eine Meldung an das Verfahrensprogramm der zuständigen Zulassungsstelle generiert und da eine Aufforderung zu Mängelbeseitigung "abgelaufene HU" erzeugt.

Bei verkehrsunsicheren Fahrzeugen wird das so schon gehandhabt.
Prüft ein SV ein Fahrzeug mit dem Erbebnis "VU", synchronisiert seine Daten mit dem der Zentrale, wird das VU - Ergebnis im KBA gespeichert und die für das Fahrzeug zuständige Zulassungsstelle hat nächsten Morgen automatisch einen Verwaltungsvorgang "verkehrsunsicheres Fahrzeug" angelegt und schickt die Betriebsuntersagung raus. Meist mit sofortiger Vollziehung.

Was mit dem Merkmal "VU" funktioniert, ist ganz simple auf die HU überzogen um bspw. 2 Monate zu übertragen. Wenn man die Diskussionen um abgelaufene HU so anschaut, ist das vermutlich nicht der schlechteste Weg, um den ganzen Schrott von der Straße zu holen, der auch mal 1, 2 , 3 Jahre ohne HU rumfährt. Und natürlich wurden alle diese Fahrzeuge in der Zeit nie bewegt.

Ich wette mit dir das es gegen die bereits genannte Gesetzesgrundlage verstößt.
Daher wäre das erst mal zu prüfen.

Außerdem sind wir im 'Bund Land Kommunen bei weitem nicht annähernd technisch soweit.

Des weiteren würde ich sagen das das einfach einen Schritt zu weit geht. Das ist aber meine persönliche Meinung.

Wir werden schon zu genüge beobachtet. Irgendwann ist auch mal gut.

Da fragt kein Dritter nach sondern ein Dritter informiert das KBA über technische Mängel und das KBA löst den Rückruf aus und schreibt direkt den Halter an.

Wenn du jetzt meinst das KBA soll einen regelmäßigen Abgleich der Daten machen und die Halter anschreiben?

Super, und gute Nacht.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Februar 2023 um 12:29:01 Uhr:



Zitat:

@Ki.Da schrieb am 25. Februar 2023 um 11:51:30 Uhr:


In den man automatisch ein Bußgeldbescheid nach Hause geschickt bekommt, sobald man nicht rechtzeitig die HU erneuert hat.....

Im ersten Schritt tut´s ja ein einfaches Aufforderungsschreiben, sein Fahrzeug doch prüfen zu lassen bzw. außer Betrieb zu setzen.

Kann man natürlich auch machen wenn man nett ist. Ansonsten sehe ich auch nichts was gegen den Datenschutz verstoßen würde.
Man kann sich nicht überall hinter der DSGVO verstecken. Angemeldete Fahrzeuge und die TÜV Berichte sind beim KBA gespeichert. Der Abgleich der fahrzeugbezogenen Daten erfolgt dann täglich automatisch. Wird eine fällige HU von System erkannt, wird automatisch ein Mahnbescheid an den aktuellen Fahrzeughalter erstellt und verschickt.

Es ist übrigens beeindruckend wie viele Fahrzeuge ohne gültige HU herumfahren. Wir hatten auch eins in der Familie wo der TÜV bereits 5 Monate überzogen war. Ohne Folgen bei täglichen Fahrten in einer Großstadt. Dann bin ich Anfang Januar 23 über einen großen Parkplatz gelaufen und zu gucken welche Farbe die 23er Plakette hat und ob die 22er damit sehr auffällt. Dabei hatte gefühlt jeder vierte Wagen noch eine 22er Plakette drauf.

Welcher Dritter?

Prinzipiell kannst Du bei der Zulassung schon die nächste abgelaufene HU in der Wiedervorlage speichern. Beim Bearbeiten dieser, ist der abgleich mit dem KBA obligatorisch und sollte eine gültige HU dort gespeichert sein, wird diese in die Fachanwendung übernommen und man legt eine Wiedervorlage für den nächsten Fristablauf an.
Wo hier der Datenschutz kritisch sein soll, erschließt sich mir nicht.

Es wurde doch nach ikfz geschrien, nicht mehr ins blöde Amt zu müssen und das alles schön von der Couch zu erledigen. Damit war es notwendig, dass auch die HU abrufbar eingerichtet werden musste. Oder wolltest, dass sich jeder nach bestem Wissen selbst seine HU Fälligkeit einträgt?

Fehlender Versicherungsschutz wird auch über das KBA an die Zulassungsstellen automatisch übermittelt. Wo siehst Du den Unterschied bei einer abgelaufenen HU??

Ein zum verkehr zugelassenes Fahrzeug muss den Vorschirften der FZV entsprechen, versichert sein, die nach StVZO erforderliche HU haben usw.

Zitat:

@Ki.Da schrieb am 25. Februar 2023 um 12:44:42 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Februar 2023 um 12:29:01 Uhr:


Im ersten Schritt tut´s ja ein einfaches Aufforderungsschreiben, sein Fahrzeug doch prüfen zu lassen bzw. außer Betrieb zu setzen.

........................
Es ist übrigens beeindruckend wie viele Fahrzeuge ohne gültige HU herumfahren. Wir hatten auch eins in der Familie wo der TÜV bereits 5 Monate überzogen war. Ohne Folgen bei täglichen Fahrten in einer Großstadt. Dann bin ich Anfang Januar 23 über einen großen Parkplatz gelaufen und zu gucken welche Farbe die 23er Plakette hat und ob die 22er damit sehr auffällt. Dabei hatte gefühlt jeder vierte Wagen noch eine 22er Plakette drauf.

Wieviele waren davon im Dezember 2022 abgelaufen? Die dürfen ja noch sanktionsfrei bis Ende Februar rumfahren/rumstehen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 25. Februar 2023 um 12:32:23 Uhr:


Ich wette mit dir das es gegen die bereits genannte Gesetzesgrundlage verstößt.
Daher wäre das erst mal zu prüfen.

Was verstößt gegen die bereits genannte Gesetzegrundlage?

Das verkehrsunsichere Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden müssen?

Vor Jahren, waren die Prüfer verpflichtet beim Ergebnis "VU" die Zulassungsstelle darüber zu informieren. Sie entfernen die alte HU Plakette.

Jetzt muss der Prüfer das nicht mehr händisch machen sondern lässt die Technik für sich arbeiten.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 25. Februar 2023 um 12:55:30 Uhr:



Zitat:

@Ki.Da schrieb am 25. Februar 2023 um 12:44:42 Uhr:


........................
Es ist übrigens beeindruckend wie viele Fahrzeuge ohne gültige HU herumfahren. Wir hatten auch eins in der Familie wo der TÜV bereits 5 Monate überzogen war. Ohne Folgen bei täglichen Fahrten in einer Großstadt. Dann bin ich Anfang Januar 23 über einen großen Parkplatz gelaufen und zu gucken welche Farbe die 23er Plakette hat und ob die 22er damit sehr auffällt. Dabei hatte gefühlt jeder vierte Wagen noch eine 22er Plakette drauf.

Wieviele waren davon im Dezember 2022 abgelaufen? Die dürfen ja noch sanktionsfrei bis Ende Februar rumfahren/rumstehen.

Auf den Monat habe ich nicht geachtete. Wäre aber schon ein sehr großer Zufall, wenn sich alle Dez 22 Plaketten der Stadt sich auf einen Parkplatz versammelt hätten.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 25. Februar 2023 um 08:28:33 Uhr:


Echt, es gibt 22,5" Reifen?

Hab ich noch nie gesehen. Auf welchem Auto werden die gefahren?

Aber ja, heutzutage wundert mich nur noch wenig.😉

Da es ein CE-Anwärter war, tippe ich mal auf Volvo, Mercedes, MAN, Scania usw.. Die ganz großen Brummer halt, für die ein LKW-Führerschein benötigt wird.

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