Mit abgelaufener HU und AU zum TÜV

Hallo,

ich hatte mich leider im Jahr geirrt und dadurch war die AU/HU schon ein Jahr überfällig. Ich habe natürlich gleich einen Termin vereinbart und mich dann auf dem Weg zur Werkstatt gemacht. Am einer Ampel 500m vor der Werkstatt hat ein Mitarbeiter des Ordnungsdienst aus dem Auto heraus mein Auto von hinten fotografiert und es wurde ein Bußgeldverfahren eröffnet.

Ich weiß ja das ich es um 1 Jahr überzogen habe und das nicht gut ist. Ändern kann man das ja aber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr und irgendwie muss man das Auto ja beim TÜV vorstellen. Allerdings hat diese Begründung nichts verändert. Mich würde jetzt nur noch einmal die Rechtslage interessieren, da ich an verschiedenen Stellen gelesen habe, das diese Fahrt erlaubt ist.

Kann mir das jemand beantworten?

97 Antworten

Ja, "295/80 R 22,5" ist bei Nutzfahrzeugen eine Standardgröße.

80R22,5.jpg

22,5 ist doch eine absolut übliche Größe?!

Die ,5 bei der Felgengröße zeigt, dass es eine Steilschulterfelge ist.

Edit meint: Menno, schon wieder Zweiter 😉

Nö, bist nur Dritter. Dass es sich um einen LKW handelt, hatte ich bereits zuvor mitgeteilt.

Na zumindest auf dem Podium, wenn auch nur Bronze.

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Zitat:

@Rigero schrieb am 25. Februar 2023 um 15:19:47 Uhr:


Ja, "295/80 R 22,5" ist bei Nutzfahrzeugen eine Standardgröße.

Bus ? Dieser 275/70 R 22,5 würde sicher bei der HU oder SP bemängelt werden?

86-blase

Fahr ich etwa Bus?😉

Rest ma h ich später.

Zitat:

@tommel1960 schrieb am 25. Februar 2023 um 18:23:48 Uhr:


Bus ? Dieser 275/70 R 22,5 würde sicher bei der HU oder SP bemängelt werden?

Ja, gewiss. Wohl ein Gewebebruch, da im spitzen Winkel auf den Bordstein gedonnert. Genannte Reifengröße kommt am Niederflurbus (städt. Linienverkehr) zum Einsatz; vor allem der rechter Vorderreifen küsst beim hemdsärmeligen Einscheren in die Haltebucht schon mal innigst den Bordstein. Je nach Geschick des Fahrers eben.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Februar 2023 um 12:55:38 Uhr:


Was verstößt gegen die bereits genannte Gesetzegrundlage?

Das verkehrsunsichere Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden müssen?

Vor Jahren, waren die Prüfer verpflichtet beim Ergebnis "VU" die Zulassungsstelle darüber zu informieren. Sie entfernen die alte HU Plakette.

Jetzt muss der Prüfer das nicht mehr händisch machen sondern lässt die Technik für sich arbeiten.

Ist hier in Schweden schon seit Jahren Realität. Läuft die Frist zur HU ab, wird ohne Toleranzabzug ein "körförbud" / Fahrverbot ausgesprochen. Zulässig ist dann nur noch die kürzestmögliche (!) Fahrt zur Werkstatt oder zu einer Prüfstelle. Wo da die blöde DSGVO hinderlich sein soll, weiß ich nicht.

Ich auch nicht.
Die Vorschrift lautet, das fahrzeug ist in dem Monat bei der HU vorzustellen, wenn die aktuelle abläuft.
Wie man den Verstoß feststellt spielt keine Rolle.
Wie gesagt, könnte man die Aufforderung zur HU Vorführung schon bei der Zulassung anlegen und für den Fall, dass keine neue eingespielt wird, das Mängelverfahren anlaufen lassen.

Kumpel hat ein Fahrzeug, bei dem ist die HU seit Juni 2022 abgelaufen. Steht aber in der Garage, also interessiert es keinen (aufmerksamen Nachbarn). Der muß ja auch irgendwie hin, ist aber ein besonderes Fahrzeug. Wie es bei dem mit AU und HU gehandhabt wird, muß ich mich bei meinem TÜV Prüfer des Vertrauens schlau machen.

Auch besondere Fahrzeuge müssen zur HU. Die Handhabung ist die gleiche

Was ganz besonderes. Ein APE Dreirad, mit 250 ccm Zweitakt Motor. Schlecht damit auf den Bremsenprüfstand zu fahren😁.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. Februar 2023 um 21:08:04 Uhr:


Ich auch nicht.
Die Vorschrift lautet, das fahrzeug ist in dem Monat bei der HU vorzustellen, wenn die aktuelle abläuft.
Wie man den Verstoß feststellt spielt keine Rolle.
Wie gesagt, könnte man die Aufforderung zur HU Vorführung schon bei der Zulassung anlegen und für den Fall, dass keine neue eingespielt wird, das Mängelverfahren anlaufen lassen.

Wären die Behörden nicht so festgefahren in ihrem antiquierten Arbeiten, dann hätten sie diese Zusatzeinnahme (wo man das Bussgeld vom Schreibtisch aus eintreiben kann) schon längst für sich entdeckt.

In erster Linie geht's darum, dass die Fahrzeuge technisch Vorschriftmäßig sind und nicht darum Bußgeld einzutreiben.
Warum gibt's wohl erst eine Aufforderung und nicht gleich die BU mit Owi hinterher?

Das könnte man immer weiter treiben. Mit zunehmender Internetverknüpfung und GPS auch Parkverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen auslesen und automatisch bebüßen
- oder gleich das Gas ferngesteuert wegnehmen ;-)

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