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Mit abgelaufener HU und AU zum TÜV

Themenstarteram 23. Februar 2023 um 15:26

Hallo,

ich hatte mich leider im Jahr geirrt und dadurch war die AU/HU schon ein Jahr überfällig. Ich habe natürlich gleich einen Termin vereinbart und mich dann auf dem Weg zur Werkstatt gemacht. Am einer Ampel 500m vor der Werkstatt hat ein Mitarbeiter des Ordnungsdienst aus dem Auto heraus mein Auto von hinten fotografiert und es wurde ein Bußgeldverfahren eröffnet.

Ich weiß ja das ich es um 1 Jahr überzogen habe und das nicht gut ist. Ändern kann man das ja aber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr und irgendwie muss man das Auto ja beim TÜV vorstellen. Allerdings hat diese Begründung nichts verändert. Mich würde jetzt nur noch einmal die Rechtslage interessieren, da ich an verschiedenen Stellen gelesen habe, das diese Fahrt erlaubt ist.

Kann mir das jemand beantworten?

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97 Antworten

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 23. Feb. 2023 um 18:20:00 Uhr:

Seit 2012 wird der TÜV ab der letzten Fälligkeit vergeben, d.h. Du hast zu allem Ärger dann auch nur noch ein Jahr neuen TÜV.

Nein.

Die HU wird immer 24 Monate haben.

Zurückdatieren gibt es zum Glück nicht mehr.

 

Allerdings bleibt festzuhalten, dass ab 3 monatiger Überziehung 20% Aufschlag dazu kommt.

Da bist du dann bei ~ 160€ komplett.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 23. Februar 2023 um 16:57:50 Uhr:

Warst denn Du jetzt beim TÜV?

Und was hat es gekostet?

??????

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 23. Februar 2023 um 18:23:05 Uhr:

Es wird doch gar nicht mehr zurückdatiert.

Das war bis 2012 so, nicht ab 2012.

.... zumindest hier aber nicht!

Da wird der TÜV nicht zurückdatiert, sondern ab Vorstellungstermin bei bestandener HU 2 Jahre.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 23. Februar 2023 um 18:23:05 Uhr:

Es wird doch gar nicht mehr zurückdatiert.

Das war bis 2012 so, nicht ab 2012.

Jau, mein Fehler ;) !

Wenn angemeldet ist, einfach hinfahren, AU/HU machen lassen, fertig. Kostet ab 3. Monat ein zusätzlichen Obolus für TÜV/Dekra/GTÜ.. von ca 15 Euro, wegen "erhöhten" Prüfungsaufwand. Die Warscheinlichkeit, daß man von den Blau/Weißen angehalten wird ist gering. Dann könnte es noch paar Euros kosten, je nach dem wielange überzogen wurde.

Was dem TE passiert ist hast du aber schon gelesen?

Aua, grins:)

Darum geht es doch grade:(

Aber ich bin echt baff das da was fällig ist wenn man nachweisen kann das man grad zur HU/AU unterwegs war.

Das Auto kann ja wegen z. B. wegen Krankheit 1 Jahr in einer Garage gestanden haben und will jetzt HU/AU machen. Und irgendwie muss ich doch da hin kommen.

Kann doch keiner verlangen das ich das Auto abmelde und mit EVB und KZ dann hinfahre, es auf den Hänger packe und die Schilder abklebe/abnehme (was ein Käse) oder mit roten Nr. hinfahre.

Das ist doch völlig irre!!!

Das ist wirklich rechtens so???? Ich kann es nicht fassen.

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog:

Tatbestandsnummer: 329610

Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage B - 1 60,00

VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen

Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als

8 Monate überschritten.

§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.2.3 BKat

B-Verstoß, 1 Punkt, 60 €

* = Fahrzeugart

** = Monat und Jahr der Fälligkeit

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 23. Februar 2023 um 18:41:34 Uhr:

 

Das ist wirklich rechtens so????

Ja.

 

Für das Bußgeld gibt's nur zwei Kriterien.

Fahrzeug ist angemeldet und hat keine gültige HU!

Ansonsten wäre jeder,der mit abgelaufener HU angehalten wird, gerade auf dem Weg zur Prüfstelle.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 23. Februar 2023 um 18:41:34 Uhr:

 

Aber ich bin echt baff das da was fällig ist wenn man nachweisen kann das man grad zur HU/AU unterwegs war.

Das Auto kann ja wegen z. B. wegen Krankheit 1 Jahr in einer Garage gestanden haben und will jetzt HU/AU machen. Und irgendwie muss ich doch da hin kommen.

Die Strafe gibt es nicht für die Fahrt zur HU. Es ist nicht verboten, mit abgelaufener HU zu fahren (so lange einem nicht deswegen der Betrieb untersagt wurde.

Die Strafe gibt es für das Jahr davor, in dem man das Fahrzeug nicht zur HU vorgeführt hat. Was dann anlässlich der Fahrt aufgefallen ist.

Zitat:

Kann doch keiner verlangen das ich das Auto abmelde

Das würde den Verstoß ja auch nicht ungeschehen machen. Theoretisch könnte auch beim Abmelden die OWi zur Verfolgung weitergeleitet werden. Wobei das wohl im Regelfall nicht passiert, sondern nur bei ganz wenigen Zulassungsstellen.

Aber im Regelfall wird man ja auch auf der Fahrt zur HU nicht erwischt ;)

Ich habe hier mal ein bisschen Bullshit gelöscht.

Themenstarteram 24. Februar 2023 um 5:31

Noch eimal kurz zusammengefasst:

Ja, es ist schon passiert. Ich habe keine Tipps mehr benötigt wie ich zur Werkstatt kommen kann.

Ärgerlich ist das ich 1 Jahr so durchkomme und es mich an der letzten Ampelkreuzung erwischt.

Genauso ärgerlich ist das da jemand am Steuer ein Foto macht, was ja eigentlich das größere Vergehen ist. Aber da heißt es sicher der Motor war aus. Ja klar.

Auf der Plakette steht 2025. Es wird nicht zurückdatiert und der TÜV hat 19 € mehr gekostet. Also insgesamt nicht viel teurer als das Auto rechtzeitig dem TÜV vorzustellen.

Ich habe der Anhörung das Prüfergebnis des TÜV angehangen, also habe ich nicht nur behauptet ich wäre auf dem Weg zum TÜV.

Nein ich schaue zwischendurch nicht auf die Plakette. Ich habe mich auf die Erinnerung des Autos verlassen und die wurde falsch hinterlegt. Die Inspektion habe ich auch verpasst, weil da jemand 2 statt einem Jahr eingetragen hat.

Dein Auto meldet wann es zum TÜV muss? Cool. Welches Modell ist es denn? Ansonsten, naja in Jahren kein einziges mal darauf geguckt oder dran gedacht.... :D aber uns geht das nichts an.

TÜV kostet mittlerweile ~ 145 Euro. Also ~ 72,50 Euro pro Jahr. Du hast nun ein Jahr gespart und dafür ~ 79 Euro bezahlt. Also quasi keine Strafe, sondern die fällige TÜV Gebühr nachgeholt. :D

Den Punkt in Flensburg gibt es dann als Erinnerungshilfe gratis dazu.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 23. Februar 2023 um 17:29:29 Uhr:

Zitat:

Ohne gültige HU zur HU fahren, geht legal nur mit abgemeldetem Auto und roten Nummernschildern. Oder mit abgemeldetem Auto auf dem Anhänger.

Falsch. Man darf auch mit abgelaufener HU zum HU-Termin fahren, wenn das Fahrzeug angemeldet ist. Der TE schreibt nichts von einem abgemeldeten Fahrzeug.

???

Du schreibst wirr. Ein angemeldetes Auro ohne HU kostet Bußgeld. Egal, ob ich fahre oder wohin ich fahre, also auch auf dem Weg zum TÜV.

Sollte ich also bisher nicht erwischt worden sein, z.B. weil das Auto das tüvfreie Jahr in einer Garage stand, und 100% sicher zum TÜV kommen wollen, müsste ich es vorher abmelden. Selbst mit angemeldetem Fahrzeug auf dem Anhänger bekäme ich ein Bußgeld, wenn ich erwischt werde. Zumindest wenn ich nicht schlau genug war, die Kennzeichen abzuschrauben.

Besser ein geschlossener Trailer und Schilder dran. Dann wirds beim Erwischtwerden nur ein Bußgeld. Könnte bei schlechter Laune der Rennleitung sonst in einem Strafbefehl enden.

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