Mit 190 km/h in einem Autobahntunnel geblitzt worden
Hallo,
ein Kollege von mir (ich war Beifahrer) wurde gestern mit ca. 190km/h (Tacho 200/Erlaubt waren 80) in einem Autobahntunnel geblitzt. Ich gehe stark davon aus, dass es mit dem Bußgeld/Fahrverbot/Punkte für über 70 km/h nicht getan ist, sondern das sogar vor Gericht geht? Was kann da alles auf ihn zukommen?
Beste Antwort im Thema
Ich finde es immer interessant wie sich manche als Beifahrer um die Probleme des Fahrers Sorgen machen.
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Für das strickte Tempolimit im Tunnel gibt es vor allem zwei Gründe:
1. Es ist meist kein Standstreifen vorhanden, wenn einer liegen bleibt, steht er auf der Fahrbahn
2. Wenn es doch kracht entsteht aus so einem Unfall ein wesentlich höheres Gefährdungspotential, als unter freiem Himmel.
Wer also sagt, es ist kein Problem schneller zu fahren, sollte auch plausibel begründen, wie er diese zwei Problematiken wirksam eliminiert.
Solche Gedankengänge sind der einschlägigen Zielgruppe leider zu hoch.
Es ist das typische Kompetenzproblem: Wer keine Ahnung von einer Sache hat, ist meist überzeugt, dass diese Sache unwichtig ist.
Bei den paar Malen, die ich durch den Elbtunnel gefahren bin, lag meine gefahrene Geschwindigkeit zwischen 70 bis 80 km/h.
Ich wollte noch heil an meinem damaligen Urlaubszielen ankommen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 6. Dezember 2016 um 15:46:35 Uhr:
Für das strickte Tempolimit im Tunnel gibt es vor allem zwei Gründe:
1. Es ist meist kein Standstreifen vorhanden, wenn einer liegen bleibt, steht er auf der Fahrbahn
2. Wenn es doch kracht entsteht aus so einem Unfall ein wesentlich höheres Gefährdungspotential, als unter freiem Himmel.
3. Wenn es im nebenanliegenden Tunnel brennt oder sonstwie Notfall vorhanden ist, kommen die Leute über die Fluchtwege (mangels Sicht) ohne Vorwarnung auf die andere Seite herüber. Es ist für den Flüchtenden ein himmelweiter Unterschied, ob einer dann mit 80 oder mit 180 einen halben Meter neben den Personen vorbeidonnert.
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Zitat:
@Erwachsener schrieb am 6. Dezember 2016 um 16:03:20 Uhr:
Solche Gedankengänge sind der einschlägigen Zielgruppe leider zu hoch.Es ist das typische Kompetenzproblem: Wer keine Ahnung von einer Sache hat, ist meist überzeugt, dass diese Sache unwichtig ist.
Das ist leider die Realität. Daraus resultiert auch der hohe Nachschulungsbedarf dieser Zielgruppe.
Nachschulung ist für diese Individuen sinn- und nutzlos. FS wg für 1 Jahr und Strafe 3 Monatsgehälter, dann bewirkt dies eventuell ein Denkanstoss.
Über Nachschulungen lachen diese Leute doch nur. Solange die weiter Auto fahren dürfen machen die was sie wollen, eben weil es keine deutlichen, effektiven Strafen gibt.
rzz
Zitat:
@Drahkke schrieb am 6. Dezember 2016 um 19:26:05 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 6. Dezember 2016 um 16:03:20 Uhr:
Solche Gedankengänge sind der einschlägigen Zielgruppe leider zu hoch.Es ist das typische Kompetenzproblem: Wer keine Ahnung von einer Sache hat, ist meist überzeugt, dass diese Sache unwichtig ist.
Das ist leider die Realität. Daraus resultiert auch der hohe Nachschulungsbedarf dieser Zielgruppe.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 6. Dezember 2016 um 15:46:35 Uhr:
Für das strickte Tempolimit im Tunnel gibt es vor allem zwei Gründe:[...]
2. Wenn es doch kracht entsteht aus so einem Unfall ein wesentlich höheres Gefährdungspotential, als unter freiem Himmel.
Jepp. Die beiden Unfälle im Gotthart- und im Mont-Blanc-Tunnel hätten es vermutlich nur in die Lokalnachrichten geschafft, wären sie auf freier Straße und nicht in einem Tunnel passiert.
Meiner Meinung nach sollten Die >70 km/h, die laut Bußgeldkatalog das Maximum darstellen, generell als Vorsatz gewertet und die 600€ + 2 Punkte + 2 Monate Fv mindestens verdoppelt werden!
Das macht man nicht mal eben versehentlich, solche Raserei ist schlichtweg Absicht, völlig idiotisch und wem das als Beifahrer normal vorkommt, dem ist auch nicht mehr zu helfen!
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 7. Dezember 2016 um 09:12:51 Uhr:
Meiner Meinung nach sollten Die >70 km/h, die laut Bußgeldkatalog das Maximum darstellen, generell als Vorsatz gewertet und die 600€ + 2 Punkte + 2 Monate Fv mindestens verdoppelt werden!
Das macht man nicht mal eben versehentlich, solche Raserei ist schlichtweg Absicht, völlig idiotisch und wem das als Beifahrer normal vorkommt, dem ist auch nicht mehr zu helfen!
Sehe ich nicht ganz so, denn ein Schild kann man übersehen und dann ist es schlicht und einfach kein Vorsatz.
Beispiel: Man fährt 200km/h und übersieht das erste 120km/h Schild.
Hier in diesem Fall würde ich aber auch ganz klar Vorsatz unterstellen. Denn dort wo der Blitzer steht kam etliche male vorher die 80km/h Begrenzung. Die kann man nicht übersehen haben.
Allerdings glaubst du im ernst, dass diese Kandidaten sich durch eine Verdoppelung der Strafen abschrecken lassen?
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 7. Dezember 2016 um 10:33:01 Uhr:
Sehe ich nicht ganz so, denn ein Schild kann man übersehen und dann ist es schlicht und einfach kein Vorsatz. Beispiel: Man fährt 200km/h und übersieht das erste 120km/h Schild.
selbst dann argumentiert die Rechtsprechung, dass man an Hand des Verhaltens der anderen Verkehrsteilnehmer aufmerksam werden sollte und erkennen, dass die Geschwindigkeit limitiert ist.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 7. Dezember 2016 um 10:55:54 Uhr:
selbst dann argumentiert die Rechtsprechung, dass man an Hand des Verhaltens der anderen Verkehrsteilnehmer aufmerksam werden sollte und erkennen, dass die Geschwindigkeit limitiert ist.Zitat:
@Jupp78 schrieb am 7. Dezember 2016 um 10:33:01 Uhr:
Sehe ich nicht ganz so, denn ein Schild kann man übersehen und dann ist es schlicht und einfach kein Vorsatz. Beispiel: Man fährt 200km/h und übersieht das erste 120km/h Schild.
Wenn er das in der Schweiz gemacht hätte, könnte er wohl schon für den Knast packen...
Tja jeder muss mal sein Lehrgeld zahlen und einmal zu Fuß gehen.
Jeder muss auch mal die ganze Bürokratie erleben ;-)
Irgendwann wird man (n) schon ruhiger.
Viele Gerichte und Bußgeldstellen nehmen schon bei Überschreitungen ab 50% regelmäßig Vorsatz an.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 7. Dezember 2016 um 10:55:54 Uhr:
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 7. Dezember 2016 um 10:33:01 Uhr:
Sehe ich nicht ganz so, denn ein Schild kann man übersehen und dann ist es schlicht und einfach kein Vorsatz. Beispiel: Man fährt 200km/h und übersieht das erste 120km/h Schild.
selbst dann argumentiert die Rechtsprechung, dass man an Hand des Verhaltens der anderen Verkehrsteilnehmer aufmerksam werden sollte und erkennen, dass die Geschwindigkeit limitiert ist.
Welche ANDEREN Verkehrsteilnehmer?
Allerdings: Tunnel sind grundsätzlich geschwindigkeitslimitiert, da braucht es keine anderen VT.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 7. Dezember 2016 um 10:33:01 Uhr:
Sehe ich nicht ganz so, denn ein Schild kann man übersehen und dann ist es schlicht und einfach kein Vorsatz.
Beispiel: Man fährt 200km/h und übersieht das erste 120km/h Schild.
Ein Schild kann man mal übersehen, ja. Wer aber nicht mitbekommt, dass er sich einem Tunnel nähert, muss schon ziemlich blind sein. Spätestens beim Anblick des Tunnelportals sollte man mal einen Blick auf seinen Tacho werfen. Es sei denn, es gibt Tunnel in D, welche so schnell befahren werden dürfen.
Mir ist da noch keiner bekannt.