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Mit 1 Tag abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen zur Zulassung?

Themenstarteram 26. Juni 2012 um 19:02

Hallo liebe Versicherungsspezialisten!

Meine Frage steht eigentlich schon im Titel, aber gerne würde ich noch etwas detaillierter darauf eingehen:

Ich darf morgen zum letzten Mal damit fahren, schaffe es aber beruflich nicht zur Zulassungsstelle zu fahren, da der Schichtplan kurzfristig geändert wurde. Kann ich daher am Donnerstag (mit den um einen Tag abgelaufenen Kennzeichen) zur Zulassung fahren, um das Auto zuzulassen?

Danke für für eure Antworten!

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34 Antworten
am 1. Juli 2012 um 21:46

nuja, es kommt wohl noch der punkt hinzu, dass der TUEV sagen kann: "die stosstange braucht eben ein bestimmtes kennzeichenformat"

und die zulassungsstelle sagt: " das fahrzeug (original) braucht das nicht"

die arbeiten sicher auch nicht oft "hand-in-hand" zumal ich den tuev ja auch in bremerhaven (grosser importbereich) machen lassen kann , aber die zulassung in "kleintupfingen" machen muss.

Heute auf dem Weg mit dem HVV zur Zulassungsstelle in Hamburg gewesen und im Bus einen Uniformierten angetroffen und direkt mal gefragt, wie es denn aussieht.

Ja! Man kann mit abgelaufen Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen etc. fahren aber "NUR" wenn man auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle ist und dort dann auch die Schilder bekommt und alles erledigt. Was man unbedingt dabei haben sollte ist die Deckungskarte (EVB Nummer) ohne siehts schlecht aus wenn sie dich anhalten sollten. Man sollte auch alle anderen unterlagen dabei haben damit es für den Polizei Beamten glaubhaft hast das du auch wirklich zur Zulassungsstelle willst.

So laut dem Beamten. Das ganze jedoch ohne Gewähr.

am 17. August 2016 um 16:00

Du hättest aber Fragen müssen wie es im Jahr 2012 gehandhabt wurde, und nicht wie es heute gehandhabt wird ;)

Zitat:

@WildeSau87 schrieb am 17. August 2016 um 17:56:40 Uhr:

Heute auf dem Weg mit dem HVV zur Zulassungsstelle in Hamburg gewesen und im Bus einen Uniformierten angetroffen und direkt mal gefragt, wie es denn aussieht.

nach der Rechtsgrundlage hast du nicht zufällig gefragt?

Die FZV regelt nämlich ziemlich eindeutig "Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden."

Zitat:

Ja! Man kann mit abgelaufen Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen etc. fahren aber "NUR" wenn man auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle ist und dort dann auch die Schilder bekommt und alles erledigt. Was man unbedingt dabei haben sollte ist die Deckungskarte (EVB Nummer) ohne siehts schlecht aus wenn sie dich anhalten sollten.

Eine Deckungskarte für Fahrten mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen?

Ist mir neu; ich kenne nur die Deckungszusage für die Fahrt mit ungesiegelte Kennzeichen nach §10(4) FZV. Die hilft aber im hier diskutierten Fall nichts, weil eben kein vorab zugeteiltes ungesiegeltes Kennzeichen am Fahrzeug ist. Damit dürfte ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegen; das ist eine Straftat die ein Polizist verfolgen muss, im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten hat er da keinen Ermessensspielraum und darf kein "Auge zudrücken". (und ein "ich hab einen Polizisten im Bus gefragt, der hat gesagt ich darf das" wird einem dann auch nicht groß helfen)

 

deshalb ohne gewähr ;)

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