Missgeschick
Hallo Leute,
Ich weis nicht, ob es hier her gehört, ich habe aber keinen besseren Platz gefunden!
Ich habe vor einigen Monaten ein Fahrzeug bei Mobile.de inseriert und gestern war jemand da der das Auto gekauft hat. Ich hatte versehentlich in der Anzeige angeklickt, dass das Fahrzeug einen Tempomat besitzt, was aber nicht stimmt! Im Selbstverfassten Text steht davon aber nichts, genauso wie in Kaufvertag.
Der Käufer verlangt jetzt 200-300€ von mir, oder will das Auto wieder abgeben und das Geld zurück. Steht er damit im Recht ?
Mit freundlichen Grüßen
Malte
Beste Antwort im Thema
Recht hin oder her, das ist eine Frage des Charakters.
Wenn ich Mist gebaut habe, stehe ich dazu. An der Stelle des TE würde ich mich beim Käufer für den Fehler entschuldigen, 200 € überweisen und könnte mich morgens noch im Spiegel anschaun.
Für 200 € (nicht mal für deutlich mehr Geld) würde ich die charakterlichen Ansprüche an mich selbst nicht runterfahren.
Aber das ist wohl ein ein Phänomen unserer Gesellschaft, dass Anstand und Ehre für wenige Euros geopfert wird. Jeder wie er mag und was er von sich selbst hält 😉
XF-Coupe
75 Antworten
Zitat:
@Habuda schrieb am 21. Juli 2016 um 09:43:09 Uhr:
Man sollte hier aber auch sehen, dass der Käufer viel am Preis heruntergehandelt hat.
Es juckt mich doch, zu diesem Satz noch etwas zu schreiben. Es ist ja nicht so, dass der Käufer den Preis einseitig gemindert hat, sondern Käufer und Verkäufer haben miteinander verhandelt, sich auf einen Preis geeinigt und daraufhin den Kauf abgeschlossen.
Und da zum Teil das Verhandeln als etwas "Unanständiges" angesehen wird: Lest doch mal, was die User schreiben, wenn ein Forumsmitglied in einem der Markenforen fragt, ob das Wunschauto OK wäre und der Preis angemessen ... gefühlt 90 % der User schreiben dann, "da geht noch was", "handle den Verkäufer noch ein bisschen runter" oder - wenn das Auto von einem Händler angeboten wird - "zumindest ein Satz Winterreifen und die erste Inspektion ist noch drin" usw.
Je nachdem, auf welcher Seite sich ein User befindet, ist Verhandeln "gut" oder "böse" ... 😉
Gruß
Der Chaosmanager
Natürlich ist das immer eine Sache der Position/Sichtweise. Der Käufer hier sieht ja, genau wie viele hier im Thread, den Fehler beim Verkäufer. Es ist natürlich auch schwerer sich einen eigenen Fehler einzugestehen als den Fehler beim Gegenüber zu suchen.
Zum Handeln: das ist Einzelfallabhängig. Je nach Preis / Verkäufer ist es in der Tat unangebracht/unanständig und es gehört ganz sicher nicht zur gängigen Praxis. Und es "muss" auch keiner beim Verkauf mit sich handeln lassen. So kommt es hier im Forum aber oft rüber.
Zitat:
@Habuda schrieb am 22. Juli 2016 um 12:04:45 Uhr:
Natürlich ist das immer eine Sache der Position/Sichtweise. Der Käufer hier sieht ja, genau wie viele hier im Thread, den Fehler beim Verkäufer. Es ist natürlich auch schwerer sich einen eigenen Fehler einzugestehen als den Fehler beim Gegenüber zu suchen.
Im vorliegenden Fall hat der Verkäufer seinen Fehler selbst eingestanden und von einem Missgeschick seinerseits geschrieben. Dass der Käufer es auch versäumt hatte, alle aufgeführten Sonderausstattungen zu checken, steht außer Frage.
Zitat:
Zum Handeln: das ist Einzelfallabhängig. Je nach Preis / Verkäufer ist es in der Tat unangebracht und es gehört ganz sicher nicht zur gängigen Praxis. Und es "muss" auch keiner beim Verkauf mit sich handeln lassen. So kommt es hier im Forum aber oft rüber.
Natürlich muss man nicht mit sich handeln lassen. Aber dass Handeln zur gängigen Praxis gehört, suggerieren uns doch die Medien überall ...
Und wenn der Verkäufer - wie er selbst schrieb - bereits seit Monaten auf einen Käufer wartete, ist es sicher nachvollziehbar, dass er ein preisliches Zugeständnis machte.
Gruß
Der Chaosmanager
Hier haben beide einen Fehler gemacht.
Ansonsten habe ich noch keinen Gebrauchtwagenkauf/-verkauf erlebt, wo nicht gehandelt wurde. Das ist in diesem Bereich gängige Praxis. Am Ende muss es aber jeder für sich entscheiden, ob und wie viel er mit sich handeln lässt. Hinterher jammern gilt schlicht und einfach nicht.
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Mein letztes Auto kaufte ich für den ausgeschriebenen Preis. Hatte es natürlich versucht, aber der Preis war eh schon sehr fair, sodass ich den Verkäufer verstehen konnte und das Auto mitnahm. Da gab es dann auch keine langen Diskussionen oder sonstiges.
Selbiges bei einem weiteren Autokauf.
Beim letzten Autoverkauf ging ich 283€ runter. Die Preisverhandlung dauerte keine 10 Sekunden. Und das, obwohl das Auto davor ca. 1,5 Monate im Netz stand.
Ansonsten stimme ich dir zu: Jeder muss es für sich entscheiden. Aber man sollte nicht erwarten, dass immer Verhandlungsspielraum bzw. -bereitschaft vorhanden ist.
btw: Wie seht ihr es denn, wenn der Verkäufer "Vollausstattung" geschrieben hätte? Das liest man ja gefühlt bei jedem 2. Auto, obwohl vieles fehlt.
Zitat:
@Habuda schrieb am 22. Juli 2016 um 13:41:12 Uhr:
btw: Wie seht ihr es denn, wenn der Verkäufer "Vollausstattung" geschrieben hätte? Das liest man ja gefühlt bei jedem 2. Auto, obwohl vieles fehlt.
"Vollausstattung" müsste erst einmal sauber definiert werden, was das ist. So ist das viel zu schwammig, als dass man sich da ganz konkret drunter vorstellen kann. Daher ist das für mich eher wie ein Spruch einzustufen "Bestes Angebot auf diesem Planeten".
Weils zum ursprünglichen Fall passt:
Das war aber ein Kauf beim Händler,also beim Fachmann
Bei Privatverkauf wird das ganz anders aussehen
Manch einer weiß doch gerade das es Gas und Bremse gibt ...
Als ich 2012 meinen Golf kaufte stellte ich später auch fest, dass eine auf der Anzeige beworbene Ausstattung nicht vorhanden war.
Ich bekam damals die Rechtsauskunft, dass diese durchaus vorhanden sein muss, wenn das Fahrzeug damit beworben wurde. Und so hatte der Händler die Wahl, die Ausstattung teuer nachzurüsten oder mir 250€ zu erstatten, was er dann auch ohne Diskussion tat.
Daher bin ich hier etwas anderer Meinung und sehe den Käufer im Recht. Zumal es sich hier nicht um ne alte Schrottmühle für nen 1000er handelt!
Zitat:
@svendrae schrieb am 11. August 2016 um 07:33:11 Uhr:
Daher bin ich hier etwas anderer Meinung und sehe den Käufer im Recht.
Wieso bist Du anderer Meinung? Du siehst doch den Käufer im Recht. Das Gericht in dem zitierten Verfahren hat auch dem Käufer recht gegeben und der TE hat ebenso dem Käufer recht gegeben (und er sprach selbst von einem Missgeschick).
Insofern deckt sich doch Deine Meinung mit der Rechtsprechung oder was meinst Du genau?
Gruß
Der Chaosmanager
Interresant wäre noch, wie ein Gericht die Verbindlichkeit bei "verfälschten" Onlineangeboten sieht, in denen ausdrücklich auf Haftung für die Richtigkeit der Angaben verzichtet wird bzw. mögliche Fehler eingeräumt werden. Könnte man so den genannten Fällen vorbeugen oder ist das auch nur Schall und Rauch ?
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 10. August 2016 um 16:28:36 Uhr:
Das war aber ein Kauf beim Händler,also beim FachmannBei Privatverkauf wird das ganz anders aussehen
Manch einer weiß doch gerade das es Gas und Bremse gibt ...
Argumentiert wird doch aber:
Jedem duschschnittlich intelligenten Käufer hätte ja auffallen können, dass das Fahrzeug trotz ursprünglicher Zusicherung keinen Tempomaten hat (sieht man ja dran ohne es auszuprobieren).
Auf welche Argumentation sollte sich hier dann der (auch der private) Verkäufer stützen?
Darf man von ihm nicht das erwarten, was man vom privaten Verkäufer erwarten würde?
Wird einem Käufer durchschnittliche Intelligenz unterstellt, dem Verkäufer aber eine unterdurchschnittliche?
Wie soll das funktionieren?
Zitat:
@Syaoran schrieb am 11. August 2016 um 10:15:46 Uhr:
Interresant wäre noch, wie ein Gericht die Verbindlichkeit bei "verfälschten" Onlineangeboten sieht, in denen ausdrücklich auf Haftung für die Richtigkeit der Angaben verzichtet wird bzw. mögliche Fehler eingeräumt werden. Könnte man so den genannten Fällen vorbeugen oder ist das auch nur Schall und Rauch ?
Das wird ein Gericht wie so oft im Einzelfall entscheiden.
Je nachdem wie die Eigenschaften der Ware durch ein falsches Angebot verändert werden.
Passiert einem Anbieter ein Tippfehler (z.B: EZ 5/2010 anstatt 3/2010) wird vermutlich anders entschieden, als wenn anstatt eines 2L Diesel ein 2L Benziner angeboten wird, wenn anstatt des angebotenen 3L Motors ein 2L Motor geliefert wird oder wenn ebenfalls durch einen Tippfehler anstatt der realen 230.000km nur 30.000km im Angebot stehen.
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 11. August 2016 um 08:02:26 Uhr:
Zitat:
@svendrae schrieb am 11. August 2016 um 07:33:11 Uhr:
Daher bin ich hier etwas anderer Meinung und sehe den Käufer im Recht.Wieso bist Du anderer Meinung? Du siehst doch den Käufer im Recht. Das Gericht in dem zitierten Verfahren hat auch dem Käufer recht gegeben und der TE hat ebenso dem Käufer recht gegeben (und er sprach selbst von einem Missgeschick).
Insofern deckt sich doch Deine Meinung mit der Rechtsprechung oder was meinst Du genau?
Gruß
Der Chaosmanager
Ich meinte die anscheinend überwiegend vorherrschende Meinung der meisten User in diesem Thread. Kam zumindest so rüber, als wären viele der Meinung, nur weil es nicht im Kaufvertrag steht, muss es auch nicht vorhanden sein.
Am Ende wird es immer eine Einzelfallentscheidung. Hier die eine Erfahrung auf alles zu übertragen funktioniert einfach nicht. Zumal auch das eine gütliche Einigung war, sprich da wurde nicht mal entschieden.