Mir ist jemand aufgefahren :(

Audi A4 B7/8E

Hallo Leute,

nun ist es mir "auch" passiert. Mir ist vor ner halben stunde einer hinten reingefahren. Brauche da mal euren Rat wie ich nun vorgehe. 
Erstmal was passiert ist.
Ich fahre auf eine Kreuzung zu, an der ich Links abbiegen will. Ich bremse ganz normal, bis der Gegenverkehr vorbei gefahren ist. Und dann passierte es schon. Der hinter mir, der auch Links abbiegen wollte ist mir hinten reingefahren. An meinem Fahrzeug (audi A4 B6 Lim.) sind an der unteren Stoßstange Kratzer und so wie ich es sehe ist die Stoßstange auch gebrochen. An der oberen Stoßstange sind Kratzer. Die Kratzer sind bis zur Grundierung.
Was meint ihr wie viel Geld ich bekommen könnte? Und wie gehe ich nun vor? Der Versicherung des Unfallgegners Bescheid geben, dass ich zum Gutachter gehen werde? Oder stellen die einen, zu dem ich gehen (muss)?

Hoffe ihr könnt mir helfen.

25 Antworten

Ich komm jetzt lieber nicht mit Rechtschutz, sondern werd ich gleich wieder gesteinigt 😛

Hallo,

hier einige Anmerkungen zu deinem Fall, da hier leider teilweise falsche Aussagen getroffen wurden:

1. Es ist immer empfehlenswert die Polizei zu rufen, jedoch kann es passieren, daß die Polizei nach dieser Unfallschilderung nicht kommt, da es sich um keinen größeren Unfall handelte.... . Wenn Sie kommt, können Gebühren fällig werden.
Bei Personenschaden ist es Pflicht die Polizei zu rufen. Vorsichtshalber ist es empfehlenswert die eigene Vers. ebenfalls zu informieren. Besorge dir für die Zukunft einen Europäischen Unfallbericht und lege diesen in dein Fahrzeug, dann hast du auch ohne Polizei was in der Hand.

2. Dann gibt es einen Unterschied zwischen einem Gutachten und einem Kostenvoranschlag. Wenn die Schadenshöhe etwa unter 1000 € liegt, du zu einem Gutachter gehst, kann Folgendes passieren: Die Versicherung weigert sich die Kosten für den Gutachter zu übernehmen, da dieses Gutachten ziemlich kostenintensiv ist.

3. Ein Gutachten der Vers. einreichen, billig reparieren und die Differenz als Schmerzensgeld kassieren ist einfacher gesagt als getan. Wenn du nur ein Gutachten oder Kostenvoranschlag einreichst erstattet dir die Vers. den Betrag nach Abzug der MwSt. (-19%!). Wenn du dann immer noch eine billige Reparatur durchführst und trotzdem noch im Plus bist dann stimmt es schon.
Ausserdem kann es passieren, daß die Vers. einen eigenen Gutachter schickt und ein Gegengutachten erstellen läßt um Kosten zu sparen.
Falls das Fahrzeug repariert wird, sollte die Vers. diesen Rechnungsbetrag begleichen, dann natürlich inkl. MwSt.

4. Pauschal kannst du Telefonkosten... geltend machen.

5. Wertminderung gibt es in der Regel nur wenn das Fahrzeug nicht älter als 5J.,unter 100 000km hat und als Unfallfahrzeug gilt.

6. Während der Reparaturzeit hast du Anspruch auf einen Mietwagen (auf keinen Fall eine höhere Klasse wählen, sonst wird die Differenz nicht übernommen) oder wahlweise Nutzungsentschädigung.

Grundsätzlich:

Falls die Vers. Schwierigkeiten bereitet, kannst du auf Kosten der gegn. Vers. einen Rechtsanwalt einschalten. (Voraussetzung die Schuldfrage ist 100% geklärt)

Viel Erfolg

THE TIGER

Zitat:

Original geschrieben von Rowdy_ffm



Zitat:

Original geschrieben von schlickjumper


.... geht halt darum das es jetzt auch ein Unfallwagen ist.......
gruz<schlicki
Meines Wissens wird ein Fahrzeug nur als Unfallwagen bezeichnet, wenn geschweist oder gerichtet werden musste. Wenn nur Teile wie die Stoßstange getauscht werden, braucht man ihn nicht als Unfallwagen bezeichnen und da gibt es auch keinen Wertverlust.
Ein unabhängiger Sachverständiger ist aus meiner Erfahrung immer ratsam. Du kannst bei einem so kleinen Schaden auch zum 🙂 gehen und eine Schadensabtretungserklärung unterschreiben. Dann rechnet der 🙂 direkt mit der Versicherung ab und Du brauchst nicht in Vorlage treten. Für die Reparaturdauer steht Dir ein Ersatzfahrzeug zu. Bei den meisten Versicherungen ist das mittlerweile die gleiche Klasse. Vielleicht kannst Du Deinem Händler ja nen neuen Vorführ-A4 aus den Rippen leiern als Ersatzfahrzeug. 😉 Deine zusätzlichen Kosten (Porto, Telefonkosten) musst Du bei der Versicherung gesondert einfordern.
Gruß
Rainer

Rein rechtlich kenn ich mich da nich so aus da könne bestimmt andere mehr zu sagen wann ein Wagen als Unfallwagen gilt kann gut möglich sein das es erst dann so ist wenn Etwas verzogen ist und/oder was geschweißt werden muss. Einfach den Sachverständigen fragen der wird das ja wohl genausten wissen und am besten wie Rainer sagt auch eine Unabhänigen Sachverständigen hinzuziehn kommt immer gut.

gruz<schlicki

Hallo,

eine Sache habe ich vergessen:

Halte immer Rücksprache mit der gegn. Vers. bevor du etwas unternimmst. Beispiel:
Die Vers. möchte z.B. einen eigenen Gutachter schicken, der sich das Fahrzeug auch anschaut und der Wagen ist bereits repariert, dann kann es Ärger geben.

Viel Erfolg

THE TIGER

Ähnliche Themen

Noch was zu Wertminderung:

Anspruch auf Ersatz der Wertminderung hast du nur dann, wenn

-du die Reparaturkosten (und nicht den Wiederbeschaffungswert!) als Schaden geltend machen und
-wenn der Schaden erheblich ist und
-wenn das Fahrzeug nicht mehr als 5 Jahre alt ist und
-wenn es eine Fahrleistung von nicht mehr als 100.000 km hat.

Erheblich in diesem Sinne ist ein Schaden dann, wenn er nicht Bagatell- oder nicht nur Blechschaden ist (z.B. ein Schaden an der Außenhaut oder an Anbauteilen, der mit einfachen Mitteln so behoben werden kann, dass der ursprüngliche Zustand vollständig wiederhergestellt wird). Als Faustregel gilt, dass ein merkantiler Minderwert dann in Frage kommt, wenn die Reparaturkosten mehr als 10 % des Fahrzeugwertes ausmachen. Dieser %-Satz gilt aber keinesfalls "absolut" - vor allem bei sehr jungen Fahrzeugen kann auch ein %-Satz von 7 % und weniger angenommen werden.

Formel für die Berechnung:

1. Die Berechnungsmethode von "Ruhkopf und Sahm", die eigentlich überholt ist, aber von den Gerichten immer noch gerne angewandt wird, berechnet den Betrag des Minderwertes (M) aus den Beträgen für Reparaturkosten (R) und Wiederbeschaffungswert (W) sowie aus dem Alter des Fahrzeugs in Jahren (A). Die Formel lautet - hier sehr vereinfacht - wie folgt:

M = {[(2xR)/(55xW)] + [29/550]
- [A/100]} x {R+W}

2. Die Berechnungsmethode nach "Halbgewachs und Berger", die heute gebräuchlicher ist, sich aber noch nicht bei allen Richtern rumgesprochen hat und vom Bundesgerichtshof abgelehnt wird, stellt statt auf das Fahrzeugalter auf dessen Laufleistung ab. Sie berechnet den Betrag des Minderwertes (M) aus der Laufleistung des Fahrzeugs in 1.000-km (L) und dem Betrag der Reparaturkosten (R). Die Formel lautet - hier ebenfalls sehr vereinfacht - wie folgt:

M = [(117-L) / 500] x R

Viele Grüße

The Tiger

Vielen Dank für eure Antworten.
Habe heute morgen mit der Versicherung des Unfallgegners gesprochen (HUK). DIe haben mir vorgeschlagen einen Kostenvoranschlag bei ner Werkstatt machen zu lassen, doch das habe ich dankend abgelehnt und hab gesagt, dass ich da lieber zum Gutachter gehe. Die meinten auch, dass es kein Problem ist. Die schicken mir die ganzen Unterlagen zu, und ich kann mein Wagen schon zum Gutachter bringen.

Wenn nur der untere Teil der Stoßstange ausgetauscht und lackiert werden muss, wie viel könnte der Gutachter dafür aufschreiben? Nicht das der Schaden unter 800 € ist und ich das Gutachten bezahlen muss.

Ich schätze mal:
Stoßstange + Befestigungsmaterial 400 €
Lackieren 200 €
Lohnkosten 200 €

Würde das so hinkommen?

Mir ist am WE an der Roten Ampel auch einer Reingefahren.

Anruf bei der HUK Schadensservice diese meinten unbedingt die Polizei zur Aufnahme des Unfalles holen. Dann innerhalb von 7 Tagen den Unfall melden. Die Polizei kam und sagte wenn es nur um einen einfachen Auffahrunfall geht dann ist die Polizei nicht unbedingt nötig. Der Auffahrende hat immer schuld und des Regelt die Versicherung schon.

Die Huk an mir auch hol und Bringservice angeboten aber die akzeptiren auch meine Werkstatt. Leihwagen mit max 49€ Netto pro Tag wenn die Werkstatt teuerer wäre dann bekomme ich den Leihwagen von der Huk.

2 Goddies zum Unfall. Bei meine B7 Avant sieht man nur Kratzer in der stoßstange und ein Halter der Auspuffblende ist abgebrochen. Weitere schäden kann man erst nach demontage der Heckschürze finden. Weil irgendwo muss ja die Aufprallenergie hin! Der Renault Megane ist zumindest nicht soo klimpflich davon gekommen. Die Komplette Front ist eingedrückt, Motorhaube gestaucht und das Auto ist auch nicht mehr Angesprungen.

am letzten Donnerstag habe ich erst neue Auspuffblende bestellt mit größeren Ausschnitten für die RS4 anlage. Meine Frau spricht von einem Bösen Ohmen und meine Front darf ich wohl jetzt nicht mehr bearbeiten. Aber zumindest montiert mir die Werkstatt gleich die andere Auspuffblende

In den meisten Fällen entstehen nur leichte Schäden, die ohne Eingreifen der Behörden geklärt werden können. Bei größeren Unfällen wird jedoch in der Regel die Polizei hinzu gerufen.

Ich hab das mit einem Unfallaufnahmebogen geregelt, damit kann man nichts Falsch machen

Auszug WIKI
Bei einfachen Verkehrsunfällen mit klarer Sachlage kann es sinnvoll sein, die Unfallaufnahme ohne polizeiliche Unterstützung durchzuführen. Dieses erspart zum einen teils erhebliche Wartezeiten, da in den meisten Polizeibezirken spezialisierte Gruppen die Verkehrsunfallaufnahme durchführen, sodass insbesondere bei verkehrsunfallträchtigen Wetterbedingungen (nächtlicher Regen und Nebel, morgendliches Glatteis) die Wartezeit bis zu mehreren Stunden betragen kann. Bei sehr geringen Schäden können außerdem die Kosten aus Ahnung der Ordnungswidrigkeit auch einen deutlichen Anteil der Gesamtkosten für den Hauptschuldigen ausmachen, zumal bei geringen Schäden es sinnvoll sein kann, den Schadensausgleich ohne Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung zu verfolgen, um der Herabstufung in der Schadensfreiheitsklasse zu entgehen.
Bei einer privaten Unfallnahme können die übliche "W"s jeder Beweissicherung als Leitfaden dienen: Was, Wann, Wo, Wer, Wie. Eine Aussage zum "Warum" ist nicht erforderlich, und kann als verfrühtes Schuldeingeständnis bei einer späteren Inanspruchnahme der Kfz-Versicherung problematisch sein. Grundsätzlich kann der Eindruck vor Ort täuschen, und im Nachhinein weitere Fragestellungen zur Schadenshöhe und Kostenverteilung entstehen, daher sind die Daten gleichberechtigt von allen beteiligten Personen und Fahrzeugen zu erheben.
Identität der Fahrzeugführer klären und dokumentieren. Führerscheine und Ausweise besitzen eine Nummer, die man niederschreiben kann.
-Kennzeichen und Art der beteiligten Fahrzeuge dokumentieren. Die zuständige Versicherung und Nummer des -Versicherungsbriefes kann durch einen Anruf bei einer Sammelnummer der Kfz-Versicherer[2] geklärt werden.
-Sichtbare Schäden dokumentieren. Eine Fotografie ist hier besonders sinnvoll, ansonsten möglichst genau beschreiben, sodass spätere Fotografien damit abgeglichen werden können.
-Den Unfallort dokumentieren, einschließlich Verkehrslage und Wetterbedingungen. Dies sollte im Regelfall durch eine Unfallskizze erfolgen, in der Fahrzeuge, Begrenzungen und Einmündungen der Straßen sowie relevante Verkehrszeichen zu erkennen sind.
-Eine einfache Erklärung zum Ablauf des Unfalls, vor allem, aus welchen Richtungen die Beteiligten kamen. Eine umfängliche Aussage ist hier nicht erforderlich.
-Etwaige Zeugen dokumentieren. Eine Aussage braucht hier nicht erfolgen, soweit späterer Klärungsbedarf entsteht, können diese immer noch angeschrieben werden, meist durch den Versicherer oder die Polizei.
-Jedem Unfallbeteiligten eine Kopie übergeben. Meist handelt es sich um einen Durchschlag/Abschrift, die von allen beteiligten gegengezeichnet wird.
Viele Versicherer bieten einen vorgefertigten Unfallaufnahmebogen an, an dem sich die Privatpersonen orientieren können. Sehr typisch ist darin auch eine schematische Darstellung von Fahrzeugen, bei denen man ankreuzt, welche Stellen/Seiten der Fahrzeuge betroffen sind, da meist kein Foto vor Ort gemacht wird, jedoch bei der späteren Unfallmeldung an die Versicherung ein nachträglich zu Hause aufgenommenes Foto vom Schadensbild beigelegt wird. Dadurch wird gesichert, dass nicht Altschäden gemeldet werden.
Bei Anzeige bei einer Haftpflichtversicherung zum Schadensausgleich empfiehlt der ADAC ab 750 EUR ein Schadensgutachten durch einen Sachverständigen zu machen. Insbesondere bei einem wirtschaftlichen Totalschaden eines alten Autos ermöglicht dies eine korrekte fiktive Kostenabrechung. Ansonsten werden die Kosten der Fachwerkstatt zur Erstattung eingereicht, eine 10 EUR Pauschale für eigene Briefe und Fotos ist allgemein üblich.

Zitat:

Original geschrieben von ikan


Was bedeutet:
"Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt?"

Wenn Du "ja" ankreuzt, bist Du Vorsteuer abzugsberechtigt. 😉

Bedeutet, Du bekommst die Mehrwertsteuer der Reperaturrechnung vom Finanzamt wieder und deshalb zahlt die Versicherung Dir nur den Nettobetrag.

Ergo, da Du nicht weißt, was es ist, bist Du es mit Sicherheit nicht. Also darfst Du das nicht mit ja beantworten.

So der Gutachter war da. Folgendes hat er als Schaden gesehen:

Obere Stoßstange, Neu + Lackierung
Untere Stoßstange, Neu + Lackierung
PDC Überprüfung, da es möglicherweise zu spät reagiert.

Der Stundensatz bei Audi liegt bei uns hier bei ca. 99 €

Könnt ihr vielleicht schon genaueres sagen? Was für ein Aufwand wäre das? Also wie viel Stunden könnte man berechnen?

Hi ikan,
ich denke mal, dass da 2 Stunden zusammen kommen. Aber Audi hat da wie jede Werkstatt einen festen Stundensatz für die Rüstarbeit. Die 1000 € Hürde solltest Du aber locker überspringen.
Gruß
Rainer

Deine Antwort
Ähnliche Themen