Mindestlohn NFZ Mechatroniker
Hallo Leute!
Ich habe vor einem Jahr in meinem Betrieb ausgelernt und wurde übernommen.
Habe in meinem Arbeitsvertrag 52 Wochen Probezeit und einen Stundenlohn von 5,70 ohne Leistungszulage.
Liegt das denn überhaupt noch im Bereich des Mindestlohns?
Vieleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
MfG
46 Antworten
JA genau das Fehlt noch!!Vorallem frag ich mich wie so der Betrieb in der Werkstatt ist!!Wenn da nix los ist mir klar warum die nix verdienen!!Wieviel haste denn in der Lehre bekommen??Kann net viel weniger gewesen sein!!
Moin Leute
erstmal 52 Wochen Probezeit nicht nicht zulässig, laut § 622 BGB ist die maximale Probezeit 6 Monate! Damit hast du Imho gar keine Probezeit mehr weil der Abschnitt des Vertrages ungültig ist und der Rest bestehen bleibt, sofern es nicht weitere Gesetzeswidrige Abschnitte gibt!
Mindestlohn gibt es nicht in Deutschland! Im Grundgesetz steht: es herrscht Tarifautonomie der Vertragspartner! Wer jetzt in dem hier beschrieben Fall Vertragspartner ist kann ich nicht sagen da ich nicht weis ob der TE bei einer Gewerkschaft ist und der AG bei einer Arbeitgeberverband. Wenn eins nicht zutrifft ist der Lohn immer frei verhandelbar! Was es gibt sind sogenannte "für allgemeingültig erklärte Tarifverträge" die gelten je nach Gewerkschaft regional unterschiedlich. Hier hilft nur an anderer Stelle nachfragen! Wir im Forum haben da einfach zu wenig Details für.
Meine Meinung dazu: Such dir nen anderen Job oder mach Dienst nach Vorschrift, weil Probezeit haste IMHO nicht wenn deine Angaben so stimmen!
Grüße
Steini
Steini es ist durchaus möglich längere Probezeiten zu haben und das rechtsmäßig, wie erwähnt ist der Unterschied dann dass eben nach 6 Monaten der Kündigungsschutz beachtet werden muss und es muss sachlich begründet sein, du ziehst deine Info aus dem falschen §
Zoker die Mindesttemperatur am Arbeitsplatz bei schwerer Arbeit muss 12 Grade betragen, ausgenommen Kühllager, hat die Werkstatt weniger, warum auch immer brauchst du nicht den Finger nach dem Schraubenschlüssen zu richten. sondern setzt dich ins Büro bis die Halle warm ist.
Ne, Andy. Das wort Probezeit ist eindeutig und nicht mal so und mal so😉
Hier nochmal §622BGB
(1)....
(2)
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Danach kommen die normalen Kündigungsfristen und sonst nichts.
Grüße
Steini
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Sobald bei uns ein mal die Hallentore aufgemacht werden ist es wieder a... Kalt. Die Halle ist über 30 Jahre alt, und auch dementsprechend Isoliert. Also eigentlich sogut wie gar nicht, bis es da überhaupt mal warm wird dauert es schon ewig, und sobald die Heizung aus ist kühlt es sehr schnell aus.
Es geht wenn die Heizung durch läuft, da haben wir 13 oder 14 Grad. Wärmer muss es auch nicht sein. So oft wie bei uns die Tore aufgemacht werden oder man raus auf den Hof muss würde man sich nur erkälten wenn es noch wärmer wäre. Ansonsten läst man sich halt wegen jedem Schnupfen Krank schreiben.
Ab und zu hat unser Senior Chef schlechte laune und dann wird die Heizung abgedreht, aber der dreht nur 1 mal seinen Rücken zum Schalter und die läuft wieder 😁 Das geht wieder so lange bis die Wasserrohre eingefrohren sind, dann läuft die Heizung wieder 2 Wochen 24h am stück durch
steini dein § dreht sich um die Kündigungsfristen welche bei der Probezeit einzuhalten sind, hat nichts damit zutun dass die Probezeit nicht länger sein kann
"Die "harmlosere Variante" der Probezeitklausel lautet, daß die ersten drei oder sechs (oder neun) Monate des Arbeitsverhältnisses "als Probezeit gelten" oder "Probezeit sind". In einem solchen Fall haben Sie einen unbefristeten Dauerarbeitsvertrag mit vorgeschalteter Probezeit abgeschlossen. Wenn die vereinbarte Probezeit abgelaufen ist, besteht das Arbeitsverhältnis automatisch als unbefristetes Dauerarbeitsverhältnis fort."
"Wie lange darf die Probezeit vereinbart werden ?
Das Gesetz sieht bei Arbeitsverhältnisses grundsätzlich keine bestimmte Dauer vor. Regelmäßig empfiehlt es sich jedoch, keine längere Probezeit als bis zu maximal 6 Monaten zu vereinbaren. Eine darüber hinausgehende Probezeit ist in vielen Fällen in Anbetracht der Tätigkeit, die es zu erproben gilt, weder gerechtfertigt noch sinnvoll."
"Während der Dauer der Probezeit, längstens allerdings für 6 Monate, gilt für beide Parteien die kürzere gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonates."
musst du richtig lesen, während der Probezeit, jedoch nicht länger als 6 Monate lang, gilt die verkürzte Kündigungsfrist - dauert die Probezeit länger greift der § nicht mehr
Andy, was du meinst sind befristete Arbeitsverträge. Die gehen in einen unbefristeten Vertrag über wenn nicht "gekündigt" wird Würde jetzt ausufern das Thema auch noch zu behandeln 😉
Andy, dann sag mir doch bitte mal noch nen § in dem die "Probezeit" noch behandelt wird 😉
Grüße
Steini
Schau da mal rein: http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/internet/style.xsl/view_18993.htm
aber dein Bundesland hat keine Tarifrunde und keine Verträge,daher sehr sch.....
du warst schneller als mein Edit
es gibt keine Höchstgrenze aber eine Empfehlung von 3, 6 oder 9 Monaten
"Wie lange kann die Probezeit dauern?
Die Dauer der Probezeit kann zwar grundsätzlich frei vereinbart werden, doch wird sie von der Rechtsprechung unter Berücksichtigung des Inhaltes der Arbeitstätigkeit begrenzt: Wenn die Tätigkeit eher einfach ist, ist für die Erprobung des Arbeitnehmers nicht soviel Zeit erforderlich wie bei einer komplizierten Tätigkeit. In dieser Weise werden sowohl die Dauer eines befristeten Probearbeitsverhältnisses als auch die Dauer einer vorgeschalteten Probezeit begrenzt.
Die Höchstgrenze von 6 Monaten, während der bei einer vorgeschalteten Probezeit die verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen gilt (§ 622 Abs.3 BGB), betrifft nur für Frage der Kündigungsfristen. Diese 6-Monats-Grenze beschränkt also nur die Geltung verkürzter Kündigungsfristen, nicht aber die Dauer der Probezeit selbst."
"Probezeit
Müssen Arbeitsverhältnisse mit einer Probezeit beginnen und wie lang darf eine arbeitsvertragliche Probezeit höchstens sein ?
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, nach der ein Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit beginnen muss.
Es gibt auch keine gesetzliche Obergrenze für die Länge einer arbeitsvertraglichen Probezeit. Im Allgemeinen übersteigt die Dauer der Probezeit jedoch sechs Monate nicht.
Soweit ausnahmsweise eine Probezeit von mehr als sechs Monaten vereinbart wird, ist dies kündigungsrechtlich für den Arbeitnehmer ohne Bedeutung. Die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz beträgt unabhängig von der Länge einer vereinbarten Probezeit sechs Monate. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer in einem Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten auch dann nach Ablauf von sechs Monate allgemeinen Kündigungsschutz genießt, wenn eine Probezeit von mehr als sechs Monaten vereinbart war. Auch die kurze, vierzehntägige Kündigungsfrist gilt nur in den ersten sechs Monaten einer vereinbarten Probezeit."
hier noch einen
und den kannste auswendig lernen wenn dein arbeitgeber dir dumm kommt----zieht immer das ding😁
So, nochmal nachgelesen. Also Probezeit geht über längeren Zeitraum, wenn der AG jedoch nach Ablauf der 6 Mon. kündigt muss er sich an die gesetzliche Frist halten. Also ist es eigentlich keine Probezeit mehr. Der unterschied ist aber das der Passus im Vertrag nicht ganz verfällt.
So, ich hoffe aber jetzt das war es langsam zu dem Thema, den mit NFZ hat das nicht mehr viel zu tun 😉
Grüße
Steini
Asche auf dein Haupt, ich vergebe dir
und der Lohn ist zu wenig um zurück zu kommen, solltest vieleicht mal bei nem Anwalt nachfragen ob nachträglich noch was zu holen ist oder generell wegen Sittenwidrigkeit
"Ausbildungsvergütung
Angehende Kraftfahrzeugmechatroniker/innen mit dem Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik werden in Industrie- und Handwerksbetrieben ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe meist tarifvertraglich festgelegt wird.
Durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütungen pro Monat in den einzelnen Ausbildungsjahren:
Bereich Industrie und Handel
Alte Bundesländer
1. Ausbildungsjahr: € 607
2. Ausbildungsjahr: € 641
3. Ausbildungsjahr: € 694
4. Ausbildungsjahr: € 745
Neue Bundesländer
1. Ausbildungsjahr: € 386
2. Ausbildungsjahr: € 436
3. Ausbildungsjahr: € 485
4. Ausbildungsjahr: € 530
Bereich Handwerk
Alte Bundesländer
1. Ausbildungsjahr: € 533
2. Ausbildungsjahr: € 569
3. Ausbildungsjahr: € 629
4. Ausbildungsjahr: € 679
Neue Bundesländer
1. Ausbildungsjahr: € 386
2. Ausbildungsjahr: € 436
3. Ausbildungsjahr: € 485
4. Ausbildungsjahr: € 530
Quelle:
*Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) - Stand: 01.10.07
Die Daten der DAV resultieren aus regelmäßigen Auswertungen und Analysen der tariflichen Ausbildungsvergütungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Sie werden jedes Jahr veröffentlicht."
Oh man, liegt Brandenburg in Pakistan, oder was geht da bei euch ab?!?
Ich habe nach der Lehre bei uns mit 11,50€ angefangen,das erste Jahr befristet und danach unbefristet.
Normale Lehrlinge die übernommen werden ,bekommen bei uns 9,50€, nach der Ausbildung.
Lass dich nicht verarschen, geh zur HWK und bitte um Hilfe, gerade auch was deine Ausbildungsvergütung angeht, lass dich nicht verarschen. Dein Chef bekommt für nen Azubi Kohle, dann kann bzw muss er dich auch voll bezahlen, und nicht pauschal 300€. tariflohn liegt glaub ich auch irgendwo bei 10 oder 11€.