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Mindestgeschwindigkeit Autobahn

Themenstarteram 8. Juni 2008 um 21:38

Hallo!

Ich bin relativ neu hier - ich weiß also nicht ob das Thema hier richtig ist. Das Benutzen der Suchfunktion konnte meine Frage jedenfalls nicht beantworten.

 

Zu meiner Frage:

Fahre ich auf der Autobahn (A23 Hamburg-Husum; unbegrenzt)) beobachte ich oft:

Rechts 100-110 km/h; Links 120km/h+ je nachdem, was möglich ist.

Abstand zwischen den Autos auf der linken Spur: geschätzte 6-11 Meter.

Ich muss mir das nicht geben also bummel ich gemütlich auf der rechten Spur vor mich hin. Kostet zwar Zeit (doch die bringe ich zum Auto fahren eh grundsätzlich mit), aber schont Nerven, Verbrauch und Unfallgefahr.

Meine Frage: Beim 100km/h fahren kommt immer mal wieder ein Gespann/LKW und ich muss dann zum Überholen doch links rüber. Es liegt nicht an meiner Unfähigkeit sondern schlicht an meiner geringen Lust mich in eine Lücke zu quetschen und mich wild an(licht)hupen zu lassen, so dass ich diese Vorgänge vermeiden will. Also fahre ich eben Tacho knappe 90km/h. Meine Frage: Wie weit darf ich meine Geschwindigkeit noch drosseln (bei normalen Wetter-/Sichtverhältnissen), bis man mir eine Verkehrsbehinderung bzw eine Regelübertretung vorwerfen kann? Sind 80km/h noch okay.. oder sogar 70km/h? Ich habe zwar nicht vor in Zukunft mit 70km/h über die Autobahn zu rollen, aber mich interessiert die Gesetzeslage in dem Punkt.

Für informative Antworten wäre ich sehr dankbar!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. Juni 2008 um 21:51

Findest du es egoistisch mit 90km/h hinter einem LKW herzurollen, in einem Pulk, so dass sich für den Hintermann nichts ändert, ausser, dass er ein paar Sekunden früher links rüber ziehen muss?

Sollte ich lieber auf Krampf 120km/h fahren und einfach links rüber ziehen und das Gedrängele auf der linken Spur noch weiter verschlimmern?

Tut mir leid, aber da haben wir wohl verschiedene Vorstellungen von Egoismus.

Trotzdem vielen Dank für deine (schnelle) Antwort

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am 9. Juni 2008 um 10:46

Zitat:

Original geschrieben von razor23

 

Zitat:

Da er aber gefragt hat, wie weit es legal wäre, NOCH langsamer zu fahren, ist doch klar, dass das hier entsprechend moralisch verurteilt wird. Es ist nämlich durchaus egoistisch, mit Blick auf den eigenen Spritverbrauch/Verschleiss/Nerven so langsam zu fahren, dass sogar LKW überholen müssen. Wieso? Weil dann bei anderen der Spritverbrauch/Verschleiss/Puls hochgeht... Das hat mit Ideologie nun mal rein gar nichts zu tun, sondern steht so in §1 StVO.

Im §1 STVO steht nichts davon das jeder so schnell fahren muss um auf  den Spritverbrauch und Verschleißteilen von anderen Verkehrsteilnehmern Rücksicht genommen werden muss.  Ob nun ein PKW mit  Anhänger mit 80km/h oder ohne Anhänger mit 80km/h auf der rechten Spur fährt bleibt gleich. Eine Behinderung liegt dadurch nicht vor, weil auf  zweispurigen Autobahnen mindestens ein Fahrstreifen zum überholen frei ist.

Ok, dann werde ich jetzt zum Moralapostel...

 

Hat der TE schonmal an die Folgen gedacht?

Was passiert denn, wenn er mit seinem Tempo wider erwarten doch mal einem Anderen ausweichen und zum Überholen ansetzen muss?

Da kann der Nächste noch so weit hinten sein...wenn ich auf einer AB mit 70-80km/h die Spur wechsle, bedarf es schon einer ganz gehörigen Motorleistung, um hier zügig zu beschleunigen um eine adäquate Überholgeschwindigkeit zu erreichen und ohne Behinderung/Ausbremsung des Nachfolgeverkehrs den Vordermann zu überholen.

An diesem Punkt fängt für mich grobe Fahrlässigkeit an! :mad:

am 9. Juni 2008 um 11:15

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Ok, dann werde ich jetzt zum Moralapostel...

Hat der TE schonmal an die Folgen gedacht?

Was passiert denn, wenn er mit seinem Tempo wider erwarten doch mal einem Anderen ausweichen und zum Überholen ansetzen muss?

Da kann der Nächste noch so weit hinten sein...wenn ich auf einer AB mit 70-80km/h die Spur wechsle, bedarf es schon einer ganz gehörigen Motorleistung, um hier zügig zu beschleunigen um eine adäquate Überholgeschwindigkeit zu erreichen und ohne Behinderung/Ausbremsung des Nachfolgeverkehrs den Vordermann zu überholen.

An diesem Punkt fängt für mich grobe Fahrlässigkeit an! :mad:

Keine Angst, bei einem solchen Statement ist die Gefahr zum Moralapostel gestempelt zu werden gering.

Allerdings verstehe ich daß Du bekennender Schnellfahrer bist - das regt ja angeblich die Gehirnwindungen an.

Zitat:

-einem Pawlowschen Reflex gleich-

Den stell ich bei dir zuweilen fest... wenn jemand bemerkt: Dann steht man doch nur im Weg, schwimm halt mit :D ;)

 

Nach anfänglichen Missverständnissen ist doch klar:

Die Frage war aber doch eine rein rhetorische: Wie langsam dürfte ich theoretisch fahren. (?)

 

Real macht das der TE doch optimal... er schwimmt einfach mit und schont seine und anderer Leute Nerven - is doch toll. Dabei ist es doch völlig egal (ihm ja auch!) wie schnell das absolut ist... halt so schnell, wie der Rest auf seiner Spur und fertig :)

 

Ob langsam behindert im Sinne der StVO... ist doch sehr klar?

§1 (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Fahre ich in einer Kolonne einfach mit und kommt einer von hinten schneller... ist es eben unvermeidbar, dass ich ihn "bremse" oder er überholen muss - ich schwimme im Verkehrsfluss mit.  Lasse ich mich einfach aus Lust und Laune zurückfallen... ist das vermeidbar.

Fährt zudem ein LKW vor mir (der eine ZHG von 80kmh lt. StVO hat - unvermeidbar)... erübrigt sich im Umkehrschluss eine vermeidbare Behinderung durch mich dahinter... ich kann ja nicht drunter durch und selbst wenn ich überholen würde (schneller fahren), wäre da ja noch der LKW mit einem triftigen und unvermeidbaren Grund für sein Tempo - das reiche ich quasi nur nach hinten weiter.

 

 

§3 (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

Lasse ich mich einfach zurückfallen (aus Lust und Laune) liegt kein triftiger Grund vor, ich behindere den Verkehrsfluss (in der Folge sogar auf zwei Spuren..).

Fahre ich mit einem Hänger 80kmh... liegt ein trifftiger Grund vor... nämlich die ZHG dieses Gefährts... was nicht Lust und Laune darstellt, sondern das Befolgen einer klaren Regelung der StVO... mithin auch unvermeidbar.

Bremsenverschleiss, Entspannung etc.... sind keine StVO Regel... sondern pers. Befindlichkeiten - mithin kein triftiger Grund.

Triftiger Grund kann sein, dass witterungsbedingt keine höhere HG fahrbar ist oder der Fahrer gesundheitlich plötzlich Probleme hat - in letzterem Fall ist er aber verpflichtet, seine Fahrt abzubrechen, ggf. auf dem Standstreifen und Notruf.

 

So... und nun mal freie Bahn... und langsam auf der rechten Spur...

Richtig ist, dass es keine Mindestgeschwindigkeit im wörtlichen, expliziten Sinne gibt. Es gibt nur eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit für die Nutzung der AB und eine Richtgeschwindigkeit.

Im Umkehrschluss und in Zusammenhang mit obigen Paragraphen, lässt sich nun klar konkludieren, dass der Gesetzgeber eine willkürliche HG unter 60kmh auf einer AB für gefährlich definiert (siehe Gefährdung oben) - mithin hier die Latte hängt. Liegt natürlich ein trifftiger Grund vor oder ist es unvermeidbar (Stau usw.) ... s.o. StVO. Kann ein anderer VT überholen... wird er auch nicht behindert, auch logisch... wenn er kann (ohne dadurch wieder andere zu gefährden/behindern). Weiterhin wird es wohl einen Grund haben, warum man auf der AB nur bis zur nächsten Ausfahrt abschleppen darf? :)

Richtgeschwindigkeit nennt sich so... weil man sich danach richten soll.

> Mit diesem Niveau kann und darf man also unter normalen Umständen und bei einem normalen KFZ rechnen.

Man muss also nicht damit rechnen, dass jemand ohne trifftigen Grund wesentlich langsamer fährt... tut er das und lässt der übrige Verkehr kein gefahrloses Überholen zu... behindert und gefährdet er den restlichen Verkehr vermeidbar... wenn auch abstrakt. Vgl. Pflicht Warnblinkanlage beim Abschleppen und verlassen der AB an der nächsten Ausfahrt - Logik daraus?

 

Pawlowscher Reflex - weil man feststellt, dass ein willkürliches Unterschreiten einer Geschwindigkeit auf einer AB nicht gerade sinnig ist? Weil man bemerkt, dass dadurch andere behindert oder gar gefährdet werden können?

Oder passt das eher umgekehrt? Denn so unlogisch ist der Schluß ja nicht... und die StVO doch ziemlich eindeutig, da brauchts keine Ideologie (ausser "Ich hab aber das Recht dazu!")

 

Wie gesagt - der TE macht´s ja richtig und es bleibt zu hoffen... dass die Frage eben eine rein rhetorische war ;)

 

 

 

 

am 9. Juni 2008 um 11:35

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Was passiert denn, wenn er mit seinem Tempo wider erwarten doch mal einem Anderen ausweichen und zum Überholen ansetzen muss?

ich weiß schon, dass der ein oder andere Verkehrsteilnehmer unter diesem Zwang leidet, aber:

Seit wann muss man denn überholen?

Dem TE ging es eben genau darum zu erfahren, wie weit er sein Tempo drosseln darf, wenn er nicht überholen möchte, sondern weiterhin ein Plätzchen auf der rechten Spur für sich in Anspruch nehmen will (hinter irgendwas mit mehr als 7,5 t, vermutlich).

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

Allerdings verstehe ich daß Du bekennender Schnellfahrer bist - das regt ja angeblich die Gehirnwindungen an.

Sollte dieser Beitrag - ausser einer versteckten provokativen Beleidigung - auch etwas sinnvolles enthalten, wäre ich Dir dankbar, dies verständlich zu formulieren.

Ansonsten bitte ich einfach, die von mir gebrachten Einwände ernst zu nehmen und möglichst sinnvoll darauf einzugehen! :mad:

Denn so ganz aus der Luft gegriffen finde ich meine Bedenken nicht!

MartinSHL... der Beitrag enthält eine Ideologie/einen Reflex mE - dagegen hilft eh nix ;) 

am 9. Juni 2008 um 11:41

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

die rechtssprechung sagt, dass beim überholvorgang eine gewisse mindestgeschwindigkeitsdifferenz vorliegen muss, die mindestens 10km/h sein muss. also wenn der lkw den du überholst 80km/h fährt, musst du mindestens 90km/h fahren.

das ist so nicht felsenfest in der STVO verankert, aber allgemeine rechtsprechung.

An den 10km/h würd ich mich nicht soo aufhängen, das kann jeder Richter anders sehen!

zum Beispiel wenn ich mit meinem Toyota einen LKW mit 95km/h überhole, dann werd ich garantiert bestraft werden, wenn mich ein grünes/blaues Männchen rauswinkt, eben weil mein Gefährt es ermöglicht deutlich schneller zu erledigen.

Besonders auf freien Strecken werd ich belangt werden, eventuell wird sogar §240 oder 315b des Strafgesetzbuches angewendet werden!!

Was auch nicht vergessen werden darf is die FeV, §11!

Sprich Eignung des Fahrzeugführers.

Wenn jemand auf der Autobahn langsam fährt, besteht die Gefahr das eine MPU angeordnet werden könnte!!

Themenstarteram 9. Juni 2008 um 11:42

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

Wen ich das recht verstehe will der TE einfach nur auf der erechten Spur "mitschwimmen" - ohne sich überholen zu lassen und ohne selbst zu überholen.

Was ist daran auszusetzen? Ich vermute mal gar nichts. Weder rechtlich noch moralisch. Außer daß die Einstellung offenbar einigen Ideologen nicht ins Konzept passt, aber das sollte kein Maßstab sein.

Ich wurde verstanden :-)

Ganz genauso habe ich es gemeint.

Alles andere war nur Fragen zur RECHTSLAGE.

Davon ab.... man merkt doch, ob was geht oder nicht - und wenn ich nunmal auf der AB mit meiner grade anliegenden "Wohlfühlgeschwindigkeit" bemerke, dass mir dauernd einer aufläuft, dass dadurch alle Furz lang auf der linken Spur Geknödel ensteht und ich trotz alle dem weiter grinsend so weitertucker... dann hab ich weder Recht noch die nötige soziale Kompetenz und Verantwortungsfähigkeit um ein Fahrzeug zu führen.

jm2c :)

 

Und da handelt der TE beispielhaft: Er verzichtet auf 10 oder 20kmh, weil er erkennt, dass auf der linken Spur eben gerade schneller geschwommen wird - wozu er keine Lust hat - und eh schon Geknödel ist.... und schwimmt einfach auf der rechten Spur mit - Respekt!

Das zeugt von Hirn, Wohlwollen und Verantwortung - stur links den Verkehrsfluss ausbremsen oder rechts völlig absurd rumzukriechen, womit keiner rechnet... zeugt nicht davon.

auch jm2c :)

am 9. Juni 2008 um 11:52

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

MartinSHL... der Beitrag enthält eine Ideologie/einen Reflex mE - dagegen hilft eh nix ;) 

Weder noch - lediglich meine persönliche Vermutung zum Hintergrund der Aussage daß man mit 80 km/h bei einem plötzlich eintretenden Ereignis zur Gefahr würde während das mit z.B. 180 nicht der Fall sei.

am 9. Juni 2008 um 11:54

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Das zeugt von Hirn, Wohlwollen und Verantwortung - stur links den Verkehrsfluss ausbremsen oder rechts völlig absurd rumzukriechen, womit keiner rechnet... zeugt nicht davon.

Das "womit keiner rechnet" könnte man mit Hirn, Wohlwollen und Verantwortung auch in den Griff kriegen.

Ei drüber Linus.... die Diskussion über diesen Punkt gab´s ja schon x-mal... deine Sicht kenn ich. Müssen wir nicht neu aufkochen - meine steht im Post ;)

*peace*

 

Nicht regelverkrampft oder -verliebt kommt man gesund und sozialkompatibel durchs Verkehrsleben - sondern mit Regeln im Kopf und einer situationsgerechten Auslegung/Anwendung (wobei ich nicht die pers. Alüren mein, sondern die Gesamtverkehrssituation). 

Daher stellt sich mir pers. die Frage nicht, ob ich auch ohne trifftigen Grund auf einer AB 70/60... fahren dürfte oder mit 91 einen LKW überholen - ich finde die Methode des TE erfrischend gut ;)

 

Zitat:

Das "womit keiner rechnet" könnte man mit Hirn, Wohlwollen und Verantwortung auch in den Griff kriegen.

Sag ich ja - in dem man eben auf einer AB keine Sachen macht, welche völlig daneben sind... z.B. mit 91 nach links oder mit 72,6 rechts mal eben so dahin. :)

Manche verstehen Wohlwollen, Hirn usw. leider nur egozentrisch.... ?

 

Lassen wir das... wird eh wieder die gewohnte Prinzipienstreiterei...

am 9. Juni 2008 um 12:18

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

 

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Zitat:

Das "womit keiner rechnet" könnte man mit Hirn, Wohlwollen und Verantwortung auch in den Griff kriegen.

Sag ich ja - in dem man eben auf einer AB keine Sachen macht, welche völlig daneben sind... z.B. mit 91 nach links oder mit 72,6 rechts mal eben so dahin. :)

Manche verstehen Wohlwollen, Hirn usw. leider nur egozentrisch.... ?

Ich versteh darunter daß ich damit rechne, daß andere langsamer unterwegs sein könnten als ich. Dann werden die auch nicht zur Gefahr für mich.

Muß ja nicht gleich ein Dauer 60-Fahrer sein, technsiche Probleme am Fzg können auch dazu führen. Oder jemand schleppt dankenswerterweise gerade ein liegengebliebenes Fahrzeug von der Autobahn, oder, oder, oder.

Echt egozentrisch von mir jetzt zu meinen, andere sollten das genauso machen. Und das auch noch als "vernünftig" zu verkaufen...

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