Mietwagenversicherung obwohl das Fahrzeug nicht vermietet wird??
Hallo,
hab da mal ein paar fragen.
Wir müssen da wir gewerblich Personen beförden unsere 8-sitzer als Mietwägen zulassen.Vermiten die Fahrzeuge aber nicht.
Wie ist es dann eigentlich bei der Vers.??
Müssen sie als Mietwagen versichert sein oder geht es auch als Firmenwägen ohne Vermietung?Da wir sie ja nicht vermieten.
Wo ist eigentlich der Unterschied zur Mietwagenvers im gegensatz zur normalen Firmenvers.?
Wie schon gesagt wir vermieten die Fahrzeuge nicht, also sind die Fahrer immer die gleichen.
Bei Autovermietungen ist mir klar das es da von der Vers. anders ist, da hat ja jeder Mieter auch eine SB beim Fahrzeug.
Aber bei und trifft das ja so nicht zu.
Bin um jede Hilfe dankbar.
Lg
Beste Antwort im Thema
das bild zum aktiven schadenmanagement ist toll 😁
45 Antworten
Richtig.
Mietwagen i.s.d. § 49 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist NICHT gleich Anmietfahrzeug (amtliche Bezeichnung für Selbstfahrervermietfahrzeug).
Nach der Beschreibung des TE wird mit den Fahrzeugen ein gewerblicher Personenbeförderungsverkehr (schönes Wort) durchgeführt.
Somit entspricht dies der Begrifflichkeit nach dem PBefG - also hat doch hier alles seine Richtigkeit.
der Punkt ist ja, das wir nicht gewerblich Personen befördern, sondern nur so große Busse benutzen.
Wir haben einen Parkservice und verlangen unser Geld fürs das Parken.
Hätten wir jetz nur 6-sitzer Busse, wie wir es davor auch hatten müssten wir die auch nicht als Mietwägen zulassen, aber ab 7-sitzen geht das nicht anders.
Ja so dacht ich mir das auch, aber wa hat dann mein auto mit mietfahrzeug im eigentlichen sinne zu tun??
Eigentlich garnichts..
Ist total kacke, da diese Autos nicht jede Versicherung versichert.
Wisst ihr denn eine günstige Versicherung für Mietwägen??Könnt ihr da was empfehlen??
Die Würtenbergische ist da nicht billig, und die Gothar auch nicht sooo..
Danke schonmal für die Antworten.
Moin,
da ihr mit den Personentransport Geld verdient, kommt hier das Risiko Selbstfahrvermietung zum Tragen, die meisten Versicherer wollen das Risiko nicht zeichnen und machen daher Abwehrprämien.
das ist es ja, wir verdienen mit dem parken geld, nicht mit dem Transfer, der ist kostenlos.
Wir brauchen auch keine Alarmanlage oder Streckenzähler, davon sind wir befreit.
Was ist eine Abwehrprämie??
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Zitat:
Original geschrieben von nightdancer
Firmen wie Sixt etc versichern ihre Fahrzeuge als Selbstvermietfahrzeug.
Was ist das denn, bitte? Etwa ein Fahrzeug, welches ich selber vermieten darf 😕
Zitat:
Original geschrieben von 5tarlight
das ist es ja, wir verdienen mit dem parken geld, nicht mit dem Transfer, der ist kostenlos.Wir brauchen auch keine Alarmanlage oder Streckenzähler, davon sind wir befreit.
Was ist eine Abwehrprämie??
Völlig egal, ob fürs parken bezahlt wird und dann als Service der Transport kostenlos ist, der Transport ist aber im Zusammenhang mit den kostenpflichtigen Parken zu sehen und somit wird mit dem Transport Geld verdient.
Abwehrprämie = Hoher Beitrag, den keiner zahlen will.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Was ist das denn, bitte? Etwa ein Fahrzeug, welches ich selber vermieten darf 😕Zitat:
Original geschrieben von nightdancer
Firmen wie Sixt etc versichern ihre Fahrzeuge als Selbstvermietfahrzeug.
Ein "Selbstfahrer-Vermietfahrzeug" (ohne Bindestrich eigentlich)
Nur 1 Jahr HU.
Wird "vermietet" an "Selbstfahrer"
Also ist das was "wir" im allgemeinen Sprachgebrauch als Mietwagen bezeichnen ein Selbstfahrervermietfahrzeug.
Ein Mietwagen ist aber eigentlich etwas anderes.
Das ist ein Wagen mit Fahrer. 😁
Also sowas wie ne Limousine (mit Fahrer) die man mietet, das ist ein Mietwagen im amtlichen Sprachgebrauch.
Der Transfer ist ein zusätzliches Angebot des Parkens und egal ob ihr das zum Spaß macht oder umsonst oder eben für Geld macht keinen Unterschied.
Die Kosten für den Transfer haut ihr ja nicht aus dem Kirchensäckel oder vom eigenen Nettoverdienst außerhalb der Arbeitszeiten raus sondern eben aus dem Erlös der Parkplatzerwirtschfteten Einnahmen.
Zitat:
Original geschrieben von 5tarlight
Hätten wir jetz nur 6-sitzer Busse, wie wir es davor auch hatten müssten wir die auch nicht als Mietwägen zulassen...
Und warum nutzt ihr diese Möglichkeit nicht? 😕
Personenbeförderungs-Schein überhaupt vorhanden?
Den braucht man auch wenn man weniger als 6 Sitze hat und gewerblich Personen verbringt.
Und es ist und bleibt gewerblich!!!
na klar..in bayern bis jetz nicht, gibts auch ne ausnahme.
aber das wollen sie jetz ändern.
drum fahren bei uns fast alle shuttle nur mit 6-sitzer.
aber wir haben meist mehr leute drum die 8-sitzer..
Personenbeförderungsschein benötigen alle, die gewerblich und damit zusammenhängend Personen befördern.
Mini-Car, Taxi, Busse (Reise und Linien und Ausflug, Flughafentransver usw), hierbei ist es egal, wieviel Sitze das KFZ hat, das dürfte auch für Bayern gelten.
nein tut es eben bis jetz nicht, da wir nur zum flughafen und zurück fahren, drum brauchen wir auch keinen strecken zähler und keine alarmanlage.
Aufgrund des Einsatzzweckes des Fahrzeuges (Linienverkher zwischen zwei Orten) muss doch eine Omnibusversicherung abgeschlossen werden.
O.