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Mietwagen Unternehmer Betriebssitz Fahrzeugstellplätze

Themenstarteram 11. April 2023 um 15:01

Guten Tag,

Ich weiß nicht genau ob ich richtig bin in diesem Forum aber vielleicht kann mir trotzdem weiterhelfen.

Ich plane ein Mietwagen Unternehmen zu gründen. Die Prüfungen dafür habe ich schon alle erfolgreich bei der IHK absolviert.

Ich habe jedoch eine Frage bezüglich des Betriebssitzes.

Da die Mietwagen eine Rückkehrpflicht haben, ist es ja sinnvoll den Betriebssitz recht zentral in der Stadt zu haben damit man von dort aus viele Aufträge generieren kann.

Da es schwer wird in der Stadt einen kleinen Betriebssitz mit vielen Stellplätzen zu finden habe ich mir überlegt gehabt, nur ein Büro in der Stadt zu mieten was sich nah an einem Parkhaus befindet und dort dann die Stellplätze zu Mieten.

Meine Frage ist jetzt ob das so möglich ist. Man muss ja nach jeder Fahrt zurück zum Betriebssitz fahren.

Wenn ich zb. Ein Büro Miete und die Stellplätze der Mietwagen nicht direkt am Betriebssitz ist sondern vielleicht 1-2 Häuser weiter.

Gibt es dafür eine Regel wie weit die von ein einander entfernt sein dürfen?

Ich hoffe ihr habt meine Frage verstanden und danke für eure Hilfe.

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38 Antworten

Wie bekommt es deiner Meinung nach der Fahrservice des DFB hin (dieser Service ist als Dienstleistung eingekauft) am jeweiligen Spielort seine Dienste anzubieten wenn alle Mietwagen nach Beendigung der Dienstleistung zurück zum Betriebsort müssten?

Zitat:

@ktown schrieb am 12. April 2023 um 13:09:54 Uhr:

Ich fahre nun seit über 15 Jahren bei zwei Großereignissen im Fahrservice mit und kann versichern, dass für diese 70 Fahrzeuge definitiv kein Platz an der Firmenadresse vorhanden ist.

Achja und am Ende der Veranstaltung gehen die Fahrzeuge dort hin, wo wir sie entgegen genommen hatten (was auch nicht der Betriebssitz ist).

Das ist aber dann vermutlich auch kein klassischer "Verkehr mit Mietwagen" nach §49 (4) PBefG:

Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 und nicht gebündelter Bedarfsverkehr nach § 50 sind.

Vermutlich haben die Fahrzeuge auch keinen geeichten Wegstreckenzähler, keine Alarmanlage, keine Eintragung "Mietwagen" in Feld 21 des Fahrzeugscheins, keine Untersuchungen nach BOKraft usw?

Wobei mich glatt noch interessieren würde, ob diese Fahrzeuge nun auch eine Ordnungsnummer tragen?

Letztlich ist es einfach so, dass das PBefG manchmal etwas konservativ ist und nicht alle Bedarfe des Marktes wirklich abdeckt. Da gibt es dann für bestimmte Fälle (die durchaus auch regelmäßig oder sogar ständig vorkommen können) umfangreiche Ausnahmeregelungen. Ein weiteres Beispiel dafür wären die Krankenfahrten, bei denen (hier) standardmäßig Ausnahmen für Wegstreckenzähler und Alarmanlage gemacht werden.

Zitat:

@ktown schrieb am 12. April 2023 um 18:34:40 Uhr:

Wie bekommt es deiner Meinung nach der Fahrservice des DFB hin (dieser Service ist als Dienstleistung eingekauft) am jeweiligen Spielort seine Dienste anzubieten wenn alle Mietwagen nach Beendigung der Dienstleistung zurück zum Betriebsort müssten?

Ganz einfach: Der DFB benutzt Mietkraftomnibusse. Die Rückkehrpflicht aus § 49 Abs. 4 PBefG gilt aber nur für Mietwagen, das sind Personenkraftwagen, die wiederum sind definiert als "Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind".

Noch nie musste ein Busunternehmen, das einen Ausflug vom Ruhrgebiet nach Südtirol anbietet, seinen Fahrer am Ziel umgehend wieder heimschicken.

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. April 2023 um 18:42:17 Uhr:

Letztlich ist es einfach so, dass das PBefG manchmal etwas konservativ ist und nicht alle Bedarfe des Marktes wirklich abdeckt.

Die Mietwagen-Regelungen sind eigentlich ein Relikt vergangener Zeiten. Witzigerweise steht ja seit einiger Zeit in § 1a PBefG:

"Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Bei Anwendung dieses Gesetzes sind die Ziele des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen."

Die Rückkehrpflicht verursacht jährlich Millionen sinnloser Leer-Kilometer.

Zitat:

@Rockville schrieb am 12. April 2023 um 19:58:05 Uhr:

 

Ganz einfach: Der DFB benutzt Mietkraftomnibusse.

(...)

Noch nie musste ein Busunternehmen, das einen Ausflug vom Ruhrgebiet nach Südtirol anbietet, seinen Fahrer am Ziel umgehend wieder heimschicken.

Wenn das Busunternehmen den Ausflug mit Vorgabe des Start- und Zielortes anbietet ist es aber auch kein Verkehr mit Mietomnibussen ;)

OK, dann stammt die Vorgabe vom Kegelverein.

@hk_do Wenn dem so wäre das es kein klassischer Verkehr mit Mietwagen wären, dann bräuchte ich keinen P-Schein. Dies ist aber, z.B. auf Druck der Taxi-Lobby immer noch zwingend notwendig.

Zitat:

Vermutlich haben die Fahrzeuge auch keinen geeichten Wegstreckenzähler, keine Alarmanlage, keine Eintragung "Mietwagen" in Feld 21 des Fahrzeugscheins, keine Untersuchungen nach BOKraft usw?

Ein Mietwagen hat nie einen Taxameter. Liegt daran, dass das genau der Unterschied zwischen Taxi und Mietwagen gemäß PBefg ist. Der Auftrag für den Mietwagen darf ja gerade nicht beim Fahrer erteilt werden und die Bezahlung darf da auch nicht beim Fahrer aufgrund der Fahrstrecke erfolgen.

@Rockville: Der DFB hat bei Spieltagen genau 2 Busse. Einen für die Mannschaft und einen für die Ehrengäste (hier können es manchmal auch zwei sein). Ansonsten besteht der Fuhrpark aus aus Multivan, Tiguan Allspace und Touareg und das sind absolut normale Fahrzeuge ohne irgendwelche baulichen Besonderheiten.

Zitat:

Die Rückkehrpflicht verursacht jährlich Millionen sinnloser Leer-Kilometer.

Und wird in Berlin absolut zum Irrsinn.

Zitat:

@ktown schrieb am 13. April 2023 um 07:16:32 Uhr:

Ein Mietwagen hat nie einen Taxameter. Liegt daran, dass das genau der Unterschied zwischen Taxi und Mietwagen gemäß PBefg ist.

hk_do hat auch nicht Taxameter geschrieben, sondern Wegstreckenzähler. Genau so heißt das Ding, mit dem in einem Mietwagen der Fahrpreis berechnet wird. Das ugs. sogenannte Taxameter heißt im Amtsdeutsch Fahrpreisanzeiger.

Wegstreckenzähler für Mietwagen

Fahrpreisanzeiger für Taxis

Zitat:

@ktown schrieb am 13. April 2023 um 07:16:32 Uhr:

... und die Bezahlung darf da auch nicht beim Fahrer aufgrund der Fahrstrecke erfolgen.

Doch, natürlich. § 40 BOKraft

Jetzt bin ich vollends verwirrt. Wie wird dann der Betrieb von Fahrzeugen (inkl. Fahrer) bei z.B. der Berlinale, Länderspielen oder sonstigen Charityveranstaltungen dann bezeichnet wenn es nicht Mietwagen sind und wieso bedarf es da trotzdem des P-Scheins?

Du hast jetzt viele Fälle genannt: Den DFB, deine Großveranstaltung, die Berlinale, Länderspiele und Charityveranstaltungen. Wie soll ich das beurteilen, wenn ich die Details nicht kenne, mit denen diese Fahrzeuge verkehren?

Allgemein kann man folgendes sagen: Kein Mietwagenverkehr liegt vor, wenn es kein Unternehmen gibt, das eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen zum Geschäftszweck hat. Das betrifft beispielsweise den Privat-Chauffeur, der mit dem Fahrzeug seines Chefs und auf Kosten des Chefs ebendiesen Chef herumkutschiert. Das ist beispielsweise auch der Fahrdienst des deutschen Bundestags. Das Fahrzeug des Bundeskanzlers ist also kein Mietwagen und sein Fahrer benötigt (rechtlich) keinen P-Schein, aber jeder kann natürlich für die Anstellung eines Fahrers trotzdem einen P-Schein zur Voraussetzung machen.

Klassische Mietwagen sind Minicar und Uber.

Dazwischen mag es Grenzfälle geben, aber wenn es Mietwagenverkehr ist, dann gelten eben die Voraussetzungen des PBefG und der BOKraft.

Ist doch bei allen Beispielen gleich. Der Veranstalter bucht bei einer Fahrservicefirma dessen Dienste. Diese Firma bucht, entweder bei Mietwagenfirmen wie Sixt, Europcar, usw. Fahrzeug in der Anzahl wie benötigt. Oder aber die Fahrzeuge werden, wenn die Anzahl größer ist, bei einem Hersteller gebucht (oftmals sind diese auch noch Werbepartner oder Sponsor der Veranstaltung). Der Umfang der Fahrten wie auch die Wegstrecke sind in 95% der Fälle vorher besprochen und bekannt. Der Fahrer nimmt keinen individuellen Fahrauftrag durch einen Fahrgast an noch erfolgt eine Abrechnung Vorort.

Die Fahrzeuge kommen nicht vom Betriebsort und werden dort auch nicht wieder zurück gebracht.

Zitat:

@ktown schrieb am 13. April 2023 um 08:22:40 Uhr:

Ist doch bei allen Beispielen gleich. Der Veranstalter bucht bei einer Fahrservicefirma dessen Dienste. Diese Firma bucht, entweder bei Mietwagenfirmen wie Sixt, Europcar, usw. Fahrzeug in der Anzahl wie benötigt. Oder aber die Fahrzeuge werden, wenn die Anzahl größer ist, bei einem Hersteller gebucht (oftmals sind diese auch noch Werbepartner oder Sponsor der Veranstaltung). Der Umfang der Fahrten wie auch die Wegstrecke sind in 95% der Fälle vorher besprochen und bekannt. Der Fahrer nimmt keinen individuellen Fahrauftrag durch einen Fahrgast an noch erfolgt eine Abrechnung Vorort.

Die Fahrzeuge kommen nicht vom Betriebsort und werden dort auch nicht wieder zurück gebracht.

Es ist aber ein wesentlicher Unterschied, ob diese Leistungen nur für einen einzelnen Auftraggeber bereitgestellt werden, der damit den Personenverkehr für eine Veranstaltung abwickelt, oder ob die Leistung der Öffentlichkeit angeboten wird.

Ich habe es jetzt beispielhaft mal für die Berlinale ergooglet.

Dieses Jahr wurde der Fahrservice an Uber vergeben, also an ein Mietwagenunternehmen. Im einem der Vorjahre wurde der Limousinen- und Event-Service der Firma SafeDriver NG in Anspruch genommen, lt. Impressum mit "Genehmigung zur Personenbeförderung mit Mietwagen nach § 49 PbefG".

Das hat also alles seine Ordnung.

Zitat:

@ktown schrieb am 13. April 2023 um 08:22:40 Uhr:

Der Fahrer nimmt keinen individuellen Fahrauftrag durch einen Fahrgast an noch erfolgt eine Abrechnung Vorort.

Das muss er doch auch nicht. Das Fahrzeug muss aber mit einem Wegstreckenzähler ausgerüstet sein, wenn es davon nicht per Ausnahmegenehmigung befreit ist.

Zitat:

@ktown schrieb am 13. April 2023 um 08:22:40 Uhr:

Die Fahrzeuge kommen nicht vom Betriebsort und werden dort auch nicht wieder zurück gebracht.

Die Rückkehrpflicht gilt ja auch nicht, wenn der Fahrer vor oder während der Fahrt einen neuen Beförderungsauftrag erhält, der am Betriebssitz eingegangen ist. Ich kann nicht erkennen, dass die Bedingungen des PBefG da nicht eingehalten werden. Da werden schon die Berliner Taxifahrer drauf achten, denen ja jede Mietwagenbeförderung ein Dorn im Auge ist.

Zitat:

@ktown schrieb am 13. April 2023 um 07:16:32 Uhr:

Die Rückkehrpflicht verursacht jährlich Millionen sinnloser Leer-Kilometer.

Und wird in Berlin absolut zum Irrsinn.

Ursprünglich hatte die Regulierung des Taximarktes das Ziel, ein Überangebot frei herumfahrender Taxis und einen darauffolgenden Preiskampf zu verhindern. Das ist dem Klimaschutz durchaus dienlich. Taxifahrer sind hohen Auflagen und Restriktionen unterworfen. Dass sich die böse Taxilobby gegen Konkurrenz wehrt, die diese Auflagen nicht befolgen muss und ihnen die Kundschaft wegschnappt, kann ich nachvollziehen. Wer den Markt ankurbeln will, muss bei der Deregulierung des Taximarktes anfangen.

Zitat:

@Rockville schrieb am 13. April 2023 um 08:30:01 Uhr:

Das muss er doch auch nicht. Das Fahrzeug muss aber mit einem Wegstreckenzähler ausgerüstet sein, wenn es davon nicht per Ausnahmegenehmigung befreit ist.

Wie kann eine Fahrzeug das bei Sixt, Europcar usw. oder bei den Herstellern selbst durch den Fahrservice angemietet werden, einen solchen Wegstreckenzähler haben? Sixt selbst hat einen Chauffeurservice und die Fahrzeuge haben auch keinen Wegstreckenzähler.

Zitat:

@Rockville schrieb am 13. April 2023 um 08:30:01 Uhr:

Die Rückkehrpflicht gilt ja auch nicht, wenn der Fahrer vor oder während der Fahrt einen neuen Beförderungsauftrag erhält, der am Betriebssitz eingegangen ist.

Auch solch eine Veranstaltung hat mal ein Ende und selbst dann werden die Fahrzeuge nicht am Betriebssitz (wie soll das auch möglich sein, wenn der in Frankfurt ist und die Veranstaltung in Berlin) abgestellt sondern am vereinbarten Sammelplatz oder bei der Rückgabestation der Autovermietung.

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