Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking"

Vor ca. 1 1/2 Monate habe ich beim Parken auf einem von Loyal Parking überwachten Parkplatz vergessen die Parkscheibe reinzulegen. Ich habe erst an die Parkscheibe gedacht, als ich wieder zum PKW ging (war ca. 1 Std dort beim Sport). Ich habe kein Knöllchen an meinem PKW gesehen und dachte noch:" Puh, Glück gehabt.". Ein paar Wochen später bekam ich aber Post von Loyal Parking. Ich sollte 30€ Vertragsstrafe zahlen und eine Gebühr für die Halterermittlung & Mahngebühr (beides zusammen ca. 8€). Da ich ja wirklich ohne Parkscheibe geparkt habe, habe ich die 30€ Vertragsstrafe überwiesen, aber die anderen Gebühren nicht, weil ich kein Knöllchen an mein PKW hatte. Ich schrieb es auch so per Email an Loyal Parking.
Letzte Woche bekam ich einen weiteren Brief inkl. Fotos von meinem PKW, wo man ein Knöllchen an dem Wischer sieht. Nun soll ich auch eine 2. Mahngebühr (2€) bezahlen. Ich soll doch noch den offenen Betrag von inzwischen ca. 10€ für die Halterermittlung und zwei Mahnungen begleichen. Ich schrieb wieder eine Email, dass ich ich nicht zahlen werde, weil ich kein Knöllchen am PKW hatte, als ich zu meinem PKW kam.

Wer ist nun im Recht? Ich bin der Meinung und schrieb das auch so in meiner Email, dass ein PKW bzw. ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine "Empfangssphäre" darstellt. Das heißt, das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto bzw. Scheibenwischer stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar. Ein solcher Zettel kann durch den Fahrtwind oder durch die Betätigung des Scheibenwischers bei Regen oder Schnee abgehen, oder fremde dritte Personen können ihn entfernen.
Was meint ihr dazu?

Knöllchen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 28. August 2020 um 17:48:11 Uhr:



Wer ist nun im Recht?

Mir wäre das scheißegal, wer da im Recht ist. "Beweisen" kann keiner was.

ICH würde die 10 Euro bezahlen, dann ist Ruhe.
Auch wenn ich die als Lehrgeld abschreiben muss. Parkscheibe vergessen, okay, passiert nicht wieder.

Sonst findest Du keine Ruhe, die kriegst Du nicht los, es wird immer teurer und es kostet dann letztendlich Deine Freizeit (das fängt schon an, Dein Post schrieb sich auch schon nicht von allein) und später Deine Nachtruhe.
Deine Gedanken sind emotional bei Loyal-Parking, Du ärgerst Dich.
Die Mitarbeiter dort machen ihre Arbeit, die juckt das emotional NULL, die nehmen nichts davon mit "nach Hause".

Und wenn Du doch gewinnen solltest, dann nach Monaten mit Rechtsanwalt usw., WAS hast Du dann "gewonnen"?

10 EURO!!!

Toller "Stundenlohn"...

Zahl die 10 Euro und vergiss die ganze Sache.

Meine Meinung.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Juni 2021 um 11:20:49 Uhr:


Wie weit ist man gesunken, wenn man als Kunde eines Supermarktes oder Discounters sich auf dem "Kundenparkplatz" sich Spielregeln unterzuordnen hat und fürs Einkaufen dort auch noch bestraft wird.

In erster Linie ist es traurig, aber auch höchst interessant, daß sich Leute dem auch noch beugen.

Ich glaube, Du hast den Sinn der Maßnahme nicht mal ansatzweise verstanden.

Wenn der KUNDEN-Parkplatz mit Autos von Menschen, die vielleicht im Bürogebäude nebenan oder ähnlich arbeiten, zugegeparkt wird, dann bleibt für die "echten" KUNDEN kein Parkplatz mehr frei.

Das schlägt dann negativ auf den Umsatz des Marktes durch, denn 3 Mal fahre ich da nicht hin in der festen Erwartung, wieder nicht vor dem Markt parken zu können.

Dementsprechend hat der Eigentümer des Parkplatzes ein berechtigtes Interesse daran, SEINEN Kunden diese Vorteile zu geben (nämlich einen freien Parkplatz WÄHREND DER ZEIT DES EINKAUFS bereit zu stellen!).

Dafür hat er Regeln aufgestellt. (Parkscheibenpflicht). Das darf er. Er ist Eigentümer und darf so etwas "bestimmen".
Und er muss dann auch nicht persönlich da stehen, er darf die Überwachung auch delegieren.

Wo ist Dein Problem?

PS.: In meiner Garage parke auch NUR ICH! Da hülfe nicht einmal eine Parkscheibe 😉

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Juni 2021 um 11:20:49 Uhr:


....
Wie weit ist man gesunken, wenn man als Kunde eines Supermarktes oder Discounters sich auf dem "Kundenparkplatz" sich Spielregeln unterzuordnen hat und fürs Einkaufen dort auch noch bestraft wird.

In erster Linie ist es traurig, aber auch höchst interessant, daß sich Leute dem auch noch beugen.

Wie überheblich muss man sein, wenn man darauf besteht, bei der kostenlosen Nutzung von privatem Besitz keinerlei Regelungen des Eigentümers anzuerkennen?

😕

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 12. Juni 2021 um 11:21:36 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 12. Juni 2021 um 11:15:13 Uhr:


Warum sollte er, wenn er nicht muss?

Warum soll er nicht müssen sollen?

Weil der Rechnungssteller lediglich weiß, dass Fahrzeug XY dort abgestellt war. Und weil das Ganze nicht auf öffentlichem Parkraum stattfand, müssen die erst mal rauskriegen, wer das Fahrzeug dort abgestellt hat. Und das können die nicht. Ich hab das schon zwei mal durchexerziert. Ein simples (Ein)schreiben mit der Bitte um Nachweis, dass ich es war, der das Fahrzeug dort abgestellt hat, reicht aus. Weitere Anschreiben und Forderungen einfach ignorieren. Die kennen ihre Grenzen sehr genau, versuchen aber immer erst mal, diese zu überschreiten. Bleibt man hartnäckig, geben die von ganz alleine auf.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 12. Juni 2021 um 11:49:39 Uhr:



Zitat:

@autoauto2 schrieb am 12. Juni 2021 um 11:21:36 Uhr:


Warum soll er nicht müssen sollen?

Weil der Rechnungssteller lediglich weiß, dass Fahrzeug XY dort abgestellt war. Und weil das Ganze nicht auf öffentlichem Parkraum stattfand, müssen die erst mal rauskriegen, wer das Fahrzeug dort abgestellt hat. Und das können die nicht. Ich hab das schon zwei mal durchexerziert. Ein simples (Ein)schreiben mit der Bitte um Nachweis, dass ich es war, der das Fahrzeug dort abgestellt hat, reicht aus. Weitere Anschreiben und Forderungen einfach ignorieren. Die kennen ihre Grenzen sehr genau, versuchen aber immer erst mal, diese zu überschreiten. Bleibt man hartnäckig, geben die von ganz alleine auf.

Soweit ich weiß, gibt es ein Urteil des BGH, dass, wenn Du angibst, Dein Fahrzeug nicht dort abgestellt zu haben, anzugeben hast, wer es geparkt hat und ansonsten als Halter haftest?

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Zitat:

@autoauto2 schrieb am 12. Juni 2021 um 11:34:40 Uhr:



Wenn Du da parkst, akzeptierst Du, dass Du das mit Parkscheibe tust.

Wenn Du Dich davon aber überfordert oder gegängelt fühlst, parke dort einfach nicht.

Ich parke da, weil Ich als Kunde den Kundenparkplatz nutze.
Überfordert bin Ich deswegen nicht. Wenn Ihr Euch das gefallen lasst, seid Ihr selber Schuld.

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 12. Juni 2021 um 11:44:34 Uhr:



Diesen Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen ...

Das ganze Leben besteht aus Spielregeln.

Es gibt Spielregeln, bedeutet aber noch lange nicht, daß man jedes Spiel mitmachen muß.

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 12. Juni 2021 um 11:53:18 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 12. Juni 2021 um 11:49:39 Uhr:


Weil der Rechnungssteller lediglich weiß, dass Fahrzeug XY dort abgestellt war. Und weil das Ganze nicht auf öffentlichem Parkraum stattfand, müssen die erst mal rauskriegen, wer das Fahrzeug dort abgestellt hat. Und das können die nicht. Ich hab das schon zwei mal durchexerziert. Ein simples (Ein)schreiben mit der Bitte um Nachweis, dass ich es war, der das Fahrzeug dort abgestellt hat, reicht aus. Weitere Anschreiben und Forderungen einfach ignorieren. Die kennen ihre Grenzen sehr genau, versuchen aber immer erst mal, diese zu überschreiten. Bleibt man hartnäckig, geben die von ganz alleine auf.

Soweit ich weiß, gibt es ein Urteil des BGH, dass, wenn Du angibst, Dein Fahrzeug nicht dort abgestellt zu haben, anzugeben hast, wer es geparkt hat und ansonsten als Halter haftest?

Ein einfaches Bestreiten des Halters, selbst gefahren zu sein, genügt nicht. Vielmehr muss der Halter die Personen benennen, die im maßgeblichen Zeitraum das Auto benutzt haben. Tut der Halter das nicht, liegt kein wirksames Bestreiten vor und das Gericht darf zugrunde legen, dass der Halter selbst gefahren ist.

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 12. Juni 2021 um 11:53:18 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 12. Juni 2021 um 11:49:39 Uhr:


Weil der Rechnungssteller lediglich weiß, dass Fahrzeug XY dort abgestellt war. Und weil das Ganze nicht auf öffentlichem Parkraum stattfand, müssen die erst mal rauskriegen, wer das Fahrzeug dort abgestellt hat. Und das können die nicht. Ich hab das schon zwei mal durchexerziert. Ein simples (Ein)schreiben mit der Bitte um Nachweis, dass ich es war, der das Fahrzeug dort abgestellt hat, reicht aus. Weitere Anschreiben und Forderungen einfach ignorieren. Die kennen ihre Grenzen sehr genau, versuchen aber immer erst mal, diese zu überschreiten. Bleibt man hartnäckig, geben die von ganz alleine auf.

Soweit ich weiß, gibt es ein Urteil des BGH, dass, wenn Du angibst, Dein Fahrzeug nicht dort abgestellt zu haben, anzugeben hast, wer es geparkt hat und ansonsten als Halter haftest?

Sollte es ein solches Urteil geben, bezieht es sich auf öffentlichen Parkraum. Da ist es gängige Handhabe, dass der Halter herangezogen wird. Was übrigens nicht nur ich als rechtlich höchst bedenklich erachte, da es die rechtlich verankerte Unschuldsvermutung aushebelt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Juni 2021 um 11:28:04 Uhr:



Wenn Ich den Parkplatz nicht zweckgebunden nutze und dabei erwischt werde, dann schaut die Sache anders aus.
Kaufe Ich aber als Kunde im Supermarkt ein und nutze deren Kundenparkplatz, so habe Ich dafür kein Verständnis, daß Ich dafür bezahlen soll, nur weil Ich keine Parkscheibe auslege.

Na gut.
Wenn du die Parkscheibe nich auslegen willst, dann macht man einen kostenpflichtigen Parkplatz daraus um Dauerparker oder Fremdparker zu vermeiden.

Es wird ein kostenfreier Parkplatz gestellt. Es wird nur verlangt eine Parkscheibe auszulegen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Juni 2021 um 12:00:57 Uhr:



Zitat:

@autoauto2 schrieb am 12. Juni 2021 um 11:34:40 Uhr:



Wenn Du da parkst, akzeptierst Du, dass Du das mit Parkscheibe tust.

Wenn Du Dich davon aber überfordert oder gegängelt fühlst, parke dort einfach nicht.

Ich parke da, weil Ich als Kunde den Kundenparkplatz nutze.
Überfordert bin Ich deswegen nicht. Wenn Ihr Euch das gefallen lasst, seid Ihr selber Schuld.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Juni 2021 um 12:00:57 Uhr:



Zitat:

@autoauto2 schrieb am 12. Juni 2021 um 11:44:34 Uhr:



Diesen Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen ...

Das ganze Leben besteht aus Spielregeln.

Es gibt Spielregeln, bedeutet aber noch lange nicht, daß man jedes Spiel mitmachen muß.

Und wie bei Nichtbeachtung jeder anderen Regel auch, führt das zu Konsequenzen.

Zitat:

@Dofel schrieb am 12. Juni 2021 um 11:45:18 Uhr:



Ich glaube, Du hast den Sinn der Maßnahme nicht mal ansatzweise verstanden.

Wenn der KUNDEN-Parkplatz mit Autos von Menschen, die vielleicht im Bürogebäude nebenan oder ähnlich arbeiten, zugegeparkt wird, dann bleibt für die "echten" KUNDEN kein Parkplatz mehr frei.

Nochmals, und das habe Ich auch hier geschrieben...

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Juni 2021 um 11:28:04 Uhr:



Wenn Ich den Parkplatz nicht zweckgebunden nutze und dabei erwischt werde, dann schaut die Sache anders aus.
Kaufe Ich aber als Kunde im Supermarkt ein und nutze deren Kundenparkplatz, so habe Ich dafür kein Verständnis, daß Ich dafür bezahlen soll, nur weil Ich keine Parkscheibe auslege.

Die Sache schaut anders aus, wenn auf dem Supermarktkundenparkplatz geparkt wird und dann z.B ins benachbarte Freibad oder Fitnessstudio gegangen wird.
Da habe Ich echt kein Problem damit, wenn hier Tickets verteilt werden.
Bin Ich aber als Kunde im Supermarkt und parke auf dem Kundenparkplatz, dann ist es nicht richtig, wenn hier der Kunde für seinen Einkauf bestraft wird.
Und selbst Nachweise, daß man dort eingekauft hat, führen nicht dazu, daß die Parkraum-Firmen die Tickets stornieren.
Man legt sich hier zu sehr auf die Parkscheibe aus.

Das die Kunden für die Nutzung des Kundenparkplatz ein Knöllchen bekommen führt halt zwangsläufig zu noch mehr Verärgerung und das fernbleiben bei den Kunden.

Zitat:

@reox schrieb am 12. Juni 2021 um 12:02:30 Uhr:



Ein einfaches Bestreiten des Halters, selbst gefahren zu sein, genügt nicht. Vielmehr muss der Halter die Personen benennen, die im maßgeblichen Zeitraum das Auto benutzt haben. Tut der Halter das nicht, liegt kein wirksames Bestreiten vor und das Gericht darf zugrunde legen, dass der Halter selbst gefahren ist.

Hast du den verlinkten Artikel wirklich gelesen? Vermutlich nicht. Denn der BGH hat hier entschieden, dass man eventuell einen Personenkreis benennen muss, der in Frage kommt. Besteht dieser Personenkreis aus mehr als einer Person, läuft sich das Ganze tot. Sippenhaft ist nicht zulässig.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Juni 2021 um 11:24:17 Uhr:



Zitat:

@autoauto2 schrieb am 12. Juni 2021 um 11:14:02 Uhr:


Ist doch vollkommen wumpe, ob der Eigentümer selbst oder ein von ihm Beauftragter das Geld eintreibt.

Ist es Dir als Grundstücksbesitzer rein rechtlich überhaupt gestattet, Geld von einem Falschparker einzusammeln ?!

Wenn Du mit mir einen Vertrag schließt, indem Du meine Regeln zum Parken auf meinem Parkplatz, zu denen auch das Parkentgelt gehört, akzeptierst, selbstverständlich.

Warum glaubst Du, kostenlos und ohne Regeln auf fremdem Grund und Boden parken zu dürfen???

Ich verstehe Deine gesamte Anspruchshaltung nicht.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Juni 2021 um 11:28:04 Uhr:


...
Und selbst Nachweise, daß man dort eingekauft hat, führen nicht dazu, daß die Parkraum-Firmen die Tickets stornieren.

Das stimmt natürlich nicht!

Zitat:

Aber wenn das tatsächlich eine Freikarte sein soll, dann lege Ich halt die Parkscheibe aus und verkrümel mich woanders hin bis die Höchstparkdauer erreicht ist.

Das kann man natürlich machen, wenn man sonst nichts besseres zu tun hat.

😮

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 12. Juni 2021 um 12:14:28 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 12. Juni 2021 um 12:02:30 Uhr:



Ein einfaches Bestreiten des Halters, selbst gefahren zu sein, genügt nicht. Vielmehr muss der Halter die Personen benennen, die im maßgeblichen Zeitraum das Auto benutzt haben. Tut der Halter das nicht, liegt kein wirksames Bestreiten vor und das Gericht darf zugrunde legen, dass der Halter selbst gefahren ist.

Hast du den verlinkten Artikel wirklich gelesen? Vermutlich nicht. Denn der BGH hat hier entschieden, dass man eventuell einen Personenkreis benennen muss, der in Frage kommt. Besteht dieser Personenkreis aus mehr als einer Person, läuft sich das Ganze tot. Sippenhaft ist nicht zulässig.

Nur setzt das voraus, dass ich die möglichen Fahrer nenne. Tue ich das nicht, wird davon ausgegangen, dass der Halter gefahren ist.

Zitat:

@reox schrieb am 12. Juni 2021 um 12:22:02 Uhr:



Das stimmt natürlich nicht!

Also Ich kenne mehr als genug Leute, die vergessen haben die Parkscheibe auszulegen.
Die waren teilweise noch nicht mal vorne am Eingang bei den Einkaufswagen als es in den Sinn kam die Parkscheibe vergessen zu haben.
Am Auto angekommen war schon ein Mitarbeiter einer solchen Parkraum-Firma und stellte das Ticket zu.
Mit dem Hinweis die Parkscheibe vergessen zu haben und diese einlegen zu wollen, wurde nur mit "Pech gehabt" und der Verletzung der AGB reagiert.
Genauso wie nachträglich eingereichte Kassenbons als Beweis... wurde nicht akzeptiert.

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