MI Autoglas Service 24, wer kennt den Dienstleister?
Guten Tag alle Zusammen!
Habe mir auf einem Parkplatz von einem Einkaufszentrum die Frontscheibe reparieren lassen, sprich Steinschlagbeseitigung. Kam mir schon ziemlich komisch vor aber was soll es denn passieren und immerhin war ich nicht der Einzige. Daten weitergegeben, einkaufen gegangen, als ich am Auto war, war alles erledigt. Fünf Steineinschlagstellen haben die beseitigt und in so einen Schadenaufnahmenszettel oder so nur drei eingetragen. Hab noch mal den Kerl gefragt wie es denn abläuft usw. Er sagt ab Teilkasko wird der Schaden von der Versicherung übernommen und ohne SB und ich brauch mich um nichts kümmern.
Heute bekam ich ein Schreiben von meiner Versicherung,
Zitat Brief:
Sehr geehrter Herr XXXX,
leider können wir die Reparaturkosten nicht erstatten, da die Summe unter die vereinbarte Selbsbeteiligung fällt.
Zitat ende.
Kurz nach dem ich den Brief durchgelesen habe und meine Versicherung angerufen habe, habe ich den Betreiber von dieser Firma angerufen und er bestätigte mir, dass es vereinzelt vorgekommen ist, dass die Versicherungen es nicht übernehmen wollte. Aber es wäre kein Problem, er würde die Kosten tragen.
Jetzt die Fragen an Euch;
- bin ich über den Tisch gezogen worden?
- liegt das an der Versicherung?
- kennt jemand den Betreiber/ die Firma?
- hatte jemand auch die gleiche/ ähnliche Erfahrung mitgemacht?
Würde mich für jede Antwort freuen.
Gruß
WAF
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich denke, dass Du da nicht gerade an eine seriöse Firma geraten bist. Und dass die wirklich fünf Steinschlagschäden beseitigt haben, wage ich stark zu bezweifeln. Wenn das, was auf der Rechnung steht, tatsächlich repariert worden wäre, warum sollte dann der Reparateur die Kosten übernehmen, wenn die Versicherung nicht zahlt???
Ich stelle mir das eher so vor:
In regelmäßigen Abständen auf Kaufhausparkplätzen Leute anhauen, nichts oder wenig reparieren aber mindestens 3 Steinschlagschäden aufschreiben. Hoffen, dass die Versicherer möglichst viel davon zahlen. Und wenn die ersten mißtrauisch werden und nicht mehr zahlen mit neuem Namen an anderer Stelle wieder von vorn anfangen. Macht unterm Strich viel Gewinn bei wenig Aufwand (oder salopp ausgedrückt: eine lukrative Betrugsmasche).
Ist aber nur meine ganz persönliche Meinung.
Gruß Schusti
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,
Zitat:
Ich schrieb doch oben bereits, dass es bei der DEVK, HUK und bei Verträgen mit Werkstattbindung NICHT üblich ist, dass die Kosten von der Versicherung übernommen werden, wenn diese unterhalb der SB liegen, ausser der Versicherungsnehmer besucht einen sogenannten "Partnerbetrieb", der auf Weisung der Versicherung aufgesucht werden muss.
Diese Versicherungen schliessen in ihren Vertragsbedingungen die Kostenübernahme für die Reparatur bei TK mit SB in anderen Werkstätten aus, daher auch der Hinweis im Scheiben der Versicherung an den TE darauf, dass die Kosten unterhalb der SB liegen.
Da ich die Regelung des Selbsbehaltes bei Glasschäden bei der HUK/HUK 24 anders in Erinnerung hatte, habe ich die Versicherungsbedingungen noch einmal überflogen und habe festgestellt, dass in den Versicherungs-bedingungen in der Fassung von 2004 noch ein Verzicht auf Selbstbeteiligung enthalten war.
Dieser Verzicht findet sich nicht mehr in den Bedingungen in der Fassung vom 2009.
Also ist HUK in diesem Punkt jetzt schlechter als der Durchschnitt der Versicherungen.
O.
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Dieser Verzicht findet sich nicht mehr in den Bedingungen in der Fassung vom 2009.
Dies wurde schon 2006 geändert.
Der Clou an der ganzen Geschichte ist aber, dass die HUK die Kosten dennoch übernimmt und freiwillig 95 Euro an Carglass bezahlt, aber nur wenn man dort hingeht. Ein freier Autoglaser, der 75 Euro verlangt, also preiswerter wäre, der bekommt den Schaden nicht erstattet, da er unter der SB-Grenze liegt, wenn ein SB vorhanden ist.
An was könnte dies wohl liegen ???
Ich weiss es, aber so was darf man ja leider nicht öffentlich aussprechen.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Dies wurde schon 2006 geändert.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Dieser Verzicht findet sich nicht mehr in den Bedingungen in der Fassung vom 2009.Der Clou an der ganzen Geschichte ist aber, dass die HUK die Kosten dennoch übernimmt und freiwillig 95 Euro an Carglass bezahlt, aber nur wenn man dort hingeht. Ein freier Autoglaser, der 75 Euro verlangt, also preiswerter wäre, der bekommt den Schaden nicht erstattet, da er unter der SB-Grenze liegt, wenn ein SB vorhanden ist.
An was könnte dies wohl liegen ???
Ich weiss es, aber so was darf man ja leider nicht öffentlich aussprechen.
Habe gelesen, dass nach den Bedingungen in der Fassung von 2010 bei Reparatur der beschädigten Glasscheibe in einer vom Versicherer vorgegebenen Partnerwerkstatt auf den vereinbarten Selbstbehalt verzichtet wird. Ist Carglass Partnerwerkstatt von HUK?
O.
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Ist Carglass Partnerwerkstatt von HUK?
Ja. Und ich bin mir sicher, dass dies nicht aufgrund der Qualität die Carglass an den Tag legt, resultiert.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Der Clou an der ganzen Geschichte ist aber, dass die HUK die Kosten dennoch übernimmt und freiwillig 95 Euro an Carglass bezahlt, aber nur wenn man dort hingeht. Ein freier Autoglaser, der 75 Euro verlangt, also preiswerter wäre, der bekommt den Schaden nicht erstattet, da er unter der SB-Grenze liegt, wenn ein SB vorhanden ist.
MI-Autoglas verlangt weder 95 Euro noch 75 Euro, da zu 90% an den Fahrzeugen mindestens drei Steinschlagschäden gefunden werden und die Standardrechnung dann auf rd. 290 Euro lautet. Behoben werden auch Steinschlagschäden im Fahrersichtbereich, am Scheibenrand oder Phantombeschädigungen.
Kommentar eines VN: Mit der Reparaturausführung war ich nicht zufrieden, da die Schadstelle milchig geworden ist
Kommentar vom Mitarbeiter MI-Autoglas: Durchsichtig gibt es nur in der Fernsehwerbung
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
MI-Autoglas verlangt weder 95 Euro noch 75 Euro, da zu 90% an den Fahrzeugen mindestens drei Steinschlagschäden gefunden werden und die Standardrechnung dann auf rd. 290 Euro lautet. Behoben werden auch Steinschlagschäden im Fahrersichtbereich, am Scheibenrand oder Phantombeschädigungen.
Über die dubiose Vorgehensweise vieler Parkplatzreparateure (wenn man sie eigentlich so nennen darf) brauchen wir nicht zu diskutieren. Diese sind einfach Fakt.
Aber seriöse kleine mittelständische Betriebe auszugrenzen und den sowieso Grossen noch alles durch Schadenslenkung hinterherzuwerfen ist keine gute Eigenschaft, da hier der Wettbewerb stark verzerrt wird.
Warum sollte sich eine grosse Kette denn anstrengen und perfekt Arbeit abliefern, wenn die Kunden so oder so keine andere Wahl haben, als dorthin zu gehen.
Der "Kleine" müht sich und bietet pefekte Qualität und perfekten Service sowie Kundenfreundlichkeit und hat aber keine Chance, weil die potentionellen Kunden entwerder zu den Ketten verwiesen werden, oder sogar dorthin müssen, obwohl es dort teuerer ist.
Ich sage nur "Bonizahlungen" für die Versicherungen, aber nicht zu Vorteil für den Kunden, da die Rechnungen aus dem Schadenspool bezahlt werden, der durch die Beiträge der Versicherungsnehmer gefüllt wird und die Retouren nicht in den Schadenpool zurückfliessen. Die Versicherung wird fetter und der VN zahlt dennoch die Zeche.
Hallo zusammen,
kleiner Nachtrag, der als EDIT allerdings zu wichtig war.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Behoben werden auch Steinschlagschäden im Fahrersichtbereich, am Scheibenrand oder Phantombeschädigungen.
Was spricht dagegen Steinschläge am Scheibenrand zu reparieren???
Nichts, auch nicht die gesetzlichen Vorschriften.
Dieser Humbug resultiert aus der Carglasswerbung, denn für Carglass ist es mit ihren Geräten technisch nicht möglich, genauso wie die Grössendefinition auf die ominöse 2 Euro Münze.
Es dürfte nicht heissen "es ist technisch nicht möglich" sondern "wir von Carglass können es nicht aber Andere können es".
Es gibt in der gesetzlichen Vorschrift keine Randzone und auch keine Grössendefinition des eigentlichen Steinschlages.
Hallo zusammen,
schade, dass der TE hier seine Mithilfe verweigert, um aufzuklären aus welchem Grund exakt die Kosten nicht übernommen worden sind, obwohl er bereits mehrfach online war :
14. Oktober 2009 um 12:21 Uhr
15. Oktober 2009 um 02:34 Uhr
Bisher konnten wir ja nur die möglichen Ursachen zusammentragen. Aber ohne Auskunft über die Versicherung und den Tarif bleibt alles Spekulation.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,schade, dass der TE hier seine Mithilfe verweigert, um aufzuklären aus welchem Grund exakt die Kosten nicht übernommen worden sind, obwohl er bereits mehrfach online war :
14. Oktober 2009 um 12:21 Uhr
15. Oktober 2009 um 02:34 UhrBisher konnten wir ja nur die möglichen Ursachen zusammentragen. Aber ohne Auskunft über die Versicherung und den Tarif bleibt alles Spekulation.
Sorry für meine etwas längere Abwesenheit,
möchte schon mal danken für die sehr interessante Diskussion. Die Versicherung konnte mir da auch nicht weiterhelfen, etwa paar Tage später erhielt ich von meiner Versicherung die Rechnung, ausgestellt von Autoglas Service 24 an die Versicherung, die wiederum schickten mir eine Kopie.
Der Punkt ist, ich habe mich mit dem Glasfirmabetreiber verständigt die Kosten für die Reparatur wird von der Firma übernommen. Soll heißen er hat die Rechnung an die Versicherung geschickt und die weigern die zu übernehmen, weil es nicht in dem Rahmen der Beteiligung liegt.
Ich bin da eigentlich nicht mehr beteiligt, denn auf der Rechnung sitzt der Betreiber und nicht ich.
Oder kann er oder die Versicherung mir irgendwas anhaben?
Gruß
WAF
DuZitat:
Original geschrieben von wiederaudifahrer
Ich bin da eigentlich nicht mehr beteiligt, denn auf der Rechnung sitzt der Betreiber und nicht ich.
bist der Auftraggeber für die Glasreparatur und nicht deine Versicherung, folglich hast auch
dufür die Kosten der Reparatur aufzukommen - Versicherung hin oder her.
Ein Vertrag über die Reparatur ist einzig zwischen dir und der Glasfirma zustandegekommen - und derjenige, welcher einen Vertrag schliesst (also du) ist logischer weise auch für die sich hieraus ergebenden Konsequenzen verantwortlich.
Wie sehr du da "noch beteiligt" bist, wirst du dann merken, sobald die erste Mahnung von einem Inkassobüro ins Haus flattert.
Zitat:
Original geschrieben von wiederaudifahrer
Oder kann er oder die Versicherung mir irgendwas anhaben?
Der Versicherung ist das egal - die reguliert eben nicht und damit insoweit Thema erledigt.
Und was deinen Vertrag mit der Glasfirma betriftt - siehe oben.
Zitat:
Original geschrieben von wiederaudifahrer
Der Punkt ist, ich habe mich mit dem Glasfirmabetreiber verständigt die Kosten für die Reparatur wird von der Firma übernommen.
Ich lese das so, dass der Rep.-Betrieb in Einvernehmlichkeit mit dem Auftraggeber auf die Bezahlung der Rep-Rechnung verzichtet hat.
Es gibt auch die Variante, dass der Rep.-Betrieb Fall abschliessend eine Mahnung mit identischer Reparatur-Rechnungsnummer nullt. Es wird somit mitgeteilt, dass dieser Rechnungsbetrag ausgebucht wurde. (Wegen sonstiger Gründe wird auf den Ausgleich "freiwillig" verzichtet - wegen besser 😉 )
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von wiederaudifahrer
Rechnung an die Versicherung geschickt und die weigern die zu übernehmen, weil es nicht in dem Rahmen der Beteiligung liegt.
Hier wäre noch die Versicherungsgesellschaft und der Tarif interessant zu wissen.
Die meisten Versicherungen bezahlen eben die Steinschlagreparatur, AUCH wenn diese unterhalb der Selbstbeteiligung liegt.
Die Versicherung des TE ist hier wiederum eine Ausnahme und daher ist es nunmal interessant zu wissen welche es ist.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Du bist der Auftraggeber für die Glasreparatur und nicht deine Versicherung, folglich hast auchZitat:
Original geschrieben von wiederaudifahrer
Ich bin da eigentlich nicht mehr beteiligt, denn auf der Rechnung sitzt der Betreiber und nicht ich.
du für die Kosten der Reparatur aufzukommen - Versicherung hin oder her.Ein Vertrag über die Reparatur ist einzig zwischen dir und der Glasfirma zustandegekommen - und derjenige, welcher einen Vertrag schliesst (also du) ist logischer weise auch für die sich hieraus ergebenden Konsequenzen verantwortlich.
Wie sehr du da "noch beteiligt" bist, wirst du dann merken, sobald die erste Mahnung von einem Inkassobüro ins Haus flattert.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Der Versicherung ist das egal - die reguliert eben nicht und damit insoweit Thema erledigt.Zitat:
Original geschrieben von wiederaudifahrer
Oder kann er oder die Versicherung mir irgendwas anhaben?Und was deinen Vertrag mit der Glasfirma betriftt - siehe oben.
Es ist ja richtig, aber wenn mir der Glasrep.Betreiber versichert die Kosten zu übernehmen. Die Versicherung ist da fein raus, wenn die Kosten nicht übernommen werden, ich habe keine Rechnung erhalten nur ledeglich ein Duplikat von dem Betreiber, der die an die Versicherung geschickt hat. Nun weiß ich nicht ob ich mich dem Glasmannbetreiber in Verbindung setze, um auf eine schriftliche Einverständniserklärung zu bestehen, oder einfach abwarten vllt. erledigt es sich von "alleine".
Zitat:
Original geschrieben von wiederaudifahrer
Es ist ja richtig, aber wenn mir der Glasrep.Betreiber versichert die Kosten zu übernehmen.
Mündliche Zusagen sind in einem solchen Falle rein gar nichts wert.
Hast du etwas unterschrieben?
Wenn ja, schau dort noch einmal herein (sofern du einen Durchschlag davon erhalten hast).
Zitat:
Original geschrieben von wiederaudifahrer
Nun weiß ich nicht ob ich mich dem Glasmannbetreiber in Verbindung setze, um auf eine schriftliche Einverständniserklärung zu bestehen, oder einfach abwarten vllt. erledigt es sich von "alleine".
Definitiv letzteres!
Abwarten - derjenige, der etwas will muss sich melden - nicht umgekehrt😉
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hier wäre noch die Versicherungsgesellschaft und der Tarif interessant zu wissen.Zitat:
Original geschrieben von wiederaudifahrer
Rechnung an die Versicherung geschickt und die weigern die zu übernehmen, weil es nicht in dem Rahmen der Beteiligung liegt.Die meisten Versicherungen bezahlen eben die Steinschlagreparatur, AUCH wenn diese unterhalb der Selbstbeteiligung liegt.
Die Versicherung des TE ist hier wiederum eine Ausnahme und daher ist es nunmal interessant zu wissen welche es ist.
Hallo Autoglasmeister,
es ist die HUK 24, Tarif wüste ich nicht, oder was willst du genau wissen?
Übrigens die Versicherung habe ich gekündigt, weil ich eine günstigere gefunden habe. Es hat mit der Geschichte hier gar nichts zu tun. 😉
Gruß
WAF