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Schlagloch auf der Autobahn, wer bezahlts?

Themenstarteram 8. August 2010 um 21:05

Guten Abend zusammen!

Ich hoffe, dass ich hier im richtigen Forum gelandet bin. Naja, ich fange mal an:

Ich war heute auf der Autobahn unterwegs (A61). In Höhe Bergheim (NRW), ist auf dieser Autobahn eine Baustelle. Die Autobahn ist normalerweise 3-spurig, aber an der linken Spur wird momentan "gearbeitet". Ich befand mich gesagt auf dieser Autobahn auf der RECHTEN Spur und hielt die vorgeschriebenen 80 km/h ein, als plötzlich ein heftiger Schlag durchs Auto ging (meine Freundin erschrak sich fast zu Tode...). Es war ein Schlagloch, o.Ä.

Seit diesem Vorfall habe ich ein Schlagen im Lenkrad (an für sich alles kein Problem, bin selbst vom Fach), die rechte Antriebswelle macht Geräusche und mein Getriebe lässt sich sehr "merkwürdig" schalten. Ich will damit sagen, dass an meinem Auto zu 100%iger Sicherheit seit diesem Schlagloch etwas kaputt ist. Ich habe auf dem Rückweg meine Freundin fahren lassen und die kann bestätigen, dass mit dem Auto was nicht stimmt (um sicher zu gehen, dass ich mir nichts einbilde).

Fakt ist, dass ich da wieder Geld reinstecken muss, um diesen Schaden, bzw. Schäden zu beheben. Da auf der Autobahn nur an der ganz linken Spur und an der Mittelleitplanke gearbeitet wird und auf der Autobahn nicht vor Schlaglöchern gewarnt wird, sehe ich es nicht ein, die Kosten selber zu tragen (ich habe mich dazu an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten!).

Meine Frage ist, kann ich in diesem Fall jemanden für meinen Schaden haftbar machen? Wenn ja, wen?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand eine Antwort darauf geben könnte, denn ich bin auf das Auto angewiesen.

Liebe Grüße aus Köln

Beste Antwort im Thema

Hi, auch wenn Du etwas anderes hören willst, aber das gehört zum Betriebsrisiko.

Einen anderen haftbar machen kannst Du nur, wenn Du ihm auch ein konkretes Vergehen nachweisen kannst. Zudem wird man Dich fragen, warum Du den Fahrbahnbelag nicht beachtest und kritiklos mit 80 in ein Loch bretterst. Autobahn heisst nicht, dass man von allen Sorgen befreit ist und eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Baustellenbereich sollte einen noch mehr zu Aufmerksamkeit alarmieren. Könnte ja auch Arbeiter über die Strasse laufen.

bye

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Hi, auch wenn Du etwas anderes hören willst, aber das gehört zum Betriebsrisiko.

Einen anderen haftbar machen kannst Du nur, wenn Du ihm auch ein konkretes Vergehen nachweisen kannst. Zudem wird man Dich fragen, warum Du den Fahrbahnbelag nicht beachtest und kritiklos mit 80 in ein Loch bretterst. Autobahn heisst nicht, dass man von allen Sorgen befreit ist und eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Baustellenbereich sollte einen noch mehr zu Aufmerksamkeit alarmieren. Könnte ja auch Arbeiter über die Strasse laufen.

bye

Themenstarteram 8. August 2010 um 21:48

Hi!

Danke erstmal für die Antwort. Ich muss mich berichtigen, meine Freundin sagte gerade, dass die Baustelle schon vorüber war, aber es noch immer tempo 80 galt. ausserdem konnte man dieses schlagloch nicht im geringsten erkennen, sonst hätte alles dafür getan, es nicht mitzunehmen...

also besteht keine möglichkeit jemanden dafür haftbar zu machen?

Du hättest mehr auf die Fahrbahn schauen sollen, als auf deine Freundin.

Dann müßte sie dir nicht sagen, daß das Schlagloch erst nach Ende der Baustelle kam.

Da aber auch dort noch Tempo 80 galt, war das wohl der nächste Bauabschnitt, also auch mit Schäden zu rechnen.

Zitat:

Original geschrieben von grün_und_giftig

also besteht keine möglichkeit jemanden dafür haftbar zu machen?

Welche Beweise kannst du erbringen, dass der Sachverhalt genau so war, wie von dir geschildert?

Du hast schlechte Karten, und wirst auf die Kosten sitzen bleiben, fürchte ich.

Da du vom "Fach" bist, kommst du evt. finanziell noch glimpflich davon.

Themenstarteram 8. August 2010 um 21:58

Hmm... Naja, ich werde morgen erstmal gucken, was an dem auto ist. dann werde ich wohl in den sauren apfel beißen müssen...

Themenstarteram 8. August 2010 um 22:02

Zitat:

Original geschrieben von Nissan-Mann

Zitat:

Original geschrieben von grün_und_giftig

also besteht keine möglichkeit jemanden dafür haftbar zu machen?

Da du vom "Fach" bist, kommst du evt. finanziell noch glimpflich davon.

Ja schon, aber es ärgert mich einfach maßlos. ich hab mit dem auto nur theater, menschen die einem mit dem einkaufwagen die karre lacktechnisch zerstören und abhauen, dann plattgestochene reifen... ich bin einfach echt bedient... :mad:

deswegen hatte ich gehofft, dass ich nach der heutigen fahrt vielleicht mal glück im unglück haben könnte...

am besten fahr ich nur noch fahrrad, damit kann einem sowas jedenfalls nicht (so schnell) passieren...

Zitat:

Original geschrieben von grün_und_giftig

am besten fahr ich nur noch fahrrad, damit kann einem sowas jedenfalls nicht (so schnell) passieren...

...bloss das nicht.

Wie pech aufm Rad aussieht habe ich öfters am eigenen Leib erfahren dürfen. Dann doch lieber nur ein kaputtes Auto.

Über das Schlagloch bin ich die letzte Woche auch 2 mal gefahren.

Ist zwar nicht das kleinste, aber es reicht mit Sicherheit nicht aus, ein Auto ohne Vorschaden zu beschädigen.

Themenstarteram 8. August 2010 um 22:21

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

Über das Schlagloch bin ich die letzte Woche auch 2 mal gefahren.

Ist zwar nicht das kleinste, aber es reicht mit Sicherheit nicht aus, ein Auto ohne Vorschaden zu beschädigen.

Echt? Genau das Schlagloch auf der A61 bei Bergheim?

Ich sollte vielleicht anmerken, dass mein Auto ein Sportfahrwerk hat...

Zitat:

Original geschrieben von grün_und_giftig

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

Über das Schlagloch bin ich die letzte Woche auch 2 mal gefahren.

Ist zwar nicht das kleinste, aber es reicht mit Sicherheit nicht aus, ein Auto ohne Vorschaden zu beschädigen.

Echt? Genau das Schlagloch auf der A61 bei Bergheim?

In der Baustelle ist auf der rechten Spur nur ein tiefes Schlagloch. Rechte Spur auf der linken Seite. ca in der Mitte bis letztes Drittel der Baustelle.

Wüder schätzen nen guten Kilometer vor der gesperrten Ausfahrt.

Themenstarteram 8. August 2010 um 22:36

Nee, das müsste ein stückchen weiter sein. bei mir hats jedenfalls das rechte vorderrad erwischt.

naja, wie auch immer, ich werde morgen erstmal die räder auswuchten, die antriebswelle untersuchen und überlegen, was ich mit dem getriebe mache... :(

Ab welcher Schlaglochgröße ohne Vorwarnung kann man eigentlich die Stadt ( in diesem Fall den Kreis Erftkreis) Verantwortlich machen ? Oder kann das Amt für Verkehr eine Tiefgarage mitten auf die Autobahn bauen mit der Begründung, dass der Steuerzahlende Autofahrer vorsichtig fahren soll ?

....also ich würde es in jedem Fall mal versuchen, den Schaden vom zuständigen Landkreis ersetzt zu bekommen.... Pauschal kann man nämlich nicht sagen: das ist Betriebsrisiko, das musst Du selber zahlen! Und wenn Du Deine Ansprüche geltend machst, ist es immer noch Sache des Haftpflichtversicherers (ich weiss, kein Direktanspruch gegen den Versicherer, aber der Landkreis wird sich vermutlich nicht damit beschäftigen), Deine Ansprüche abzulehnen.... Und hier gilt: mehr als nein sagen, können die nicht....

Themenstarteram 9. August 2010 um 7:40

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

....also ich würde es in jedem Fall mal versuchen, den Schaden vom zuständigen Landkreis ersetzt zu bekommen.... Pauschal kann man nämlich nicht sagen: das ist Betriebsrisiko, das musst Du selber zahlen! Und wenn Du Deine Ansprüche geltend machst, ist es immer noch Sache des Haftpflichtversicherers (ich weiss, kein Direktanspruch gegen den Versicherer, aber der Landkreis wird sich vermutlich nicht damit beschäftigen), Deine Ansprüche abzulehnen.... Und hier gilt: mehr als nein sagen, können die nicht....

Das ist doch mal eine Antwort, mit der man was anfangen kann, danke schön!

ich gucke mal nach, wo ich deswegen mal anrufen kann.

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