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Merkantiler Minderwert angemessen ?!

Liebe Forumsmitglieder !

Im Auftrage eines Freundes, der nicht bei motortalk ist, möchte ich einmal die folgende Frage

los werden:

Ihm ist auf seine topgepflegte Mercedes B Klasse 200 Ottomotor mit Neupreis ca 33 TEUR, 2 Jahre alt und 13 TKM gelaufen, ein anderes PKW hinten aufgefahren.

Laut Gutachten soll die Behebung des Schaden 1850 EUR kosten; getauscht werden muss der komplette

hintere Stoßfänger, ein PDC Sensor und auch ein sog. Querträger, der gestaucht worden sein sollund natürlich allerlei Kleinteilen.

Seine Fragen: Sind EUR 200 merkantiler Minderwert eigentlich angemessen oder ist der Wert nicht zu gering bemessen ?!

Selbstverständlich soll der Schaden in einer Fachwerkstatt behoben werden, die Dauer wird mit nur 2 Tagen angegeben, gibt es eigentlich Ärger, wenn die Reparaturdauer doch 3 Tage dauern würde ?!

Wie hoch ist eigentlich der Nutzungsausfall bei der B Klasse mit 156 PS und Automatik pro Tag, da der

Gutachter sich hierzu nicht geäussert hat ?!

Vielen Dank und Gruss

Beste Antwort im Thema

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Im übrigen darf ich dich darauf hinweisen, dass ich auf dein Gesülze hier in Zukunft nicht mehr antworten werde.

Das du hier mit diversen Accounts immer wieder (und immer noch) im Versicherungsforum einfach nur nervst, ist schon traurig genug.

Deine Nachäfferei meines Nick magst du vielleicht komisch finden, zeigt aber real welch Geistes Kind du eigentlich bist.

Such dir einen anderen Spielplatz, bevor ich deinen Spam und deine primitiven Versuche hier den Forumsfrieden ein weiteres mal zu stören wieder den Moderatoren melde du Troll.

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Der dritte Tag wird bezahlt, wenn die Werkstatt z. B. anhand eines Reparaturablaufplans plausible Gründen darlegen kann, warum die Reparatur länger gedauert hat, als vom Sachverständigen eingeschätzt.

Die Reparaturdauer bemisst sich nach der Anzahl der AW (Arbeitswerte), die der Hersteller - in diesem Falle also Mercedes - für die notwendigen De-/Montage- und Lackierarbeiten vorgibt sowie der Trocknungszeit bei der Lackiervorbereitung und dem Trocknen nach dem Lackieren.

Reparaturerweiterungen sind von der Werkstatt zwingend mit dem Sachverständigen abzustimmen. Zumindest sollten aber Fotos davon angefertigt werden.

@ all,

recht herzlichen Dank für alle Antworten.

Aus eigenem Interesse habe ich selber mal recherchiert und bei "Eingabe Muster Unfallgutachten PKW" den Fall eines ca 4 Jahre alten Mercedes der C -Klasse gefunden, bei dem für ca. 1200 EUR nur der hintere Stoßfänger lackiert werden musste und der Geschädigte dafür vom dortigen Gutachter EUR 180 als Wertminderung aufgeschrieben bekommen hat. Also die von "Delle" genannten EUR 400 wären wohl schon realistisch, aber bei der Vielzahl der Bewertungsformeln kommt da so jeder Gutachter auf seine eigenen Werte, die offenbar ggf. auch erheblich voneinander abweichen können.

Viele Grüße !

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