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Merkantiler Minderwert angemessen ?!

22 Antworten

Liebe Forumsmitglieder !

Im Auftrage eines Freundes, der nicht bei motortalk ist, möchte ich einmal die folgende Frage
los werden:

Ihm ist auf seine topgepflegte Mercedes B Klasse 200 Ottomotor mit Neupreis ca 33 TEUR, 2 Jahre alt und 13 TKM gelaufen, ein anderes PKW hinten aufgefahren.

Laut Gutachten soll die Behebung des Schaden 1850 EUR kosten; getauscht werden muss der komplette
hintere Stoßfänger, ein PDC Sensor und auch ein sog. Querträger, der gestaucht worden sein sollund natürlich allerlei Kleinteilen.

Seine Fragen: Sind EUR 200 merkantiler Minderwert eigentlich angemessen oder ist der Wert nicht zu gering bemessen ?!

Selbstverständlich soll der Schaden in einer Fachwerkstatt behoben werden, die Dauer wird mit nur 2 Tagen angegeben, gibt es eigentlich Ärger, wenn die Reparaturdauer doch 3 Tage dauern würde ?!

Wie hoch ist eigentlich der Nutzungsausfall bei der B Klasse mit 156 PS und Automatik pro Tag, da der
Gutachter sich hierzu nicht geäussert hat ?!

Vielen Dank und Gruss

Beste Antwort im Thema

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Im übrigen darf ich dich darauf hinweisen, dass ich auf dein Gesülze hier in Zukunft nicht mehr antworten werde.

Das du hier mit diversen Accounts immer wieder (und immer noch) im Versicherungsforum einfach nur nervst, ist schon traurig genug.

Deine Nachäfferei meines Nick magst du vielleicht komisch finden, zeigt aber real welch Geistes Kind du eigentlich bist.

Such dir einen anderen Spielplatz, bevor ich deinen Spam und deine primitiven Versuche hier den Forumsfrieden ein weiteres mal zu stören wieder den Moderatoren melde du Troll.

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Wenn keine Schweiß oder Lackarbeiten an der eigentlichen Karosserie nötig sind um den Schaden zu beheben sind die 200€ schon mMn nicht niedrig.

Je nach Zeit welches das Auto noch beim jetzigen Eigentümer bleibt geht so ein Schaden beim Verkauf doch eher kaum bis gar nicht negativ auf den Preis. Oftmals geht der Schaden sogar ganz vergessen......

Grüße
Steini

Hallo steini111,

besten Dank für die Antwort. Allerdings gibt es Berechnungsmethoden, wo man bei den o.a. Konstellationen
auf EUR 400 und mehr kommt. Deswegen die Frage.

Hat der Schadensgutachter den merkantilen Minderwert auf 200 € festgesetzt? War der von der gegnerischen Versicherung beauftragt? Wenn Du 5 Gutachter fragts, wirst Du 5 verschiedene Beträge genannt bekommen.
Wenn Du selbst einen beauftragst, was Dein gutes Recht bei dieser Schadenshöhe ist, wird er den merk. Minderwert höher bemessen als ein Gutachter im Auftrag der gegnerischen Versicherung. (Wes Brot ich eß, des Lied ich sing.)
Zum Nutzungsausfall: Einen Anhaltspunkt bietet: www.kfzhilfe.de/tabelle-nutzungsausfall. Oder
http://www.motor-talk.de/.../...h-sanden-danner-kueppersbusch-g6565439
Für 6 €: http://www.ra-micro.de/online-recherchen-sanden-danner-tabelle/
Die genauere (kostenpflichtige) Liste haben die Sachverständigen, wo noch nach Motorisierung, Austattung etc. differenziert wird.

Hi soringer,

auch Dir besten Dank! Ja, war der Gutachter, der von der Werkstatt bestimmt wurde. Im Gutachten soll übrigens
auch drin stehen, daß der Schaden bei einem späteren Verkauf anzugeben ist.
Auch insofern hat dieses Auto dauerhaft einen Malus. Auch deswegen sind EUR 200 m.E. eher niedrig.

Aber vielleicht gibt es noch eine kurze Äußerung von "Delle", da er ja nun wirklich vom Fach ist.

Viele Grüsse

Hallo zzz100!

Wie schon von anderen Usern angemekert wurde, gibt es verschiedene Methoden zur Ermittlung der Wertminderung (bekannt sind z. B. Ruhkopf/Sahm, Hamburger Modell). Den meisten gemeinsam ist, dass sie sowohl das Fahrzeugalter, die Laufleistung als auch Fahrzeugwert und Höhe der Reparaturkosten berücksichtigen. Es gibt daneben aber auch "weiche Faktoren", z. B. Allgemeinzustand des Fahrzeugs oder welches Bauteil wie stark beschädigt ist.

Da dein Bekannter "nur" eine beschädigte Stoßstange (samt Querträger und Sensor) hat, halte ich angesichts des Alters und der Laufleistung 200 Euro für angemessen. Es handelt sich schließlich um ein geschraubtes Teil, das sich ganz einfach ersetzen lässt. Anders z. B. als ein verformtes Seitenteil, das nur unter großem Aufwand getauscht werden kann oder am Fahrzeug instand gesetzt werden kann.

Grundsätzlich sind einem Käufer beim Fahrzeugverkauf alle Schäden am Fahrzeug mitzuteilen. Eine exakte Grenze ab bzw. bis zu der der Verkäufer offenbarungspflichtig ist, gibt es nicht, wobei sich in den letzten Jahren allerdings die "Faustformel" von 750,00 Euro Schadenhöhe für die so genannte "Bagatellgrenze" eingependelt hat. Insofern ist auch der Schaden deines Bekannten offenbarungspflichtig.

Den genauen Nutzungsausfall kann ich dir nicht beziffern aber er dürfte bei rund 40-50 Euro/Tag liegen.

Was die Reparaturdauer betrifft: Wenn dein Bekannter lediglich den Nutzungsausfall in Anspruch nimmt, kann ihm relativ egal sein, wie lange die TReparatur dauert. Er bekommt nur die im Gutachten festgelegte Summe für die ebenfalls im Gutachten festgelegte Reparaturdauer erstattet (ich finde zwei Tage völlig in Ordnung, das Fahrzeug deines Bekannten scheint verkehrssicher zu sein, deshalb können die benötigten Ersatzteile vorbestellt werden. Das Lackieren und Aus-/einbauen ist in zwei Tagen gut zu schaffen).

Wenn dein Bekannter aber einen Ersatzwagen braucht, sollte er den Schaden an die Werkstatt abtreten und dort einen Ersatzwagen bestellen. Dann kann die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen und er muss weder die Reparatur noch den Mietwagen vorfinanzieren und trägt damit auch das Risiko nicht, dass die Reparatur (z. B. wegen sehr hoher Auslastung) doch 3 Tage dauern sollte.

Wenn er selbst ein Fahrzeug anmietet, dann keinesfalls zu einem der so genannten "Unfallersatztarife". Einige Autovermieter erheben dann besonders hohe Mietpreise, die der Versicherer nicht erstatten muss. Außerdem sollte er im Zweifelsfall besser eine Klasse tiefer anmieten, dann ist er kostenseitig auf der sicheren Seite.

Hallo zz100,

meine persönliche Meinung ist, dass die Werminderungen in der Regel zu gering bemessen werden/-sind.

Es wir immer wieder "vergessen" was der merkantile Minderwert eigentlich ist. Da wird immer davon geredet, dass ja "nur" Schraubteile zu ersetzen sind und das man nach der Reparatur nichts mehr sieht und das alles wieder schön ist.

Logisch muss das so sein, denn das ist ja der Sinn der Reparatur.

Die eigentlichen Parameter sind aber ganz andere.

Nämlich ob der Käufer bereit ist, für ein repariertes unfallbeschädigtes Fahrzeug den selben Markwert zu bezahlen, wie für ein unfallfreies Fahrzeug.

Und das ist natürlich regelmäßig nicht der Fall. Der Käufer kennt auch keine Berechnungsmethoden und orientiert sich auch nicht an an solchen Methoden, von welches es so um die ca. 15 gibt, die alle behaupten wir "rechnen richtig", aber sämtlichst zu verschiedenen Ergebnissen kommen !

Meie Erfahrungen auf diesem Sektor haben gezeigt, dass die Käufer und Interessenten am Gebrauchtfahrzeugmarkt die Höhe der Reparaturkosten, die Martklage (gefragtes Auto weniger WM, nicht gängiges Fahrzeug höhere WM) beim Kaufverhalten berücksichtigen.

Lass deinen Freund das Auto mal bei einem Neukauf in Zahlung geben und den MB Verkäufer mal zum Minderwert befragen. Ich bin mir fast sicher, da kommt das vierfache bei heraus....😁

Nimm dann davon die Hälfte und du hast den Mindertwert realistisch ermitelt....😎

400 Euro halte ich hier schon für angemessen. Das Problem ist natürlich, dass bei der Versicherung durchzusetzen. Im besten Fall wird die Versicherung ohne Präjudiz bezahlen. Sonst bleibt nur der Klageweg.

Und wenn man dann an so einen Rechenkünstler als Sachverständigen kommt, kann das unter Umständen ins Auge gehen.

Das Problem ist auch, dass dein Freund den SV ja auch selber beauftragt hat (wenn auch über das Autohaus). Da wird ein Korrektur nach oben nicht so ohne weiteres möglich sein.

Er soll die zweihundert Euro nehmen und es gut sein lassen.

ps.: wer hat denn das GA erstellt?

Wie will man 400,- € durchsetzen, wenn der EIGENE Gutachter nur 200,- € errechnet hat?

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Im übrigen darf ich dich darauf hinweisen, dass ich auf dein Gesülze hier in Zukunft nicht mehr antworten werde.

Das du hier mit diversen Accounts immer wieder (und immer noch) im Versicherungsforum einfach nur nervst, ist schon traurig genug.

Deine Nachäfferei meines Nick magst du vielleicht komisch finden, zeigt aber real welch Geistes Kind du eigentlich bist.

Such dir einen anderen Spielplatz, bevor ich deinen Spam und deine primitiven Versuche hier den Forumsfrieden ein weiteres mal zu stören wieder den Moderatoren melde du Troll.

Was hast du denn?

Du bist sogar 3x mit mir befreundet und jetzt auf einmal so unfreundlich?

Hat dir deine Mami keinen Anstand beigebracht? 😁

Zitat:

@Dellensucher schrieb am 27. Dezember 2014 um 18:38:32 Uhr:


...
3x mit mir befreundet ...

Wie funktioniert das denn 😕

Ich weiß es,

bitte aber jetzt wieder beim Thema bleiben.

Danke

Grüße
Steini

Hallo Michael, Hallo "Delle",

zunächst einmal besten Dank für die ausführlichen und kenntnisreichen Antworten !

Der von der Werkstatt beauftragte Gutachter kam vom "TÜV". Mein Freund ist im übrigen gespannt, ob bei der Demontage noch weitere Mängel zum Vorschein kommen, da das auffahrende Fahrzeug tiefer gelegt war und die B-Klasse sozusagen "angehoben hat" . Vlt. ist ja noch das Abschlussblech betroffen, so daß es zu einer Schadenserweiterung kommen könnte. Er meinte (passierte im Stop und Go Verkehr), daß der Einschlag ihm rein subjektiv schon ziemlich heftig vorkam.

Wird eigentlich ohne weiteres auch der dritte Tag als Nutzungsausfall gezahlt, wenn nur zwei Tage im Gutachten stehen ?!

Er sagte mir zudem, mittlerweile herausgefunden zu haben, dass der B mit 156 PS und Automatik mit EUR 59 pro Tag angesetzt werden kann; der Gutachter hat sich hierzu in seinem Gutachten nämlich nicht geäussert.

Vielen Dank und Gruß!

Einfach den Gutachter Fragen, der kann dir mit Sicherheit den Nutzungsausfall nennen!
Und Sicherlich auch helfen, deine Frage wegen dem längeren Werkstattaufenthalt zu beantworten!

Den Nutzungsausfall bekommst Du aber nur, wenn du dir keinen LeihWagen nimmst!

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