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Minderwert beim Leasing Sturm Schaden

Themenstarteram 11. Januar 2024 um 9:02

Moin zusammen

Ich hatte das ,,Glück,, Ende des Jahres von dem Sturm Paar Dellen und Kratzer auf dem Wagen zu bekommen. Es wird alles über Teilkasko geregelt und ist so weit ok..da es sich aber um ein Leasing Wagen handelt, und ich habe es den Leasinggeber gemeldet, soll jetzt der Minderwert geregelt werden.

Kann mir bitte jemand erklären wie es funktioniert?

AUto würde 09/23 zugelassen, es sollten die Türen auf der Linker Seite neu gemacht werden.

Laut dem Gutachten Bericht sind die Reparaturkosten bei 4200€, allerdings steht nirgendwo der Minderwert,bzw wie wird es jetzt ausgerechnet?

Danke

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14 Antworten

Guten Morgen,

bei einem TK-Schaden gibt es leider keine Erstattung eines merkantilen Minderwertes.

Diesen musst du gegenüber der Leasing selber ausgleichen.

Der Minderwert wird von einem KFZ-SV ermittelt, der wird von der Versicherung beauftragt ein Gutachten zu erstellen.(Aber nur wenn der Versicherer dies so vorgibt)

Es kann auch sein, dass die Leasing anhand des Gutachten selber eine Ermittlung des Minderwertes beauftragt.

Entweder must du diesen Minderwert nach Feststellung an die Leasing auskehren, oder bei Ende des Leasingvertrages. Da hängt vom Hersteler ab.

Themenstarteram 11. Januar 2024 um 9:17

Danke für die Antwort

Themenstarteram 11. Januar 2024 um 9:36

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 11. Januar 2024 um 10:14:34 Uhr:

Guten Morgen,

bei einem TK-Schaden gibt es leider keine Erstattung eines merkantilen Minderwertes.

Diesen musst du gegenüber der Leasing selber ausgleichen.

Der Minderwert wird von einem KFZ-SV ermittelt, der wird von der Versicherung beauftragt ein Gutachten zu erstellen.(Aber nur wenn der Versicherer dies so vorgibt)

Es kann auch sein, dass die Leasing anhand des Gutachten selber eine Ermittlung des Minderwertes beauftragt.

Entweder must du diesen Minderwert nach Feststellung an die Leasing auskehren, oder bei Ende des Leasingvertrages. Da hängt vom Hersteler ab.

Laut dem Gutachten Bericht sind die Reparaturkosten bei 4200€, allerdings steht nirgendwo der Minderwert,bzw wie wird es jetzt ausgerechnet?

 

da dürfte sich der Minderwert so zwischen 800 € und 1000 € bewegen. Warte einfach ab, die Leasing wird da schon auf dich zukommen, die wolen ja schließlich Geld von dir haben.

Kannst ja vorab mal im Netz recherchieren, gibt Seiten, da kannst du den Minderwert nach verschiedenen Methoden ausrechnen.

Das liest sich aber sehr nach Doppelaccount :rolleyes:

 

Edith: jetzt habe ich auch noch "Danke" gedrückt, statt die Bimmel :rolleyes: :rolleyes:

Wir haben es trotzdem über andere Alarme mitbekommen. Der entsprechende Beitrag wurde entfernt.

Gruß Zimpalazumpala , MT-Moderator

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 11. Januar 2024 um 10:14:34 Uhr:

Guten Morgen,

bei einem TK-Schaden gibt es leider keine Erstattung eines merkantilen Minderwertes.

Hey Delle! Die Aussage ist leider unzutreffend.

Auf die Schnelle konnte ich folgendes recherchieren und die Aussage somit widerlegen. Ich habe nicht alle Gesellschaften überprüft, daher gebe ich keine Gewähr auf Vollständigkeit.

HDI: Stand: 10/2022

P.2.5 Ergänzend zu den Reparaturkosten nach A.2.5.2.1 zahlen wir für Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen, Selbstfahrervermiet-Pkw und Leasing-fahrzeuge) eine pauschale Wertminderung in Höhe von 5 % der nachgewiesenen Nettoreparaturkosten bei Beschädigung des Fahrzeugs durch Unfall gemäß A.2.2.2.2 oder Zusammenstoß mit Tieren gemäß A.2.2.1.4. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens nicht älter als 48 Monate ist und die Nettoreparaturkosten 1.500 Euro übersteigen. Im Falle einer Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag oder bei Totalschaden erstatten wir keine Wertminderung.

VHV Klassik Garant 06/2021

zu A.2.5.2.1 Wertminderung

In Ergänzung zu den Reparaturkosten nach A.2.5.2.1 zahlen wir eine pauschale Wertminderung in Höhe von 5 % der nachgewiesenen Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass der Pkw, das Kraftrad, das Leichtkraftrad, das Trike oder das Quad zum Zeitpunkt des Unfalles nicht älter als 24 Monate ist und die Reparaturkosten 1.000 EUR übersteigen.

Württembergische Versicherung 08/2022

(4) Kasko+

Ist nach den Angaben im Versicherungsschein in der Produktlinie PremiumSchutz die Leistungserweiterung Kasko+ versichert, gilt:

a. Wertausgleich

Wird das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer mut- oder böswilligen Handlung beschädigt, zahlen wir nach Vorlage einer Reparaturrechnung zusätzlich einen Wertausgleich. Dieser berechnet sich aus den Netto-Reparaturkosten des Fahrzeugs. Entsprechend dem Alter des Fahrzeugs, gerechnet ab dem Tag der ersten Zulassung, gelten folgende Prozentsätze:

- 0 bis 12 Monate 12,5%

- 13. bis 24. Monat 10%

- 25. bis 36. Monat 7,5%

- 37. bis 48. Monat 5%

- ab dem 49. Monat 2,5%

Den Wertausgleich zahlen wir auch, wenn der Schaden auf Grundlage der geschätzten Kosten der Reparatur abgerechnet wird. Der Anspruch auf Wertausgleich besteht nur, wenn kein anderer Schadenversicherer für den Schaden einsteht.

Gothaer 07/2023

6) Abweichend von A.2.11 gilt:

Lassen Sie das versicherte Fahrzeug nach einem Schaden infolge

– Zusammenstoß mit einem Tier (vergl. A.2.2 Absatz 4),

– Unfall (vergl. A.2.3 Absatz 2) oder

– Mut- und böswilliger Beschädigung (vergl. A.2.3 Absatz 3)

reparieren, gilt Folgendes:

Wir zahlen eine Pauschale für die eingetretene Wertminderung des versicherten Fahrzeugs. Die Pauschale beträgt 10 % unserer Leistung, die wir für die Reparatur des Fahrzeugs nach Absatz 2.7 Absatz 1 Buchstabe a erbringen. Wir zahlen die Wertminderungspauschale nur, wenn

– der Schaden in den ersten 48 Monaten nach Erstzulassung des Fahrzeugs eintritt,

– die Reparaturkosten mehr als 2.000 Euro betragen,

– das Fahrzeug vollständig und fachgerecht für Sie repariert wurde und

– Sie die Reparatur durch eine Rechnung nachgewiesen haben.

Leistungen für Schäden infolge Unfall oder mut- und böswilliger Beschädigung sind nur versichert, wenn Sie eine Fahrzeugvollversicherung abgeschlossen haben.

Haben Sie Werkstattservice (vergl. A.2.12) mit uns vereinbart und lassen Sie das Fahrzeug nicht in der von uns ausgewählten Werkstatt reparieren, zahlen wir keine Pauschale für die Wertminderung.

Mir ist schon bekannt, dass es Versicherer gibt, welche einen merkantilen Minderwert erstatten (Kasko-Plus)

OK, ich hätte vieleicht schreiben sollen, dass es hier bei seinem Schadensfall keine Erstattung gibt.

 

Das bestätigt sich ja auch aus dem erstellten Gutachten. JanWedel hat ja selber geschrieben, dass in seinem Fall kein Minderwert im Gutachten ausgewiesen wurde.

Wenn dieser im Vertag eingeschlossen wäre, dann hätte der SV sicher darüber eine Information erhalten und diesen auch in seinem Gutachten ausgewiesen.

Es dürfte hier doch eigentlich aus Frage stehen, dass der Einschuss der Ersattung eines Minderwertes im Kasko-Schadensfall doch eher die Außnahme und nicht die Regel darstellt.

Aber man könnte ja mal eine Umfrage starten, wer einen solchen Vertrag hat.

Bitte jetzt nicht hier als Aufruf verstehen, hat nämlich der Fragestellung in diesem Thema nichts zu suchen und würde wohl auch ins OT abdriften.

 

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. Januar 2024 um 12:46:29 Uhr:

Mir ist schon bekannt, dass es Versicherer gibt, welche einen merkantilen Minderwert erstatten (Kasko-Plus)

OK, ich hätte vieleicht schreiben sollen, dass es hier bei seinem Schadensfall keine Erstattung gibt.

Das wäre in der Tat besser gewesen, denn so suggeriert es eben dem gemeinen Leser, es gäbe grundsätzlich keine Wertminderung in der TK. Und das rief mich eben auf den Plan.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. Januar 2024 um 12:46:29 Uhr:

Es dürfte hier doch eigentlich aus Frage stehen, dass der Einschuss der Ersattung eines Minderwertes im Kasko-Schadensfall doch eher die Außnahme und nicht die Regel darstellt.

Das würde ich sogar unterschreiben. Und gerade den Fall hier betreffend kann ich nur jedem mit einem Leasingfahrzeug raten, eine Versicherung zu suchen, welche eine Wertminderung bezahlt. (keine Werbung)

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. Januar 2024 um 12:46:29 Uhr:

Aber man könnte ja mal eine Umfrage starten, wer einen solchen Vertrag hat.

Bitte jetzt nicht hier als Aufruf verstehen, hat nämlich der Fragestellung in diesem Thema nichts zu suchen und würde wohl auch ins OT abdriften.

In der Tat würde mich so ein Ergebnis interessieren. Ich würde mutmaßen, dass 80% keinen derartigen Vertrag haben. Aber es ist in meinen Augen wichtig zu wissen, dass es diese Möglichkeit gibt. Gerade bei Leasing ist das m.E. sehr wichtig.

Trotz der Tatsache, dass einige Versicherer Wertminderung zahlen, ist das kein vollwertiger Ersatz.

Stur einen bestimmten Prozentsatz auszuzahlen hat mit dem realen merkantilen Minderwert nicht allzuviel zu tun.

"Paar Dellen und Kratzer"

"es sollten die Türen auf der Linker Seite neu gemacht werden"

Wegen ein paar Dellen und Kratzer? Gibt es keinen "Facharzt", der das günstig beheben kann? Ein paar Dellen (Rempler vom Einkaufswagen) hat bei meinen Fahrzeugen der Dellendoktor bestens beheben können.

"Laut dem Gutachten Bericht sind die Reparaturkosten bei 4200€."

Im Haftpflichtfall würde jeder Geschädigte sich freuen, die 4.200,- € einstecken und für ein paar Hunderter den Dellendoktor seine Arbeit machen lassen. Und hätte dann die Originaltür mit dem Originallack...

Und vermutlich auch bei einem Kaskoschaden so handeln.

@beachi

ok so, hab´s vernommen, danke für das Feedback.

Ich glaube einem neuen Thema mit dieser Fragestellung steht nichts entgeben. Müsste halt nur jemand eröffnen.

Mit deiner Schätzung dürftest du im übrigen richtig liegen. bei unserem Regionalversicherer hier liegt der Marktanteil bei diesen Premium- Verträgen bei 20%

Hab ich ganz aktuell gerade eben von jemanden (auf meine Anfrage) mitgeteilt bekommen, der das ganz sicher weiß.

Das dürfte bei anderen Viersicherungen sicher ähnlich sein.

Zitat:

@beachi schrieb am 13. Jan. 2024 um 13:2:34 Uhr:

Das würde ich sogar unterschreiben. Und gerade den Fall hier betreffend kann ich nur jedem mit einem Leasingfahrzeug raten, eine Versicherung zu suchen, welche eine Wertminderung bezahlt. (keine Werbung)

Viele VN suchen doch nur nach der billigsten Versicherung und kennen oder finden doch gar nicht die Feinheiten bei den Leistungen. Das sieht man doch immer wieder, wenn es bspw. um die Werkstattbindung bei Leasingfahrzeugen geht oder auch dem AuslandsschadenSchutz.

 

Edith: bei meiner Versicherung kann Werkstattbindung in Verbindung mit Leasing gar nicht abgeschlossen werden.

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