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Merkantile Wertminderung

Themenstarteram 11. April 2010 um 16:53

Hallo,

ich habe da mal eine Frage zur "Merkantilen Wertminderung".

Mein New Beetle Cabrio war vor zwei Wochen "Unfallopfer" bei einem (meinerseits) unverschuldeten Zusammenstoß (Idioten befuhren einen Kreisel in verkehrter Fahrtrichtung...).

Die Schuldfrage ist eindeutig; die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten. Der Schaden beläuft sich laut vorläufigen Gutachten auf happige 5600,- Euro (immerhin fast 1/5 des ehemaligen Neupreises). Mein Pkw mutiert somit zu einem Unfallwagen. Im Mai diesen Jahres wird er 6 Jahre alt und hat eine Laufleistung von knapp 65.000 Kilometern.

Meine Frage nun: Kann ich auch bei einem Fahrzeugalter von 6 Jahren eine solche Wertminderung noch geltend machen und wie wird diese berechnet und von wem?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß

Jeanskäfer

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Die Inhalte kann ich als Versicherungslaie nicht beurteilen.

Macht nichts: Understatement (guter Witz übrigens) kann das erst recht nicht, will es aber irgendwie nicht recht einsehen.

 

Aber es bleibt eben letztlich dabei, dass Wertminderungen unterschiedlich beurteilt werden. Und zwar unterschiedlich von SV zu SV, nicht abhängig vom "Lager" aus dem der SV stammt.

 

Es ist keinesfalls so, dass bei selbständigen Sachverständigen immer eine Wertminderung zugesprochen und bei vom Versicherer beauftragten SV die WM immer gestrichen oder gekürzt wird.

 

Wenn das so wäre, würden beide Gruppen mehr Prozesse verlieren, als ihnen recht ist.

 

Das Vorgehen hat Delle ja sehr zutreffend um umfassend (und alles andere als versicherungsfreundlich ;)) dargestellt.

Und nicht anders wird es beim vom SV der Versicherung gemacht. Die sitzen in der Regel genauso vor Ort und kennen den regionalen Markt.

 

Übrigens arbeiten sehr viele Sachverständige sowohl für private Auftraggeber, als  auch für Versicherungen. Meint Ihr, die ermitteln die Wertminderung da jeweils völlig anders?

 

Nein, denn gerade das zeichnet den "unabhängigen" Sachverständigen aus:

 

Er ist eben kein Interessenvertreter, sondern kann das Produkt seiner Arbeit auch bei Gericht vertreten, egal wer den Auftrag erteilt hat.

 

Wer sich zu weit in die eine oder andere Richtung lehnt, fällt früher odder später aus dem Rahmen.

Den Rest erledigt der Markt...

 

Hafi

 

 

 

 

 

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Dein Beitrag beweist eindrucksvoll, dass Du besser nicht beurteilen solltest, ob ein Sachverständiger seinen Job beherrscht oder Bratwürste verkaufen soll.

 

Nochmal: es gibt Schäden, die den Wert des Fahrzeugs nach der Reparatur beinträchtigen und es gibt -entgegen Deiner Ansicht- Schäden, die das nicht tun.

 

Ob und in welcher Höhe das der Fall ist ermittelt der Sachverständige anhand der Fahrzeugdaten, der Art und des Umfangs der konkreten Beschädigung und der konkreten Marktsituation für das Fahrzeug. Zudem gibt es unterschiedliche Berechnungsmodelle, die zu Rate gezogen werden können.

 

Alles andere ist Wunschdenken.

 

 

 

 

am 8. Juni 2010 um 16:53

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Alles andere ist Wunschdenken.

... mag sein, aber entspräche der Realität und damit dem Verhalten von Käufern...

und ich dachte den Status eines "Halbgottes" hatten mal die in Weiß - nicht diese SV?? :D

Zitat:

Original geschrieben von understatement

 

Diesen Betrag setzt der Gutachter in sein Gutachten ein. Tut er es nicht, oder bemisst er diesen Betrag falsch ...dann hat er den falschen Job und sollte es vielleicht lieber mal mit dem Verkauf von Bratwürsten versuchen!

 

Gruß!

Woher ziehst Du Deine Erkenntnis, dass der SV den falschen Job hat?

Wenn das Gutachten aus Deiner Sicht falsch ist, dann kannst Du oder ein Anwalt, sofern Du einen findest, dieses Gutachten angreifen.

 

Erfolg wirst Du nur haben, wenn Du nachweisen kanst, dass der SV

- wesentliche Tabestände nicht berücksichtigt oder

- Gesetze, Vorschriften, Urteile und dgl. nicht beachtet oder

- Begriffe falsch angewendet oder

- seinen Ermessensspielraum überschritten hat.

 

Deine gefühlte Gerechtigkeit spielt hier überhaupt keine Rolle.

 

Je öfter das Gutachten eines SV nicht korrigiert wird, desto besser macht der SV seinen Job..

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von understatement

Die Wertminderung ist genau der (Minder-)Betrag, der einen potentieller Käufer, trotz des 2cm Kratzers, dazu verannlasst, den Wagen so zu nehmen, wie er es ohne den besagten Kratzer getan hätte.

Dafür ist die Wertminderung aber nicht gedacht.

Für den Kratzer gibt es die Reparaturkosten.

Die Frage ist, ob nach der sach- und fachgerechten Reparatur der 2 cm Kratzers eine Wertminderung verbleibt.

am 8. Juni 2010 um 17:35

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Nochmal: es gibt Schäden, die den Wert des Fahrzeugs nach der Reparatur beinträchtigen und es gibt -entgegen Deiner Ansicht- Schäden, die das nicht tun.

...tja Hafi ...Du kannst ja noch nicht mal unterscheiden, ob ich hier schreibe, dass "ich" finde, dass der Wagen dadurch weniger Wert ist...

...oder ob ich nur referenziere, dass es entscheidend ist, was der "potentielle Käufer" (im statistisch gemittelten Sinne) darüber denkt!

Was ich denke ist Latte ...was Du denkst ist auch Latte ...aber was der statistische Durchschnitt denkt ist relevant!

Gruß!

am 8. Juni 2010 um 19:11

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Wenn das Gutachten aus Deiner Sicht falsch ist, dann kannst Du oder ein Anwalt, sofern Du einen findest, dieses Gutachten angreifen.

Ja und jeder Anwalt hüpft mit Begeisterung auf solche Fälle bei denen der Streitwert € 30,- beträgt und wenn man dafür wieder die selbe Zunft beauftragen muss, ein Gutachten zu machen...

Nur der Vollständigkeit halber: Nach einem Telefonat hat der Gutachter das Gutachten an zwei Punkten nachgebessert. Das eine mal ist da "wohl was vergessen" worden, bei der anderen Geschichte wurde etwas nicht berücksichtigt... auf die Gefahr hin, das ich mich wiederhole - das nennt man dann "objektiv" ! :D

Und da kommt dann wieder meine "gefühlte Gerechtigkeit" hoch - die Speiseröhre....:):D

Zitat:

Original geschrieben von Auto-Rob

und ich dachte den Status eines "Halbgottes" hatten mal die in Weiß - nicht diese SV?? :D

jeder kann sich mal irren, auch du..........:cool:

 

:D

Zitat:

Original geschrieben von understatement

 

...tja Hafi ...Du kannst ja noch nicht mal unterscheiden, ob ich hier schreibe, dass "ich" finde, dass der Wagen dadurch weniger Wert ist...

 

...oder ob ich nur referenziere, dass es entscheidend ist, was der "potentielle Käufer" (im statistisch gemittelten Sinne) darüber denkt!

 

Was ich denke ist Latte ...was Du denkst ist auch Latte ...aber was der statistische Durchschnitt denkt ist relevant!

 

Gruß!

Das wird ja immer absurder.

Hast Du den Beitrag geschrieben oder das statistische Mittel (wovon eigentlich?).

 

Wirklich, es ist kein Problem, dass das hier offenbar nicht Dein Fachgebiet ist. Aber dann hör doch jetzt bitte auf, weiterhin so zu tun als ob.

 

Es haben doch jetzt genügend Leute (die täglich damit zu tun haben) geschrieben, was Sache ist.

 

Das wirkt jetzt wirklich nur noch albern...

 

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Auto-Rob

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Wenn das Gutachten aus Deiner Sicht falsch ist, dann kannst Du oder ein Anwalt, sofern Du einen findest, dieses Gutachten angreifen.

Ja und jeder Anwalt hüpft mit Begeisterung auf solche Fälle bei denen der Streitwert € 30,- beträgt und wenn man dafür wieder die selbe Zunft beauftragen muss, ein Gutachten zu machen...

Deshalb hatte ich ja auch geschrieben, "sofern Du einen Anwalt findest".

 

O.

Was ich denke ist Latte ...was Du denkst ist auch Latte ...aber was der statistische Durchschnitt denkt ist relevant!

Gruß!

Ich habe im Gutachten 200,00 € Minderwert, du Null, also im statistischen Durchschnitt haben wir doch jeder 100,00 €, wat willste mehr;)

am 8. Juni 2010 um 19:33

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Das wird ja immer absurder.

Es haben doch jetzt genügend Leute (die täglich damit zu tun haben) geschrieben, was Sache ist.

Das wirkt jetzt wirklich nur noch albern...

Richtig!

Machen wir uns nichts vor: Es gibt für Schäden an Autos keine separaten rechtlichen Grundlagen ...auch wenn die Versicherungswirtschaft (und die Sachverständigen) das gerne so hätten. Die Gesetze sind immer die selben ...wie für jede andere Sache auch. Zu ersetzen ist der verursachte Schaden ..nicht mehr ...aber auch nicht weniger!

Das einzige, was juristisch zur Ermittlung eines Schadens abgedeck ist, ist das statistische Mittel. Es ist nicht relevant, wie hoch eine Versicherung, oder ein Sachverständiger einen Schaden einschätzen ...wenn sie es nicht durch eine statistisch relevante Referenzmenge beweisen können.

Ob ein X-beliebiger Golf 5000,- Euro, oder 10.000,- Euro wert ist bestimmt die Statistik... nicht der Sachverständige!

Warum sollte das beim Wertverlust anders sein? (nenn mir doch nur mal einen einzigen Paragraphen, nach dem das so wäre!)

...und wenn die Mehrheit aller Käufer einen (monitären) Unterschied daraus macht, ob ein Fahrzeug nachlackiert wurde, oder nicht...

...dann können die Versicherungen zwar versuchen, dieses als nicht Wertrelevant einzustufen ...aber rechtlich abgedeckt ist das nicht

Gruß!

PS: ...die ganzen Regeln und Tabellen, der Sachverständigen und Versicherungen, zur Ermittlung von Wiederbeschaffungswerten und Wertverlusten sind so "weich" (sozusagen "Vorschläge"), dass sie, wenn sie absurd sind (sind sie häufig!), von Gerichten aufgehoben werden können ...das sind keine Gesetze, an die sich die Richter halten müssen ...die müssen sich nur an das Gesetz halten, das der entstandene Schaden ersetzt werden muß!

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Was ich denke ist Latte ...was Du denkst ist auch Latte ...aber was der statistische Durchschnitt denkt ist relevant!

 

Gruß!

 

Ich habe im Gutachten 200,00 € Minderwert, du Null, also im statistischen Durchschnitt haben wir doch jeder 100,00 €, wat willste mehr;)

:D sehr schön.........

 

Bin mal gespannt, wer sich hier noch alles so zur Wertminderung äußert.

 

Echt lustig hier im Moment........:D

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von understatement

 

Machen wir uns nichts vor: Es gibt für Schäden an Autos keine separaten rechtlichen Grundlagen ...auch wenn die Versicherungswirtschaft (und die Sachverständigen) das gerne so hätten. Die Gesetze sind immer die selben ...wie für jede andere Sache auch. Zu ersetzen ist der verursachte Schaden ..nicht mehr ...aber auch nicht weniger!

 

Das einzige, was juristisch zur Ermittlung eines Schadens abgedeck ist, ist das statistische Mittel. Es ist nicht relevant, wie hoch eine Versicherung, oder ein Sachverständiger einen Schaden einschätzen ...wenn sie es nicht durch eine statistisch relevante Referenzmenge beweisen können.

 

Ob ein X-beliebiger Golf 5000,- Euro, oder 10.000,- Euro wert ist bestimmt die Statistik... nicht der Sachverständige!

 

Warum sollte das beim Wertverlust anders sein? (nenn mir doch nur mal einen einzigen Paragraphen, nach dem das so wäre!)

 

...und wenn die Mehrheit aller Käufer einen (monitären) Unterschied daraus macht, ob ein Fahrzeug nachlackiert wurde, oder nicht...

 

...dann können die Versicherungen zwar versuchen, dieses als nicht Wertrelevant einzustufen ...aber rechtlich abgedeckt ist das nicht

 

Gruß!

Du solltest es jetzt besser sein lassen. Langsam wird es wirklich peinlich.......:(

Ich konnte mich nicht bremsen.

Statistik als Rechtsgrundlage, damit kann man doch alles beweisen, und auch gleich das Gegenteil.

am 8. Juni 2010 um 19:44

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Ich konnte mich nicht bremsen.

Statistik als Rechtsgrundlage, damit kann man doch alles beweisen, und auch gleich das Gegenteil.

Statistik IST die juristisch relevante Grundlage für Wertermittlungen! (ob es euch gefällt, oder nicht)

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