Merkantile Wertminderung
Hallo,
ich habe da mal eine Frage zur "Merkantilen Wertminderung".
Mein New Beetle Cabrio war vor zwei Wochen "Unfallopfer" bei einem (meinerseits) unverschuldeten Zusammenstoß (Idioten befuhren einen Kreisel in verkehrter Fahrtrichtung...).
Die Schuldfrage ist eindeutig; die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten. Der Schaden beläuft sich laut vorläufigen Gutachten auf happige 5600,- Euro (immerhin fast 1/5 des ehemaligen Neupreises). Mein Pkw mutiert somit zu einem Unfallwagen. Im Mai diesen Jahres wird er 6 Jahre alt und hat eine Laufleistung von knapp 65.000 Kilometern.
Meine Frage nun: Kann ich auch bei einem Fahrzeugalter von 6 Jahren eine solche Wertminderung noch geltend machen und wie wird diese berechnet und von wem?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß
Jeanskäfer
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Die Inhalte kann ich als Versicherungslaie nicht beurteilen.
Macht nichts: Understatement (guter Witz übrigens) kann das erst recht nicht, will es aber irgendwie nicht recht einsehen.
Aber es bleibt eben letztlich dabei, dass Wertminderungen unterschiedlich beurteilt werden. Und zwar unterschiedlich von SV zu SV, nicht abhängig vom "Lager" aus dem der SV stammt.
Es ist keinesfalls so, dass bei selbständigen Sachverständigen immer eine Wertminderung zugesprochen und bei vom Versicherer beauftragten SV die WM immer gestrichen oder gekürzt wird.
Wenn das so wäre, würden beide Gruppen mehr Prozesse verlieren, als ihnen recht ist.
Das Vorgehen hat Delle ja sehr zutreffend um umfassend (und alles andere als versicherungsfreundlich 😉) dargestellt.
Und nicht anders wird es beim vom SV der Versicherung gemacht. Die sitzen in der Regel genauso vor Ort und kennen den regionalen Markt.
Übrigens arbeiten sehr viele Sachverständige sowohl für private Auftraggeber, als auch für Versicherungen. Meint Ihr, die ermitteln die Wertminderung da jeweils völlig anders?
Nein, denn gerade das zeichnet den "unabhängigen" Sachverständigen aus:
Er ist eben kein Interessenvertreter, sondern kann das Produkt seiner Arbeit auch bei Gericht vertreten, egal wer den Auftrag erteilt hat.
Wer sich zu weit in die eine oder andere Richtung lehnt, fällt früher odder später aus dem Rahmen.
Den Rest erledigt der Markt...
Hafi
52 Antworten
OK.
Wir machen jetzt mal folgendes:
Rrrrringgg.
Die Schulstunde ist nun beendet.
@understatement
Deine Hausaufgabe für Morgen.
Schreibe bitte einen Aufsatz über folgendes Thema:
Was ist der merkantiler Minderwert?
Auf welcher Grundlage ist dieser zu rechtfertigen?
Wie wird dieser ermittelt?
Wann fällt dieser an?
Die anderen haben Morgen frei.
Morgen sehen wie dann weiter.
Kommt gut nach Hause und seit nicht so laut, wenn ihr aus dem Schulgebäude rennt, Kinderchen........😁
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Was ist der merkantiler Minderwert?Auf welcher Grundlage ist dieser zu rechtfertigen?
Wie wird dieser ermittelt?
siehe z.B.: Halbgewachs in NZV 2008, 125
Hallo,
auch hier bitte:
Pause - Durchatmen - Drüber schlafen
--> und morgen (!) dann mit gegenseitigem Respekt weiter.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von understatement
siehe z.B.: Halbgewachs in NZV 2008, 125
Halb was? Was ist denn das?
Vergiss es: war nur ein Witz.
Wenn Du noch ein bisschen was googelst, findest Du vielleicht noch Ruhkopf/Sahm oder die Empfehlung des 13. Verkehrsgerichtstags oder das Hamburger Modell.
Und dann erinnerst Du Dich vielleicht an meinen Beitrag weiter oben und den Hinweis auf "verschiedene Modelle zur Ermittlung der WM".
Und in der zweiten Runde befassen wir uns dann mit dem Einfluss des regionalen Marktes auf die Wertminderung und die Nachteile, die mit einer starren "Berechnung" einher gehen.
understatement, merkst Du es eigentlich wirklich nicht?
Du erzählst uns hier keine Neuigkeiten.
Und die Überlegungen zur Statistik im Schadensrecht sind wirklich nur noch als Belustigung zu gebrauchen.
Naja, ich warte dann mal auf die neuen Erkenntnisse morgen...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Pause - Durchatmen - Drüber schlafen
--> und morgen (!) dann mit gegenseitigem Respekt weiter.
sowieso...
Hier geht aber echt die Post ab - zeigt ja auch, wie kontrovers dieses Thema gesehen wird - das sich dabei die Gemüter auch erhitzen... also Denkpause..
Zitat:
Original geschrieben von Auto-Rob
Hier geht aber echt die Post ab - zeigt ja auch, wie kontrovers dieses Thema gesehen wird - das sich dabei die Gemüter auch erhitzen... also Denkpause..
So machen wir das.......🙂
Und wenn ich euch Morgen hier dann auch noch erzähle, dass nach der Methode Halbgewachs in diesen hier angeführten Schadenfällen eine Wertmiderung von immerhin 0 Euro herauskommt, weil das Werteverhältnis (W) in Relation zum Veräußerungswert (Vw) und dem Neupreis (Np) in Prozent, also:
W(%) = Vw :-: Np x 100 weniger als 35% liegt wird es richtig interessant.
Und wenn ich euch noch etwas von den 15 anderen Wertminderung- Berechnungsmethoden erzähle, die alle sämtlichst bei ein und dem selben Fahrzeug und dem selben Schaden zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, dann wird es richtig lustig, das verpreche ich euch.......😁
@understatement
Du sollst nicht googeln, sondern deine Hausaufgaben richtig machen.
Versuche nicht Onkel Delle hier vorzuführen, sonst ziehe ich dir die Hose runter.......😉
Also, wenn du von diesem Thema keine Ahnung hast, (das ist offensichtlich) lass es doch bitte gut sein.
Aber versuche hier nicht mit Tante Googel einen auf dicke Hose zu machen...😉
Und jetzt halten wir uns doch bitte an die Moderative Anregung.
Gute Nacht Mädels..😮
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
...eine Wertmiderung von immerhin 0 Euro herauskommt
...wie kömmst Du den bei dem New Beetle Cabrio (Eingangsposting) auf 0 Euro? Könntest Du das mal komplett herleiten? Vielleicht verstehe ich das dann auch.
Mach ich gern. 🙂
bezogen war das ganze hier ja eigentlich auf den Kaperer Auto-Rob....😁
Aber auch bei dem New Beetle gäbe es nach Halbgewachs nur 0 Euro, weil er 72 Monate alt ist/wird. Und danach ist Ritze bei Onkel Halbgewachs.........🙄
Ich sage ja auch nicht, dass der Beetle keinem Minderwert erfahren hat. Ganz im Gegenteil.
Autos werden heute im Schnitt 12 bis 15 jahre alt. Da kann man nicht behaupten, dass nach 5 oder sechs Jahren keine Wertminderung mehr anfällt. Das ist vollkommener Blödsinn, an der Praxis vorbei und Wunschdenken der Versicherer (die am liebsten gar keine WM bezahlen wollen)
Und hier liegt nämlich die Krux bei den "Berechnungsmethoden"
Die Arroganz zum Beispiel meint nur mit Ruhkopf-Sahm (die geht bis 5 Jahre oder 100.000 KM) kann man einen Minderwert "errechnen" Die stammt aber aus den 60er Jahren, da war ein Auto nach 5 Jahren duchgerostet und nach 100.000 Kilometern war der Motor ausgelutscht. Auch die damals zugrunde gelegten Werteverhältnise passen überhaupt nicht mehr in die heutige Zeit.
Damals kostete ein VW Käfer 4.000 DM und war nach einem Jahr noch ca. 3000 DM wert. Eine Rohbaukaroserie kostete damals 750 DM, eine Reparatur mit einer Rohbaukarosserie war somit für 2.500 DM machbar.
Somit ist auch diese Methode eigentlich unbrauchbar.
Aber die Arroganz ist ja nicht ganz blöd...😁
Warum nimmt Sie Ruhkoph-Sahm? nun ganz einfach. Für die "Brechnung müssen mindestens 10% des WBW erreicht werden um überhaupt einen Minderwert zu ermitteln.
Das bedeutet zb. bei einem BMW 5er GT mit einem WBW von 70.000 Euro gibt es erst einen Wertminderung ab einer Schadenhöhe von 7000 Euro !
Geil nicht war?
Gar nicht so blöd die Arroganz. Und die 100.000 Kilometer passen da auch sehr gut in das Schema, genau wie die 5 Jahre. Da kann man schon eine Menge mit Rausfiltern, was nicht "Wertminderungswürdig" ist.......😠
Und Onkel Halbgewachs ist genau so ein Blender. Diese Methode wurde von meinen ganz speziellen Freunden erfunden:
Den grünen Männchen, die Haussachverständigen und Auftragsstreicher der Versicherungswirtschaft.
Bedauerlichwerweise gibt es aber in unserer Berufssparte genau so viele Karusellbremser wie im andern Lager....🙁
Manchmal hat man den Eindruck der ein oder andere SV hat seinen Kopf nur damit es nicht in den Hals regnet.
Mit Methode A B oder C eine Wertminderung "berechnen" kann eine angelernte Bürokraft oder ein Azubi. Das ist ja nur das Eingeben von Zahlen. Den Rest macht der PC.....🙄
Aber mal nachdenken wie und warum eine WM überhaupt enstehen kann, damit sind viele SV leider echt überfordert.
Eine WM kann man nicht "berechnen", man muss Sie Ermitteln.
Und dazu gehöhrt nun einmal Sachverstand. Und genau deswegen sagen die Gerichte ja auch, dass die Ermittlung der WM in die Hand des Sachverständigen gehöhrt.
So das reicht erst mal für heute. Muss noch schnell ein paar Gutachten für 8 bis 10 Jahre alte Autos schreiben (incl. Wertminderung natürlich).........😁
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Aber auch bei dem New Beetle gäbe es nach Halbgewachs nur 0 Euro, weil er 72 Monate alt ist/wird. Und danach ist Ritze bei Onkel Halbgewachs.........🙄
...so so ...das (72 Monate und Schicht) steht aber nicht in der von mir referenzierten Publikation aus 2008 von Herrn Halbgewachs drin!
Gruß!
kannst du nachlesen in der 13 Auflage "der merkantile Minderwert nach Halbgewachs" Seite 46, 47 und 51 aus dem Kirschbaum Verlag.
ISBN 3781215814
Gruß
Delle
Das übliche Streitthema 😁
Und die Antwort: Kommt ganz darauf an 😛
Das ist nunmal keine ganz einfache Sache die mögliche Wertminderung festzulegen. Alleine die Vielzahl der Berechnungsmethoden mit teils gewaltigen Unterschieden im Ergebnis zeigen wie umstritten das Thema ist. Nicht nur die Schadenhöhe, auch die Schadenart und der sonstige Fahrzeugzustand gehen mit ein. Sind z.B. nur schraubbare Teile betroffen gibt es weniger als wenn tragende Teile instandgesetzt werden müssen - trotz ggf. gleicher Schadenhöhe. Hat ein Auto schon starke Gebrauchsspuren oder gar Vorschäden ist dadurch der Wert schon gemindert, auch in dem Falle wird eine weitere Wertminderung eher gering ausfallen. Dagegen kann ein gut gepflegtes unfallfreies älteres Auto durchaus mehr Wert verlieren, vor allem die mit Potential zum gefragten Oldtimer. 5 Jahre würde heißen kein Oldtimer bekäme eine Wertminderung obwohl sie da u.U. noch stärker ausfällt als bei jungen Fahrzeugen.
Also wie gesagt, kommt ganz darauf an.
Der Punkt muss/sollte aber in jedem Gutachten erwähnt sein. Entweder mit Summe oder dass aus welchen Gründen auch immer keine Wertminderung gegeben wird.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
kannst du nachlesen in der 13 Auflage "der merkantile Minderwert nach Halbgewachs" Seite 46, 47 und 51 aus dem Kirschbaum Verlag.
ISBN 3781215814
Das ist aber definitv
NICHTdie von mir referenziert Publikation! (siehe mein Posting!!!)
Gruß!
PS: ...war aber irgendwie klar, dass Versicherungsleute und Sachverständige es einfach so drehen, wie es ihnen besser in den Kram passt...
Zitat:
Original geschrieben von understatement
Das ist aber definitv NICHT die von mir referenziert Publikation! (siehe mein Posting!!!)
Gruß!
weis ich doch.....😉
Aber meines ist das Original 😁😉
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Der Punkt muss/sollte aber in jedem Gutachten erwähnt sein. Entweder mit Summe oder dass aus welchen Gründen auch immer keine Wertminderung gegeben wird.
Gruß Meik
absolut korrekt Meik. Das ist eine Pflichteingabe und auch so in den Anforderungsprofilen der Kammern und Zertifizierungsgesellschaften so festgeschrieben.
Übrigens auch eine Prüfungsfrage bei der öffentlichen Bestellung und Vereidigung und der Zertifizierung.... 😉
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
weis ich doch.....😉Zitat:
Original geschrieben von understatement
Das ist aber definitv NICHT die von mir referenziert Publikation! (siehe mein Posting!!!)
Gruß!Aber meines ist das Original 😁😉
...mit welchem Teil des Wortes "Orginal" hast Du ein Problem?
Das Buch ist 5 Jahre älter und in dem Artikel nimmt er eine durchaus veränderte Position ein!
Dieser Thread und die beiden Publikationen vergleichend nebeneinandergelegt geben ein perfektes Bild über eure Zunft ab!
Gruß!