Meriva Kauf

Opel Meriva A

so jetzt erzähl ich meriva fahrern mal etwas nicht so freundliches von euern netten opel händler habe mir vor 2 Wochen den Meriva Jahreswagen geholt
hatte Hatte ein Fahrzeuginformationsblatt bekommen
und da stand groß drauf ESP und mittelarmlehne vorne
vor 6 tagen konnte ich das Auto abholen einen tag später stellte ich fest es hat gar kein ESP ich zu händler unters auto geschaut ja hat kein ESP aber der Verkäufer hatte es mir so verkauft mit ESP und lehne super dachte ich
ich sagte zum opel händler nachrüsten
dersagte geht technisch nicht
2 vorschlag elektrische außenspiegel geht technisch nicht
waren seine Aussagen
Bc geht technisch nicht
ich dachte mir anscheind für ihn zu teuer deswegen sagt er geht technisch nicht ist es wirklich technisch nicht möglich es nachzurüsten hat man danach mehr technische probleme ?
jetzt will er micht ein paar lumpigen Winterrädern abwimmeln
so nicht ab zum anwalt
also sind anschein alle nicht so nett
Frage wie ist es kann er forderung am mich stellen wegen benutzung wenn ich von kaufvertrag zurücktrete
zwegs nutzung und so weiter
bin aber durch ihn erst in die lage gekommen oder

13 Antworten

Hallo ?

mal langsam mit den jungen Pferden.

Welches Fahrzeug hast Du gekauft ?
Motorisierung ?
Modelljahr ?

und wo ist es gekauft ?
EU Import ?

2005mj
100ps
eu import ich weiß das teile nicht vorhanden sind obwohl sie ausgeschrieben werden
aber ist nicht mein problem dan muss er mir das sagen und nicht das Fahrzeuginformmnationsblatt mit esp vor die nase halten es wurde keine auskunft über nicht esp gemacht
in dts gekauft

Merivakauf

Hallo,

kann es sein, dass dort nicht ESP sondern EPS stand?

Jagdhorni

Moin,

hat der Händler dir ein Wagen geliefert der von deinem Kaufvertrag abweicht hast du grundsätzlich Recht auf Nachbesserung. Er muß also die fehlenden, vertraglich vereinbarten Dinge nachliefern.

Geht das nicht hast du zwei Möglichkeiten:

- Preisnachlass (sollte in diesem Fall schon erheblich sein)
- Wandlung / Rückgabe, hier musst du einen RA beauftragen willst du nicht auf der Strecke bleiben.....

Normalerweise wird dir dann für deine gefahrenden KM ein Abzug vom 0,67% je 1000 KM in Abzugbebracht. (vom KP) Dagegen muss der VK dir deinen Kaufpreis verzinsen, ab Forderungsstellung.

Ist eine komplizierte Angelegenheit, also unbedingt zum RA !

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Zitat:

Original geschrieben von C.Melchers


Moin,

hat der Händler dir ein Wagen geliefert der von deinem Kaufvertrag abweicht hast du grundsätzlich Recht auf Nachbesserung. Er muß also die fehlenden, vertraglich vereinbarten Dinge nachliefern.

Geht das nicht hast du zwei Möglichkeiten:

- Preisnachlass (sollte in diesem Fall schon erheblich sein)
- Wandlung / Rückgabe, hier musst du einen RA beauftragen willst du nicht auf der Strecke bleiben.....

Normalerweise wird dir dann für deine gefahrenden KM ein Abzug vom 0,67% je 1000 KM in Abzugbebracht. (vom KP) Dagegen muss der VK dir deinen Kaufpreis verzinsen, ab Forderungsstellung.

Ist eine komplizierte Angelegenheit, also unbedingt zum RA !

Das mit den 0.67% pro 1000km kann Ich bestätigen.Die Darf der Händler bei einer Wandlung Dir Abziehen.Ist sogar Gesetzlich Vorgeschrieben.

Das mit Dem RA kann Ich aus Meiner Erfahrung NICHT Bestätigen.

Ich kam vor zwei Jahren aus Einer Wandlung Meines damaligen Citroens auch Ohne RA raus.Man muß eben Nur am Ball bleiben und dem Händler ein wenig Druck machen.

Dann geht es auch Ohne.

Allerdings Ging es nur Mit der Drohung eines Ra's damals.

Kurz noch zum ESP...habe auch einen EU Meriva der auch keins hat...hatte es allerdings auch Nicht Mitbestellt.

Denke mal das es vielleicht das EPS ist was Du meinst?

Zitat:

Original geschrieben von dr800s


Das mit den 0.67% pro 1000km kann Ich bestätigen.Die Darf der Händler bei einer Wandlung Dir Abziehen.Ist sogar Gesetzlich Vorgeschrieben

Moin,

gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht, es ist ein Richtwert der sich, durch ergangene Urteile, "eingebürgert" hat - und durch Gerichte gerne (weil leicht) herangezogen wird. Er basiert auf der Annahme einer Gesamtfahrleistung von 150 T-KM für das Fahrzeug. Das kann passend sein (Kleinwagen-Beziner) oder auch nicht (gehobene Klasse , großer Diesel) Bei großen Dieseln gibt es Urteile die sich an 300 T-KM orientieren, dann beträgt der Faktor nur 0,43% ......

Ein guter Rechtsanwalt würde diesen Faktor in Spiel bringen, bei Dieselmotoren würde es wahrscheinlich dann auf, vom Gericht vorgeschlagene, 0,55% im Vergleich herauslaufen. Mehr würde ich pers. auch nicht akzeptieren 😉

Gruß von einem der schon zwei Fahrzeuge (Bürstner Wohnmobil (0,42%) & DC E-Klasse Diesel (0,51%)) erfolgreich gewandelt hat.

hallo ist nicht eps ich bin nicht blöd auf dem informationsblatt was ich vor dem kauf vom verkäufer bekommen habe
steht esp mit tc
anwallt schon in fahrt
wie lange dauert son ein verfahren wegen denn km und den 0,67 %
was passiert wenn ich ein unfall habe habe ich dann immer noch recht auf nachbesserung bzw rückgabe
gott sei dank noch nicht passiert klopf klopf

Naja, wenn du den Anwalt eh schon angeleiert hast, solltest du es dir von ihm erklären lassen, der müßte das eigentlich am besten wissen.

Schöne Grüße,

Harald

...das mein ich aber auch. Schließlich wird er dafür bezahlt 😉

hallo ist nicht eps ich bin nicht blöd

Hatte auch Keiner Behauptet....Hätte ja auch sein Können das da was Falsches auf Diesem Infoblatt stand oder?

sorry nimmt mich alles ein bißchen mit ich halte den meriva für ein tolles auto und würde mich ungern von trennen

An deiner Stelle würde ich das Ganze dem Anwalt übergeben, der kann dann für Dich verhandeln, man selbst kommt oftmals nur schwer mit Verkäufern zu recht, schließlich wollen die in erster Linie verkaufen und nicht zurücknehmen.

Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, oftmals genügt schon ein einziger "anwaltlicher" Brief und die Verhandlungsbereitschaft wächst extrem.

Aber,

ganz wichtig, die zugesagten Eigenschaften sollten schon in irgendeiner Weise schriftlich fixiert worden sein, natürlich mit Unterschrift des Verkäufers, am besten auf dem Kaufvertrag, oder einem anhängenden Zusatzschreiben, denn ansonsten wird es auch für einen Anwalt im Streitfall extrem schwierig zu beweisen sein, daß die Eigenschaft auch wirklich zugesichert worden ist.

So könnte der Verkäufer sagen, er hätte dir nie ein Informationsblatt gegeben, du hättest Dir eines vom Tisch genommen, er könnte es aber auch ganz dreist abstreiten, das es je so ein Schriftstück gegeben hat......

Ergo, so lange du nicht wirklich was schriftliches hast, sollte da besser der Anwalt für dich arbeiten, der weiß in solchen Fällen immer genau, wie er seine Kontakte zur gegnerischen Partei formulieren muss, um denen nicht eine Möglichkeit der Rechtsbeugung einzuräumen.

Recht haben, und Recht bekommen, sind leider 2 Paar Schuhe .

Sorry , soll nicht Oberlehrerhaft klingen, aber Posts ohne Satzzeichen und erkennbare minimalistische Groß und Kleinschreibregeln sind trotz Rechtschreibreform extrem schwierig bis gar nicht lesbar.
Ich hoffe deshalb deine Fragestellung richtig erkannt zu haben, wenn nicht sorry -- aber das lesen fällt extrem schwer.

max

nichts mit dreist behaupten meine frau war beim kauf dabei und er war alleine
na ja hören wir auf das thema passt nicht so gut hier her
aber danke an alle für den Rat
halt euch auf den laufenden
Fazit beim Kauf alles kontrollieren

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