Mercedes E220
Hallo zusammen,
.
Ich habe mir den Mercedes E-220 BlueEEF gekauft. Leider muss ich feststellen dass, das Fahrzeug beim beschleunigen bzw. wenn ich ca bei 50 km bin irgendwas pfeift ab 140km ist es schon lauter. Vielleicht könnt Ihr mir behilflich sein und irgendwie Tipps geben was hier das Problem ist.
Bitte um Hilfe.
Im Anhang finden Sie das Video.
36 Antworten
Zitat:
@Ft1234
...da es ja die EU-Recht gibt und als Händler mir das geben muss, falls was am Fahrzeug ist. Laut meinem Anwalt ist es auch so...
Ein gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistung beim Verkauf an privat nicht ausschließen. Vollkommen richtig.
Da spielt es doch absolut keine Rolle ob das ein Export Händler oder nicht ist. Er hat ja anscheinend als Händler verkauft. Da kann er schreiben was er will, manche glauben es, andere sind nicht so doof.
Ich würde dem Händler aber die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung geben.
Bei der Probefahrt ist dir nichts aufgefallen?
Ist alles fast richtig. Auch ein Export-Händler kann sich der gesetzlichen Gewährleistung nicht entziehen, es gilt hier das Recht des Landes, in dem der Vertrag geschlossen wurde.
Das Problem der Unterschrift unter einem Vertrag mit Gewährleistungsauschluss kann trotzdem bestehen. Es gibt leider genügend Käufer, die solche Verträge unterschreiben und sich dem Verkäufer gegenüber als Gewerbetreibender -sogar oft in beiderseitigem Einvernehmen- ausgeben. Fürs erste auch zum Vorteil beider Parteien, im Falle von Ansprüchen jedoch fast immer zum Nachteil des Käufers. Die Ungültigkeit des Vertrages ist in solchen Konstellationen fast nie nachweisbar.
Ohne genaue Kenntnis der Vertragsinhalte ist der Sachverhalt kaum bewertbar und schon gar nicht zu lösen.
Zitat:
@pepe889900 schrieb am 10. Dezember 2022 um 16:08:12 Uhr:
Zitat:
@Ft1234
...da es ja die EU-Recht gibt und als Händler mir das geben muss, falls was am Fahrzeug ist. Laut meinem Anwalt ist es auch so...Ein gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistung beim Verkauf an privat nicht ausschließen. Vollkommen richtig.
Da spielt es doch absolut keine Rolle ob das ein Export Händler oder nicht ist. Er hat ja anscheinend als Händler verkauft. Da kann er schreiben was er will, manche glauben es, andere sind nicht so doof.
Ich würde dem Händler aber die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung geben.
Bei der Probefahrt ist dir nichts aufgefallen?
Das mit der Beseitigung, ich werde ihm natürlich die Chance geben.
Leider nicht.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 10. Dezember 2022 um 18:10:00 Uhr:
Ist alles fast richtig. Auch ein Export-Händler kann sich der gesetzlichen Gewährleistung nicht entziehen, es gilt hier das Recht des Landes, in dem der Vertrag geschlossen wurde.Das Problem der Unterschrift unter einem Vertrag mit Gewährleistungsauschluss kann trotzdem bestehen. Es gibt leider genügend Käufer, die solche Verträge unterschreiben und sich dem Verkäufer gegenüber als Gewerbetreibender -sogar oft in beiderseitigem Einvernehmen- ausgeben. Fürs erste auch zum Vorteil beider Parteien, im Falle von Ansprüchen jedoch fast immer zum Nachteil des Käufers. Die Ungültigkeit des Vertrages ist in solchen Konstellationen fast nie nachweisbar.
Ohne genaue Kenntnis der Vertragsinhalte ist der Sachverhalt kaum bewertbar und schon gar nicht zu lösen.
Für die Fälle gibt es ja Anwälte, also ich werde euch natürlich alle noch darüber informieren was am Ende rauskam. Ich denke das wird noch alles dauern.
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Er hat meinem Anwalt geantwortet das er mir das Auto zurückkaufen würde aber für 4000 Euro weniger als was ich bezahlt habe. Und, dass ich die Kosten Fahrt Tank etc. selbst auf meine Kosten übernehmen muss. Also was sich dieser Händler dabei gedacht hat meinem Anwalt so was zu schrieben ich sage nur omg. Da verkaufe ich lieber das Auto selbst mit Angabe differential muss getauscht werde das ich dann keine Haftung übernehmen muss, wenn dann bleibe ich korrekt und gebe es an, dass das differential getauscht werden muss.
Was sagt denn Dein Anwalt dazu? Klage ausichtslos?
Beim Mercedes Gebrauchtteilecenter (MBGTC) bekommst Du ein geprüftes Differential für rund 350 Euro, der Einbau durch eine Werkstatt ist kein großer Aufwand. Dann war das zwar ein teueres Lehrgeld, aber Du hast immer noch Dein Wunschauto.
Nein, nein mein österreichischer Anwalt wird mit einem Deutschen Anwalt eine Klage machen. Da es ja auch um eine Firma geht was in Deutschland ist. Da kennt sich mein Anwalt bzw. Mit den Rechten in Deutschland nicht so gut aus.
Viel Erfolg!!
Aus meiner Sicht werden Anwälte die da nicht viel erreichen. Wer letzte Woche "Achtung Abzocke" mit Peter Wiesel gesehen hat, wird ganz schnell merken, dass die Justiz in Sachen Auto An- und Verkauf ganz andere Mühlen mahlen. Den Händler interessiert nichts was der Anwalt schreibt. Erst recht nicht, wenn man da etwas unterschrieben hat und dann noch (auch wenn das ein EU-Land ist) ein Exportverkauf ist. Nicht umsonst haben die diese Klausel mit EXPORT-Verkäufen.
https://www.kabeleins.de/.../...lt-wird-der-unfallwagen-verleugnet?...
Zitat:
@Harig58 schrieb am 13. Dezember 2022 um 14:23:20 Uhr:
Irgendwie klingt das für mich jetzt langsam etwas seltsam.
Was genau meinst du ?
Zitat:
@Aynali schrieb am 13. Dezember 2022 um 14:46:31 Uhr:
Viel Erfolg!!
Aus meiner Sicht werden Anwälte die da nicht viel erreichen. Wer letzte Woche "Achtung Abzocke" mit Peter Wiesel gesehen hat, wird ganz schnell merken, dass die Justiz in Sachen Auto An- und Verkauf ganz andere Mühlen mahlen. Den Händler interessiert nichts was der Anwalt schreibt. Erst recht nicht, wenn man da etwas unterschrieben hat und dann noch (auch wenn das ein EU-Land ist) ein Exportverkauf ist. Nicht umsonst haben die diese Klausel mit EXPORT-Verkäufen.https://www.kabeleins.de/.../...lt-wird-der-unfallwagen-verleugnet?...
Der letzte Satz sagt ja "Beim Privatkauf kann jedoch ein Gewährleistungsausschluss ausgehandelt werden". Das hast du ja mit der Unterschrift getan. Somit ist der Händler raus aus der Sache.
Zitat:
@Ft1234 schrieb am 13. Dezember 2022 um 14:50:45 Uhr:
Zitat:
@Harig58 schrieb am 13. Dezember 2022 um 14:23:20 Uhr:
Irgendwie klingt das für mich jetzt langsam etwas seltsam.Was genau meinst du ?
Du schriebst, Dein Anwalt bezieht sich auf das EU-Recht. Warum will er dann einen deutschen Anwalt mit einschalten? Das allein erscheint mir jetzt schon seltsam.
Auch seltsam, wissentlich einen Vertrag mit ausgeschlossener Gewährleistung zu unterschreiben und diese dann einklagen zu wollen. Funktioniert in den allerwenigsten Fällen.
Warum sollte ein Händler bei einem ausländischen Kunden die Gewährleistung verweigern? Seltsam. Ein trifftiger Grund für den Kunden, den Handel gar nicht erst einzugehen. Es sei denn, man einigt sich irgendwie, wobei man sich über etwaige Konsequenzen klar ist.
Dein Anwalt wird Dich sicherlich auf das nicht unerhebliche Risiko zum Ausgang des Vorhabens hingewiesen und auch eine Kostenschätzung inkl. des zweiten Anwalts genannt haben. Oder?
Sorry für meine Offenheit.