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Meine Versicherung zahlt einfach, obwohl Schuldfrage unklar

Themenstarteram 11. März 2012 um 10:13

Hallo,

 

es gibt einige Versicherungen, die sind ganz mieß. Z.B. die DA direkt, die reguliert denn Schaden, obwohl die Schuldfrage noch nicht geklärt ist.

Am 28.11.2011 fuhr mir ein LKW auf. Dadurch das der LKW (R*** Tiefbau GmbH) auf den Radweg, im letzten Moment lenkte, nahm er von hinten meine Seite mit. Er sagte das ich ihn geschnitten hätte, obwohl ich ja schon vor ihm an der Ampel stand. Voll***.

 

Nun, die Sparkassen Versicherung vom LKW, lässt sich viel Zeit bei der Regulierung, aber meine Versicherung (DA direkt) bezahlt den Schaden einfach. Obwohl ich ja vielleicht doch nicht Schuld bin *häh, warum?*. Vielen Dank, Herr ***** vom Schadenservice.

 

Alles läuft über einen Anwalt und der wurde ja auch nicht mal in Kenntnis gesetzt.

 

Was passiert wenn ich doch keine 100%ige Schuld bekomme? Muss dann R*** Tiefbau GmbH, die Schadenssumme zurück zahlen?

 

Ich könnte echt durchdrehen hier. Alle sind ganz mieß. Hab auch kein Geld für ein neues Auto.

 

Vielen Dank im Voraus.

 

P.S. Mein Schaden beträgt 4200 EUR.

 

Klarnamen entfernt.

Bitte auf MT keine Realnamen veröffentlichen.

Danke


deville73

MT-Moderation

Beste Antwort im Thema

Anstatt hier rumzumoppern und alle möglichen Leute zu beschimpfen, hättest Du besser genau geschrieben, was aus Deiner Sicht passiert ist, vielleicht mit einer kleinen Skizze, ob es Zeugen für den Unfall gab, ob die Polizei da war usw.

Für mich hört es sich bisher so an, als hättest Du die Spur gewechselt und dann gebremst.

Das riecht erst einmal nach 100% Haftung für Dich.

Die Haftungsquote prüft zunächst einmal der Versicherer, der in Anspruch genommen wurde. Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, wird reguliert oder nicht.

Warum sollte die Haftungsfrage da noch offen sein?

Du wurdest sicher nach dem Hergang befragt und hast eine Schadenmeldung ausgefüllt. Die rechtliche Beurteilung erfolgt dann ohne dass Du dazu nochmal gefragt wirst.

Mit 0% kommst Du hier sowieso nicht raus, also wird Dein Vertrag sicher belastet.

Sollte Dein Versicherer bei der Beurteilung der Haftung aber völlig daneben gelegen haben und Du bekommst z.B. Deinen Schaden von der SV zu 100% erstattet, kannst Du das Thema natürlich ansprechen. Vielleicht lässt sich bei der Schadenrückzahlung etwas an der Höhe machen.

PS: Ich hoffe mal, Du hast nicht tatsächlich den Namen des Sachbearbeiters in Deinem Post genannt. Dann solltest Du das ganz fix ändern, sonst macht es jemand anders.

 

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am 13. März 2012 um 0:20

Das Bild hat er selber in seinem erstem Beitrag mit eingesetzt. Die Skizze habe ich selber gemacht, da man aus dem Unfallschaden her genau sehen kann, in welchem Winkel der LKW rein gefahren ist.

Versichert ist auch die "Abwehr unberechtigter Forderungen". Sollte die Versicherung gezahlt haben und du tatsächlich nicht Schuld sein, so ist das nicht dein Problem. Die Versicherung ist verpflichtet, die Schadensersatzansprüche zu prüfen, zahlt sie, ist sie der Meinung (!), dass die Forderung berechtigt ist. Das ist aber KEINE SCHULDANERKENNTNIS in deinem Namen.

Wenn du einen Anwalt hast, wird der dir mehr sagen können sobald auch er mehr weiß. Das ganze dauert halt, nur die Ruhe. Er war wohl nicht selbst beim Unfall dabei und muss sich die Sache erstmal ansehen, bzw. auch auf Akteneinsicht bei der Polizei / Staatsanwaltschaft warten.

Ich hoffe, du hast eine Verkehrsrechtsschutz bei deiner KFZ-Versicherung mit abgeschlossen oder bist im ADAC oder einem anderen Automobilclub? Die zahlen oft den Rechtsanwalt. Solltest du NICHT schuld sein, so kommt für deine Kosten die gegnerische Versicherung auf. Dein Anwalt wird dir das genau sagen.

Pinarella

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

wo hast du die zeichnung von Delle her?

*duck*

Geil! :D:D:D

You made my day... :cool:

Zitat:

Original geschrieben von Pinarella

...oder bist im ADAC...

dort gibt es lediglich eine kostenfreie anwaltliche erstberatung...

Zitat:

Original geschrieben von Pinarella

Die Versicherung ist verpflichtet, die Schadensersatzansprüche zu prüfen, zahlt sie, ist sie der Meinung (!), dass die Forderung berechtigt ist.

Genau darauf kommt es an.

Zitat:

Das ist aber KEINE SCHULDANERKENNTNIS in deinem Namen.

Und hierauf nicht.

Was meinst Du, wie oft der Laie felsenfest überzeugt ist, den Schaden absolut nicht verursacht zu haben, aber ein Profi keinen Gedanken an eine unklare Haftungsfrage verschwenden muss?

Wenn Versicherer nur die Fälle regulieren würden, in denen ein Schuldanerkenntnis (was immer Du darunter verstehst) vorliegt, würde das Versicherungsforum den gesamten MT Server belegen, soviele Threads zum Thema "Unfall gehabt - gegnerische Versicherung zahlt nicht!" würde es hier geben.

Themenstarteram 14. März 2012 um 7:21

Hier noch meine Unfallskizze. Meine Versicherung wollte 50/50 zahlen, aber sie hatten es sich wahrscheinlich doch nochmal überlegt, ohne meinen Anwalt darüber in Kenntnis zu setzen.

P.S. Polizei hat das "Verfahren" gegen mich eingestellt.

am 14. März 2012 um 7:37

Zitat:

Original geschrieben von berljun

aber sie hatten es sich wahrscheinlich doch nochmal überlegt

"sie hat alle ihr bekannten Fakten und Schilderungen gewürdigt" wäre wohl die treffendere Umschreibung.

am 14. März 2012 um 9:56

Zitat:

Original geschrieben von berljun

Hier noch meine Unfallskizze. Meine Versicherung wollte 50/50 zahlen, aber sie hatten es sich wahrscheinlich doch nochmal überlegt, ohne meinen Anwalt darüber in Kenntnis zu setzen.

P.S. Polizei hat das "Verfahren" gegen mich eingestellt.

schön mit Kennzeichen in der Grafik :)

am 14. März 2012 um 10:33

Also es wird Versicherungen ja viel und gerne was vorgeworfen. Dass die aber Schäden wider besseren Wissens gerne regulieren, das würde man wohl bestenfalls von der Wohlfahrt erwarten, aber nicht von einem Unternehmen, welches wirtschaftliche Ziele verfolgen muss (und in diesem Fall auch mit Kundengeldern agiert).

Dazu kommt auch noch die Regulierungspflicht in der Haftpflicht. Dass Du Dich schuldlos wähnst (was verständlich ist, aber angesichts Deiner Schilderungen und Zeichnung auch anzuzweifeln ist) spielt keine Rolle und darf auch keine Rolle spielen. Denn wozu wäre die (gesetzliche vorgeschriebene!) Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung gut, wenn die nur auszahlt, wenn es dem Versicherungsnehmer gefällt?! Das ist ja gerade das gute an unserem Versicherungssystem, dass die in der überwiegenden Mehrzahl aller Fälle auch anstandslos regulieren, wenn der Sachverhalt klar ist. Ich habe zumindest genau diese Erfahrung gemacht.

Olli

Themenstarteram 14. März 2012 um 10:55

HUHU, heute Geld drauf gehabt! Zwar die Hälfte der Summe.

Also, 50/50!

Themenstarteram 14. März 2012 um 11:08

Wird ja immer besser, der RA sagt, es ist nur ein Vorschuss, es kann noch mehr kommen. :-)

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Pinarella

...oder bist im ADAC...

dort gibt es lediglich eine kostenfreie anwaltliche erstberatung...

bei der plus is ne rechtschutz bei ;)

am 14. März 2012 um 12:05

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

bei der plus is ne rechtschutz bei ;)

Öh… nö.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

bei der plus is ne rechtschutz bei ;)

Öh… nö.

tatsache....seit wann is das den so bitte? ok meine plusmitgliedschaft besteht seit 1995 und auf der gold karte steht riesengross "mit adac rechtschutz". und ich hab NUR ne plus mitgliedschaft.

Das ist ja toll gelaufen hier.

Da beschuldigt jemand seine Versicherung, sie würde falsch bzw. unnötig regulieren (Zitat: "Es gibt Versicherungen, die sind ganz mies").

Darauf hin beauftragt er einen Anwalt.

Dann ist der Anwalt anscheinend völlig unfähig (Zitat: "Mein Anwalt weiß noch weniger als ich"). Dies wird zum Anlaß genommen, irgendwelche User hier zu befragen, die sich mit dem Fall überhaupt nicht auskennen.

Und jetzt auf einmal ist der Anwalt wohl doch nicht so unfähig und die VS doch nicht so mies, oder was?

Sorry, aber sowas ist echt ein gutes Beispiel für einen völlig sinnlosen Thread. Als VS würde ich überlegen, gegen dich wegen Rufschädigung vorzugehen, ganz ehrlich.

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