Mein w201

Mercedes W201 190er

Hallo zusammen.
Seit Samstag bin ich nun Besitzer eines wunderschönen und top gepflegten 2.0l mit 122PS 190ers. Wirklich ein Wunderschönes Fahrzeug, welches ich hier mal mit ein paar Bildern vorstellen möchte

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Am Wochenende wurde der kleine nochmal richtig schön poliert und versiegelt 🙂 Das kann sich doch für ein 24 Jahre altes Auto sehen lassen 🙂

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Das geht schon eher, frag mal beim Prüfer nach.

Der darf nur nicht zu wenig anzeigen, das tut er ja nicht.

Oder gilt hier wohl auch die % Abweichungsregel?

Dann reicht eine einfache Tachometer Prüfung

So schwirrt mir das auch im Kopp rum.

Aber wer weiß ob mein altes Wissen sich nicht zwischenzeitlich mal geändert hatte🙂

Hab ich 2001 machen müssen, nachdem ich mir OZ Felgen 7,5x16 mit 215/40 R16 für meinen Lupo gekauft habe.

Der Tachometer war dann 100 prozentig! danke an den Prüfer, der sehr tolerant war

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Da muss ich mal schauen. Mir wurde gesagt, das Autos vor 1991 7% mehr anzeigen dürfen und Autos danach nur noch 2 oder 3%. Das Problem ist eher jemanden zu finden, der so etwas macht bzw der so etwas prüfen kann. Da bin ich schon die ganze Zeit am herum telefonieren.

Ich war bei der dekra,.die hatten nen Rollenprüfstand

Wurde mir auch gesagt. Hab dann ein paar dekra stellen angerufen...nichts da :/ Aber im notfall.. einen anderen habe ich schon gefunden, der das wohl machen kann

Nochmal als kleine Rückmeldung. Ich war beim Tüv gewesen und die Felgen, reifen, Spurplatten und Federn wurden ohne Probleme eingetragen 🙂

Herzlichen Glückwunsch!
Ist ein gutes Gefühl, wenn dann auch alles legal ist. Fährt sich gleich doppelt schön 🙂
Aber solange es nicht in die Papiere eingetragen ist, fährt man ohne gültige Betriebserlaubnis - trotz Einzelabnahme 😉

Ja, das weiß ich. Termin fürs Straßenverkehrsamt bekomme ich nächste Woche Montag. Dann sollte das Thema komplett durch sein :-)

Zitat:

@Hutchison123 schrieb am 30. April 2018 um 15:40:26 Uhr:


Aber solange es nicht in die Papiere eingetragen ist, fährt man ohne gültige Betriebserlaubnis - trotz Einzelabnahme 😉

Hallo,

bei der Abnahme meiner Rad-Reifen-Kombination vom TüV wurde mir gesagt, dass ich das nicht unbedingt in den Fahrzeugschein eintragen lassen muss. Das wäre eher optional, da ich ja die Abnahmebescheinigung sowieso im Auto dabei habe. Was ist da jetzt richtig?

Viele Grüße

Simon

Dann hast du keine Einzelabnahme durchführen lassen sondern eine normale Eintragung, da gibts meist die Auflage bei der nächsten Befassung mit den Papieren die Änderung eintragen zu lassen.

Oder eben nur mitführen

Bei mir steht auch drauf, das ich das schnellstmöglich in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen soll

Das gibts auch,.nennt sich unverzüglich

Bei der Einzelabnahme ist definitiv eine Eintragung in den Fahrzeugschein nötig.
Die Felgen haben keine ABE für das Fahrzeug.
Bei einer Eintragung von Teilen mit ABE (z.B. Tieferlegungsfedern) reicht es tatsächlich, die ABE und den Eintragungsbeleg von der Prüforganisation mitzuführen.
Felgen mit ABE für das Fahrzeug muss man in der Regel nicht mal vorführen. Hier genügt es, die ABE mitzuführen. Federn z.B. müssen eingetragen werden.

Ich habe meine Einzelabnahme hier liegen: Wie schon genannt, steht da drin, dass die Eintragung in die Papiere unverzüglich zu erfolgen hat.

Summa summarum gibt es also drei „Härtegrade“ - von lasch nach hart:
-ABE mitführen (z.B. Windabweiser, Felgen...)
-Eintragen lassen und ABE und Eintragung mitführen (z.B. Federn)
-Einzelabnahme und unverzügliche Eintragung in die Papiere zur Erlangung der Betriebserlaubnis (wie z.B. die hier verwendeten „Sonderräder“)

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