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Mein parkendes Auto wurde angefahren! (Ich: unschuldig)

Themenstarteram 24. Juni 2012 um 16:18

Hallihallo,

bin recht neu in der Branche und hatte heute den ersten Unfall wo ich unschuldig war (hatte bisher erst einen weiteren, da war ich allerdings schuldig^^)

Mein Auto (Opel Corsa 1.2, BJ 2001) stand wie immer geparkt an der Straße (kein Halteverbot, nicht in in der falschen Richtung etc, alles legitim).

Da fuhr ein junges Mädel mit ihrem Nissan Micra (Bj 2002) die Straße entlang und wurde (laut ihrer Aussage, auch gegenüber der Polizei so angegeben) von ihrem Sohn auf der Rücksitzbank (4 Jahre alt) abgelenkt.

Sie schaute also nach hinten und schwupps streifte sie meinen Corsa.

Das Resultat ist auf den Bildern zu sehen!

Spiegelkappe abgebrochen (Nasen fehlen),

3 lange Schrammen im lack (2 unten auf Höhe von Kotflügel), 1 weiter oben (auf Höhe des Seitenspiegels),

Plasteleisten ist blind und voller Schrammen (Seitenleisten und Kotflügelabdeckungen)

1 Delle an der B Säule, direkt hinter der Fahrertür (sieht man nicht so gut auf den Bildern - Bild 9 an dem Türspalt)

Das ganze wurde Protokolliert von der Polzei und wir haben unsere Versicherungsdaten ausgetauscht.

 

Wenn ich den Schaden regulieren lasse, wie sollte ich am besten vorgehen?

Sorry für dieses Kommentar, aber ich finde es etwas lächerlich deswegen zum Anwalt zu rennen. Ich denke das kann man auch ganz gut ohne Lösen. Ich will ja nicht aus einer Mücke nen Elefanten machen ;)

Ich habe mir folgendes gedacht:

Morgen zu Opel Fahren und den Schaden begutachten lassen, Kostenvoranschlag der gegnerischen Versicherung zukommen lassen.

In der Zeit wo mein Auto dann repariert wird einen Unfallersatzwagen nehmen. (Ist Notwendig, habe nächste und übernächste Woche jede menge Vorstellungsgespräche bzw. andere Termine in Distanzen von bis zu 150km).

Würdet ihr es genau so machen, oder setze ich komplett falsch an?

Steht mir überhaupt ein Unfallersatzwagen zu, obwohl mein Auto noch fahrtüchtig ist, es aber trotzdem in die Werkstatt muss wegen den Lackierarbeiten?

Danke für eure Hilfe :)

 

Achja:

Von welcher Schadenshöhe sprechen wir hier? (Schätzungen, Arbeiten sollen in einer Opel Vertragswerkstatt durchgeführt werden)

Beste Antwort im Thema
am 25. Juni 2012 um 6:11

zunächst würde ich erstmal per Mail und den Bildern und Schilderung der Sachlage (mit Angabe von Vers.Nr. der Gegnerin) bei der Vers. Schadenersatz fordern.

Zusätzlich dann telefonisch nachfargen, ob ein Gutachter nötig ist und für den Fall der Repa, ob ein Ersatzwagen für die Repadauer genommen werden kann

Warum? (corsadiesel das ist nicht persönlich eher allgemein, weil ich das leider sehr oft höre)

Also warum sollte ein Geschädigter Fotos der gegn. Versicherung schicken?

Warum fragen ob ein Gutachter nötig ist?

Warum nach einem Ersatzwagen fragen?

Der Schaden ist augenscheinlich höher als 750 €, daher logisch wird ein freier Gutachter bestellt, daher logisch steht ein Ersatzwagen oder Nutzungsausfall zu.

Was soll ein Geschädigter gross mit der gegnerischen Vers. bereden, hören wir doch immerwieder das da nur Mist rauskommt (auch meine Erf) , die schicken Ihren Gutachter raus und? Antwort kennen wir.

Auch ein von der Vers. geforderten Kostenvoranschlag führt häufig ins nirgendwo.

aber ich finde es etwas lächerlich deswegen zum Anwalt zu rennen. Ich denke das kann man auch ganz gut ohne Lösen. Ich will ja nicht aus einer Mücke nen Elefanten machen ;)

Das ist lobenswert, die Realität sieht aber oft anders aus, daher auch bei einem kleineren Schaden kann es häufig zum Nervenkrieg kommen um sein Recht durchzusetzen.

24 weitere Antworten
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24 Antworten

Kannst es so machen wie du es auch sagst/willst aber auf ein Gutachten würd ich bestehen, meine Meinung...

am 24. Juni 2012 um 17:10

Aufgrund des Altes des Wagens sieht es ganz nach einem wirtschaftlichen Totalschaden aus.

Themenstarteram 24. Juni 2012 um 17:18

Würde bedeuten?

Moin,

 

zunächst würde ich erstmal per Mail und den Bildern und Schilderung der Sachlage (mit Angabe von Vers.Nr. der Gegnerin) bei der Vers. Schadenersatz fordern.

 

Zusätzlich dann telefonisch nachfargen, ob ein Gutachter nötig ist und für den Fall der Repa, ob ein Ersatzwagen für die Repadauer genommen werden kann, dann setzt Du Dich mit einem Gutachter in Verbindung, der das GA zur Vers. schickt und eine Kopie für Dich.

 

Je nach dem, was das GA aussagt, kannst Du entscheiden, was Du machen willst.

 

am 25. Juni 2012 um 6:11

zunächst würde ich erstmal per Mail und den Bildern und Schilderung der Sachlage (mit Angabe von Vers.Nr. der Gegnerin) bei der Vers. Schadenersatz fordern.

Zusätzlich dann telefonisch nachfargen, ob ein Gutachter nötig ist und für den Fall der Repa, ob ein Ersatzwagen für die Repadauer genommen werden kann

Warum? (corsadiesel das ist nicht persönlich eher allgemein, weil ich das leider sehr oft höre)

Also warum sollte ein Geschädigter Fotos der gegn. Versicherung schicken?

Warum fragen ob ein Gutachter nötig ist?

Warum nach einem Ersatzwagen fragen?

Der Schaden ist augenscheinlich höher als 750 €, daher logisch wird ein freier Gutachter bestellt, daher logisch steht ein Ersatzwagen oder Nutzungsausfall zu.

Was soll ein Geschädigter gross mit der gegnerischen Vers. bereden, hören wir doch immerwieder das da nur Mist rauskommt (auch meine Erf) , die schicken Ihren Gutachter raus und? Antwort kennen wir.

Auch ein von der Vers. geforderten Kostenvoranschlag führt häufig ins nirgendwo.

aber ich finde es etwas lächerlich deswegen zum Anwalt zu rennen. Ich denke das kann man auch ganz gut ohne Lösen. Ich will ja nicht aus einer Mücke nen Elefanten machen ;)

Das ist lobenswert, die Realität sieht aber oft anders aus, daher auch bei einem kleineren Schaden kann es häufig zum Nervenkrieg kommen um sein Recht durchzusetzen.

In Anbetracht des Alters würde ich lt. Gutachten mit der Versicherung abrechnen und die Schäden selbst beheben oder einen Schrauberkumpel für eine Kiste Bier die Kratzer notdürftig beseitigen lassen.

Spiegel gibt es in der Bucht oder bei den Ludolfs für kleines Geld.

Anwalt oder nicht, da scheiden sich die Geister.

Ich würde einen Anwalt die Abwicklung machen lassen, es kann aber auch ohne Anwalt funktionieren.

@winne25

korrekt, genau das gleiche hab ich auch gedacht.

Einen Anwalt kannst du auch später noch nehmen, wenn dir was spanisch vorkommt.

Gutachter ist hier Pflicht, ich tippe auch auf einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Ausbeulen, Lackieren, neuer Spiegel, neue Zierleisten. Ich tippe auf 2500 Euro Reparaturkosten für eine fach- und sachgerechte Reparatur ohne sonstige Kosten (Leihwagen, Gutachter, Pauschale, etc.)

Hallo,

aus gegebenem Anlass, (hatte selber genau das Gleiche, mein parkendes Auto angefahren), kann ich dir nur empfehlen, sofort zum Anwalt!!

Die Versicherung versucht mit allen Mitteln den Schaden zu drücken, koste es was es wolle, alle verdienen daran, Gutachter, Rechtsanwälte, Gericht, und jeder Euro Abzug, ist zusätzlicher Gewinn für die gegnerische Versicherung, nur du als Geschädigter hast Einbußen!!!

Bei mir gibts inzwischen 3 Gutachten von 3 Gutachtern, einen Rechtsanwalt, den ich leider zu spät eingeschaltet habe....und immer noch über 25% weniger Geld, als mir nach dem Gutachten meines Gutachters zusteht.

Gruss 1303City

Themenstarteram 26. Juni 2012 um 19:17

Hallo, hier mal ein Update der Sache.

Der Crash hat Druckwellen in die Tür gezogen weswegen die lt. Gutachter (vom TÜV Thüringen) komplett getauscht werden muss.

Das hab ich nicht gesehen weil ich mich nicht so gestellt habe dass das licht gegen die Tür scheint und man fast auf gleicher Höhe der Tür entlang schauen muss um das zu entdecken.

Was so ein Gutachter noch alles finden kann. Respekt dafür ^^

 

Außerdem hats noch nen Schlag gegen das Hinterrad gegeben, weswegen im Falle einer Reparatur noch eine Achsvermessung durchgeführt werden sollte. Um dort zu schauen (weil beim Corsa ja nichts am Sturz und Co verstellt werden kann) ob die hintere Achse ebenfalls getauscht werden muss (ein grober Test - Fahrzeug angehoben, am Rad gedreht, kein Eiern oder ähnliches - hat dies aber nicht gezeigt, soll auch nur im Falle der Reparatur geprüft werden)

Ich gehe davon aus (weil neue Tür, Abschleifen, Lackieren, etc) das es ein wirtschaftlicher Totalschaden werden wird.

Habe mich auch nochmal mit dem Gutachter kurz geschlossen und auch er meinte sobald es um die Frage des Auszahlens geht sollte ich sofort einen Fachanwalt aufsuchen.

Dies habe ich getan und morgen bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht einen Termin.

Habe das mittlerweile auch gerafft, schließlich zahlt die gegnerische Versicherung alle Kosten (auch die für den Anwalt), und wenn sie mit mir persönlich rumfälschen über den Restwert und Co kostet sie das ja nichts. Im Gegenteil es kostet mich nur Mühe und Nerven!

Also gleich ab damit zum Anwalt und dann sollen sie mit dem rumstreiten, was wohl in einem kleineren Maße geschehen wird weil der Anwalt ja auch seine Preise für die Briefbearbeitung etc hat :)

 

Das Fahrzeug soll in spätestens einem Monat abgemeldet werden und bis nächsten Februar auf einem Privaten Grundstück abgestellt werden. (Werde mir ein Neu- oder Jahreswagen zulegen, und mein Bruder fährt den Corsa dann bis zum erbrechen).

Der Gutachter hat mir aber erzählt wenn ich mich für eine Reparatur entscheid MUSS das Fahrzeug ein halbes Jahr angemeldet bleiben. (über 300€ Versicherungskosten)

Aus diesem Grund wirds wohl der Totalschaden und das Geld.

 

Danke hier schonmal für eure guten Tipps!

Werde euch auf dem laufenden halten :)

an deiner stelle würde ich die mücken nehmen und den wagen weiterhin fahren.

die hinterachse ist zu 99% NICHT krumm. die perle is ja nur vorbeigeschrammt..

Themenstarteram 28. Juni 2012 um 15:33

So heute kam das Gutachten!

Reparaturkosten mit MwSt 5.200€ (ohne MwSt irgendwas bei 4000€).

Wiederbeschaffungswert: 2.700€

Restwert: 375,-€

 

Ist also aus unwirtschaftlichkeit ein Totalschaden :)

Mal schauen was die Versicherung dazu sagt.

Wieviel Tage ist der Wiederbeschaffungszeitraum im GA ?

 

Für diese Tage kannst Du auch Ausfallgeld beantragen.

 

am 29. Juni 2012 um 6:50

Mal schauen was die Versicherung dazu sagt

Bei der für die Versicherung relativ geringen Summe (WBW - falls Steuer angegeben ist Netto- minus RW + Nutzungsausfall) wird es hoffendlich kein Theater geben.

Aaaaaaaaaber:

Einen Anwalt kannst du auch später noch nehmen, wenn dir was spanisch vorkommt.

Das ist erstmal so richtig, doch jetzt noch ein vernünftigen Fachanwalt zu finden wird schwierig.

Grund: Nehmen wir mal an Schadenssumme ist 5000€, die Vers. zahlt aber nur 4000€ aus, ist der Streitwert nur noch 1000€. Damit sinkt auch der Verdienst des Anwalt bei gleicher Arbeit.

Die meisten Fachanwälte , mit denen ich zusammenarbeite winken jetzt ab, was auch nachvollziehbar ist.

Daher ist die Frage, ob mit oder ohne Anwalt, schlecht zu beantworten. Grundsätzlich sollte man vor der Regulierung diese Entscheidung treffen, was wie gesagt doch eher schwierig ist.

Ich persönlich empfehle oft, bei hohen Schadenssummen oder unklare Schulsverhältnisse, immer ein Anwalt mit einbeziehen. Auch weil:

einen Rechtsanwalt, den ich leider zu spät eingeschaltet habe

freut nur die Versicherung

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