Mein "Junger Stern" macht Probleme

Mercedes E-Klasse W211

hi,

letzten monat habe ich meinen E500 als "Junger Stern" gekauft. Das war mein Glück. Mit 122tkm eigentlich darüber, hat der Verkäufer ihn noch zu einem Stern machen können. Ich habe euch schon von den problemen mit den xenons berichtet. die belüftung hat auch schwierigkeiten gemacht. im leerlauf zuckt der motor manchmal. heute habe ich meinen panzer zur werkstatt gebracht. der leerlauf wurde nicht als problem diskutiert, aber die anderen Probleme wie Belüftung und Scheinwerfer wären kein Problem. Aber der Fehlerspeicher wird ausgelesen. Jetzt kommt´s: € 4.500,-- Reparaturkosten, da die Getriebesteuerung hinüber ist und zur Behebung der anderen Probleme. Mein Anteil beträgt wohl 600,--. nun stellt sich mir folgende frage: vor der übergabe wurde eine inspektion gemacht. der fehlerspicher wurde angeblich nicht ausgelesen. wie soll ich die sache nun bewerten??

grüße

harry

Beste Antwort im Thema

Gehört nicht das Auslesen des Fehlerspeichers grundsätzlich zu jeder Inspektion? Ich habe sogar eher den Eindruck, dass in MB-Werkstätten der Fehlerspeicher bei jeder noch so unbedeutenden Aktion ausgelesen wird, selbst wenn gar keine Inspektion durchgeführt wird.

Mein 211er ist auch ein junger Stern und vor der Übergabe wurde - wie es bei jungen Sternen schon per Definition üblich ist - eine komplette Wartung durchgeführt, natürlich inklusive Fehlerspeicherprüfung.

Später hatte ich das Auto nur wegen Geräuschen aus den Vordersitzen in der Werkstatt und dabei wurde auch mal fix das Diagnosegerät angestöpselt. Wochen später war mein 211er nur zum Anlernen eines neuen Schlüssels in der Werkstatt, dabei wurde aber auch wieder der Fehlerspeicher ausgelesen und so eine defekte Glühkerze entdeckt und kostenfrei ausgetauscht.

Ich bin der Ansicht, dass bei modernen Autos wie dem 211er der allererste Schritt einer jeden Inspektion zwingend das Auslesen des Fehlerspeichers sein muss, weil es sonst keine echte Inspektion sein kann, sondern allerhöchtens eine grobe Inaugenscheinnahme der Mechanik.

Gruß,
Christian

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das mit den Jungen Sternen ist einfach ein Marketinggag. Als ich meinen gebrauchten 204er mit 1,5 J. und 13 TKM gekauft habe, war kein Junger Stern, na und?? Ich kann nur lachen, was für Kriterien ein Junger Stern erfüllen muss. Jung ist für ein Fahrzeug jedenfalls nicht mehr, wenn es max. 6 Jahre alt sein darf und max. 120 TKm gelaufen haben darf....
Aber was solls.

Irgendwo hab ich mal im Fernsehen einen Bericht gesehen, dass tatsächlich die Auslese des Fehlerspeichers nicht im Serviceumfang enthalten ist.

Ich sehe das etwas anders, das Autohaus hat doch das Fahrzeug irgendwo her, die wollen doch auch wissen, was mit dem ist, ob was kaputt ist, sprich ist im Fehlerspeicher was hinterlegt, also müssen die doch auch den Fehlerspeicher auslesen?

Der Käufer ist bis einschl. 6 Monate nach Kauf auf der sicheren Seite, da der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel erst nach Übergabe aufgetreten ist (kaum möglich), nach den 6 Monate muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war (schwer möglich).

Ich würde denen das Auto hinstellen, auf die Beweislastumkehr verweisen und notfalls mit Anwalt drohen, und fragen, ob die es nicht interessiert, wenn die das Fahrzeug reinbekommen (In Zahlung nehmen etc.) nicht den Fehlerspeicher auslesen. Wäre doch auch für den Preis interessent.

zu einem Jungen Sterne Check gehört ein Kurztest definitiv. Zu einer Inspektion gehört kein Kurztest die Star Diagnose wird lediglich angeschlossen um zu überprüfen ob die SBC Einheit in Ordnung ist (kein Kurztest) falls diese vorhanden ist aber sonst wird bei einer Inspektion keine Diagnose benötigt

ich möchte mich der Meinung von Stilo1985 soweit anschließen. Klappern gehört zum Handwerk was die Werbeversprechen zu den jungen Steren angehen genauso wie die Angaben des Verkäufers . Mit einem Anwalt zu drohen ohne die eigenen Möglichkeiten voll auszuschöpfen halte ich jedoch für verfrüht. Ich würde ein direktes Gespräch zusammen mit dem Verkäufer und dem Serviceleiter einfordern um die Problematik anzusprechen mit dem Ziel das das Gespräch möglichst in die Richtung gesteuert wird das der Verkauf sich mit der Werkstatt über die Regulierung auseinandersetzt. Für viel Euro ein Fahrzeug verkaufen dieses jedoch scheinbar bei der hereinahme nicht dem zustand entsprechend (>100tkm) zu überprüfen an dem Punkt sollte man die Mercedes eigenen Qualitätsansprüche einbringen. Wenn nicht Mercedes wer sonst sollte sich vorrangig für die im Speicher hinterlegten Daten interessieren. Das das abfragen nicht zum Standard gehören soll verblüfft mich insbesonders.
Wartung bedeutet auch erhalten des Sollzustandes.
Dieser Grundsatz zwingt eine Werkstatt ja schon den Fehlerspeicher auszulesen da Störungen sicher kein Sollzustand sind und eine Wartung dahingehend eher auf Vermutungen basiert und auch die Werkstatt absichert falls altlasten im anschluss der Wartung festgestellt werden.
Ich wünsche viel Erfolg im Sinne einer erfolgreichen Kostenneutralen Behebung der anfechtbaren Mängel.

Na klar ist der Fehlerspeicher ausgelesen worden....

Vom Vorbesitzer

Der hat den Wagen verkauft, statt 4500€ für Reparaturen (deren Notwendigkeit sich bei einer Probefahrt noch nicht bemerken ließ) zu zahlen. Garantieansprüche hatte der Vorbesitzer bei der Laufleistung bestimmt keine mehr, also weg damit.

Wenn der Vorbesitzer den Fehlerspeicher bei einem anderen Händler als dem, bei dem er in Zahlung gegeben wurde, hat auslesen lassen, ist das Betrug am Händler des TE (vom Vorbesitzer).
In diesem Fall hätte der Händler vor der Inzahlungnahme besser selbst den Fehlerspeicher ausgelesen, dann wäre es aufgefallen. Hat er es nicht, selbst Schuld.

Wenn der Vorbesitzer den Wagen beim Händler des TE in der Wartung hatte, hat dieser den Wagen dem TE kaltblütig mitsamt den Defekten aufs Auge gedrückt, auch Betrug (vom Händler des TE)

Der Nachweis dürfte in beiden Fällen schwerfallen.

Ist auch egal, der TE braucht es nicht nachweisen. Gottseidank hat er Garantie

Die Sache stinkt zum Himmel und der Händler sollte sich um eine möglichst geräuschlose (und natürlich Zuzahlungsfreie) Abwicklung der Reparatur bemühen.

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