mein erster unfall.....

hallo gemeinde...
wollte heute meinen "knut" (t2b bj 73) zu seinem nächsten vorrübergehenden lager bringen...
>hänger gemietet >bus aufgeladen und ab auf die autobahn....
nachdem ich schonmal nen pkw transportiert habe, und es kein problem war zu reagieren als dieser ins schlingern geriet dachte ich mir auch heute nichts als es leicht zu wackeln begann.....heute steigerte sich das schlingern jedoch inerhalb von sekunden dermaßen, das es mich quer über alle fahrbahnen geschleudert hat...
mit dem ergebnis, daß der bully vom hänger geschleudert wurde und nach einer kurzen rutschpartie auf dem seitenstreifen zum liegen gekommen ist....(siehe bild)

glück im unglück war, daß die mir folgenden autofahrer sehr gut reagiert haben (warnblinker an sowie beide fahrbahenen blockiert ) und damit schlimmeres vermieden wurde....
...ich wüsste nicht mit der schuld von verletzten bis hin zu toten umzughen (man bedenke nur er wäre auf die gegenfahrbahn geschleudert worden)

rechtlich wähnte ich mich im trockenen, da der vermieter mir anstandslos den hänger überlassen hat und ich selber im bußgeldktallog vorher nachgeschaut habe und auf die ausnahmeregelung zum führen eines hängers auch ohne den entsprechenden führerschein gestoßen bin. (klasse b: führen eines anhängers erlaubt, wobei das zulässige gesamtgewicht der kombination aus hänger und zugfahrzeug nicht über 3500kg liegen darf)

mein trugschluss war daß ich nur die einzelgewichte von hänger zugfahrzeug und bully zusammengerechnet habe....
bei der polizeilichen aufnahme wurde ich dann darauf hingewiesen, mit dem ergebnis daß ich noch nicht einmal den hänger ohne irgendetwas darauf hätte bewegen dürfen (die 2000kg zulässiges geamtgewicht des hängers fliessen auch im unbeladenen zustand voll in die rechnung ein)

...nun stehen neben den abschleppkosten noch die reperaturkosten für den hänger (radverkleidung ab + winde gerissen) sowie wahrscheinlich eine anklage wegen fahrens ohne gültigen führerscheins ins haus...

jetzt seit ihr dran ...
was haltet ihr davon??.....wie sollte ich im folgenden vorgehen??(rechtsschutz usw) ...eigene erfahrungen??

sollte jemand näheres über meinen unfall wissen (strasse , ort , zeit , region usw) bitte ich ihn dies hier nicht in seinem post zu schreiben ....

grüsse
vom heute nervlich am boden liegenden patronn-citron

25 Antworten

Bitte berücksichtigen, falls man eine Schlingerdämpfung am Anhänger montiert hat, KEIN Fett benutzen. Das steht dann aber immer bei den Teilen dabei. Die funktionieren dann nicht mehr richtig!

Gruß
Patrick

Hallo
@Patronn-Citroen; tut mir leid für deinen VW-Bus. Hoffe auch, das du noch glimpflich davon kommst. Klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber in deinem Fall war das ja nicht vorsätzlich, zumal dein Anhängerverleih es ja noch besser hätte wissen müssen.
@perana; gut gebrüllt Löwe. 😉 Klar bin ich auch für harte Strafen für´s fahren ohne Führerschein. Nimm es nicht persönlich, aber nicht alle Trucker sind mit Heiligenscheine unterwegs. Fährst du eigentlich konstant 80km/h auf der BAB und hältst auch immer schön deine Ruhezeiten ein? Ein "Ja" nehm ich dir nicht ab. Bei einem "Nein" solltest du dich nicht päbstlicher als der Pabst aufführen. Finde, das schon alleine bei diesen zwei Vergehen rigoros durchgegriffen werden sollte. Aber nimm es nicht persönlich, es geht mir hier nur ums Prinzip,- und um mein Leben. 😉

Irgendwer hier hatte geschrieben, das jeder einmal während seiner Fahrschulzeit alles gefahren sein sollte. Diese Idee besprachen damals mein Fahrleher und ich auch schon. Ich finde, das sollte wirklich eingeführt werden. Nur so kann sich jeder in die Lage des anderen versetzen. Wobei wir(!) LKW- Fahrer eh schon im Vorteil sind. Wir kennen die Unterschiede. Nur leider vergessen auch viele Trucker auf ihrem Bock, das sie außerhalb ihrer Arbeitszeit auch "nur" PKW fahren.

Gruß,
Mario

.

Zitat:

Original geschrieben von axsimuc


Hi Kathi!
Denk mal an deine CE-Prüfung:
Da muß man die LKW-Anhängekupplung und die Sattelkupplung abschmieren und man lernt, wie groß die Verschleißmaße maximal werden dürfen. (Mal abgesehen von den teflonbeschichteten Ausnahmen).

Einfetten deshalb, damit es flutscht und der Kugelkopf nicht vorzeitig durch trockene Reibung und Rost abgenutzt wird. Wie bei einer Zugöse oder einem Königszapfen ist der Durchmesser des Kugelkopfes und somit der max. Abnutzungsgrad genau vorgeschrieben. Die Probleme kommen, wenn der TÜV oder A-Pickerlkleber (Frage: Wie nennt ihr die Graukittel?) mit der Schiebelehre die Maße nachmißt und ein Untermaß feststellt.

Viele Grüsse auch an deinen Vierbeiner!

Also das mit dem Abschmieren hab ich nicht gelernt, ebensowenig die Verschleißgrenzen. Ihr scheint da _etwas_ genauer zu sein wie wir.

Abenso hätte ich noch _nie_ gesehen, daß beim Pickerl der Kugelkopf abgemessen wird. Ich sag ehrlich, ich glaub auch nicht, daß da irgendwelche Verschleißgrenzen überschritten werden bei der durchschnittlichen Kilometerleistung mit Anhänger/Zugfahrzeug, die ich bis jetzt gefahren bin. Die Scorpios hatte ich jeweils so 2 -2,5 Jahre und bei beiden war die AHK neu. Im Gegenzug bin ich vielleicht 2-3000km mit dem Hänger gefahren in der Zeit. :-)

Aber ich werd mit brav Fett besorgen und die Kappe wieder draufstecken, die zuhause herumkullert. Allerdings muß ich sagen, daß ich den Ranger auch trocken übernommen hab. Der Vorbesitzer war die WS, die mir regelmäßig das Pickerl macht. :-) Soviel zu deiner Frage. Bei uns machen Werkstätten und Automobilklubs die Pickerlabnahme, da gibts keine eigene Instanz. Nur wenn das Auto >12 Jahre ist, kann es sein, daß man stichprobenartig zu einer Überprüfung in der Bundesanstalt zitiert wird. Da gibts dann einige, die lieber ihr Auto verschrotten. Denn es soll durchaus auch vorkommen, daß Pickerln gekauft werden bzw. man extra zu weniger heiklen Werkstätten fahrt. Ich persönlich hatte schon einige Autos in dem Alter, hab aber noch nie eine Vorladung bekommen. Wär aber auch nie ein Problem gewesen.

Kathi (die eher heikel ist, daß es alles paßt)

Ähnliche Themen

Ciao Mc.Lux!

Hab ich doch geschrieben, auch bei uns(!) gibt es solche und solche.

Klar bin ich immer mit "Speditions-80" (d.h. 88km/h) unterwegs. Meines Erachtens auch kein prob, denn die LKW´s incl. Bremsen, Fahrwerk usw. haben sich doch auch etwas verbessert, seit die 80 Gesetz wurden. Mein Auto ist übrigens staatlich ausgebremst, sprich begrenzt. Für mich ein Grund, das es noch mehr Elefantenrennen gibt wie früher. Früher ist man halt kurz auf 92 oder 95 um zu überholen, heutzutage braucht man halt 10 min dafür. Aber das ist ein anderes Thema.
Mit den Ruhezeiten hab ich auch kein Problem seit ich Nahverkehr fahre :-) Aber im Fernverkehr damals... Aber da war ich auch noch jünger und dümmer :-)

Beim Capri-Fahren muß ich allerdings aufpassen, damit ich nicht zur Pistensau werde. Gebe ich ehrlich zu. Dabei nehm ich aber auf die LKW´s besondere Rücksicht, laß sie ausscheren, rückwärts fahren usw. Freue mich dann auch, wenn sie sich bedanken (Blinker links, Blinker rechts)

Perana

So ... Gemeinde
... Ich kann nun mit der Endabrechnung dienen!!!

Abschleppkosten nach dem Unfall:
VW-Bus ______________________> 163 €
Anhänger _____________________> 163 €

Verschrottung des Busses:
_____________________________> 160 €

Schaden am Hänger:
Gutachten ____________________> 120 €
Anwaltskosten der Gegenpartei ___> _86 €
Reparaturkosten Hänger _________> 870 €

Macht unterm Strich: ____________> 1562 €

__________________________________________________
Die Anzeige wegen "fahrens ohne Führerschein" wurde fallengelassen.....

Die Führerscheinklasse be (Anhängerführerschein) habe ich mitlerweile! Die Kosten dafür betrugen ca 500€
.....und ganz ehrlich .... man lernt nichts bei dieser ausbildung!!!
-Keine Theorie und somit auch keine Theorieprüfung
-Fahrten mit einem leeren, extrem kompaktem, Tandemachsanhänger....
-In meinem Falle kam noch eine gewisse Unwissenheit des Fahrlehrers dazu... Die aber in allen Instanzen vorhanden zu sein scheint. ( siehe Thread } "Führerscheinklasse be???" im Truck-Forum)

So bleibt bei mir der Fade Beigeschmack, daß die neue Zusatzausbildung zur Klasse be, eine staatlich subventionierte Förderung der Fahrschulen darstellt....

__________________________________________________

Schlußendlich sind mir die ganzen Kosten, in anbetracht der Tatsache, daß es keine Personenschäden gab, relativ egal......

Gruß
Patronn-Citron

Deichsellast und Kugelkopf

@ Kathi

also erstmal finde ich Deinen Beitrag gut, Werbung für Verantwortungsbewusstsein zu machen wird zu oft als "uncool" abgetan, und ich mag keine Leute, die so lange vor der Suppe sitzend mit dem Kopf schütteln, bis sie das Haar drin finden. Aber wenn's stimmt, und die Meinungsvielfalt um einen nötigen Aspekt bereichert, nur raus damit!

Zum Kugelkopf: Stahl auf Stahl reibt nicht gut, und bewegen muss es sich nun mal gegeneinander. Kugelkopf und -schale an der Deichsel verschleißen, reiben sich ab bei mangelnder Schmierung. Das gibt dann Spiel, d.h. es wackelt. Und das soll es nicht. Gutes Wälzlagerfett dünn drauf und der Verschleiß geht gegen null.

Zur Deichsellast: Wenn das Pferd einigermaßen über der Achse steht, geht es ungefähr (hoffentlich Tandemachse?!). Bei Deiner beweglichen Fracht kann auch die Polizei nicht viel nachwiegen, d.h. in der Praxis liegt's am Ordnungsverhüter. Denn das Pferd kann ohne hin und her zu laufen die Deichsellast verschieben, so +/- 20 kg sind mit Kopfnicken erreichbar. Also sollte die zulässige Deichsellast der Zugfahrezeugs 100 kg betragen. Und die AHK auf das 1,5fache der tatsächlich gezogen Last ausgelegt sein. Ist bei zwei Pferden nur noch im Leicht-LKW-Bereich machbar. TATSÄCHLICHES GG des Zugwagens sollte größer sein als tatsächliches Anhängergewicht. Und der Abstand des Kugelkopfes von der Hinterachsmitte höchstens ein Drittel des Achsabstandes ("Radstand"😉 des Zugfahrzeugs (Zugfahrzeug wegen der Entlastung der Vorderachse beim Bremsen mit Hänger unbedingt ABS, aber das ist ja heute Standard).

Die Auflaufbremse kann man tatsächlich einstellen, aber wenn man nicht wirklich Ahnung hat, sollte das nur ne erfahrene Werkstatt machen. Sie darf ruhig giftig eingestellt sein, ist besser zum Anfahren am Berg und beim Bremsen wenns schlingert (da hilft brutales Bremsen) Allerdings muss sie GLEICHMÄSSIG ziehen sonst gibt's ne Katastrophe.

@ Alle:
Es ist wohl wahr, Arschlöcher gibt's überall: Lebensmüde, Blödmänner, Besserwisser, selbsternannte Sündenverhinderer usw. Auch in jeder Gruppe der Verkehrsteilnehmer. Was schlimm ist, sind Verallgemeinerungen und Vorurteile. Ambitionierte Schnellfahrer auf zwei, vier oder 12 Rädern sind mir lieber als vorschriftentreue Schläfer, gemütliche Genießer lieber als gewissenlose Raser usw. ALso bleibt cool und vernünftig, fahrt für einander, dann macht das Leben mehr Spaß.

um nochmal zum Ursprungspost zurück zu kommen:

Ich möchte umziehen und würde mir einen Anhänger ausleihen, der 2 Tonnen und bissl als zul Gesamtgewicht hat. Das Auto darf aber nur 1,4 Tonnen ziehen. Ich will den Anhänger kaum beladen, also was zählt?
Tatsächliches Gewicht oder zulälliges max. Gewicht? Der anhänger ist natürlich gebremst.

ich hab da nämlich von einer Unterscheidung gelesen. Mein Fahrer hätte dann nämlich nicht Klasse B, sonder halt die alten Klassen, also darf er auf jedenfall solch ein großes Gespann fahren.

Frage nun: Ist diese Kombination (auto mit anhängelast bis 1,4to und Anhänger mit zul. Gemsatgewicht von über 2to) generell verboten oder nur wenn man Klasse B (oder BE) hat.

dringend!

Danke!

Re: Deichsellast und Kugelkopf

Zitat:

Original geschrieben von Gunnar Haeder


...und beim Bremsen wenns schlingert (da hilft brutales Bremsen) Allerdings muss sie GLEICHMÄSSIG ziehen sonst gibt's ne Katastrophe.

Dein gesamter Post strahlt eine gewisse Bildung deinerseits über dieses Thema aus. Um so geschockter bin ich über diesen Absatz.

Eine gut eingestellte Hängerbremse bremst so stark, dass sie den Zug stabilisieren kann, das ist wohl die Grundlage deiner Behauptung. Wenn nun aber zum Beispiel Opa Welbrock mit seinem Campiggespann unterwegs ist und seine ganzen Urlaubssachen schön frontlastig in das selbstgebaute Staufach über der Deichsel geladen hat, so ist er unter Umständen schon bei recht wenig Last am trudeln. Wenn er dann eine Vollbremsung macht ( und sei es nur kurz ) dann können die Reifen vom Anhänger, die eh schon mit dem Grip zu kämpfen haben ganz schnell mal Blockieren. Wenn das Zugfahrzeug ABS hat, kommt es in dem Moment forne zu einer besseren Bremsleistung und der Hänger sucht sich seinen Weg am Zugfahrzeug vorbei. Ergo: Der Zug dreht sich.

Normal, bei guter Beladung, ordentlichem Reifendruck und angepasster Geschwindigkeit, sollte ein Anhänger nicht schlingern. Das man es bei LKW öfters sieht, liegt meisstens daran, dass der Hänger in die Spurrille rutscht oder rausspringt beim Spurwechsel. Innerhalb starker Spurrillen kann er sich schnell mal aufpendeln, was dann aber eher einer Bobfahrt gleicht. Beim PKW Anhänger mit schmaleren Reifen kann das aber auch schon ausreichen um richtig ins trudeln zu kommen.
Bei glatter Bahn kann man einen mit 500kg beladenen Tandem problemlos mit 160 fahren. (ich würde es nicht machen, bin aber mal hinterhergefahren.)

Sollte es dann doch zum schlingern kommen ist es wichtig es rechtzeitig zu bemerken. Also immer mit einem Auge im Spiegel sein. Dann einfach vom Gas gehen und der Zug pendelt in der Regel schnell aus. Hektische Lenk- oder Bremsbewegungen bewirken oft das Gegenteil.

@ Topicstarter: Wie war eigendlich der Bulli hinten gesichert? Wenn er beim schlingern Runterrutscht wohl auf alle Fälle nicht genug! Es mag in diesem Fall so besser gewesen sein aber dennoch. Ich nehme mal an, dass er nur an der Winde befestigt war oder? Oder hinten noch am Abschlepphaken festgebunden.

Beides nicht sonderlich Sicher, da die Gurte (oder Seile) dann bei jedem Einfedern schlagen und so auch schnell reissen können. Lieber einen Gurt über die Räder. Und nach forne hin einen Unterlegkeil oder ein dickes Brett. dann steht er bombenfest und fällt das nächste Mal nicht runter 🙂

Zitat:

Original geschrieben von mcbohmi


um nochmal zum Ursprungspost zurück zu kommen:

Ich möchte umziehen und würde mir einen Anhänger ausleihen, der 2 Tonnen und bissl als zul Gesamtgewicht hat. Das Auto darf aber nur 1,4 Tonnen ziehen. Ich will den Anhänger kaum beladen, also was zählt?
Tatsächliches Gewicht oder zulälliges max. Gewicht? Der anhänger ist natürlich gebremst.

ich hab da nämlich von einer Unterscheidung gelesen. Mein Fahrer hätte dann nämlich nicht Klasse B, sonder halt die alten Klassen, also darf er auf jedenfall solch ein großes Gespann fahren.

Frage nun: Ist diese Kombination (auto mit anhängelast bis 1,4to und Anhänger mit zul. Gemsatgewicht von über 2to) generell verboten oder nur wenn man Klasse B (oder BE) hat.

dringend!

Danke!

Es zählt das zulässige Gesamtgewicht. Das heißt du darfst keinen 2tonnen Hänger an ein Auto mit 1,4tonnen Anhängelast hängen.

Das ist definitiv falsch! Entscheidend ist das tatsächliche Gewicht des gezogenen Hängers, also die Anhängelast, die maximal so groß wie die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges sein darf.

Die zulässige Anhängelast eines Fahrzeuges ist nicht dadurch überschritten, dass ich einen leeren Hänger ziehe, der eigentlich mehr laden dürfte als ich ziehen darf. Es entscheidet das tatsächliche Gewicht des Hängers wenn ich ihn ziehe.

Ist also bei dir das Leergewicht des Hängers plus Ladung kleiner oder gleich 1,4 Tonnen, ist das zulässig.

Wennst das nicht glauben magst, dann ruf doch einfach bei Schnittlauchs an, die werden es dir bestätigen!

Deine Antwort
Ähnliche Themen